Jump to content

Junge Frau sucht älteren Mann


L-****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Am 15.4.2020 at 12:51, schrieb Angelika:

ich persönlich mag zum Beispiel nur Männer ab 55 Jahren und hab damit beste Erfahrungen gemacht !

das ist was wahres dran

Geschrieben

Warum soll dies nicht vorkommen?
Und zwar außerhalb des BDSM...

Geschrieben

Ich hatte Beziehungen mit etwa Gleichaltrigen, nie länger als 3 Monate.

Meine erste war 7 Jahre jünger, wurde schwanger zum Ende meiner Armeezeit von nem anderen.

Meine Jüngste, 32 jünger, hat jetzt seit ein paar Jahren nen Festen, 5 Jahre jünger als ich.

Eine Beziehung von 7 Jahren, 23 Jahre jünger, jetzt glücklich verheiratet mit Kinder, mit 2 Jahre älteren als ich.

Aktuell 13Jahre jünger, immer noch zusammen, seit 10 Jahren.

 

Am 14.7.2020 at 20:21, schrieb mit36das1mal:

..und was ist mit: "Jüngerer Mann sucht ältere Frau"? 🙄

Thema verfehlt, 6 setzen.

Geschrieben

Als älterer Mann (der ich bin) hast du hier keine Chance. Leider

Geschrieben

Es gibt wenig, was es nicht gibt .... es ist aber wie bei der Normalverteilung, je weiter weg vom Standard, desto weniger gibt es.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
April 15, schrieb Imperatorin:

Trotzdem kann man in Deutschland niemanden vollkommen enterben. Und das finde ich nicht richtig! Der Mensch hat selber für sein Geld gearbeitet und soll selber entscheiden was damit passiert. Wenn das nun mal die 20-Jährige Liebhaberin ist, die ihm die Zeit seines Lebens geschenkt hat, dann ist es doch sein gutes Recht ihr alles zu vermachen. Aber dann kommen die Kinder... genauso gestaltet sich das Ganze bei Schenkungen. Die sind auch erst nach ein paar Jahren wirksam. Können sich die Kinder alles wiederholen... oder wer auch immer an erster Stelle des Erbrechts steht.

Als mein Großvater 2010 krank geworden ist und ich sämtliche Vollmachten bekommen habe, war ich erstmal geschockt wie viel Kohle meine faule Hartz 4 Mutter erbt. Ich habe meinen Großvater kurzerhand mit Arzt und zwei Krankenschwestern für fast ein Jahr in die Dominikanische Republik geschickt, und jeden Cent ausgegeben . Ich halte nichts vom vom Erben.

In meinem Beruf als Altenpflegerin, spielen sich vor meinen Augen so viele unschöne Szenen ab. Geld macht Menschen zu Monster!

Selten so viel Unwissenheit in einem Text gelesen.

Geschrieben
Vor 12 Minuten , schrieb Slaystation:

Selten so viel Unwissenheit in einem Text gelesen.

Eine Enterbung ist aber nur bei schwer schuldhaftem Verhalten zulässig.



 werden Schenkungen, die vom Erblasser vor dessen Tod getätigt wurden, dem Nachlass nach seinem Tod angerechnet, sofern die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall lag. Es gilt in diesem Fall die sogenannte pro rata - Lösung

Sogar 10 Jahre...


Selber mal erkundigen!

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb Imperatorin:

Eine Enterbung ist aber nur bei schwer schuldhaftem Verhalten zulässig.



 werden Schenkungen, die vom Erblasser vor dessen Tod getätigt wurden, dem Nachlass nach seinem Tod angerechnet, sofern die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall lag. Es gilt in diesem Fall die sogenannte pro rata - Lösung

Sogar 10 Jahre...


Selber mal erkundigen!

Keine Lust gehabt das jetzt auseinander zupulen, nur das wichtigste raus kopiert!

Aber mir egal, wie Sie das sehen!

Geschrieben

Das sollte mir mal passieren das eine jüngere Frau auf mich zu kommt und was von mir will

Geschrieben (bearbeitet)

 

ich habe alles von mir gelöscht, war mir doch zu privat und sicher ist sicher 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
zu privat
Geschrieben

Nahe Angehörige haben IMMER Anspruch auf den Pflichtteil - wenn sie vorher "enterbt" wurden. Pflichtteil besteht immer

 

ausser

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2333 Entziehung des Pflichtteils

(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling

1.

dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,

2.

sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,

3.

die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder

4.

wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Entziehung des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten, schrieb Indiabo:

Nahe Angehörige haben IMMER Anspruch auf den Pflichtteil - wenn sie vorher "enterbt" wurden. Pflichtteil besteht immer

 

ausser

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 2333 Entziehung des Pflichtteils

(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling

1.

dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,

2.

sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,

3.

die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder

4.

wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für die Entziehung des Eltern- oder Ehegattenpflichtteils.

