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Gewalt gegen Frauen


Lucifers-sohn

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb luemmelchen111:

Update noch zu dem Mann er hat mir volltrunken aufgelauert und meine Reifen zerstochen....

Wollte sich mit mir brügeln hab in nur von mir fern gehalten und wieder mal die Polizei gerufen....

Aussage von der Polizistin ...Sie hätte ihn wohl vermöbelt.....

Aussage von mir ....der gute Mann tut mir leid....

Hoffe man kann ihm helfen....

und ich persönlich wünsche mir, dass er irgendwann mal an den "richtigen" gerät......

Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb luemmelchen111:

Hoffe man kann ihm helfen....

Alkoholiker können nur sich selbst helfen.

Wenn sie das nicht schaffen, geht das Saufen bis zum Tod.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb mondkusss:

und ich persönlich wünsche mir, dass er irgendwann mal an den "richtigen" gerät......

Und was bringt das? 

Wenn ich ihn vermöbel dann bekommt das seine Frau ab!

Ich habe ihn angezeigt aber sie bleibt trotzdem bei ihm ....

 

vor 2 Stunden, schrieb rainbow_1954:

Alkoholiker können nur sich selbst helfen.

Wenn sie das nicht schaffen, geht das Saufen bis zum Tod.

Stimmt wohl

werde falls er noch einmal mir schadet  für nix garantieren...

Aber das weiß nun auch die Polizei 

bearbeitet von luemmelchen111
Fehler im satzbau
Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb OneNo:

wird ein Verfahren aufgrund des mangelnden öffentlichen Interesses eingestellt, steht es jedem Opfer frei, eine Privatklage einzureichen, die die Staatsanwaltschaft nicht involviert. Soll heißen: Der Täter kann trotzdem rechtswirksam verurteilt werden. Das "Nein" der Staatsanwaltschaft ist also kein endgültiges "Nein" für die Strafverfolgung.

So ähnlich wird nicht selten von Polizeibeamten "vor Ort" beraten, es ist aber nur eine Halbwahrheit.

Was Du meinst ist eine Zivilklage, beispielsweise auf Schmerzensgeld. Oder auf Kontaktsperre. Mit einer Strafverfolgung hat das nicht zu tun, schon gar nicht ersetzt sie eine Strafverfolgung. Man verfolgt eine "unerlaubte Handlung" zivilrechtlich und der Gegner wird bei einer Verurteilung nicht bestraft, sondern wird verurteilt, etwas zu tun (beispielsweise Zahlen) oder nicht zu tun (beispielsweise sich nicht näher  als 500 m zu nähern).

Der "Witz" bei Zivilklagen ist, dass die unterlegene Partei die Kosten trägt. Tut sie das nicht, dann hat die obsiegende Partei die Kosten an trotzdem an der Backe. Wenn also beispielsweise der Prügelnde mittellos ist, dann macht eine Zivilklage auf Schmerzengeld absolut keinen Sinn. Zudem ziehen sich Zivilprozesse oft über Jahre hin, sofern nicht Eilbedarf besteht (beispielsweise einstweilige Verfügung, auf ein Kontaktverbot gerichtet).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Was Du meinst ist eine Zivilklage, beispielsweise auf Schmerzensgeld.

Nein, ich spreche von einer Privatklage gemäß § 223 I StGB. Kein zivilrechtliches Belangen. (Nachzulesen in den Paragraphen 374-394 StPO.)

Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund eines Mangels an öffentlichem Interesse abgelehnt, steht dem Opfer im Falle der Körperverletzung die Nutzung einer Privatklage offen, um den strafrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Der Vertreter ist in diesem Falle nicht der Staats-, sondern der Rechtsanwalt.

Und hinsichtlich der Kosten: Rechtsschutzversicherung oder, sofern die Person sich jene nicht leisten kann, die staatliche Unterstützung, die dann für die Kosten (je nach Härte der finanziellen Beeinträchtigung sogar die gesamten Kosten) aufkommt. Wer sich natürlich eine Rechtsschutzversicherung leisten kann, da er sozial nicht benachteiligt ist, sich diese jedoch nicht zulegt, muß eben in den sauren Apfel beißen.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb OneNo:

Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund eines Mangels an öffentlichem Interesse abgelehnt, steht dem Opfer im Falle der Körperverletzung die Nutzung einer Privatklage offen, um den strafrechtlichen Anspruch durchzusetzen.

