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Sex Pflicht in der Ehe?


lustmolchx1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Natürlich darf mich niemand zu Sex zwingen oder dazu erpressen. Es ist mein Körper und nur ICH entscheide, wer den Beischlaf vollziehen darf bei mir. 

Um es mal ganz deutlich zu sagen, wenn ich an dem Punkt wäre wo ich meine Frau verklage die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, will ich doch nicht, das die anschließend widerwillig mit mir schläft. Die soll sich schön vor Gericht mit Händen und Füßen wehren und sich in Empörung ergießen.

Damit ist dann gerichtlich attestiert wer als erstes aus der ehelichen Gemeinschaft ausgestiegen ist.😉 Beste Vorraussetzungen für ein Scheidungsverfahren in dem sie dann die schlechteren Karten hat (erst recht wenn es einen Ehevertrag mit entsprechendem Passus gibt). Was besseres kann mir nicht passieren.

 

Das würde ich aber nur tun, wenn sich meine Frau zu ner Ziege entwickelt, die eine Obsession entwickelt wo sie meint das Selbstbestimmung das ist, wo man immer nein sagen kann. Und dann sich ein "Nein-Fetisch" entwickelt.

Mit einer Frau, die selbstbestimmt Ja sagt und die Probleme hat mit mir zu schlafen, säße ich bei einer Beratungsstelle, und wir würden ergründen warum es so ist. Und wir würden gemeinsam (!)  daran arbeiten alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, damit sie bald wieder mit mir schläft, aus freien Stücken und voller Freude. Und selbst im unwahrscheinlichsten Fall, das eine Scheidung sinnvoll ist, werden wir die wohlwollend als Partner gemeinsam angehen. Diese Frau wird sich am Ende des Lebens daran erinnern was sie alles geschafft und erlebt hat.

Die Ziege jedoch wird sich am Ende ihres Lebens erinnern was sie alles erfolgreich verhindert hat.

 

Zum Glück hab ich eine Frau an meiner Seite, die Ja sagt. Und wo auch in sexlosen Zeiten bei beiden der Wille entsteht dafür zu kämpfen. Nicht gegen den Andern sondern füreinander. "Für etwas sein" statt "Gegen etwas sein". In einer Antihaltung ist man nicht handlungsfähig- kluger Satz eines Coaches.

Geschrieben
vor 50 Minuten, schrieb LibellenMV:

Um es mal ganz deutlich zu sagen, wenn ich an dem Punkt wäre wo ich meine Frau verklage die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, will ich doch nicht, das die anschließend widerwillig mit mir schläft. Die soll sich schön vor Gericht mit Händen und Füßen wehren und sich in Empörung ergießen.

Damit ist dann gerichtlich attestiert wer als erstes aus der ehelichen Gemeinschaft ausgestiegen ist.😉 Beste Vorraussetzungen für ein Scheidungsverfahren in dem sie dann die schlechteren Karten hat (erst recht wenn es einen Ehevertrag mit entsprechendem Passus gibt). Was besseres kann mir nicht passieren.

 

Das würde ich aber nur tun, wenn sich meine Frau zu ner Ziege entwickelt, die eine Obsession entwickelt wo sie meint das Selbstbestimmung das ist, wo man immer nein sagen kann. Und dann sich ein "Nein-Fetisch" entwickelt.

Mit einer Frau, die selbstbestimmt Ja sagt und die Probleme hat mit mir zu schlafen, säße ich bei einer Beratungsstelle, und wir würden ergründen warum es so ist. Und wir würden gemeinsam (!)  daran arbeiten alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, damit sie bald wieder mit mir schläft, aus freien Stücken und voller Freude. Und selbst im unwahrscheinlichsten Fall, das eine Scheidung sinnvoll ist, werden wir die wohlwollend als Partner gemeinsam angehen. Diese Frau wird sich am Ende des Lebens daran erinnern was sie alles geschafft und erlebt hat.

Die Ziege jedoch wird sich am Ende ihres Lebens erinnern was sie alles erfolgreich verhindert hat.

 

Zum Glück hab ich eine Frau an meiner Seite, die Ja sagt. Und wo auch in sexlosen Zeiten bei beiden der Wille entsteht dafür zu kämpfen. Nicht gegen den Andern sondern füreinander. "Für etwas sein" statt "Gegen etwas sein". In einer Antihaltung ist man nicht handlungsfähig- kluger Satz eines Coaches.

