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Sex Pflicht in der Ehe?


lustmolchx1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Highlander4u:

Nööö... Sex ist keine Pflicht... du kanns den Sex fraglos nicht einklagen...

jein..du kannst es durchaus gerichtlich vorbringen, iss echt fakt
jedoch kann kein gericht kontrolliern oder gar forciern, dass dann auch...und so^^

zumal es sehr fragich iss, was das bringen sollte, meiner meinung nach

 

Geschrieben
Pflicht?
Kenne ich so nicht. Man ist jeden Tag zusammen eingeschlafen und wieder aufgewacht. Und zwischendrin gab's auch sehr oft guten Sex - ohne Pflicht.
Geschrieben
§ 146 Italienisches BGB.
Wenn der Ehe-Mann seine Bums-Pflicht nicht
erfüllt, kommt er in den Knast !
Mit freundlichen Grüßen aus Poppenhausen.
Küsschen
Geschrieben

Sollte von beiden gewollt sein , denn körperliche Nähe ist ja was schönes. 
 

Geschrieben
Nix weiß ich dazu. Es gibt keine Pflicht für Sex in der Ehe!
Geschrieben
Ich weiß nur..dass die Begriffe Sex und Pflicht...für mich überhaupt nicht im Einklang stehen, genau wie Sex und Muss...😏
Geschrieben
Wenn ich mich recht entsinne, gab es da tatsächlich mal ein Urteil zugunsten des Klägers, weil Sex ein filigraner Bestandteil einer Beziehung, eines Liebeslebens sei. Das hatte dann zur Folge das der Ehe dadurch unproblematisch annulliert werden konnte und möglicherweise dann auch die Güteraufteilung, Kosten, etc.... für ihn besser ausfallen ließen.
Aber wie gesagt: Ich erinnere mich nur ganz wage an so etwas und kann auch alles ganz anders abgelaufen sein. Vielleicht gibt ja eine Web-Recherche mehr her 🤷‍♂️
Geschrieben
In Deutschland gibt es keine Pflicht für den 'Beischlaf' mit seinem Ehepartner.
Geschrieben
Also das ist wohl schon sehr veraltet finde ich ....
Sexpflicht, ernsthaft?
Also wenn ich Sex als Pflicht sehe macht es doch keinen Spaß, ich meine ich könnte nie meine Frau dazu zwingen wenn sie keine Lust hat,denn dann würde es mir auch kein Spaß machen.
Entweder man strengt sich mehr an oder redet und findet eine Lösung.
Geschrieben
Pflicht? .. Nein! Ich bin auch in einer Ehe im Grunde zu gar nichts *verpflichtet*, wenn dann möchte ich das ...
Geschrieben
😂 Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen... Mein Ex war auch der Meinung nach der Trennung mir den Spruch zu drücken
Geschrieben (bearbeitet)

...KoitusKontrolle durch BeischlafBetreuer...

...ein Schelm, wer Böses dabei denkt... nein, keine Bilder im Kopf... ;-)

Ohne Frage... gerichtlich vorbringen im Zuge eines komplexeren Zusammenhanges kann man es sicherlich - jedoch stünde dem nicht zuletzt das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit entgegen...

Eine Pflicht zum Sex würde kein deutsches Gericht aussprechen...

...davon bin ich, Stand heute, klar überzeugt...

 

vor 58 Minuten, schrieb towel:

jein..du kannst es durchaus gerichtlich vorbringen, iss echt fakt
jedoch kann kein gericht kontrolliern oder gar forciern, dass dann auch...und so^^

zumal es sehr fragich iss, was das bringen sollte, meiner meinung nach

 

bearbeitet von Highlander4u
Geschrieben
Ich hab Google gefragt:
„Seit 1975 gibt es keine gesetzlich festgeschriebene „eheliche Pflicht“ zum Geschlechtsverkehr mehr – und das ist gut so. Beide Partner sind dazu verpflichtet, ihr Eheleben in gegenseitiger Rücksichtnahme zu gestalten. Dabei muss sich das Sexualleben nicht automatisch am aktiveren Partner orientieren.„
Anonymes-Mitglied-1
Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Highlander4u:

.Koitus Kontrolle durch Beischlaf Betreuer...

Das hört sich eher wie die Zeugen von ... du weißt schon an.

Anonymes-Mitglied-1
Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb Sweets4Sweets:

§ 146 Italienisches BGB.

Hier ist noch nicht Italien.

Auch wenn man es manchmal so sehen könnte.

Geschrieben
Nein… deswegen ja „Ehe“
Dafür ist dann die Affäre zuständig
Geschrieben
Keine Pflicht! Ebenso wie eine Frau nicht grundsätzlich in die Küche gehört oder den Haushalt zu machen hat.Gibt nur ein möchte,aber keine Pflichten oder zu machen haben
Geschrieben
Nein… deswegen ja „Ehe“
Dafür ist dann die Affäre zuständig.
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Pop-MOD-Uyen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Ehepartner einander zur „ehelichen Lebensgemeinschaft“ verpflichtet sind und damit zur so genannten Geschlechtsgemeinschaft.

Einer der wenigen zielführende Beitrag bisher.

Ich vermute, die Frage geht in die Richtung: "Was kann ich von meinem Ehepartner erwarten, ohne dass dies vorher explizit vereinbart oder besprochen wurde?" Und damit verbunden dann natürlich das Äquivalent "Was kann mein Ehepartner von mir erwarten...?"

 

vor 57 Minuten, schrieb LePetitMort69:

Beischlaf als eheliche Pflicht ist nicht einklagbar. ***igung in der Ehe dagegen ist strafbar.
Und beides ist sehr gut so.

Völlig richtig! Gleichwohl bin ich der Meinung, dass man "normalen" gemeinsamen Geschlechtsverkehr im üblichen Umfang "erwarten" kann. Soll heißen, wenn ein Partner zum ehelichen Beischlaf nicht bereit ist, erwächst für ihn daraus die - mindestens moralische - Verpflichtung, den anderen darüber zu informieren und ggfs auch Lösungsalternativen aufzuzeigen oder zu erarbeiten.

Salopp gesagt: Wer von der Norm abweicht, ist verpflichtet, dies anzusprechen.

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