Lange mal einem Nackten in die Tasche.

Mit dem Sinnbildlich - man möchte/sollte sagen dürfen - "verlängerten Hitlergruß" geht das ins Leere. Abgabe der EV, Privatinsolvenz auf Steuerzahlers Kosten, und der Käse ist gegessen - für den Beschuldigten. Der Rest bleibt auf seinen ganzen Kosten sitzen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb rainbow_1954:

Lange mal einem Nackten in die Tasche.

Meintest Du wirklich meinen Beitrag?

Falls ja, verstehe ich den Zusammenhang zwischen Deiner Aussage und dem Schuldspruch bezüglich der Körperverletzung nicht, die jene mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ahndet.

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb OneNo:

Meintest Du wirklich meinen Beitrag?

Ich hatte den zivilrechtlichen Teil Deines Textes kopiert.

Geschrieben

@rainbow_1954

Öhm, ich habe nicht vom Zivilrecht gesprochen - ich habe vom Strafrecht gesprochen.

 

Gern auch deutlicher:

Eine Privatklage, um einen Schuldspruch im Strafrecht zu erwirken, ist im Falle der Körperverletzung dann zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, da in ihren Augen kein öffentliches Interesse vorliegt. Strafrecht, nicht Zivilrecht.

 

Du meintest sicher Thorben-Hendrik.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb OneNo:

Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund eines Mangels an öffentlichem Interesse abgelehnt, steht dem Opfer im Falle der Körperverletzung die Nutzung einer Privatklage offen, um den strafrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Der Vertreter ist in diesem Falle nicht der Staats-, sondern der Rechtsanwalt

Meine Ausführung ging darauf hin.

bearbeitet von rainbow_1954
Geschrieben

@rainbow_1954

Ich kenne es ja selbst, daß man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, daher lies Dir das Zitierte noch einmal ganz genau durch. ;)

vor 1 Stunde, schrieb OneNo:

Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund eines Mangels an öffentlichem Interesse abgelehnt, steht dem Opfer im Falle der Körperverletzung die Nutzung einer Privatklage offen, um den (!!!!!!!!!!) strafrechtlichen (!!!!!!!!!!) Anspruch durchzusetzen.

Spreche ich in diesem zitierten Satz vom Straf- oder vom Zivilrecht? :P

Geschrieben (bearbeitet)

Ok

Dürfte bei der aktuellen Rechtssprechung aber wenig raus kommen.

Eine Krähe.....

bearbeitet von rainbow_1954
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb OneNo:

Nein, ich spreche von einer Privatklage gemäß § 223 I StGB. Kein zivilrechtliches Belangen. (Nachzulesen in den Paragraphen 374-394 StPO.)

Wird seitens der Staatsanwaltschaft ein Verfahren aufgrund eines Mangels an öffentlichem Interesse abgelehnt, steht dem Opfer im Falle der Körperverletzung die Nutzung einer Privatklage offen, um den strafrechtlichen Anspruch durchzusetzen. Der Vertreter ist in diesem Falle nicht der Staats-, sondern der Rechtsanwalt.

Und hinsichtlich der Kosten: Rechtsschutzversicherung oder, sofern die Person sich jene nicht leisten kann, die staatliche Unterstützung, die dann für die Kosten (je nach Härte der finanziellen Beeinträchtigung sogar die gesamten Kosten) aufkommt. Wer sich natürlich eine Rechtsschutzversicherung leisten kann, da er sozial nicht benachteiligt ist, sich diese jedoch nicht zulegt, muß eben in den sauren Apfel beißen.

Richtig, stimmt, hatte ich nicht im Sinn. Kommt aber extrem selten vor, hierzu auch aus Wikipedia (der Einfachheit halber):

"Für die Delikte nach §§ 123, 185–189, 202, 223, 229, 241 und 303 StGB (vgl. oben) ist vor Erhebung der Klage der Versuch der Sühne vor einer Vergleichsstelle zwingend erforderlich. Erst wenn der Sühneversuch gescheitert ist, darf dann die Privatklage erhoben werden (§ 380 StPO). Die Vergleichsstellen sind in der Regel die Schiedsämter. Schon aus diesem Grund ist die Privatklage in Deutschland sehr selten. Es wurde mehrfach diskutiert, die Privatklage mangels nennenswerter Relevanz abzuschaffen."

