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Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?🤔


Empfohlener Beitrag

Wäre schon ziemlich dreist auf Orgasmen zu bestehen, die man nie garantieren kann. 
Richtig dreiste „Sparfüchse“, würden sich dann einfach 1,2,3…h mit Prostituierte vergnügen, sich so kontrollieren das sie kein Orgasmus haben und danach das Geld zurückverlangen. 

Müsste eigentlich in der Hausordnung oder den AGB stehen. Bitte die Datenschutzerklärung nicht vergessen 😉

Um mal etwas den „Juristen“ raushängen zu lassen… Ja, ein Dienstleistungsvertrag kann in bestimmten Fällen an ein bestimmtes Ergebnis oder eine bestimmte Leistung gebunden sein. Dies wird oft als "Erfolgsklausel" oder "Resultatsverpflichtung" bezeichnet. In solchen Verträgen verpflichtet sich der Dienstleister dazu, ein konkretes Ergebnis oder eine bestimmte Leistung zu erbringen, und die Bezahlung oder Vergütung kann oft von der Erreichung dieses Ergebnisses abhängig gemacht werden.

Die genauen Bedingungen eines Dienstleistungsvertrags sollten immer im Vertrag selbst festgelegt werden.

Ob dies jedoch in einem Bordell jemals umgesetzt wird ist äußerst fraglich.

Am 15.6.2021 at 19:58, schrieb Gelöschtes Profil:

Tja, ist eigentlich schon meine Frage dazu.

Eigentlich schließt man ja nur einen Vertrag über die Zeit eines Zusammenseins, mit teilweisen sexuellen Aktivitäten ab.

Klar, einige bieten auch eine Orgasmus-Garantie an.

Aber wie ist es eigentlich sonst.

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Eigentlich nicht, wenn die Zeit um ist, ist sie um. 

Am 15.6.2021 at 19:58, schrieb Gelöschtes Profil:

Tja, ist eigentlich schon meine Frage dazu.

Eigentlich schließt man ja nur einen Vertrag über die Zeit eines Zusammenseins, mit teilweisen sexuellen Aktivitäten ab.

Klar, einige bieten auch eine Orgasmus-Garantie an.

Aber wie ist es eigentlich sonst.

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

So lange man keinen Orgasmus kauft hat man auch keinen Anspruch darauf. 

Eigentlich logisch...... 

Ich sage nein weil für Geld kann man kein Richtige Erlösung erfahren 

Das sagt das Prostitutionsgesetz zu einem Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Prostituierten......

"Bei dem Dienstvertrag zwischen Kunden und Prostituierten handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Vertragsverhältnis.

**Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistung.**

Ist die Leistung erbracht worden, hat die Prostituierte Anspruch auf das vorher vereinbarte Entgelt. Eine Einrede gegen den Entgeltanspruch ist nur möglich, wenn die Leistung nicht erbracht wurde, hingegen nicht bei einer Schlechterfüllung....."

Aber ....was kann die Prostituierte dafür, wenn jemand nicht kommt bei ihr? Wirft man ihr dann Schlechterfüllung vor? Muss die Leistung immer mit einem Orgasmus als erfüllt gesehen werden?

 

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