Was eine frauenverachtende, egoistische  Einstellung. Allein schon deine verachtende Wortwahl. Man merkt da null Respekt vor Frauen im Allgemeinen und der Ehefrau als Mensch. 

Keinen Bedarf an weiterem Austausch mit dir. So jemanden würde ich niemals in meine Nähe lassen. 

vor einer Stunde, schrieb Manuel42:

ich verstehe gar nicht, warum die Frauen hier es so darstellen, als würde dieses Gesetz nur für sie gemacht worden sein......auch wenn ein Mann keinen Bock mehr auf Sex hat, könnte er von der Frau sexuell genötigt bis hin zu ***igt werden......

Kein Plan, was du von mir willst. Ich bin weiblich und führe Beziehungen zu Männern. Daher berichte ich von meiner Sichtweise. Niemand ist hier verpflichtet, jede Kleinigkeit für jede Eventualität zu verallgemeinern. Meine Güte. Ich habe von Würde und Selbstbestimmung geschrieben, ohne es nur auf Frauen zu beziehen. Da stand nicht, dass diese Gesetze nur für Frauen gelten. Kannst du es doch aus DEINER männlichen Sicht formulieren. Was willst du von MIR? 

Geschrieben

Es gibt natürlich keine Sexpflicht in der Ehe .

Wird der Sex grundsätzlich abgelehnt , ist es höchstens möglich der Beziehung den Ehestatus zu entziehen . 

Geschrieben (bearbeitet)

Damit kann ich leben.

"Die Ehefrau als Mensch" kann sich bei mir alles wünschen, was sie glücklich macht. Ich versuche mein Bestes um ihr das erfüllen. Das ist mir wichtig. Wenn sie sich wünscht, das ich schlanker bin (weil sie das mehr anmacht), dann werde ich alles tun um abzunehmen. Egal was sie sich wünscht oder für ein Leben in Zufriedenheit braucht, ich versuche das hinzubekommen.

 

Würde ihr ganzes Wissen aber daraus bestehen, das sie weiß, das sie weiß was sie nicht will, sieht die Sache anders aus. Ich habe gelernt, das man es solchen Menschen nie recht machen kann. Unterlässt man alles, was sie nicht wollen, fallen ihnen weitere Dinge ein, die sie auch nicht wollen. Bis das Leben eine Einzige Unterlassung ist. 

 

Ich fördere in Beziehung mit all meinen Kräften Zufriedenheit. Ich fördere keine Unzufriedenheit. Mir ist diese Unterscheidung sehr wichtig. Weil glücklich machen dich nur die Dinge die passieren, und nicht die Dinge, die Gott sei Dank nicht passiert sind. So wie dich nur der Sex beflügelt, den du hattest und haben wolltest, und nicht der Sex den du nicht vollziehen musstest. 

Wenn du (mit ihm) kein Sex haben willst macht dich das eben nicht glücklich (im Sinne von:Erfüllung), wenn du kein Sex mit ihm hast 😉.

 

Wenn ich von juristischer Strategie spreche, spreche ich von einer Beispiel-Ehe, die längst sich zu einem Kriegsschauplatz entwickelt hätte. Es wäre völlig sinnlos ihr in so einer Dynamik nachzugeben, wenn sie auf solchen Pfaden weilt. Das wird so und so nie gut enden. Das wird so und so im großen Krieg enden. Ob man(n) das will oder nicht. Und wenn der Krieg sowieso unvermeidbar ist, würde ich ihn auch richtig führen. Und so ein juristischer Move ist humaner (wenn alles andere an dreckigem Krieg unterbleibt), als wenn dann die ganze Umgebung mit reingezogen und Verschlissen wird. Und so ein juristischer Konflikt ist etwas, was ich hoffentlich nie tun muss, nie tun will. Nur im Notfall.

bearbeitet von LibellenMV
Geschrieben

Wie gut (oder eher das Gegenteil davon) mag der Sex wohl sein, wenn die Angetraute sich erst nach einem Verweis auf die Rechtslage zum Vollzug des ordnungsgemäßen ehelichen Beischlafs bereit erklärt? Vermutlich so erotisch wie der letzte Halbsatz. Ich stelle es mir schlimmer vor, mit einer Frau zu schlafen, die es als lästige Pflicht sieht und es nur macht um den Mann zu halten, als gar keinen Sex zu haben.