Das Hauptproblem ist insbesondere bei häuslicher Gewalt, dass die Geschädigte dann Klägerin ist und nicht zugleich Zeugin sein kann. Es gibt also ein unlösbares Beweisproblem, wenn es nicht weitere Personen gibt, die bezeugen können, oder wenn solche Personen nicht aussagen möchten (aus welchen Gründen auch immer).

Im "normalen" Strafprozeß ist demgegenüber die Geschädigte zeugnisfähig.

Zwar sagt in beiden Fällen dieselbe Person dasselbe aus, prozessual ist jedoch (leider) die "Beweiskraft" unterschiedlich.

Hinzu kommt das Risiko der Widerklage wegen "übler Nachrede" oder "Vortäuschung einer Straftat" etc. Das Dumme ist, dass DAFÜR dann die Beweislage klar ist, wenn nicht der Beweis der Körperverletzung gelingt (siehe die Zeugnisproblematik, oben). Das muss daher dreimal überlegt werden, weil die betroffene Person am Ende, trotz der erlittenen Gewalttat, sich selbst eine Verurteilung einfängt, anstatt dass der Täter einen über gebraten bekommt .... Das dürfte dann wie eine zweite Gewalttat, diesmal seitens des Staates, empfunden werden .....

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Das Hauptproblem ist insbesondere bei häuslicher Gewalt, dass die Geschädigte dann Klägerin ist und nicht zugleich Zeugin sein kann.

Das gilt auch für die Situation, in der die Staatsanwaltschaft entweder ein öffentliches Interesse oder ein besonderes öffentliches Interesse bejaht - ist allerdings gar nicht so gravierend, wie es auf den ersten Blick anmuten mag, da hierzulande die freie Beweiswürdigung existiert. Ob also im vorliegenden Threadthema-Falle oder bei jeder anderen Straftat, bei der es an Leichenbergen mangelt, um einzugestehen, daß da eventuell etwas Gesetzwidriges geschehen sein könnte (Unschuldsvermutung!) - das Gericht findet ein Urteil. Und diese fallen gar nicht so selten gar nicht so pessimistisch aus, wie manche es gern bei solchen Diskussionen behaupten.

Wird aber jetzt langsam reichlich OT.

Um wieder halbwegs zurückzukommen:

Sich nicht von Unkenrufen beirren lassen, die davon anfangen, zu erklären, daß ein rechtliches Vorgehen sinnlos sei, sondern den Gang zur Polizei antreten, gegebenenfalls Strafantrag stellen, wenn nicht sofort die Strafverfolgung in Gang gesetzt wird, und sich auch nicht durch einen negativen Bescheid seitens der Staatsanwaltschaft beirren lassen, wenn sie öffentliches Interesse verneint, sondern stattdessen den Weg der Privatklage gehen. Ob der erforderliche Sühneversuch vor Klageerhebung nun von Erfolg gekrönt ist, oder nicht, sodass die Klageerhebung zulässig wird, um ein rechtskräftiges Urteil zu erwirken - der Täter ist den Konsequenzen seines Handelns ausgesetzt und überlegt in Zukunft vielleicht wesentlich eher, ob es nicht angebrachter wäre, seine Hände in den Hosentaschen zu behalten. Und genau darum geht es doch auch schlußendlich - zu lernen, um Prävention zu betreiben.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten, schrieb OneNo:

der Täter ist den Konsequenzen seines Handelns ausgesetzt und überlegt in Zukunft vielleicht wesentlich eher, ob es nicht angebrachter wäre, seine Hände in den Hosentaschen zu behalten.

Da habe ich eben meine Zweifel, ob das immer sinnvoll ist.

Nehmen wir den medienwirksamen Fall des Wetterfrosches, welcher der ***igung letztendlich frei gesprochen wurde. Die Frau hat dagegen jetzt eine Verurteilung an der Backe. Jetzt nehmen wir mal rein hypothetisch an, die ***igung hätte wirklich stattgefunden. Dann würde sich die Frau jetzt besonders toll fühlen und die Anzeige bitterlich bereuen, der Täter hätte sie gleich noch ein zweitesmal gefickt ....

