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Sex Pflicht in der Ehe?


lustmolchx1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 24 Minuten, schrieb LibellenMV:

Doch. Steht sogar im "Rechtsratgeber für Frauen" vom Frauenreferat Burgenland. Ab Seite 9- bei den Eheverfehlungen in Bezug nehmend auf Paragraf 49 im Ehegesetz.

Steht aber nur im Kleingedruckten, das liest man nicht so gerne- bis es auf einen zurollt.

 

Was da noch steht (und was das bedeutet) erkläre ich lieber nicht. Das ist nix für zarte Gemüter.

.....allerdings gehört das Burgenland zu Österreich und ist somit für die BRD nicht ausschlaggebend!

vor 27 Minuten, schrieb CupidsArrow:

Wieder falsch, die eheliche Lebensgemeinschaft schließt durchaus Sex mit ein. Gibt dazu auch ein BGH-Urteil aus dem Jahr 1967, welches bis heute nicht revidiert wurde. Und ich hatte geschrieben dass es zwar in der Ehe einen Anspruch auf Sex gibt, aber dieser Anspruch nicht durchsetzbar ist. Das sind zwei verschiedene Dinge.

man muss sich einfach mit juristischen Formulierungen auskennen! zum Beispiel "gundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann. Und bei der Formulierung "in der Regel" ist die Bedeutung: es soll eigentlich so sein, muss aber nicht. Und somit kann es auch nicht gerichtlich eingefordert werden......das sind eben die feinen juristischen Unterschiede. Einen Rechtsanspruch hast Du nur, wenn im Gesetz geschrieben stehen würde: Die Ehepartner sind verpflichtet, den ehelichen Beischlaf zu praktizieren. Von dieser Verpflichtung sind sie nur entbunden, wenn beide Partner sich im Einvernehmen davon distanziren....

Aber so ist es nicht beschrieben - und das ist auch gut so!!!!!

Geschrieben
Am 12.2.2022 at 17:01, schrieb LePetitMort69:

Beischlaf als eheliche Pflicht ist nicht einklagbar. ***igung in der Ehe dagegen ist strafbar.
Und beides ist sehr gut so.

Das bringt es sehr gut auf den Punkt. Was bedeutet, wer Sex will, muss sich Gedanken machen, wie auch der Partner / die Partnerin Lust darauf entwickeln könnte. Das gilt für Sex in der Ehe genauso wie für außerehelichen. 

Geschrieben

Es finden sich auch noch Urteile, das die Unterhaltspflicht auch in D wegen fehlenden Beischlafes gestrichen wurde.

Vergl Amtsgericht Brühl 1999 – 32 F 65/98

 

Wo heute mit sicherheit eine Unterscheidung gemacht wird ist, wenn hinter der Verweigerung Böswilligkeit steckt. Also Herabsetzung, Demütigung o.ä.  das eigentliche Thema ist, was aber dann auf der sexuellen Ebene durch beharrliche Verweigerung manifestiert wird (weil man meint da hätte man Narrenfreiheit und kann seinen Partner am Ring durch die Manege ziehen).

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 51 Minuten, schrieb Manuel42:

.....allerdings gehört das Burgenland zu Österreich und ist somit für die BRD nicht ausschlaggebend!

man muss sich einfach mit juristischen Formulierungen auskennen! zum Beispiel "gundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen geben kann. Und bei der Formulierung "in der Regel" ist die Bedeutung: es soll eigentlich so sein, muss aber nicht. Und somit kann es auch nicht gerichtlich eingefordert werden......das sind eben die feinen juristischen Unterschiede. Einen Rechtsanspruch hast Du nur, wenn im Gesetz geschrieben stehen würde: Die Ehepartner sind verpflichtet, den ehelichen Beischlaf zu praktizieren. Von dieser Verpflichtung sind sie nur entbunden, wenn beide Partner sich im Einvernehmen davon distanziren....

Aber so ist es nicht beschrieben - und das ist auch gut so!!!!!

Das ist schlichtweg so nicht richtig. Gesetze sind dazu da, um ausgelegt zu werden, und nach Auslegung des BGH (BGH NJW 67,1079) gehört eben zur ehelichen Lebensgemeinschaft iSd. §1335 BGB auch der Geschlechtsverkehr, (vgl. auch Jauernig, §1353 Rn.3). Wenn §1353 also die Ehepartner zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, dann auch (aber nicht nur) zum Sex. Von „grundsätzlich“ und „in der Regel“ ist im Wortlaut des §1353 Abs. 1 BGB auch nichts zu lesen, vielmehr ist daher von einer umfassenden Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft auszugehen, die ihre Grenzen lediglich im Abs. 2  findet. Was zur ehelichen Lebensgemeinschaft gehört, kann man natürlich auch unterschiedlich auslegen, wie so Vieles in der Juristerei.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb Manuel42:

Du bist ein schlechter Rechtsverdreher! Beim Lesen der Gesetze sucht man die Passagen, die nicht genau geregelt sind, da setzt man an und macht es sich zur Nutze.

Wieso, es nützt einem doch, wenn man als Ehemann der Ehefrau sagen kann: „Schatzi, Du bist mir zum Beischlaf verpflichtet, und Du willst doch sicher nicht gegen das Gesetz verstoßen!“

Zumindest nützt es einem theoretisch. Wenn Schatzi dann die Augen verdreht, sich wie ein toter Fisch ins Bett legt und „mach halt“ sagt, ist dem Ehemann nur bedingt geholfen.