Geschrieben

Frauen (wie Männer) die mit dem Partner Sex haben um ihn zu halten, brauchen keine "juristischen Hilfsmittel" um Sex mit der Person zu haben, die sie eigentlich nicht begehren. Das Haus, das Auto, der Status, das Geld oder was sie sonst im Besitz erhalten wollen reicht als Motivation völlig aus.....

Schlimm ist es allemal. 

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Dr_Brain:
vor 2 Stunden, schrieb Manuel42:

ich verstehe gar nicht, warum die Frauen hier es so darstellen, als würde dieses Gesetz nur für sie gemacht worden sein......auch wenn ein Mann keinen Bock mehr auf Sex hat, könnte er von der Frau sexuell genötigt bis hin zu ***igt werden......

Kein Plan, was du von mir willst. Ich bin weiblich und führe Beziehungen zu Männern. Daher berichte ich von meiner Sichtweise. Niemand ist hier verpflichtet, jede Kleinigkeit für jede Eventualität zu verallgemeinern. Meine Güte. Ich habe von Würde und Selbstbestimmung geschrieben, ohne es nur auf Frauen zu beziehen. Da stand nicht, dass diese Gesetze nur für Frauen gelten. Kannst du es doch aus DEINER männlichen Sicht formulieren. Was willst du von MIR? 

Ich will von Dir gar nichts....ich weise nur darauf hin, dass hier überwiegend von den "bösen Männern" geschrieben wird, auch von Dir.....und wenn so ein Thema bearbeitet wird, kann man es sehr wohl verallgemeinern und auf beide beziehen....ich wollte und will und habe nicht Dich persönlich angegriffen. Wollte dies nur mal zu bedenken geben, dass es auch andersherum sein kann.

Geschrieben
vor 35 Minuten, schrieb Manuel42:

Wollte dies nur mal zu bedenken geben, dass es auch andersherum sein kann.

Dies kann ich aus etwa 12Jahren Forum hier und auch auf einem anderen Portal bestätigen. 

Schreibt ein Mann, das er fremdgehen zu gedenkt, bricht die Finsternis über ihn herein. In eindrücklichen Beiträgen wird ihm sein Betrug und sein Egoismus vorgeführt und Häme und Wut ergießt sich über ihn. 

 

Schreibt eine Frau, das sie fremdgehen zu gedenkt, kommen die Glückwünsche zu dem ersten Schritt in Richtung selbstbestimmte Sexualität.

 

Es sind die Narrative, die entscheiden wie etwas gesehen wird. Ich hab mich komplett davon gelöst. Mir ist es egal, ob w oder m. Was zu einem Standpunkt führt mit dem ich aber auch oft gehörig anecke, wie hier auch zu lesen ist. Ich bin aber überzeugt, das beide Seiten so weiter kommen, als wenn sie an ihren Narrativen kleben bleiben.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Manuel42:

ich verstehe gar nicht, warum die Frauen hier es so darstellen, als würde dieses Gesetz nur für sie gemacht worden sein......auch wenn ein Mann keinen Bock mehr auf Sex hat, könnte er von der Frau sexuell genötigt bis hin zu ***igt werden......

Weil Frauen,meistens betroffen sind....Männer,eigentlich mehr Sex wollen!

Ich kenne aber auch zwei Paare,bei denen der Mann nicht möchte und einer nicht kann.

Und natürlich gibt's da keinen Sex und sie werden nicht benötigt ...die eine überlegt,sich zu trennen!

 

 

 

vor 3 Stunden, schrieb LibellenMV:

Um es mal ganz deutlich zu sagen, wenn ich an dem Punkt wäre wo ich meine Frau verklage die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherzustellen, will ich doch nicht, das die anschließend widerwillig mit mir schläft. Die soll sich schön vor Gericht mit Händen und Füßen wehren und sich in Empörung ergießen.

Damit ist dann gerichtlich attestiert wer als erstes aus der ehelichen Gemeinschaft ausgestiegen ist.😉 Beste Vorraussetzungen für ein Scheidungsverfahren in dem sie dann die schlechteren Karten hat (erst recht wenn es einen Ehevertrag mit entsprechendem Passus gibt). Was besseres kann mir nicht passieren.