Wichtig ist daher m.E., dass zunächst ein kompetenter Rechtsanwalt, zudem nicht auf Honorarmaximierung gepolt, gründlich prüfen muss, wie die Erfolgsaussichten sind. Sowohl bei einer Anzeige, als auch bei der Privatklage. So blöd es klingt, wenn das Risiko sich letztendlich nicht selbst ins Bein zu schießen nicht vernachlässigbar ist, dann wäre nur toughen Personen Anzeige/Privatklage anzuraten.

Ich finde diese Diskussion übrigen keineswegs OT, weil sie betrifft die Frage "Was tun?"

Es gibt bezüglich häuslicher Gewalt verschiedene Studien zum Dunkelfeld. In einer Untersuchung in McPom, unter Beteiligung des LKA, ist das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt bei 98,4%. Pro erstatteter Anzeige also ca. 60 Taten, welche nicht zur Anzeige gekommen sind. Natürlich muss man solche Studien auch immer genau hinsichtlich der gestellten Fragen betrachten, was aber hier zu weit führen würde.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Ich finde diese Diskussion übrigen keineswegs OT, weil sie betrifft die Frage "Was tun?"

Und genau da vertrete ich den Standpunkt, den Rechtsweg zu beschreiten, und sich eben nicht von Schwarzmalereien beeinträchtigen zu lassen.

Denn neben der Frage "Was tun?", finde ich jene Frage, die man sich, sofern man am anderen Ende der Faust landet, immer stellen sollte, sogar noch interessanter und wichtiger: "Wie viele Leute wissen, daß mein Freund/Mann mich schlägt?" Du wärst überrascht, wie viele Leute es zumeist tatsächlich wissen. Gesehen haben, gehört haben, eventuell der betreffenden Frau schon dazu geraten haben, sich zu trennen, oder - wie im EP beschrieben - die Opfer sogar bereits in Schutz genommen haben. Alles Fälle, bei denen es bisher nur an einem einzigen Punkt gescheitert ist, der Situation zu entkommen und den Täter der Gerichtsbarkeit zuzuführen: Die Frau hat sich nicht getraut - aus Angst vor weiteren Repressalien, aus Angst, da sie nicht weiß, daß ihr geholfen werden kann, aus Angst, da es immer wieder Leute gibt, die ihr eintrichtern wollen, daß eine Anzeige zu nichts führen würde.

Also ja - auch nur entfernt durch die Blume zu verstehen zu geben, daß man nicht aktiv den Rechtsstaat um Hilfe bitten sollte, wenn jemand Gewalt gegen sich (und dann auch und gerade bei häuslicher Gewalt) erfährt, da die Folge sonst eine Anzeige aufgrund von Verleumdung sein könnte, betrachte ich in höchstem Maße als OT und, mehr noch, als völlig unangebracht. Und bar der tatsächlichen Begebenheiten hierzulande.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten, schrieb OneNo:

Und genau da vertrete ich den Standpunkt, den Rechtsweg zu beschreiten, und sich eben nicht von Schwarzmalereien beeinträchtigen zu lassen.

Denn neben der Frage "Was tun?", finde ich jene Frage, die man sich, sofern man am anderen Ende der Faust landet, immer stellen sollte, sogar noch interessanter und wichtiger: "Wie viele Leute wissen, daß mein Freund/Mann mich schlägt?" Du wärst überrascht, wie viele Leute es zumeist tatsächlich wissen. Gesehen haben, gehört haben, eventuell der betreffenden Frau schon dazu geraten haben, sich zu trennen, oder - wie im EP beschrieben - die Opfer sogar bereits in Schutz genommen haben. Alles Fälle, bei denen es bisher nur an einem einzigen Punkt gescheitert ist, der Situation zu entkommen und den Täter der Gerichtsbarkeit zuzuführen: Die Frau hat sich nicht getraut - aus Angst vor weiteren Repressalien, aus Angst, da sie nicht weiß, daß ihr geholfen werden kann, aus Angst, da es immer wieder Leute gibt, die ihr eintrichtern wollen, daß eine Anzeige zu nichts führen würde.

Also ja - auch nur entfernt durch die Blume zu verstehen zu geben, daß man nicht aktiv den Rechtsstaat um Hilfe bitten sollte, wenn jemand Gewalt gegen sich (und dann auch und gerade bei häuslicher Gewalt) erfährt, da die Folge sonst eine Anzeige aufgrund von Verleumdung sein könnte, betrachte ich in höchstem Maße als OT und, mehr noch, als völlig unangebracht. Und bar der tatsächlichen Begebenheiten hierzulande.

