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wichsen in joggingshose


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

@Odin1980 Irgendwie wirst du mir gar nicht in der Liste angezeigt und auch wenn ich dir lt. StGB zustimme und du eigentlich nicht mich angesprochen hast..es ist nunmal Auslegungssache und nur zu verfolgen, wenn eine Anzeige besteht, die ausreichend begründet wurde... Da kannst du dich auf den Kopf stellen...

Was dich und mich vielleicht stört, finden andere absolut legitim..auch ein Staatsanwalt!

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Frieda:

@Odin1980 Irgendwie wirst du mir gar nicht in der Liste angezeigt und auch wenn ich dir lt. StGB zustimme und du eigentlich nicht mich angesprochen hast..es ist nunmal Auslegungssache und nur zu verfolgen, wenn eine Anzeige besteht, die ausreichend begründet wurde... Da kannst du dich auf den Kopf stellen...

Was dich und mich vielleicht stört, finden andere absolut legitim..auch ein Staatsanwalt!

Das mag sein, jedoch nehme ich diese Person vorläufig fest um sie der Strafverfolgung zu zuführen, da sie mir gänzlich unbekannt ist. Danach zeige ich diese an. Das ist völlig legitim. Musste das lernen, da ich eine Prüfung nach §34a GewO abgelegt und bestanden habe. Wenn eine Anzeige und Haftbefehl besteht wird verhaftet und das dürfen nur die Ordnungsorgane des Landes und des Staates.

Geschrieben

Das wirft die Frage auf ...ist es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb 0din1980:

Danach zeige ich diese an. Das ist völlig legitim.

Demnach weißt du auch, dass eine Gegenanzeige völlig legitim ist und Aussage gegen Aussage besteht..was genau was zur Folge hat? Nix!

Wir drehen uns im Kreis! Recht zu haben und zu bekommen, sind leider 2 paar Schuh! Wir können nichts anderes tun, als unseren Unmut über die sexuellenen Handlungen des Prollos Ausdruck zu verleihen, damit es nicht Schule macht. Das wars aber auch schon...

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Pastor2710:

Das wirft die Frage auf ...ist es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? 

Straftat, da es mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft wird. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet, also leicht zu merken bekommt man eine Strafe hat man eine Straftat begangen, bekommt man eine Buße ist es eine OW.

vor 4 Minuten, schrieb Frieda:

Demnach weißt du auch, dass eine Gegenanzeige völlig legitim ist und Aussage gegen Aussage besteht..was genau was zur Folge hat? Nix!

Wir drehen uns im Kreis! Recht zu haben und zu bekommen, sind leider 2 paar Schuh! Wir können nichts anderes tun, als unseren Unmut über die sexuellenen Handlungen des Prollos Ausdruck zu verleihen, damit es nicht Schule macht. Das wars aber auch schon...

Naja in diesem Fall wird es mit Sicherheit Zeugen geben, die ebenfalls aussagen. Hofft man zu mindest 

Geschrieben

Ja, die Hoffnung stirbt zuletzt..gilt nicht nur für diesen Thread  ;)

Geschrieben
Gerade eben, schrieb 0din1980:

Straftat, da es mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft wird. Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße geahndet,

Blödsinn. Hör auf mit Deinem Halb-/Unwissen.

vor 7 Minuten, schrieb Pastor2710:

Das wirft die Frage auf ...ist es eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit? 

Es ist beides - allerdings wird auf § 183a StGB abgestellt, da § 118 II OWiG bestimmt, daß eine Tat nur dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn nicht anderweitig geahndet werden kann.

Geschrieben

Wenn das Wörtchen wenn nicht wär', wäre ich längst Millionär  :clapping:

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb OneNo:

Blödsinn. Hör auf mit Deinem Halb-/Unwissen.

Eine OW wird immer mit einer Geldbuße geahndet, Eine Straftat immer mit einer Strafe, egal ob Geld oder Gefängnis.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb 0din1980:

Eine OW wird immer mit einer Geldbuße geahndet, Eine Straftat immer mit einer Strafe, egal ob Geld oder Gefängnis.

Und was hat das mit irgendwas zu tun? Liest Du eigentlich, was Du schreibst? Verstehst Du das, was andere schreiben? Und verstehst Du, was Du selbst schreibst?

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb OneNo:

Es ist beides - allerdings wird auf § 183a StGB abgestellt, da § 118 II OWiG bestimmt, daß eine Tat nur dann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, wenn nicht anderweitig geahndet werden kann.