 

Das würde ich aber nur tun, wenn sich meine Frau zu ner Ziege entwickelt, die eine Obsession entwickelt wo sie meint das Selbstbestimmung das ist, wo man immer nein sagen kann. Und dann sich ein "Nein-Fetisch" entwickelt.

Mit einer Frau, die selbstbestimmt Ja sagt und die Probleme hat mit mir zu schlafen, säße ich bei einer Beratungsstelle, und wir würden ergründen warum es so ist. Und wir würden gemeinsam (!)  daran arbeiten alle Hindernisse aus dem Weg zu räumen, damit sie bald wieder mit mir schläft, aus freien Stücken und voller Freude. Und selbst im unwahrscheinlichsten Fall, das eine Scheidung sinnvoll ist, werden wir die wohlwollend als Partner gemeinsam angehen. Diese Frau wird sich am Ende des Lebens daran erinnern was sie alles geschafft und erlebt hat.

Die Ziege jedoch wird sich am Ende ihres Lebens erinnern was sie alles erfolgreich verhindert hat.

 

Zum Glück hab ich eine Frau an meiner Seite, die Ja sagt. Und wo auch in sexlosen Zeiten bei beiden der Wille entsteht dafür zu kämpfen. Nicht gegen den Andern sondern füreinander. "Für etwas sein" statt "Gegen etwas sein". In einer Antihaltung ist man nicht handlungsfähig- kluger Satz eines Coaches.

Ohne Worte🤦🏻‍♀️👎

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Eiskristall1974:
vor 4 Stunden, schrieb Manuel42:

ich verstehe gar nicht, warum die Frauen hier es so darstellen, als würde dieses Gesetz nur für sie gemacht worden sein......auch wenn ein Mann keinen Bock mehr auf Sex hat, könnte er von der Frau sexuell genötigt bis hin zu ***igt werden......

Weil Frauen,meistens betroffen sind....Männer,eigentlich mehr Sex wollen!

Ich kenne aber auch zwei Paare,bei denen der Mann nicht möchte und einer nicht kann.

Und natürlich gibt's da keinen Sex und sie werden nicht benötigt ...die eine überlegt,sich zu trennen!

Das hat hier definitiv so den Anschein. Kann aber auch daran liegen, dass hier 5-10 mal soviele Männer wie Frauen sind. Ob es im wahren Leben, sprich außerhalb von poppen.de so ist, können wir nicht beurteilen.......ich kenne auch einige Paare, in denen der Mann nach 30 Jahren Partnerschaft nicht mehr möchte und die Frauen "drehen am Rad"......ebenso wie andersherum die Männer, die sich vernachlässigt fühlen. Aber um beim Thema zu bleiben: Keine / r in einer Ehe / Partnerschaft hat das gesetzliche Recht, Beischlaf einzufordern. Entweder man kommt mit der Situation klar, kann sie bestenfalls irgendwie abstellen, oder muss sich trennen........und außer dem Sex noch vieles mehr verlieren.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten, schrieb Manuel42:

Keine / r in einer Ehe / Partnerschaft hat das gesetzliche Recht, Beischlaf einzufordern.

Falsch. Es gibt durchaus ein Recht dazu, Beischlaf bzw. die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft einzufordern, bzw. eine entsprechende Pflicht, den Beischlaf zu vollziehen. Der Anspruch ist aber eben nicht durchsetzbar (dem steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entgegen). Ein feiner, aber doch beachtlicher Unterschied. 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 45 Minuten, schrieb Eiskristall1974:

Ohne Worte🤦🏻‍♀️👎

Dir ist schon klar, das auch eine Frau wenn dein Mann kein Sex haben will und du aber schon und dein Mann einer einvernehmlichen Scheidung nicht zustimmen will sonst vor einem Dilemma stehst?

Die Ehe wird einseitig nicht einfach so geschieden. Du brauchst einen Grund, damit das Gericht gegen den Willen deines Partners die Ehescheidung vollzieht. 

Vor Gericht zählen die Interessen BEIDER Seiten. Und dann wären wir auch in einem Scheidungsverfahren wieder beim Thema der Herstellung der ehelichen Gemeinschaft. Das Gericht müsste dann überzeugt werden das die eheliche Gemeinschaft (Ja, Sex) nicht mehr wieder hergestellt werden kann. 

