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Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?🤔


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Alter Schwede, was hat Corona mit uns angerichtet. Oder bist du einer von den Grünen ?

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Oldtou:

Schreibt nicht immer "diese armen Frauen",

Ich schreib, was mir passt. Finde Typen widerlich, die Frauen kaufen.

Geschrieben

Warum sollte man ein "Recht" darauf haben? Weil man Geld zahlt? 

 

Geschrieben

Du hast sehr gute Ideen. Dann schlucke ich vorab eine Viagra und habe dann eine Stunde einen Dauerständer. Dann zahle ich im Bordell für eine Viertelstunde Sex und darf dann eine Stunde bleiben. Die gute Frau muss dann wahrscheinlich am Monatsende zum Amt.

Du hast schon kuriose Ideen. 🤷

Geschrieben

Du hast sogar die Pflicht zu kommen. Alles andere wär eine Beleidigung der Prostituierten gegenüber🤓

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Kurvenwunder:

Ich schreib, was mir passt. Finde Typen widerlich, die Frauen kaufen.

Nach deinen Problemen wird hier aber nicht gefragt. :coffee_happy: .

vor 7 Minuten, schrieb Baer_Berlin:

Alter Schwede, was hat Corona mit uns angerichtet. Oder bist du einer von den Grünen ?

Und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Machst du jetzt Werbung für die Bundi?

vor 2 Minuten, schrieb Emsman:

Du hast schon kuriose Ideen.

Danke. :relaxed:.

Ich weiß. :coffee_happy: .

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Oldtou:

Nach deinen Problemen wird hier aber nicht gefragt. :coffee_happy: .

Ich hab dein gravierendes Problemchen schon kommentiert. Würde die natürlich umgehend anzeigen, auf Schadensersatz verklagen und originalverpackt zurückschicken.

Geschrieben

Da gibt es schon ein Urteil zu. Natürlich, wir leben ja in einem Rechtsstaat.

Auf dem YouTube Kanal von WBS hat Christian Solmeke dieses Thema ganz witzig beschrieben

Geschrieben

Das ist ja wie Prostituierte prellen😂 einfach zahlen und nicht ficken 😂 musst Mal bei YouTube eingeben glaube da gab es sogar schon ein Gerichtsurteil.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Oldtou:

Tja, ist eigentlich schon meine Frage dazu.

Eigentlich schließt man ja nur einen Vertrag über die Zeit eines Zusammenseins, mit teilweisen sexuellen Aktivitäten ab.

Klar, einige bieten auch eine Orgasmus-Garantie an.

Aber wie ist es eigentlich sonst.

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

also ich muss mal ganz ehrlich zu geben, ich habe schon einige leistungen in anspruch genommen. aber das die dame da mir eine orgasmusleistung anbot passierte nie. französisch, oral usw. ja aber mit orgasmusgarantie ist mir nicht bekannt. sicher man besucht ja dieses etablissement um seinen spass zu haben (also druck abbau) aber was kann die dame dafür wenn ich gerade nicht zum "schuß" komme. wenn die vereinbarte zeit um ist ist sense. und das macht sie dir begreiflich.

Geschrieben

Du bumst die Zeit über für die du bezahlt hast und wenn du es nicht bringst, dann ist das dein körperliches Versagen und nicht die körperliche Unfähigkeit deiner Dienstleistenden ;-)

Geschrieben

Probleme gibt es....  

Habe mal eine Prostituierte bezahlt, aber nicht gebumst, ist das auch strafbar, habe ich da gegen irgendwas verstoßen ?    :clapping:

 

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Decksmeister84:

Das ist ja wie Prostituierte prellen

Ist aber so. Einigen gefällt das nicht. ;) .

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Oldtou:

Hab ich den immer Recht?

"Alles Wissen" heißt nicht unbedingt  immer Recht haben.

Wer alles weiß, hat ein Recht darauf, immer Recht zu haben.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Protectorberlin:

Probleme gibt es....  

Stimmt. ;).

Gab es das Thema schon mal? :clapping: .

Gerade eben, schrieb baerliner007:

Wer alles weiß, hat ein Recht darauf, immer Recht zu haben.

Gut, das ich nicht alles weiß. ;).

Selbst bei Clementine war nicht alles weiß. :clapping:  .

Geschrieben

Er: nein, hast du nicht.... braucht auch nicht viel Hirn dazu 👌🏻 du hast das Recht auf die Zeit, für die du bezahlst ✌🏻

Geschrieben

Die einzige Pflicht die du hast ist zu bezahlen😉Ein Recht auf einen Orgasmus hast du zu 100 Prozent nicht

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Oldtou:

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Natürlich nicht . 

Geschrieben

Wenn die Prostituierte auch ein Recht darauf hat, dass Du nach soundsoviel Aktionen % fertig bist?! 

Geschrieben

Ich denke, man hat lediglich ein Recht darauf, dass Dienstleisterin für die gebuchte Zeit zur Verfügung steht, mehr aber nicht.

Geschrieben

Moin, eine Pflicht, einen Orgasmus zu bekommen, gibt es sicher nicht, Du bezahlst ja die Zeit und wenn Du von ihr nu verlangst den linken kleinen Zeh gekrault zu bekommen, dann kannst Du schwerlich einen Orgasmus verlangen😂. Ein Recht auf einen Orgasmuss hast Du aber auch nicht, dafür bist letztlich Du verantwortlich, sie hat Dir die vereinbarte Zeit geliefert, also musst Du sie dann auch entlohnen.

Geschrieben

Das Recht auf einen Orgasmus....klingt für mich irgendwie, nach einem geschäftlich vereinbarten Druckabbau....und ist mit meinem Empfinden nicht kompatibel..😇

Geschrieben

Kommt auf die Basis des Vertrages an, sprich was die Vertragsbasis ist. Nie in Anspruch genommen, aber die wohl gängige Einheit ist Zeit. Habe aber auch schon Anzeigen gesehen in denen geworben wurde mit "bis einmal kommen". Könnte ein Interessanter Nachmittag werden.🤔🤷🏼‍♂️✌️

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