Jump to content

Sex Pflicht in der Ehe?


lustmolchx1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Viel Frust und Enttäuschung zwischen den Zeilen. 😁
Geschrieben
Das es das nicht mehr gibt .. außer es steht im Ehe Vertrag ausdrücklich drin ..
Es lässt sich heutzutage nicht mehr vereinbaren mit den Menschen recht .. von daher muss keiner mit seinem Ehepartner sex haben wenn er/ Sie das nicht will
Geschrieben
Das Gesetz (§ 1353 Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs –BGB) sagt: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“ Mehr findet man im Gesetz dazu nicht.

Was aber gehört zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“? Sicherlich ist (ich glaube, das ist immer noch allgemeine Ansicht) Sex ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Ehe, was dafür spricht, ihn auch als Bestandteil der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ anzusehen, zu der die Eheleute ja verpflichtet sind. Das ist allerdings juristisch umstritten.

Wenn man die Ansicht vertritt, Sex sei eine eheliche Pflicht, stellen sich natürlich folgende Fragen: Was , wenn ein Ehepartner den Geschlechtsverkehr dauerhaft verweigert? Und wie oft soll man denn eehelich zum Sex verpflichtet sein?

Tatsache sicherlich, dass diese eheliche Pflicht zumindest unter dem Grundgesetz nicht einklagbar ist: Und selbst wenn sie es wäre und irgendein Gericht sich dazu herablassen würde, ein entsprechendes Urteil („einmal im Monat“) auszusprechen, ließe sich ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil (ein „Titel“) natürlich nicht vollstrecken.

Vor diesem Hintergrund könnte die Verweigerung von Sex als ehelicher Pflicht allenfalls dazu führen, eine Scheidung zu erleichtern bzw. – das hat es tatsächlich vor einiger Zeit schon gegeben – Unterhaltsansprüche zu kürzen.

Und vermutlich liefe auch ein Ehevertrag, in dem die Ehepartner vereinbaren, auf den Vollzug des Geschlechtsverkehrs während der Ehe zu verzichten, Gefahr, als nichtig angesehen zu werden.
Geschrieben
Diese sogenannten ehelichen Pflichten in Bezug auf Sex gibt es in der neu moderne nichtmehr. Und letztlich ist es moralisch gesehen auch verwerflich jemanden dazu zu nötigen mit einem zu schlafen nur weil man verheiratet ist.
Spätestens seit ***igung in der Ehe gottseidank bestraft und verfolgt wird sollte jedem klar sein
Die Zeiten sind vorbei
Anonymes-Mitglied-3
Geschrieben
mein erster mann wollte gar keinen, der zweite sah in der ehe meine pflicht und war daraufhin ebenfalls ein ex
Geschrieben

Wenn Sex in der Ehe tatsächlich Pflicht wäre, für beide Partner per Gesetz verpflichend, glaub mir eins, wir hätten tausende von Männerhäusern.

Geschrieben
Das Gesetz gegen ***igung in der Ehe existiert seit fast 25 Jahren. So lang ist es noch nicht her mit der Sexpflicht...
Geschrieben (bearbeitet)

Seit 1997 gibt es juristisch die ***igung in der Ehe und seid dem gilt Sex auch nicht mehr als „Ehepflicht“ 

Schlimm das es so lange gedauert hat, doch das hatten wir den Kirchen und der C.. zu „verdanken“! 

bearbeitet von HansDampf77
Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb 44Anwalt:

Das Gesetz (§ 1353 Abs. 1 S. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs –BGB) sagt: „Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.“ Mehr findet man im Gesetz dazu nicht.

Was aber gehört zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“? Sicherlich ist (ich glaube, das ist immer noch allgemeine Ansicht) Sex ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Ehe, was dafür spricht, ihn auch als Bestandteil der „ehelichen Lebensgemeinschaft“ anzusehen, zu der die Eheleute ja verpflichtet sind. Das ist allerdings juristisch umstritten.

Wenn man die Ansicht vertritt, Sex sei eine eheliche Pflicht, stellen sich natürlich folgende Fragen: Was , wenn ein Ehepartner den Geschlechtsverkehr dauerhaft verweigert? Und wie oft soll man denn eehelich zum Sex verpflichtet sein?

Tatsache sicherlich, dass diese eheliche Pflicht zumindest unter dem Grundgesetz nicht einklagbar ist: Und selbst wenn sie es wäre und irgendein Gericht sich dazu herablassen würde, ein entsprechendes Urteil („einmal im Monat“) auszusprechen, ließe sich ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil (ein „Titel“) natürlich nicht vollstrecken.

Vor diesem Hintergrund könnte die Verweigerung von Sex als ehelicher Pflicht allenfalls dazu führen, eine Scheidung zu erleichtern bzw. – das hat es tatsächlich vor einiger Zeit schon gegeben – Unterhaltsansprüche zu kürzen.