Für die Scheidung selbst wird die Schuld nicht mehr herangezogen, bei der Höhe des Unterhalts aber schon.....

Deswegen ist es durchaus profitabel den Sex einzustellen und mit der Scheidung zu warten bis der Ehepartner fremd geht und sich dann wegen ehewidrigem Verhalten des Partners scheiden zu lassen. 

Was meinst du warum sonst vor Gericht soviel Schlammschlachten abgehalten werden? Da geht es um handfeste finanzielle Interessen. Und dann gehts richtig rund. 

Ich glaube, das ist vielen Frauen und männern nicht klar, das das Einstellen von Sexualität "beharrlich und ohne triftigen Grund" im strittigen Scheidungsfall bares Geld kostet. Und deswegen knallt es dann vor Gericht, weil der Schock da drüber die Emotionen hochkochen lässt. 

 

Dagegen ist die Klage auf Wiederherstellung Kinderkram. Aber wenn die Klage sinnlos wär (weil kann man ja nicht Sex einklagen), würde man damit nicht die Gerichte belasten. Da gehts schon um was, aber letztenendes nicht mehr um Sex......

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb CupidsArrow:

Falsch. Es gibt durchaus ein Recht dazu, Beischlaf bzw. die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft einzufordern, bzw. eine entsprechende Pflicht, den Beischlaf zu vollziehen. Der Anspruch ist aber eben nicht durchsetzbar (dem steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entgegen). Ein feiner, aber doch beachtlicher Unterschied. 

nur eben, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich den Beischlaf mit einschließt....jedenfalls nicht gesetzlich. Hast Du ja beschrieben. Und das war die Frage des TE.

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Manuel42:

nur eben, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich den Beischlaf mit einschließt....

Doch. Steht sogar im "Rechtsratgeber für Frauen" vom Frauenreferat Burgenland. Ab Seite 9- bei den Eheverfehlungen in Bezug nehmend auf Paragraf 49 im Ehegesetz.

Steht aber nur im Kleingedruckten, das liest man nicht so gerne- bis es auf einen zurollt.

 

Was da noch steht (und was das bedeutet) erkläre ich lieber nicht. Das ist nix für zarte Gemüter.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten, schrieb Manuel42:

nur eben, dass die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht ausdrücklich den Beischlaf mit einschließt....jedenfalls nicht gesetzlich. Hast Du ja beschrieben. Und das war die Frage des TE.

Wieder falsch, die eheliche Lebensgemeinschaft schließt durchaus Sex mit ein. Gibt dazu auch ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1967, welches bis heute nicht revidiert wurde. Und ich hatte geschrieben dass es zwar in der Ehe einen Anspruch auf Sex gibt, aber dieser Anspruch nicht durchsetzbar ist. Das sind zwei verschiedene Dinge.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb LibellenMV:

Dir ist schon klar, das auch eine Frau wenn dein Mann kein Sex haben will und du aber schon und dein Mann einer einvernehmlichen Scheidung nicht zustimmen will sonst vor einem Dilemma stehst?

Die Ehe wird einseitig nicht einfach so geschieden. Du brauchst einen Grund, damit das Gericht gegen den Willen deines Partners die Ehescheidung vollzieht. 

Vor Gericht zählen die Interessen BEIDER Seiten. Und dann wären wir auch in einem Scheidungsverfahren wieder beim Thema der Herstellung der ehelichen Gemeinschaft. Das Gericht müsste dann überzeugt werden das die eheliche Gemeinschaft (Ja, Sex) nicht mehr wieder hergestellt werden kann. 

Für die Scheidung selbst wird die Schuld nicht mehr herangezogen, bei der Höhe des Unterhalts aber schon.....

Deswegen ist es durchaus profitabel den Sex einzustellen und mit der Scheidung zu warten bis der Ehepartner fremd geht und sich dann wegen ehewidrigem Verhalten des Partners scheiden zu lassen. 

Was meinst du warum sonst vor Gericht soviel Schlammschlachten abgehalten werden? Da geht es um handfeste finanzielle Interessen. Und dann gehts richtig rund. 