 

 

natürlich 25 Prozent von dem was da ist 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Am 15.4.2020 at 11:09, schrieb Imperatorin:

Trotzdem kann man in Deutschland niemanden vollkommen enterben. Und das finde ich nicht richtig! Der Mensch hat selber für sein Geld gearbeitet und soll selber entscheiden was damit passiert. Wenn das nun mal die 20-Jährige Liebhaberin ist, die ihm die Zeit seines Lebens geschenkt hat, dann ist es doch sein gutes Recht ihr alles zu vermachen. Aber dann kommen die Kinder... genauso gestaltet sich das Ganze bei Schenkungen. Die sind auch erst nach ein paar Jahren wirksam. Können sich die Kinder alles wiederholen... oder wer auch immer an erster Stelle des Erbrechts steht.

Als mein Großvater 2010 krank geworden ist und ich sämtliche Vollmachten bekommen habe, war ich erstmal geschockt wie viel Kohle meine faule Hartz 4 Mutter erbt. Ich habe meinen Großvater kurzerhand mit Arzt und zwei Krankenschwestern für fast ein Jahr in die Dominikanische Republik geschickt, und jeden Cent ausgegeben . Ich halte nichts vom vom Erben.

In meinem Beruf als Altenpflegerin, spielen sich vor meinen Augen so viele unschöne Szenen ab. Geld macht Menschen zu Monster!

Da hast du wohl sehr recht.

Geschrieben

Der Thread wurde wohl eher erstellt, um sich gleich auf die Frauen zu stürzen, die schreiben das sie auf viel ältere Männer steht. Was würde dadurch bewirkt, dass noch mehr junge Frauen vertrieben werden, so hat der TE dann doch das Gegenteil erreicht! 
 

Sicher stehen genug Frauen auf ältere Männer, auch ohne das sie seine finanziellen Möglichkeiten kennt. 
 

Meine Ex ist z.B. 17 Jahre jünger und merke ,zumindest noch, es gibt genügend junge Frauen die mich anziehend finden. 
Die letzten Male in der Disco (vor Corona) waren nicht selten 18-19 Jährige dabei, die mir dann doch zu jung sind. 

Mal abwarten wie lange das noch so geht, denn  viele Frauen stehen auf ältere, doch selten auf Opas! 

Geschrieben

Das ist doch normal jeder hier ist individuell einzigartig, jetzt stellt euch mal vor das jeder die gleiche Meinung hat Furchtbar. Am besten ist wenn man es so erklärt, es ist wie beim Essen die Geschmäcker sind alle unterschiedlich was der eine eklig findet ist für den anderen ein Leckerbissen. Von daher respektiere ich die Meinung anderer Leute weil es so ist wie es ist. In diesem Sinne wünsche ich allen viel Erfolg und Spaß hier noch.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

man wie Frau kann auch sein besten Freund oder Freundin alles vererben,und der Partner bekommt nur den Pflichtanteil.

Dein Denken ist ein typisches Klischeedenken.

Denn ich habe 5 Frauen in meinem Bekanntenkreis die einen jüngeren Typen geheiratet haben,- der größte Altersunterschied war 25 Jahre,dann 21 Jahre, dann 17 Jahre, dann 12 Jahre,9 und 8.- Will damit sagen das auch Frauen unabhängig vom Alter sich einen Partner nehmen,- denn es kommt aus Wesen an.- Es ist nicht nur der Mann den das Alter egal ist.-Sondern man muß sich angenommen fühlen, und Gemeinsamkeiten haben, sich gefallen. -- Früher gab es eher das Klischee das es nur ums Geld geht ,oder Aussehen ,- heutzutage ist man offen und schaut das man sich verstanden fühlt, und sich wohl bei einer Person.- Ich bin auch überwiegend mit Leuten mitte 20 unterwegs,- wir fahren in Urlaube - da wir zusammen toben können und rum albern können und Bewegung mögen.

Geschrieben
Am 29.8.2020 at 10:28, schrieb Iceblade40:

Das sollte mir mal passieren das eine jüngere Frau auf mich zu kommt und was von mir will

😳 noch nie? 
Bist ja jetzt auch nicht unbedingt ein Opa, wo gehst du den hin wenn du ausgehst? (vor Corona) 

Ok, bin allgemein meist mit jüngeren Menschen unterwegs, doch finde ich es schon fast schlimmer, wie vor 20 Jahren. 
Die jungen Frauen sind heute irgendwie mutiger als früher...🤔 oder ich bin früher offensiver vorgegangen. 🤷‍♂️ 

Geschrieben

Es braucht aber schon eine offensive, junge Frau, damit das überhaupt beginnt. Als älterer Mann werde ich den Teufel tun und jenseits dieser Plattform eine interessante, deutlich jüngere Frau in der Öffentlichkeit ansprechen und vielleicht sie und mich blamieren!

×
×
  • Neu erstellen...