Und vermutlich liefe auch ein Ehevertrag, in dem die Ehepartner vereinbaren, auf den Vollzug des Geschlechtsverkehrs während der Ehe zu verzichten, Gefahr, als nichtig angesehen zu werden.

....👌👌👌

Geschrieben
Das kleine Stückchen Mittelalter ist endlich überwunden.
Geschrieben
Hallo
Es gibt keine Sex Pflicht, versuch mal, dann erkennst Du es gibt ***igung in der Ehe!
Grüße
Geschrieben
Nein niemand ist verpflichtet mit jemand anderen Sex zu haben egal ob Partnerschaft Ehe oder sonst was! Meist sind es Männer fie das regelrecht erzwingen und einfordern zumindest erleben und habe ich das oft genug erlebt sogar mit Gewalt...Solche Menschen wiedern mich an!!!
Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb lustmolchx1:

Was wisst ihr dazu? 

Nichts, ich war nie verheiratet... 🤷🏻‍♂️

Geschrieben

@Highlander4u-

der punkt iss, dass du es dennoch nutzen kannst als argumentation in z.b. nem scheidungsprozess
iss das krank, ja! logisch
aber es wird nach wie vor berücksichtigt

mag vielleicht auch richterabhängig sein, i don't know
aber minimum einen fall kenn ich privat

Geschrieben
Ich würde mich niemals da zwingen lassen…egal ob Partnerschaft/ ehe oder sonst was 🤷🏼‍♀️
Geschrieben
Was wisst ihr dazu????? 😂😂😂😂😂😂😂😂😂😂🤛🏻😂😂😂😂😂😂
Geschrieben
Ein No-Go. Falls einer von Beiden zu kurz kommt, drüber reden. Vielleicht fehlt einfach was oder es ist gerade zu viel Stress da.
Geschrieben
Würden sich wohl viele Männer wünschen, aber nööö , gibt es nicht (zumindest nicht in unserem Kulturkreis).
Geschrieben
Wenn der Sex nicht mehr da ist, dann ist auch das Feuer nicht mehr da... Bzw. es ist erloschen... Die Frage könnte daher auch sein: wie bekomme ich die Flamme wieder zum Brennen? Führt zum selben Ergebnis, ist aber ein kooperativer Weg. Quasi win-win.
Geschrieben (bearbeitet)

War mal so, oder wurde zumindest weitgehend so gesehen.

Nicht vergessen - während ***igung schon seit bestehen des Staates BRD als Straftat galt, wurde der "Sonderfall" von ***igung in der Ehe erst 1997 von der Ordnungswiedrigkeit zur Straftat.
Ja. 1997!
Vor knapp 20 Jahren. Da war ich mitte 20.
Vorher war höchstens eine Geldstrafe für den Täter möglich.

Und das "Verweigern des ehelichen Beischlafes" war lange Zeit ein valider Anlass für den Mann, sich von seiner Frau "schuldig" scheiden zu lassen und völlig mittellos zu verlassen. Bevor das Prinzip der "Scheidungschuld" 1977 abgeschafft wurde.

Von daher - rechtlich nicht mehr, Göttinseidank.
Aber noch nicht soooo lange. Und die Idee sitzt noch immer in vielen Köpfen.
Ich habe gleichaltrige Bekannt, die das "moralisch" noch so sehen. Selbst bei unverheirateten Partnerinnen. "Du musst doch..."

bearbeitet von KuppenTanz
Geschrieben
Ich finde wenn die Frau den Sex in der Ehe verweigert, dann sollte sie gesetzlich dazu verpflichtet sein ihrem Mann wöchentlich eine Prostituierte zu finanzieren. Sollte sie sich auch da weigern, sollte sie bei einer Scheidung komplett leer ausgehen und für jeden sexlosen Ehetag einen Tagessatz in Höhe von 50€ an den Ehemann als Strafe zahlen müssen.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Minuten, schrieb Lilly_only:

(zumindest nicht in unserem Kulturkreis).

Siehe oben. "Unser Kulturkreis" hat diesen Gedanken sehr wohl enthalten, jahrhundertelang.
Nur um diesem meist fremdenfeindliche "Kulturkreis"-Schlagwort mal die Zähne zu ziehen.

Übrigens hatte das BRD-Recht auch noch die straflose Gattenzüchtigung bis 1974.
Dein Papa durfte noch völlig rechtens und straflos seine Frau prügeln.... Hat Luther auch schon so gesehen.
Also, natürlich nur nach Ermahnung und Gespräch.
Ach nee, das war ja Sura 4.34. Also doch die bösen Moslems.
Ach, doppelnee .... Luther auch, mit biblischer Rechtfertigung.

bearbeitet von KuppenTanz
×
×
  • Neu erstellen...