Ich glaube, das ist vielen Frauen und männern nicht klar, das das Einstellen von Sexualität "beharrlich und ohne triftigen Grund" im strittigen Scheidungsfall bares Geld kostet. Und deswegen knallt es dann vor Gericht, weil der Schock da drüber die Emotionen hochkochen lässt. 

 

Dagegen ist die Klage auf Wiederherstellung Kinderkram. Aber wenn die Klage sinnlos wär (weil kann man ja nicht Sex einklagen), würde man damit nicht die Gerichte belasten. Da gehts schon um was, aber letztenendes nicht mehr um Sex......

Das ist alles FALSCH. Man kann sich ohne Einverständnis und Zustimmung des Partners scheiden lassen. Schon sehr sehr lange. Meine Scheidung war 2004, da war das bereits so. 

  • Lehnt der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte die Wiederherstellung der Ehe unumstößlich ab und ist er unter keinen Umständen bereit, die Ehe mit dem anderen fortzusetzen, ist die Scheidung durch das Gericht auch dann auszusprechen, wenn der andere Ehegatte der Ehescheidung nicht zustimmt.

 

Kostet auch kein "Mehrgeld" wenn man Sex verweigert hat, weil die Schuldfrage sehr lange nicht mehr existiert. Du propagierst hier uralte Gesetze, die einfach seit vielen Jahrzehnten nicht mehr rechtlich greifen. Siehe Screenshot des Gesetzesauszuges. 

Screenshot_20220215-105227.jpg

Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb LibellenMV:

Die Ehe wird einseitig nicht einfach so geschieden. Du brauchst einen Grund, damit das Gericht gegen den Willen deines Partners die Ehescheidung vollzieht. 

 

Das ist falsch. Selbstverständlich wird eine Ehe auch dann geschieden, wenn nur einer der Beteiligten das will. Es bedarf auch keiner Begründung, warum die Ehe geschieden werden soll. Die ist dann offiziell "zerrüttet", für das warum interessiert sich kein Richter. Zumindest nicht in Deutschland. 

Geschrieben
vor 31 Minuten, schrieb CupidsArrow:

Falsch. Es gibt durchaus ein Recht dazu, Beischlaf bzw. die Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft einzufordern, bzw. eine entsprechende Pflicht, den Beischlaf zu vollziehen. Der Anspruch ist aber eben nicht durchsetzbar (dem steht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung entgegen). Ein feiner, aber doch beachtlicher Unterschied. 

Na,siehste ...der Mist ist nicht durchzuziehen....und letztendlich ,kommt es nur darauf an!  

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Eiskristall1974:

Na,siehste ...der Mist ist nicht durchzuziehen....und letztendlich ,kommt es nur darauf an!  

Naja, die Eherfrau läge halt falsch, wenn sie z.B. in einem Streit dem Gatten „Du hast gar kein Recht auf Sex“ an den Kopf knallen würde. Aber es ist ein Streit um des Kaisers Bart.

Auch Gesetze stoßen an ihre Grenzen 🤷🏻‍♂️

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb LibellenMV:

Dir ist schon klar, das auch eine Frau wenn dein Mann kein Sex haben will und du aber schon und dein Mann einer einvernehmlichen Scheidung nicht zustimmen will sonst vor einem Dilemma stehst?

Die Ehe wird einseitig nicht einfach so geschieden. Du brauchst einen Grund, damit das Gericht gegen den Willen deines Partners die Ehescheidung vollzieht. 

Vor Gericht zählen die Interessen BEIDER Seiten. Und dann wären wir auch in einem Scheidungsverfahren wieder beim Thema der Herstellung der ehelichen Gemeinschaft. Das Gericht müsste dann überzeugt werden das die eheliche Gemeinschaft (Ja, Sex) nicht mehr wieder hergestellt werden kann. 

Für die Scheidung selbst wird die Schuld nicht mehr herangezogen, bei der Höhe des Unterhalts aber schon.....

Deswegen ist es durchaus profitabel den Sex einzustellen und mit der Scheidung zu warten bis der Ehepartner fremd geht und sich dann wegen ehewidrigem Verhalten des Partners scheiden zu lassen. 

Was meinst du warum sonst vor Gericht soviel Schlammschlachten abgehalten werden? Da geht es um handfeste finanzielle Interessen. Und dann gehts richtig rund. 