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Sinnlichzeit:

weil das hier so vom Thema abschweift, will ich doch nochmal daran erinnern, was hier das Thema ist...
der TO hat sich erfreulicherweise extremst kurz gehalten, also da kann ich den gesamten Post zitieren und jeder sollte das verstehen:

weder ging es um "Pflichten für Frauen", noch um freie Meinungen

Und ich hatte nichts anderes getan, als zu posten, was ich zu diesem Thema weiß, und habe kein Wort zu Männern oder Frauen geschrieben.

 

Erstens sagt dieser Paragraph nichts zu Pflichten männlicher und Pflichten weiblicher Eheleute, sondern der ist völlig neutral gehalten.
Zweitens sollten Zwangsehen echt verboten sein und bei freiwilligen Eheschließungen wissen ja beide, dass sie ab dann nicht mehr nur "einfach so" ein Paar sind, sondern sich eben vor Trauzeugen und Standesbeamten/in gegenseitig das Eheversprechen gegeben haben, das eben das sagt, dass man ab dann für das Wohl des anderen genauso zu sorgen hat, wie für das eigene - und da heißt es nicht "für Wohl sorgen normal schon, einzige Ausnahme ist Sex"... so etwas gibt es da nicht mit "vom Eheversprechen ausgenommen sind: 1. xxx, 2. xxx"...

 

habe ich...
siehe oben und unten

 

Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun... Das eine ist eben das Eheversprechen und sind Urteile, die in Streitfällen festgelegt haben, wie dieses geleistete Eheversprechen zu verstehen sein soll.
Das andere sind Verfolgung und Strafmaße - um Strafmaße ist es hier doch gar nicht gegangen... Ich wüsste auch nicht, dass es überhaupt eine Straftat wäre, gegen das Eheversprechen zu verstoßen... :D Ist vermutlich nichtmal eine Ordnungswidrigkeit - keine Ahnung. War alles nicht Thema...
Eine Person gibt einer anderen vor Zeugen in einem amtlichen Vorgang ein ziemlich umfassendes Versprechen - und hält sich dann an dieses Versprechen, oder nicht.

 

klar
auch ich kenne solche Frauen, und auch die landen zum Teil auf Plattformen wie dieser (genau wie auch einige Männer)
Aber hier ging es weder dem TO, noch mir, in irgendeiner Weise um Fragen Mann-Frau oder Frau-Mann, das war eine ganz einfache und geschlechsneutrale Frage!
Die inkl. der Antwort gilt wohl genauso für gleichgeschlechtliche Ehen...

 

ja, man merkt es Dir irgendwie an... ;)
ist ja auch völlig ok, ist Deine persönliche Einstellung zu Partnerschaft und dazu gut passend Deine persönliche EInstellung zum Eheversprechen, das zwei Menschen ganz offiziell vor Trauzeugen und Person vom Standesamt leisten.
aber "dienen" kommt darin auch nicht vor, das Versprechen "sich partnerschaftlich gegenseitig um das Wohl des anderen zu bemühen" legst Du da etwas krass aus...

 

ich weiss, dass Dich das stört, das hatte ich in meiner ersten Antwort ja schon geschrieben, dass Du bei diesem Thema eine leidenschaftliche Position beziehst...
vielleicht hätte ich Deine Nerven schonen und Dich nicht @-erwähnen sollen... dann sorry...

 

So etwas lese ich auf solchen Plattformen wie hier öftervon Frauen, und das erstaunt mich wirklich sehr... Gerade von Frauen, die sonst eher zum Ausdruck bringen, dass Sex nicht alles wäre, und hauptsächlich Gefühl doch entscheidend sein sollte bei einer Partnerschaft.
Aber sobald irgendwo auch nur leise Andeutungen zu sehen sind, ein Mann könnte in einer Beziehung sexuell nicht voll zufrieden sein, heißt es, nur Memmen würden noch in der Beziehung bleiben, alle echten Männer rennen dann sofort weg und verlassen ihre Frauen...
Und falls Männer fehlenden Sex akzeptieren, für die Beziehung inkl. Kinder und alles, und den Sex (notgedrungen...) wo anders suchen, dann sind die Partnerinnen die alleinigen Opfer und die Partner sind die alleinschuldigen Schweine.
sehr, sehr sonderbar diese Regeln und diese Vorstellung von Verteilung von "Schuld"...

 

Wie gesagt, ging es hier nicht um Pflichten weiblicher und Pflichten männlicher Eheleute, sondern das war eine völlig geschlechtsneutrale Frage, da hat jemand einfach nach einer Faktenlage gefragt.

Und klar sind das 2 verschiedene Dinge

  • ein Versprechen gegeben und dann nicht vollständig eingehalten zu haben, und
  • zu etwas gezwungen werden zu können

ich hoffe doch, dass hier keiner was hineininterpretiert, Gerichte könnten im Sinn haben, dass Männer dazu gezwungen sind, gegen ihren Willen Sex mit ihrer Ehepartnerin zu haben...
oder auch umgekehrt, ganz egal...

Keine Ahnung, was du mich hier angehst.

 

Ich habe kein Interesse, speziell mit dir irgend etwas zu diskutieren. Auch hast du irgendwie alles ganz seltsam interpretiert. Und unterlasse es bitte, mir irgend etwas zu unterstellen. Weder kennst du meine Beziehungsformen, noch sonstige Einstellung zu Männern. 