Leider ist das Leben nicht schwarz/weiss. Und wie die tatsächlichen Gegebenheiten sind, da gebe ich Dir gerne ein OT Beispiel. Ich hatte vor ca. 3 Jahren Strafanzeige (wohlweislich gegen Unbekannt und ohne Benennung einer Straftat) gestellt unter Verweis auf ein Forum, in welchem explizit zu Gewalt gegen Ausländer aufgerufen wurde, ganz konkret mit Links zu den betreffenden Posts. Kein Pillepalle a la political correctness, sondern klare Mordaufrufe (die Bedeutung des Begriffes ist mir klar). Das Verfahren wurde eingestellt mit der Begründung, der (deutsche) Betreiber des Forums sei nicht auszumachen, daher könne man die postenden Personen nicht ermitteln. Wenn die tatsächlich eine Person ermittelt hätten (was nicht allzu schwer gewesen wäre, wenn wirklich gewollt), dann hätte der RA dieser Person Akteneinsicht bekommen, einschließlich zu meiner Person und Adresse. Dies war mir allerdings vorher klar und dieses Risiko bin ich bewußt eingegangen. Ich kann aber jeden Menschen verstehen, der sich das dreimal überlegt, beispielsweise wegen Familie/Kinder. DAS zu den tatsächlichen Begebenheiten.

Auch wenn ich Dir ja prinzipiell zustimme, so mahne ich doch stets eine realistische Folgenabschätzung an, unabhängig von einem "Gerechtigkeitsempfinden". Das ist auch keine Schwarzmalerei, sondern Pragmatismus. Nur dann tätig zu werden, wenn eine gute Erfolgsaussicht besteht. Das habe ich übrigens in meinem Beispiel (sehenden Auges) ausnahmsweise mal nicht befolgt, weil mir das so krass vorkam. Und mich auch interessierte, wie tatsächlich das Vorgehen der Behörden bei so sonnenklaren (=ohne jegliches Beweisproblem) rechtradikalen Straftaten (Gewalttaten) und Aufforderungen dazu ist. Und nicht nur aus Zeitungen darüber mal dies und mal jenes Lippenbekenntnis zu lesen. Wobei ich allerdings auch schon vermutet hatte, dass das einfach nach den üblichen 8 Wochen eingestellt wird, was insofern Teil einer sich als zutreffend herausstellenden Folgenabschätzung war ....

 

 

Ein anderes Problem, das ich persönlich nicht sehe, aber was durchaus diskutiert werden könnte:

Die Frau ist ein erwachsener Mensch. Wenn sie nicht SELBST tätig wird, und das ist immer möglich, sofern sie nicht permanent weggeschlossen wird, könnte man durchaus sagen, dass ein Eingreifen Dritter "Paternalismus" wäre. "Paternalismus" bedeutet in diesem Zusammenhang jemanden zu "retten", der gar nicht "gerettet" werden will.

Wie gesagt, ich sehe diesen "Paternalismus-Standpunkt" im Zusammenhang häuslicher Gewalt selbst kritisch.

 

 

P.S.: Wir können all dies auch gerne per PN weiter diskutieren, isch abe gar keine Filter ..... ;)

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

So nun ein nicht so schönes Update 2.0....

 

Hatte gestern wieder einen zerstochen Reifen ....

Bin nach der Reparatur nun zu dem guten Mann gefahren um das zu klären...aber was ich da sah war einfach nur schrecklich er hat seine Frau so sehr gebrügelt das sie in ihrem eigenen Blut lag ....

Ich habe mir Zutritt geschafft und sofort den Rettungsdienst gerufen....

Nun wurde ich von dem Mann mit einem Messer bedroht und er versuchte mich zu treffen aber ich konnte den Attacken ausweichen und ihn zu Boden zu Strecken ...

Dann kommen 2 Polizisten in die Wohnung sie waren schon länger vor dem Haus und warteten auf Verstärkung....Sie wurden von Nachbarn gerufen.....

 

Ende dieser Geschichte 2 Menschen im Krankenhaus 3 zerstochen Reifen und ein t-shirt was ich wegwerfen muss...

