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Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?πŸ€”


Empfohlener Beitrag

Richtige juristische Antwort:
GemÀß dem geltenden Prostitutionsgesetz und BGB ist rechtlich ein Dienstvertrag zwischen Prostituierten und Freier zustandegekommen.
Es handelt sich aber um ein sogenanntes β€œeinseitiges DienstverhΓ€ltnisβ€œ ohne Anspruch auf ErfΓΌllung bei Schlechtleistung. Das bedeutet:
Erfüllt die Frau die Handlung nicht wunschgemÀß, gibt es es kein Recht auf Erfüllung.
Und die Prostituierte ist auch nicht verantwortlich, daß ein Mann einen Orgasmus bekommt oder nicht!
Der Gesetzgeber ist auch so erfahren und klug, daß er weiß, daß es weltfremd wÀre, es überhaupt gesetzlich zu regeln.

OrgasmusGarantie, hallo ja nur wie wird er dir gemacht? dann lieber Handarbeit als so was

Dann bezahlst hald fΓΌr eine Stunde und nicht nur fΓΌr 30 Minuten πŸ€¦πŸ»β€β™‚οΈ

(bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Mian50plus:

M: Diese Frage ist so typisch deutsch dass der TE vermutlich nicht mal merkt wie merkwürdig allein schon die Überlegung ist. Sowas kann wirklich nur Deutschen einfallen, lol

Was genau ist eigentlich Rassismus? lol

bearbeitet von SΓΌdfriese

Als ob es ein Problem ist als Mann einen Orgasmus zu haben. Das wird wohl in 95% der FΓ€lle zutreffen. Das kΓΆnnte man durchaus garantieren. Ein Recht kann man daraus allerdings nicht ableiten. Eine Prostituierte hat keinen leichten Job, da muss man nicht noch mit dem Recht auf einen Orgasmus kommen.

vor 28 Minuten, schrieb Tantramann1959:

Bevor du auf Bude gehst, erstmal die AGB's studieren.Β 

Hmmmm . . . ich hab' mich schon des ΓΆfteren mal gefragt, was denn Du wohl fΓΌr ein Beherbergungs-Gewerbe betreibst . . .Β :confused:

Ich denke eine Garantie gibt es nicht, wΓΌrde aber sagen, wenn dir das Happy-End versagt bleibt, dann hast du die falsche Dienstleisterin gewΓ€hlt, Pech gehabt πŸ˜₯

Ich mΓΆchte den Mann sehen, der vor Gericht zieht um seinen "Anspruch" auf einen Orgasmus durchzusetzen ... πŸ˜‚

Also wenn du nicht mal fΓΌr Geld einen Orgasmus vorgespielt bekommst dann wars du schlecht πŸ€” und dann kannst du du auch nicht die Frauen dafΓΌr Verantwortlich machen.

Ja hat man oder meistens der β€žMannβ€œ. Kommt drauf an was man abgemacht hat . Wobei es wahrscheinlich ΓΆfter vorkommt das der freier mehr mΓΆchte als er abgemacht hat und die Dame ein Recht darauf hat . Gibt es auch wie ΓΌberall die schwarzen Schafe der Branche die auf bescheissen aus sind ! Welche aber in der Regel seltener sind als ehrliche!

Eigentlich nicht.
Im Restaurant hast Du auch nicht das Recht/die Pflicht, gesΓ€ttigt zu werden.
....... Aber bei Deinem Prozess wΓ€re ich gerne dabei... Ich bringe auch Popcorn mit...

Bitte nicht als Angriff verstehen, aber ich frag mich ja immer wieder, wie man ernsthaft auf so ne Frage kommt. Lieber TE, is dir eigentlich bewusst, dass Frauen, egal ob im Bordell oder "privat", auch Menschen sind? Das sind keine Maschinen, die man auf irgendwas programmiert. Frauen geht's genauso wie MΓ€nnern. Jeder ist einzigartig und hat bei jedem Sexpartner und bei jeder BerΓΌhrung oder Praktik andere Empfindungen. Du bezahlst fΓΌr die Zeit und die Dienstleistung. Nicht fΓΌr das Ergebnis.
Ich bin fast sicher, du hast auch nicht immer jede Frau zum Orgasmus gebracht. Einfach weils normal is.
Einfach mal drΓΌber nachdenken πŸ˜‰
Und die Damen gern wie Menschen behandeln. Viele sind sicherlich nicht aus Spaß in diesem Job.

Orgasmusgarantie? Hahaha! Kannst ja mal versuchen, deine AnsprΓΌche geltend zu machen. Hoffentlich verhaut man dich nicht zu sehr. ;)

Vor 4 Stunden, schrieb lausitz112:

also ich muss mal ganz ehrlich zu geben, ich habe schon einige leistungen in anspruch genommen. aber das die dame da mir eine orgasmusleistung anbot passierte nie. franzâsisch, oral usw. ja aber mit orgasmusgarantie ist mir nicht bekannt. sicher man besucht ja dieses etablissement um seinen spass zu haben (also druck abbau) aber was kann die dame dafür wenn ich gerade nicht zum "schuß" komme. wenn die vereinbarte zeit um ist ist sense. und das macht sie dir begreiflich.