Das Thema Fremdgehen und Trennung, habe NICHT ICH ins Spiel gebracht. Da ging es auch nicht darum, sondern war ein Zusammenhang, der Selbstbestimmung von Menschen. 

Wenn du schon alles missversteht, nicht richtig liest und anderen Dinge unterstellst, sei zumindest etwas respektvoller. 

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb CupidsArrow:

Wieso, es nützt einem doch, wenn man als Ehemann der Ehefrau sagen kann: „Schatzi, Du bist mir zum Beischlaf verpflichtet, und Du willst doch sicher nicht gegen das Gesetz verstoßen!“

Zumindest nützt es einem theoretisch. Wenn Schatzi dann die Augen verdreht, sich wie ein toter Fisch ins Bett legt und „mach halt“ sagt, ist dem Ehemann nur bedingt geholfen.

Und würdest  Du das geil finden,wenn Deine Frau ,sich Dir hin gibt...obwohl sie nicht wil`?  Na...dann ...  

vor 24 Minuten, schrieb Sinnlichzeit:

weil das hier so vom Thema abschweift, will ich doch nochmal daran erinnern, was hier das Thema ist...
der TO hat sich erfreulicherweise extremst kurz gehalten, also da kann ich den gesamten Post zitieren und jeder sollte das verstehen:

weder ging es um "Pflichten für Frauen", noch um freie Meinungen

Und ich hatte nichts anderes getan, als zu posten, was ich zu diesem Thema weiß, und habe kein Wort zu Männern oder Frauen geschrieben.

 

Erstens sagt dieser Paragraph nichts zu Pflichten männlicher und Pflichten weiblicher Eheleute, sondern der ist völlig neutral gehalten.
Zweitens sollten Zwangsehen echt verboten sein und bei freiwilligen Eheschließungen wissen ja beide, dass sie ab dann nicht mehr nur "einfach so" ein Paar sind, sondern sich eben vor Trauzeugen und Standesbeamten/in gegenseitig das Eheversprechen gegeben haben, das eben das sagt, dass man ab dann für das Wohl des anderen genauso zu sorgen hat, wie für das eigene - und da heißt es nicht "für Wohl sorgen normal schon, einzige Ausnahme ist Sex"... so etwas gibt es da nicht mit "vom Eheversprechen ausgenommen sind: 1. xxx, 2. xxx"...

 

habe ich...
siehe oben und unten

 

Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun... Das eine ist eben das Eheversprechen und sind Urteile, die in Streitfällen festgelegt haben, wie dieses geleistete Eheversprechen zu verstehen sein soll.
Das andere sind Verfolgung und Strafmaße - um Strafmaße ist es hier doch gar nicht gegangen... Ich wüsste auch nicht, dass es überhaupt eine Straftat wäre, gegen das Eheversprechen zu verstoßen... :D Ist vermutlich nichtmal eine Ordnungswidrigkeit - keine Ahnung. War alles nicht Thema...
Eine Person gibt einer anderen vor Zeugen in einem amtlichen Vorgang ein ziemlich umfassendes Versprechen - und hält sich dann an dieses Versprechen, oder nicht.

 

klar
auch ich kenne solche Frauen, und auch die landen zum Teil auf Plattformen wie dieser (genau wie auch einige Männer)
Aber hier ging es weder dem TO, noch mir, in irgendeiner Weise um Fragen Mann-Frau oder Frau-Mann, das war eine ganz einfache und geschlechsneutrale Frage!
Die inkl. der Antwort gilt wohl genauso für gleichgeschlechtliche Ehen...

 

ja, man merkt es Dir irgendwie an... ;)
ist ja auch völlig ok, ist Deine persönliche Einstellung zu Partnerschaft und dazu gut passend Deine persönliche EInstellung zum Eheversprechen, das zwei Menschen ganz offiziell vor Trauzeugen und Person vom Standesamt leisten.
aber "dienen" kommt darin auch nicht vor, das Versprechen "sich partnerschaftlich gegenseitig um das Wohl des anderen zu bemühen" legst Du da etwas krass aus...

 

ich weiss, dass Dich das stört, das hatte ich in meiner ersten Antwort ja schon geschrieben, dass Du bei diesem Thema eine leidenschaftliche Position beziehst...
vielleicht hätte ich Deine Nerven schonen und Dich nicht @-erwähnen sollen... dann sorry...

 

So etwas lese ich auf solchen Plattformen wie hier öftervon Frauen, und das erstaunt mich wirklich sehr... Gerade von Frauen, die sonst eher zum Ausdruck bringen, dass Sex nicht alles wäre, und hauptsächlich Gefühl doch entscheidend sein sollte bei einer Partnerschaft.
Aber sobald irgendwo auch nur leise Andeutungen zu sehen sind, ein Mann könnte in einer Beziehung sexuell nicht voll zufrieden sein, heißt es, nur Memmen würden noch in der Beziehung bleiben, alle echten Männer rennen dann sofort weg und verlassen ihre Frauen...
Und falls Männer fehlenden Sex akzeptieren, für die Beziehung inkl. Kinder und alles, und den Sex (notgedrungen...) wo anders suchen, dann sind die Partnerinnen die alleinigen Opfer und die Partner sind die alleinschuldigen Schweine.
sehr, sehr sonderbar diese Regeln und diese Vorstellung von Verteilung von "Schuld"...