 

Nun Frage ich mich ob es falsch war das ich der Frau geholfen habe ....

Vielleicht hätte Sie ab und an mal eine gefeuert bekommen aber sie würde nicht nun im Krankenhaus liegen und ich hätte nicht jemanden verletzten müssen 

 

Ich fühle mich nun beschiessen 

 

 

Geschrieben

Sicherlich hätte das alles nicht sein müssen, wenn... ja wenn sich dieser Mann im Griff hätte!

Beschissen mußt du dich nicht fühlen! Denn über kurz oder lang hätte er sie wahrscheinlich eh Krankenhausreif geprügelt, egal ob du aktiv wurdest oder nicht!

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb luemmelchen111:

Ende dieser Geschichte 2 Menschen im Krankenhaus 3 zerstochen Reifen und ein t-shirt was ich wegwerfen muss...

Irgendwas stört mich an der Aussage. Es ist wohl das T-Shirt. 

Geschrieben

sorry...aber allmählich wird mir die geschichte dann doch etwas zu phantasievoll.................

Geschrieben
Am 13.10.2018 at 16:38, schrieb luemmelchen111:

Ende dieser Geschichte 2 Menschen im Krankenhaus 3 zerstochen Reifen und ein t-shirt was ich wegwerfen muss...

@luemmelchen111...

wenn ich jemand in solch einer Notlage helfe/eingreife, dann ist mir ein Shirt, welches ich danach entsorgen muß, sowas von egal. Und zwar so egal, daß ich es auch nicht extra erwähnen müsste.

Geschrieben

Zwei Polizisten warten auf Verstärkung, sie kommen dann doch zu zweit in die Wohnung?
Die haben doch so schwarze metallische Dinger an der Seite.
Wenn man die richtig bedient macht es Bumm und das Messer spielt keine Rolle mehr.
Wenn Menschen in Gefahr sind, warten die bei einem Messer nicht auf Verstärkung. Ich habe ziemlich viele Polizisten trainiert.
Einem Messer kann man kaum ausweichen, man muss den Arm blocken, sonst hat man verloren.
Weil der Angriff immer zum Körper geht, kann man da schlecht ausweichen. Höchstens zurück weichen.

Für mich, nur für mich, ein sehr heldenhafter Tagtraum.
Sorry, das ist meine eigene Meinung dazu, ohne den ersten Teil gelesen zu haben.

Das T-Shirt wäre mir aber sowas von egal.....

Geschrieben

Im Moment der Hilfeleistung denke ich nicht an mögliche Konsequenzen . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden, schrieb Dark_Side:

Zwei Polizisten warten auf Verstärkung, sie kommen dann doch zu zweit in die Wohnung?
......
......

Mein lieber du darfst denken was du willst...

Und warum sollte ich mir so einen Scheiß ausdenken? 

Das t-shirt hatte ich ausgezogen um die Blutungen der Frau zu stoppen und nahm es dann als Schutz für mich....

Was die Polizei angeht auch die sind Menschen und machen Fehler.....

Und was du meinst sind totschläger....

Ich habe das auch erst später erfahren das die Polizei mit einer Streife vor Ort war aber sie hätten Anweisung zu warten auf den 2ten Streifenwagen....

Und hätte ich nicht geklingelt und hätte die Tür geöffnet bekommen hätte ich die Frau auch nicht gesehen.....

 

Aber egal mein lieber....

Wie gesagt denk was du willst ist ein freies Land und ich hoffe das du auch dich so verhalten würdest weil ich weiß die die am lautesten schreien sind die die am ehesten sich umdrehen und wegschauen....

 

Meine Meinung nur meine 

 

vor 20 Stunden, schrieb Engelschen_72:

@luemmelchen111...

wenn ich jemand in solch einer Notlage helfe/eingreife, dann ist mir ein Shirt, welches ich danach entsorgen muß, sowas von egal. Und zwar so egal, daß ich es auch nicht extra erwähnen müsste.

Natürlich ist mir das Shirt egal gewesen 

Aber ich habe soviel scheiß und leid in meinem Leben gesehen da ist sarkastisch eine gute Art mit umzugehen 

vor 18 Stunden, schrieb Nitrobär:

Im Moment der Hilfeleistung denke ich nicht an mögliche Konsequenzen . 

Richtig! 

bearbeitet von CaraVirt
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