Wie ist denn das genau umgekehrten Fall? Ein Kollege hatte mal erzΓ€hlt, er und ein Freund wΓ€ren vor Urzeiten mal losgezogen und hΓ€tten fΓΌr eine ganze Nacht bezahlt. Er hΓ€tte schon nach einigen Minuten einen Orgasmus gehabt und wΓ€re dann wegen VertragserfΓΌllung hinaus gebracht worden. Dort hΓ€tte sein Freund bereits gewartet. Ich kann es nicht beurteilen. LΓ€uft es so?

Vor 4 Stunden, schrieb heini6666930:

warum nicht kommt man nicht bei einer nutte wollen doch sehen was ihre arbeit wert ist

Was Ihre Arbeit wert ist, wissen Sie. Sie werden dafΓΌr bezahlt und zwar besser als ich fΓΌr meine TΓ€tigkeit.

Vor 13 Minuten , schrieb Margolotta:

Wie ist denn das genau umgekehrten Fall? Ein Kollege hatte mal erzΓ€hlt, er und ein Freund wΓ€ren vor Urzeiten mal losgezogen und hΓ€tten fΓΌr eine ganze Nacht bezahlt. Er hΓ€tte schon nach einigen Minuten einen Orgasmus gehabt und wΓ€re dann wegen VertragserfΓΌllung hinaus gebracht worden. Dort hΓ€tte sein Freund bereits gewartet. Ich kann es nicht beurteilen. LΓ€uft es so?

Also eigentlich ist es tatsΓ€chlich so, das man die Zeit der Dienstleistung zahlt. Ubd nicht den orgasmus. Da wurde die Person aber mΓ€chtig ΓΌbers Ohr gehauen.

Vor 1 Minute , schrieb MagicJulie:

Also eigentlich ist es tatsΓ€chlich so, das man die Zeit der Dienstleistung zahlt. Ubd nicht den orgasmus. Da wurde die Person aber mΓ€chtig ΓΌbers Ohr gehauen.

Is mir eigentlich egal in seinem Fall. πŸ˜… Mir auch lieber, er bezahlt jemanden als mir lΓ€stig zu fallen.

vor 9 Stunden, schrieb Oldtou:

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Daraus ergΓ€be sich in diesem Fall wahrscheinlich auch eine Mitwirkungspflicht. Bei vertragswiedrigem Verhalten des Freiers (sprich: du hast dir keine MΓΌhe gegeben, und alles nΓΆtige unternommen, um auch wirklich einen Orgasmus zu bekommen), kΓΆnnte es sicher zu einer Nachschusspflicht kommen, falls du in der gebuchten Zeit keinen Orgasmus hattest, und die Dienstleisterin Mehraufwand hatte.

Da sehe ich schon, wie du es dir 3 min vor Ablauf der gebuchten Zeit noch schnell selber machst, oder einen trockenen Orgasmus vortΓ€uschst.:clapping:

Nachschusspflicht heißt übrigens nicht, dass du nochmal darfst. Vielmehr darfst du noch einen Fuffi drauflegen.

vor 7 Stunden, schrieb Hoppas66:

.klingt fΓΌr mich irgendwie, nach einem geschΓ€ftlich vereinbarten Druckabbau.

Geht man darum eigentlich nicht dahin?Β :confused:

Kann mich natΓΌrlich auch irren?Β :coffee_happy: .

Ich bin ja nahezu mittellos undΒ gehe deshalbΒ nur ins Bordell wenn es dort mal wieder eine Cashback Aktion gibt.

Wenn du der Dame einen Orgasmus bereitest, dann bekommst du dein Geld zurΓΌck. So muss ich fΓΌr Sex halt nicht zahlen und manchmal bekomme ich auch noch was obendrauf, weil es der Lady so gut gefallen hat.

Mit anderen Worten: fΓΌr die Lady gibt es bei mir eine Orgasmusgarantie (sonst kann ich die Miete nicht mehr bezahlen).

vor 7 Stunden, schrieb MarkMen89:

Dann bezahlst hald fΓΌr eine Stunde und nicht nur fΓΌr 30 Minuten πŸ€¦πŸ»β€β™‚οΈ

Und dann? Nochmal?

vor 5 Stunden, schrieb Grande0916:

Ich mΓΆchte den Mann sehen, der vor Gericht zieht um seinen "Anspruch" auf einen Orgasmus durchzusetzen ... πŸ˜‚

Aber eine Streik dafΓΌrΒ kΓΆnnte man schon mal machen.

So wie "Fridays for Orgasmus" oder "das Recht auf Abspritzen"Β :coffee_happy:.

Was fΓΌr Fragen hier gestellt werden, da bekommt man ja schon ein Schleudertrauma vom KopfschΓΌtteln….

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