 

Wie gesagt, ging es hier nicht um Pflichten weiblicher und Pflichten männlicher Eheleute, sondern das war eine völlig geschlechtsneutrale Frage, da hat jemand einfach nach einer Faktenlage gefragt.

Und klar sind das 2 verschiedene Dinge

  • ein Versprechen gegeben und dann nicht vollständig eingehalten zu haben, und
  • zu etwas gezwungen werden zu können

ich hoffe doch, dass hier keiner was hineininterpretiert, Gerichte könnten im Sinn haben, dass Männer dazu gezwungen sind, gegen ihren Willen Sex mit ihrer Ehepartnerin zu haben...
oder auch umgekehrt, ganz egal...

Nun,liest sich das alles zimemlich einsichtig und vernünftig.

Allerdings....warst Du davor, nicht so zu lesen.....sondern ,es war fast als ne Ermahnung,an alle Frauen,zu verstehen....und ja,man las auch mehr bei Dir heraus,das es Dir ,um Frauen geht.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Eiskristall1974:

Und würdest  Du das geil finden,wenn Deine Frau ,sich Dir hin gibt...obwohl sie nicht wil`?  Na...dann ... 

Nein, absolut nicht. Eben darum schrieb ich ja, dass so einem Ehemann eben nicht wirklich geholfen ist. Wobei es sicherlich auch enige Schmerzbefreite gibt, denen Leidenschaft egal ist.

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Du hast aus all den klaren Sachlagen, eine bunte Grütze gemacht. 

Nein, hat LibellenMV nicht. Ist alles klar strukturiert. Es gefällt Dir nur nicht.

vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Natürlich darf mich niemand zu Sex zwingen oder dazu erpressen. Es ist mein Körper und nur ICH entscheide, wer den Beischlaf vollziehen darf bei mir. 

Soweit so richtig. Aber den Ehepartner zum Sexverzicht zu zwingen, ist definitiv ebenfalls übergriffig. Es geht also darum, diese beiden Interessen unter einen Hut zu bringen.

 

vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Wenn irgendein Ehemann meint, er geht deswegen fremd, ist es auch seine Entscheidung. Dann trägt er eben auch die Verantwortung für Scheidung und Kinder, sein darauffolgendes Single Dasein, seinen Ruf usw. 

Und hier liegst Du völlig falsch. Wer entscheidet, trägt dafür auch die Verantwortung. Die originäre Entscheidung  hat aber derjenige getroffen, der entschieden hat, auf Sex zu verzichten. Der kann sich doch nicht aschließend hinstellen und sagen mit den Konsequenmzen hat er nichts zu tun.

 

vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Keine Frau der Welt muss sich zu Sex zwingen lassen und ist nicht verpflichtet, sexuell zur Verfügung zu stehen. Auch wenn es noch veraltete Paragraphen gibt, wird die Rechtsprechung das niemals durchsetzen können. Es existieren längst Paragraphen, die diese aushebeln. Wir wollen doch nicht vergessen, was da über Allem steht. Die Würde und das Selbstbestimmungsrecht eines JEDEN. Frauen sind durch Trauschein nicht Sklaven eines Ehemannes. Auch die Schuldfrage bei Ehescheidung, greift schon lange nicht mehr. 

Und nochmal: Selbstverständlich muss sich keine Ehefrau zu Sex zwingen lassen. Dann kann Sie aber nicht auch noch festlegen, dass dies keine Konsequenzen hat bzw. welche Konsequenzen dies zu haben hat.

 

vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Und welcher Mann sexuell unzufrieden ist, sollte die Eier haben und sich trennen. 

Auch dies ist klar übergriffig. Welche Konsequenzen man zieht, musst Du schon den jeweiligen Betroffenen überlassen.

 

vor 14 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Immer dieses Einfordern. Völlig absurd. Frauen sind doch kein Besitz, keine Tiere, keine Roboter oder Gummipuppen oder sonst etwas. Sondern selbstbestimmte Menschen. 

Vielleicht liegt hier der Kern Deiner Denkfehler: Die Regeln gelten natürlich auch andersherum: Wenn der Mann keinen Sex mehr will, muss auch er mit Konsequenzen rechnen.

 

Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb LeifErikson:

Nein, hat LibellenMV nicht. Ist alles klar strukturiert. Es gefällt Dir nur nicht.

Soweit so richtig. Aber den Ehepartner zum Sexverzicht zu zwingen, ist definitiv ebenfalls übergriffig. Es geht also darum, diese beiden Interessen unter einen Hut zu bringen.

 

Und hier liegst Du völlig falsch. Wer entscheidet, trägt dafür auch die Verantwortung. Die originäre Entscheidung  hat aber derjenige getroffen, der entschieden hat, auf Sex zu verzichten. Der kann sich doch nicht aschließend hinstellen und sagen mit den Konsequenmzen hat er nichts zu tun.

 

Und nochmal: Selbstverständlich muss sich keine Ehefrau zu Sex zwingen lassen. Dann kann Sie aber nicht auch noch festlegen, dass dies keine Konsequenzen hat bzw. welche Konsequenzen dies zu haben hat.

 

Auch dies ist klar übergriffig. Welche Konsequenzen man zieht, musst Du schon den jeweiligen Betroffenen überlassen.

 

Vielleicht liegt hier der Kern Deiner Denkfehler: Die Regeln gelten natürlich auch andersherum: Wenn der Mann keinen Sex mehr will, muss auch er mit Konsequenzen rechnen.

