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wichsen in joggingshose


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Prollo:

was wollt ihr eigentlich alle von mir

Nichts! Aber du willst deiner Umwelt deinen Fetisch aufdrängen.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Prollo:

was wollt ihr eigentlich alle von mir

Nichts du wolltest wissen ob wir deinen Fetisch erregend finden, und das haben viele verneint und dich darüber in Kenntnis gesetzt, dass dein Verhalten strafbar ist.

Geschrieben (bearbeitet)

@Prollo

Du hast hier gefragt ,

 nicht mein Problem wenn Dir ,

 A ) die Antworten nicht gefallen und Du

 B )  hier völlig unangemessene Forderungen auf stellst , von wegen Abteil verlassen damit Du weiter wichsen kannst . 

Die Geister die ich rief oder Wald und rein rufen . 

bearbeitet von Nitrobär
Geschrieben

@kismet23

Ich muß da gar nichts anzeigen , ich kann .

Und solang er alleine ist , besteht keine Straftat .

Wird er nur nicht erwischt auch nicht .

Eben erst wenn es Jemand als Ärgernis empfindet . 

Geschrieben

Hier sage ich es euch noch mal allen, warum geht ihr den dann auf dieses Thema wenn es euch nicht gefällt,oder warum fährt ihr mit meinem abteil wenn es euch stört geht doch auf ein anderes Thema oder in eine andren Zugabteil und jeder hat seine Ruhe

Es  wird hier keiner zu was gezwungen was er nicht möchte.

Habe ich es euch angeschafft hier das Thema euch an zu sehen nein?

Habe ich euch gezwungen auf dieses Thema zu Antworten nein

Habe ich euch gezwungen in meinem Zugabteil zu sein wo ich bin nein

Geschrieben

Ohne mir jetzt alles durchzulesen glaube ich, dass du deinen Nick schon mit Bedacht gewählt hast. Gut, dass du dort bist und ich hier...

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

@Odin1980

Das war aber nicht die Behauptung , sondern dass es generell strafbar ist und Das ist definitiv nicht der Fall . 

Wo kein Kläger da kein Richter, und es ist generell strafbar

§ 183
Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.

(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1.nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2.nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.

 

§183a

Erregung öffentlichen Ärgernisses 

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Prollo:

meinem Zugabteil

Na wenn es DEIN Abteil ist sieht die Sache ja ganz anders aus....:clapping:

Geschrieben

wie gesagt so  lange ich ihn nicht raushole und nur meine beide hände in der hosen tasche habe geht es keinen was an

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Prollo:

Hier sage ich es euch noch mal allen, warum geht ihr den dann auf dieses Thema wenn es euch nicht gefällt,oder warum fährt ihr mit meinem abteil wenn es euch stört geht doch auf ein anderes Thema oder in eine andren Zugabteil und jeder hat seine Ruhe

Es  wird hier keiner zu was gezwungen was er nicht möchte.

Habe ich es euch angeschafft hier das Thema euch an zu sehen nein?

Habe ich euch gezwungen auf dieses Thema zu Antworten nein

Habe ich euch gezwungen in meinem Zugabteil zu sein wo ich bin nein

Du machst etwas, das einer anderen Person nicht gefällt, und verlangst dann noch das diese etwas ändern soll. Du kannst ja das Abteil Wechseln in die WC- Kabine gehen. Warum sollte ich es?

Geschrieben (bearbeitet)

@Prollo

Falsch sobald es jemand sieht und sich dadurch belästigt fühlt ist ein öffentliches Ärgernis ,

weil klar sexuelle Handlung jetzt spätestens auch absichtlich und  wissentlich .

Kann der thread so gar als Beweis herangezogen werden B|

bearbeitet von Nitrobär
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

@Odin1980

Lies was Du postest dann wirst Du klar sehen welchen Bedingungen erfüllt sein müssen .

Ich glaube, dass fast jeder (99%) verärgert ist wenn sich jemand vor ihm einen wedelt.

Geschrieben

hat einer von euch mich mal selber geshen?

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb 0din1980:

Warum sollte ich es?

Weil Prollo in einem freien Land lebt und tun und lassen kann was er will.;)

Geschrieben

@Odin1980

Aber Der muß schlichtweg erst mal anwesend sein ,

allein im Zug ist es keine Straftat weil eben kein Ärgernis möglich ist .

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Prollo:

hat einer von euch mich mal selber geshen?

Nein, das will auch nicht

Da ich dich der Strafverfolgung zuführen würde

Geschrieben

na ja weiste ich habe vor nichts und vor keinem angst

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Nitrobär:

@Odin1980

Aber Der muß schlichtweg erst mal anwesend sein ,

allein im Zug ist es keine Straftat weil eben kein Ärgernis möglich ist .

ja, das ist richtig. Nur ich bezog auf diesen Thread hier, aus dem hervorgeht ihm ist es egal bzw er mag es sogar dabei gesehen zu werden

Geschrieben (bearbeitet)

@Prollo

Aber eben leider auch keinerlei Respekt anderen Leuten gegenüber .

Das gibt schnell einen Boomerangwurf .

bearbeitet von Nitrobär
Geschrieben

Etwas, worüber ich mir erst Gedanken mache, wenn es mich persönlich betrifft und dann würde ich mir tatsächlich über eine Persönlichkeitsstörung Gedanken machen. Also, was veranlasst dich, dir in aller Öffentlichkeit einen "runter zu holen"? Was sollte mich daran stören und was gibt dir das Recht dazu?

Im Grunde nämlich nichts! Außer, dass du anderen deine Sexualität aufzwingst und auch noch meinst, besonders Sexy und Uptodate zu sein. Auch ich finde, der/die Richtige darf dir gern eine passende Anzeige verpassen. Ich glaube sogar, es geht über die "Erregung öffentlichen Ärgernisses" hinaus und bedarf der Aufklärung, ob du nicht eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellst...

Im übrigen ist mir die Handhabe von sexuellen Handlungen bzw. Wünschen anderer egal..solange sie mir nicht aufgezwungen werden!

Dir wünsche ich noch viel viel Spaß dabei, Erwachsen zu werden!  :praise:

Geschrieben

@Odin1980

Das war die Aussage :

" wichsen in der bahn, ist eine sexuelle Handlung, damit strafbar, da Bahn öffentlich ist.........."

von kismet23

Ihm hab ich darauf geantwortet , da sollte der Bezug schon eigentlich klar gewesen sein .

Ich finde die gelebte Rücksichtslosigkeit eh viel aussagekräftiger und

nicht die Frage nach der möglichen strafrechtlichen Konsequenz .

Die kommt oder kommt nicht .

Geschrieben

@Prollo

Wir leben in einer Gesellschaft, in der wir nicht alles machen dürfen, was wir gerne wollen. Um andere damit zu nicht zu verletzen.

Es gibt nun mal Gesellschaftsregeln, die befolgt werden müssen. Dein Verhalten verstößt schon gegen §1 des Grund Gestz

vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

@Odin1980

Das war die Aussage :

" wichsen in der bahn, ist eine sexuelle Handlung, damit strafbar, da Bahn öffentlich ist.........."

von kismet23

Ihm hab ich darauf geantwortet , da sollte der Bezug schon eigentlich klar gewesen sein .

Ich finde die gelebte Rücksichtslosigkeit eh viel aussagekräftiger und

nicht die Frage nach der möglichen strafrechtlichen Konsequenz .

Die kommt oder kommt nicht .

Ja gut dann habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, jedoch verstößt es auch gegen die AGB der DB.

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