Ich glaube, das ist vielen Frauen und männern nicht klar, das das Einstellen von Sexualität "beharrlich und ohne triftigen Grund" im strittigen Scheidungsfall bares Geld kostet. Und deswegen knallt es dann vor Gericht, weil der Schock da drüber die Emotionen hochkochen lässt. 

 

Dagegen ist die Klage auf Wiederherstellung Kinderkram. Aber wenn die Klage sinnlos wär (weil kann man ja nicht Sex einklagen), würde man damit nicht die Gerichte belasten. Da gehts schon um was, aber letztenendes nicht mehr um Sex......

Ich hatte nie nen Mann...ich wollte schon als Kind,nie heiraten....mir war der Gedanke,an nen Knast,zuwider!

Und wie schon erwähnt...ist das alles scheiss egal,ob es so ein Gestzt gibt...oder gab...letztendlich greift es nicht oder darf....weil ein anderes Gesetzt dagegen steht....wie eben ein anderes Mitglied ,schrieb! 

Also....das ganze Gelaber,ohne Sinn!    Es soll Leuten ein schlechtes Gewissen machen,wenn sie keinen Sex zulassen...dieses Gesetz ...ich glaube,darüber steht,wohl fast jder,in der heutigen Zeit!

Geschrieben

Also der Rechtsratgeber ist von 2012....

Einklagbar ist das schon. Aber wer will denn schon Sex, wenn er wegen mangelnden Sex vor Gericht klagt? 

Das ist wie wenn seitens der Stadt von "Schutz der Menschen" geredet wird, aber es eigentlich nur um den Haftungsausschluss geht- wie es gerade bei uns in der Kleingartenanlage der Fall ist.

Und dann sind wir wieder bei dem Beitrag von mir, der soviel Entrüstung ausgelöst hat. Man klagt wegen A um B zu bekommen. Um A gehts gar nicht.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb LibellenMV:

Also der Rechtsratgeber ist von 2012....

Einklagbar ist das schon. Aber wer will denn schon Sex, wenn er wegen mangelnden Sex vor Gericht klagt? 

Das ist wie wenn seitens der Stadt von "Schutz der Menschen" geredet wird, aber es eigentlich nur um den Haftungsausschluss geht- wie es gerade bei uns in der Kleingartenanlage der Fall ist.

Und dann sind wir wieder bei dem Beitrag von mir, der soviel Entrüstung ausgelöst hat. Man klagt wegen A um B zu bekommen. Um A gehts gar nicht.

 

Beratungsresistent? Der Gesetzestext sagt es DEUTLICH. 

SEX IST NICHT EINKLAGBAR. 

Screenshot_20220215-105227.jpg

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb LibellenMV:

Also der Rechtsratgeber ist von 2012....

Einklagbar ist das schon. Aber wer will denn schon Sex, wenn er wegen mangelnden Sex vor Gericht klagt? 

Das ist wie wenn seitens der Stadt von "Schutz der Menschen" geredet wird, aber es eigentlich nur um den Haftungsausschluss geht- wie es gerade bei uns in der Kleingartenanlage der Fall ist.

Und dann sind wir wieder bei dem Beitrag von mir, der soviel Entrüstung ausgelöst hat. Man klagt wegen A um B zu bekommen. Um A gehts gar nicht.

Das mag in Österreich anders sein, in Deutschland ist Sex weder einklagbar, noch muss ein Scheidungsgrund genannt werden oder hat Verweigerung von Sex irgendwelche Auswirkungen auf den Unterhalt. Schon gar nicht muss die Scheidung einvernehmlich sein. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Dr_Brain:

Beratungsresistent? Der Gesetzestext sagt es DEUTLICH. 

SEX IST NICHT EINKLAGBAR. 

Das hab ich doch grad geschrieben, keiner klagt heute weil er am Ende Sex haben will. Aber schon wegen fehlendem Sex (aber nicht um am Ende Sex zu bekommen). Da liegt der Unterschied. 

 

bearbeitet von LibellenMV
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Dr_Brain:

 

Beratungsresistent? Der Gesetzestext sagt es DEUTLICH. 

SEX IST NICHT EINKLAGBAR. 

Screenshot_20220215-105227.jpg

naja, der deutsche BGH ist sicher nicht verbindlich für Österreich. Er/sie schreibt doch vom Burgenland. 

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