 

Oder dein Denkfehler. Du zitierst zusammenhanglos. Und auch du verstehst den Verlauf meiner Antworten nicht, die ich nicht DIR gegeben habe, sondern im Zusammenhang auf eine andere Person formuliert hatte. Komm Mal runter.

Übergriffig bist du, wenn du mich grundlos aggressiv angehst, in einer sachlichen Diskussion. 

Dann zwinge Du doch deine Partnerin zu Sex und gib ihr die Schuld, wenn du fremd vögelst. Mir völlig Latte, was in deiner Blase gilt. Mich interessiert deine Weltanschauung null. Kenne dich nichtmal. 

Ich sehe aber, wie aggressiv du abgehst. Scheinbar riesiger Trigger 😅 wie heisst der Spruch?  Getroffene Hunde bellen?  😅 

 

Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb LeifErikson:

Wenn der Mann keinen Sex mehr will, muss auch er mit Konsequenzen rechnen.

 

Richtig. Dann aber besser nicht in Frankreich leben. Könnte sein, das du ein fünfstelligen Betrag als Schmerzensgeld hinbuttern musst. Auch in Östereich ist schlecht. 

 

Mich nervt dieses "Freiheit=meine Entscheidung ohne negative Konsequenzen für mich" auch.

Geschrieben

Die Konsequenz folgt nie aus dem "Aber ich will nicht!" Sondern aus dem "Du hast nicht"!

Und warum darin jemand den Zwang zum Sex sieht ist mir unbegreiflich. Eigentlich steht da nur "Kein Sex= Du hast ein Problem".

Man könnte auch erwachsen und verantwortungsbewusst sich mit dem Partner hinsetzen und sich mit ihm unterhalten:

"Du ich habe keine Lust mehr auf Sex mit dir. Ich weiß, dir ist Sex ganz wichtig, was wollen wir machen? Vielleicht sollten wir uns scheiden lassen, die Situation macht uns doch beide unglücklich. Was meinst du?"

Das wäre erwachsen, aufrichtig und verantwortungsbewusst.

Passiert das? Nein.

Geschrieben
vor 15 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Auch die Schuldfrage bei Ehescheidung, greift schon lange nicht mehr. 

Hier wird gern und viel auf der ach so anachronistischen Schuldfrage herumgeritten, die angeblich bis 1974 galt.

Ich habe den Eindruck, dass hier viele ein unvollständiges Rechtsverständnis haben.

Nach meinem Kenntnisstand galt nämlich auch vor 1974 das Zerrüttungsprinzip. Eine Ehe konnte schon damals und kann auch heute nur geschieden werden, wenn sie zerrüttet ist.

Heute kommt es nur noch auf die Zerrüttung an. Der Unterschied liegt darin, dass früher ein Ehepartner die Scheidung verhindern konnte, wenn er “nachgewiesen“ hat, dass er für die Zerrüttung nicht verantwortlich sei, er also seinen ehelichen Verpflichtungen immer ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Im Gegensatz dazu kann heute der Ehepartner, der fremdgeht, aus seinem eigenen Fremdgehen einen Anspruch auf Scheidung herleiten.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb LeifErikson:

Mehr als meinen ALDI-Teebeutel setzte ich aber nicht...  :joy:

Hey, die Wette hast Du verloren. :jumping:. Trinken wir einen Tee zusammen?

Klar, wenn ich das nächste Mal in Deiner Nähe bin:clapping:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Keine Ahnung, was du mich hier angehst.

Und unterlasse es bitte, mir irgend etwas zu unterstellen.

dieser Kommentar hatte mich echt erstaunt?
also es gab (und gibt) für mich keinen Grund, Dich anzugehen, und ich wüsste auch nicht, womit ich Dir etwas unterstellt haben soll?
falls es mit letzterem hierum ging:

vor 3 Stunden, schrieb Sinnlichzeit:

So etwas lese ich auf solchen Plattformen wie hier öfter von Frauen, und das erstaunt mich wirklich sehr...

da waren tatsächlich alle Frauen gemeint, von denen ich bereits solche Dinge gelesen hatte, und nicht persönlich Du...
und ich darf Dir verraten, da waren Geschlechtsgenossinnen dabei, die haben ihre diesbezügliche Ansicht wütend formuliert und mit Beschimpfungen unterlegt, Deins war, sagen wir, "zwar leidenschaftlich, aber doch eher neutral" formuliert

 

vor 3 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Weder kennst du meine Beziehungsformen, noch sonstige Einstellung zu Männern.

vielleicht hast Du das (und evtl. auch manches anderes?) auf Dich bezogen, das war aber an Eiskristall1974 gedacht (über die ich mich schon deutlich vor diesem Thread hier in privaten Nachrichten ausgetauscht habe, in denen sie mir ihre Einstellung beschrieben hatte):

vor 3 Stunden, schrieb Sinnlichzeit:

ist ja auch völlig ok, ist Deine persönliche Einstellung zu Partnerschaft und dazu gut passend Deine persönliche EInstellung zum Eheversprechen


 

vor 3 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Das Thema Fremdgehen und Trennung, habe NICHT ICH ins Spiel gebracht. Da ging es auch nicht darum, sondern war ein Zusammenhang, der Selbstbestimmung von Menschen. 

Wenn du schon alles missversteht, nicht richtig liest und anderen Dinge unterstellst, sei zumindest etwas respektvoller. 

das habe ich aber auch nicht behauptet, dass Du das ins Spiel gebracht hättest
ok, möglicherweise gab es Verständnisprobleme, weil ich einen vorangegangenen Text nicht kenne, auf den Du Dich bezogen hattest
ich hatte einfach nur direkt auf das reagiert, das Du geschrieben hattest

...und, wie ich fand, doch ganz im Stil eines Kavaliers der uralten Schule? :D - nein, Scherz:

ich bin mir echt keiner Respektlosigkeit bewusst und habe auch bis jetzt im Moment nicht den Eindruck, dass Du "Ärger" verdient hättest ;) (Respektlosikeit ist etwas, das NIEMAND verdient)
und dass ich nicht richtig gelesen hätte, das trifft mich
ich bin mir sehr sicher, dass ich alles von Euch beiden aufmerksam gelesen habe

ach, und das mit dem missverstehen... Du ahnst nicht, wie mich das verfolgt im Leben... wirklich "Leben", also inkl. real
wenn ich nicht ein so sinnlicher Mensch wäre, hätte ich als Pseudonym auch Missverständlichzeit nehmen können :jumping:
dann wärt Ihr hier vorgewarnt...

 

vor 3 Stunden, schrieb Eiskristall1974:

Allerdings....warst Du davor, nicht so zu lesen.....sondern ,es war fast als ne Ermahnung,an alle Frauen,zu verstehen....und ja,man las auch mehr bei Dir heraus,das es Dir ,um Frauen geht.

ich musste jetzt erst selbst mal nachlesen, was ich vor heute schon geschrieben hatte hier zum Thema... :jumping:
also das war echt nicht als Ermahnung gedacht
und auch das Thema, welches Geschlecht von welchem Geschlecht gern was hätte, hatte ich bis da noch nicht im Fokus (ich hatte direkt auf den TO geantwortet, ohne mir durchzulesen, was sonst noch alles geschrieben wurde)

 

 

sagen wir mal, ich war vielleicht etwas pedantisch in diesem Post

vor 3 Stunden, schrieb Sinnlichzeit:

...evtl. pedantischen Kram...

aber respektlos, Frauen ermahnend, unterstellend, jemanden angehend... so war das nicht geschrieben?

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
P.S.:
Wird einem unter "Benachrichtigungen" auch angezeigt, wenn eine Person einen zitiert hat, die man selbst auf ignorieren gesetzt hatte, kennt sich da jemand aus?
Ich hatte mir hier ja Mühe gegeben, den beiden Damen zu antworten, und danach gesehen, dass Dr_Brain mich auf "ignorieren" gesetzt hat. Weiß das jemand, ob sie dann überhaupt mitbekommt, dass ich ihr geantwortet habe? oder war das "für die Füß"....

bearbeitet von Sinnlichzeit
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Sinnlichzeit:

dieser Kommentar hatte mich echt erstaunt?
also es gab (und gibt) für mich keinen Grund, Dich anzugehen, und ich wüsste auch nicht, womit ich Dir etwas unterstellt haben soll?
falls es mit letzterem hierum ging:

da waren tatsächlich alle Frauen gemeint, von denen ich bereits solche Dinge gelesen hatte, und nicht persönlich Du...
und ich darf Dir verraten, da waren Geschlechtsgenossinnen dabei, die haben ihre diesbezügliche Ansicht wütend formuliert und mit Beschimpfungen unterlegt, Deins war, sagen wir, "zwar leidenschaftlich, aber doch eher neutral" formuliert

 

vielleicht hast Du das (und evtl. auch manches anderes?) auf Dich bezogen, das war aber an Eiskristall1974 gedacht (über die ich mich schon deutlich vor diesem Thread hier in privaten Nachrichten ausgetauscht habe, in denen sie mir ihre Einstellung beschrieben hatte):


 

das habe ich aber auch nicht behauptet, dass Du das ins Spiel gebracht hättest
ok, möglicherweise gab es Verständnisprobleme, weil ich einen vorangegangenen Text nicht kenne, auf den Du Dich bezogen hattest
ich hatte einfach nur direkt auf das reagiert, das Du geschrieben hattest

...und, wie ich fand, doch ganz im Stil eines Kavaliers der uralten Schule? :D - nein, Scherz:

ich bin mir echt keiner Respektlosigkeit bewusst und habe auch bis jetzt im Moment nicht den Eindruck, dass Du "Ärger" verdient hättest ;) (Respektlosikeit ist etwas, das NIEMAND verdient)
und dass ich nicht richtig gelesen hätte, das trifft mich
ich bin mir sehr sicher, dass ich alles von Euch beiden aufmerksam gelesen habe

ach, und das mit dem missverstehen... Du ahnst nicht, wie mich das verfolgt im Leben... wirklich "Leben", also inkl. real
wenn ich nicht ein so sinnlicher Mensch wäre, hätte ich als Pseudonym auch Missverständlichzeit nehmen können :jumping:
dann wärt Ihr hier vorgewarnt...

 

ich musste jetzt erst selbst mal nachlesen, was ich vor heute schon geschrieben hatte hier zum Thema... :jumping:
also das war echt nicht als Ermahnung gedacht
und auch das Thema, welches Geschlecht von welchem Geschlecht gern was hätte, hatte ich bis da noch nicht im Fokus (ich hatte direkt auf den TO geantwortet, ohne mir durchzulesen, was sonst noch alles geschrieben wurde)

 

 

sagen wir mal, ich war vielleicht etwas pedantisch in diesem Post

aber respektlos, Frauen ermahnend, unterstellend, jemanden angehend... so war das nicht geschrieben?

 

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
P.S.:
Wird einem unter "Benachrichtigungen" auch angezeigt, wenn eine Person einen zitiert hat, die man selbst auf ignorieren gesetzt hatte, kennt sich da jemand aus?
Ich hatte mir hier ja Mühe gegeben, den beiden Damen zu antworten, und danach gesehen, dass Dr_Brain mich auf "ignorieren" gesetzt hat. Weiß das jemand, ob sie dann überhaupt mitbekommt, dass ich ihr geantwortet habe? oder war das "für die Füß"....

Ja....die Ignorierten können mitlesen....weil man es sich anzeigen lassen kann,wenn Ig.schreiben. Du siehst doch die Namen....wenn sie schrieben und da steht dann bei "Beitrag anzeigen".

Ich finde das einen grossen Nachteil,hier im Forum....so hört oft,das Gehetze,der Ignorierten nie auf....und sie stacheln noch andere an!👎

Ich gehe grundsätzlich nicht auf" Beitrag anzeigen"....ich habe gewisse Personen nicht umsonst geblockt!  Aber ich sehe eben die Namen....wenn sie Mal wieder mit schreiben.....und mich anfeinden....oder wenn andere sie zetieren.manchmal,wenn's ganz blöd läuft,sehe ich meinen Treath oder auch wenn ich woanders schrieb,noch auf der Startseite und lese zufällig den Mist,was jemand ignoriertes,zu mir auesserte.

Mein "Fanclub"....mag zu gerne von mir lesen....beteiligt sich weiterhin,an meine Thraets...und gehe immer auf "auf Beitrag anzeigen"🤦🏻‍♀️😂

Dumm oder?😉

Die kommen nicht von mir los ...finden mich entweder ,sehr interessant. ...oder hassen mich tatsächlich,das se nicht zur Ruhe kommen😂🤦🏻‍♀️😂

Nun ja ...muss jeder selber wissen,wie er damit umgeht....wie gesagt...ich ignoriere nicht umsonst ..ich will von denen nichts mehr lese....und lass mir auch keinen Beitrag anzeigen....Nerven schonen...sie sind es nicht wert...und interessieren mich nicht,oder was sie von sich geben!😉

 

 

 

 

Geschrieben
Am 12.2.2022 at 17:07, schrieb Highlander4u:

Nööö... Sex ist keine Pflicht... du kannst den Sex fraglos nicht einklagen...

Ich glaube, dass diese Aussage den Irrtum derjenigen, die sich so furchtbar über eine Sexpflicht echauffieren, ganz gut darstellt.

Eigentlich ist es ganz einfach:

Wenn A einen Anspruch gegen B hat, dann ist B also verpflichtet, diesen Anspruch zu erfüllen. Was aber passiert, wenn B dies verweigert? Antwort: Das kommt auf den Anspruch an.

Es gibt Ansprüche, die sind vollstreckbar, z:B. Herausgabe eines Gegenstandes oder Zahlung eines Geldbetrages. Da schickt A dann – auf Kosten von B – einen Gerichtsvollzieher los, und der setzt den Anspruch durch, kassiert also den Gegenstand oder die Kohle ein.

Auf der anderen Seite gibt es Ansprüche, die nicht vollstreckbar sind, z.B. Erbringung einer Arbeitsleistung. Wenn ein AN nicht zur Arbeit erscheint, kann der AG ihn nicht in Handschellen vorführen lassen.

Aktuell wird über eine mögliche Impfpflicht diskutiert. Da gibt es Schwurbler, die glauben oder glauben machen wollen, dass Ungeimpfte nun zwangsweise eine Injektion verpasst bekommen. Das ist natürlich Unfug.

Das bedeutet aber doch noch lange nicht, dass das Verweigern ohne Konsequenzen bleibt. Wer nicht zur Arbeit geht, macht sich Schadenersatzpflichtig, wer sich nicht impfen lässt zahlt ein Bußgeld, darf bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen oder weis der Geier was.

 

 

vor 7 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Beratungsresistent? Der Gesetzestext sagt es DEUTLICH. 

SEX IST NICHT EINKLAGBAR. 

Screenshot_20220215-105227.jpg

Das BGH-Urteil, das so oft – und vor allem fast genauso oft falsch zitiert wird – ist gar nicht so anachronistisch oder abwegig. Tatsächlich hat der BGH einen Anspruch auf Sex gar nicht festgestellt. Er hat lediglich festgestellt, dass eine Ehe zerrüttet ist, wenn kein oder nur noch emotionsloser mechanischer Geschlechtsverkehr stattfindet.

Diese Feststellung war damals (altes Scheidungsrecht) erforderlich, damit sich der Ehemann von der den Geschlechtsverkehr ablehnenden Ehefrau scheiden lassen konnte. Diese wollte nämlich einerseits keinen Sex, andererseits aber auch keine Scheidung. Diesem Ansinnen hat der BGH – wie ich finde völlig korrekt – einen Riegel vorgeschoben. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass heute jemand zu einem anderen Ergebnis käme.

Geschrieben
vor 59 Minuten, schrieb Eiskristall1974:

Ich finde das einen grossen Nachteil,hier im Forum....so hört oft,das Gehetze,der Ignorierten nie auf....und sie stacheln noch andere an!

dagegen kann eine Plattform wohl nichts tun, dass eine Person A auf Beiträge antwortet, die eine Person B geschrieben hat - auch wenn B die Person A auf Ignorieren gesetzt hat

den Rest habe ich erst nach mehrmaligem Lesen verstanden :heart_eyes:
liegt daran, dass ich noch nie jemanden auf Ignorieren gesetzt habe und mich darum nicht auskenne damit, was einem bei solchen Personen noch angezeigt wird oder nicht

 

vor 59 Minuten, schrieb Eiskristall1974:

Ja....die Ignorierten können mitlesen....weil man es sich anzeigen lassen kann,wenn Ig.schreiben. Du siehst doch die Namen....wenn sie schrieben und da steht dann bei "Beitrag anzeigen".

dass sie alles lesen können, hatte ich schon gedacht - aber aus Deinem Test schließe ich, von Haus aus werden (aus dem Beispiel oben) Person B die Texte der Beiträge von A standardmäßig nicht angezeigt, B kann aber was anklicken, um sie zu sehen
das war mir neu, danke
meine Frage war ja eine andere, ob B in den Benachrichtigungen noch angezeigt wird, wenn Person A etwas geschrieben und dabei die Person B erwähnt oder zitiert hat
vermutlich ist das nicht so
also sie kriegt gar nicht gemeldet, dass ich auf ihren Post geantwortet habe

fand es schade, dass sie mich da so falsch verstanden hatte, und wollte das "aufklären"
naja, egal


wir beenden das mal besser an dieser Stelle, sonst löschen uns die Mods noch alles wegen "Off Topic"... :heart_eyes:

noch für's Protokoll: Pflichten in der Ehe, Pflichten in der Ehe, Pflichten in der Ehe, Pflichten in der Ehe, ...... :D

Geschrieben
Am 12.2.2022 at 18:00, schrieb Anonymes-Mitglied-1:

Hier ist noch nicht Italien.

Auch wenn man es manchmal so sehen könnte.

Wenn du in Italien heiratest, so wie wir,

siehst du das ganz anders.......

Wir lachen heute noch darüber. Es ist doch so wundervoll,

wenn mann sich liebt so lange schon...........

Und so viel zusammen erlebt und durchlebt hat.

Küsschen

Geschrieben

Na das nenne ich mal eine gute Frage, was bedeutet dieser Satz:

"Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."

Fakt ist auf jeden Fall, selbst wenn ein Gericht feststellen würde, dass man einen rechtlichen Anspruch auf Beischlaf in der Ehe hat, wäre das ein unmöglich zu vollstreckendes Urteil und eine Ersatzvornahme wie beim Gewährleistungsrecht gibt es in der Ehe leider nicht. Gegen den Willen wird strafrechtlich auch sehr schwierig.

Ich würde sagen, dass ist auf jeden Fall ein Grund für eine Härtefallscheidung, im wahrsten Sinne des Wortes. :clapping:

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb sveni1971:

"Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist."

Mach doch mal 'ne doppelte Verneinung draus:

Solange weder die Ehe gescheitert ist noch das Verlangen nach Herstellung einer ehelichen Lebensgemeinschaft missbräuchlich wäre, ist der andere Ehepartner verpflichtet, an der Herstellung eben dieser ehelichen Lebensgemeinschaft mitzuwirken.

Nur zur Klarstellung:

1. Die Verpflichtung besteht auch dann, wenn sie nicht vollstreckbar ist. Was allerdings passiert, wenn sie nicht erfüllt wird, steht auf einem ganz anderen Blatt.

2. Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft meint nicht (nur) ehelichen Beischlaf.

Was allerdings im Einzelnen alles unter "Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft " zu verstehen ist, sprengt definitiv den Rahmen dieses Threads.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb LeifErikson:

Was allerdings im Einzelnen alles unter "Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft " zu verstehen ist, sprengt definitiv den Rahmen dieses Threads.

Gerade das wäre aber spannend, denn das sich Ehegatten gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind, ist ja schon geregelt. :coffee_happy: 

Übrigens der Grundgedanke, wenn auch antiquiert, liegt sicherlich auch in der Gründung und Förderung von Familien, sprich dem Zeugen von Kindern, am Sex aus Spaß hatte der Gesetzgeber sicher kein gesteigertes Interesse.

Aber du hast vollkommen recht, die Pflicht zur Herstellung der ehelichen Gemeinschaft ist im Gesetz verankert.

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Februar 15, schrieb Lisbetha:

Verweigert jemand in einer Beziehung/Ehe dauerhaft Sex, ist das passiv-aggressiv. Die wenigsten wollen ihre Partnerschaft in eine WG umwandeln, zumindest ist es selten Konsens. Wenn ich auf Zärtlichkeit, Nähe, Sex in meiner Beziehung keinen Wert mehr lege, nichts daran ändere, brauche ich mich auch nicht zu wundern, wenn mein Partner fremdgeht. 

Ich weiß wirklich nicht ob man ehelichen Sex einklagen kann?
Aber eins ist Fakt: wenn es fehlt in der Ehe/ Beziehung… gibt es eben diese Seiten wo man und Frauen Fremdgehen können
Und außerdem sind wir nicht monogam geboren und sind keine Pinguine 🐧

Geschrieben

Wenn sich beide darauf verständigt haben darauf zu verzichten....warum nicht....aber wenn nur ein/e Partner/in will und der/die andere/r nicht...dann hassu Problem

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