Es wird immer der höherwertige Verstoß bzw. Straftat geahndet. 

Gerade eben, schrieb OneNo:

Und was hat das mit irgendwas zu tun? Liest Du eigentlich, was Du schreibst? Verstehst Du das, was andere schreiben? Und verstehst Du, was Du selbst schreibst?

Ja tue ich, ich wollte nur nicht die § raus suchen, da diese hier schon mehrfach gepostet wurden. Und deshalb vereinfachte ich einfach mal die Aussage.

vor 3 Minuten, schrieb OneNo:

Und was hat das mit irgendwas zu tun? Liest Du eigentlich, was Du schreibst? Verstehst Du das, was andere schreiben? Und verstehst Du, was Du selbst schreibst?

Gerne weiter per PN

Geschrieben
Gerade eben, schrieb 0din1980:

Es wird immer der höherwertige Verstoß bzw. Straftat geahndet. 

Laß es. Diese Aussage ist falsch. Noch falscher geht es nicht. Es werden in Deutschland alle (!) Verstöße geahndet - nur jene nicht, die explizit ausgeschlossen werden.

Was versuchst Du hier nun? Zu beweisen, daß Du keinen blassen Schimmer hast, wovon Du sprichst, und daß Du in der Rechtswissenschaft ein Laie bist? Glückwunsch, das hast Du bereits vor zahlreichen Beiträgen bewiesen gehabt. Mußt Dich nicht weiter anstrengen. Aber schreibe Dich gern zum Studium der Rechtswissenschaften ein, um Versäumtes nachzuholen. Vielleicht klappt es dann mit dem Verständnis.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb 0din1980:

Nur es ist irgendwie beleidigend, sich vor anderen zu wichsen, wenn diese es nicht wollen. Ich habe im Grunde nichts dagegen, sich in der Öffentlichkeit einen zu wedeln, jedoch möchte ich es nicht sehen. Deshalb würde ich diese Person darauf ansprechen, und eine Unterlassung des Verhaltens verlangen. Sollte diese Person dem nicht nachkommen folgt die Festnahme.

Genau so. Dafür gibt es dann die entsprechenden Paragrafen in den einfachen Gesetzen. 

 

Geschrieben

Also @Prollo.

Da wo du wohnst sind vieleicht nicht so viele Leute im Zug. Bei uns im Ruhrpott bist du sofort an der nähsten Haltestelle raus aus den Zug und an die Polizei übergeben. Dann würde man durchchecken ob du dicht im Kopf bist. Solltest du das vor einer südländischen Familie machen und die Wahrscheilichkeit liegt hier bei 95% dann bist noch während der  Fahrt raus. Oder zumindest mit einegen Blesuren und dann die Polizei.  So viel zu Toleranz.:dr_love:

Geschrieben

So ein Quark @Odin1980! (und wieder wird mir nur einer angezeigt, der damit nix zu tun hat) !

Warum schenkst du @OneNo (es wird mir auch hier niemand angezeigt) keinen Glauben? Er ist anscheinend der Einzige, der überhaupt etwas Ahnung zu haben scheint.

Auch wenn mich dieses Thema emotional erreicht, es bringt nix gegen eine Wand zu laufen. Kannst du sie auch sehen?

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb Prollo:

...

Also muss ich da von ausgehen,das ihre es erregend findet,weil anders kann ich es mir nicht erklären warum ihr es dann liest

Wie bist Du denn drauf?

Ich denke Du hast garantiert in allen Deiner Jogginghosen, Löcher in den beiden vorderen Hosentaschen...

Mach mal weiter so - irgendwann ist auch damit Ende - in der Öffentlichkeit, ohne Rücksicht auf Andere...

Geschrieben

Muss man mal googlen onanieren in der Öffentlichkeit erlaubt? echt interessant was das Gesetz dazu sagt

Geschrieben
Gerade eben, schrieb OneNo:

Laß es. Diese Aussage ist falsch. Noch falscher geht es nicht. Es werden in Deutschland alle (!) Verstöße geahndet - nur jene nicht, die explizit ausgeschlossen werden.

Was versuchst Du hier nun? Zu beweisen, daß Du keinen blassen Schimmer hast, wovon Du sprichst, und daß Du in der Rechtswissenschaft ein Laie bist? Glückwunsch, das hast Du bereits vor zahlreichen Beiträgen bewiesen gehabt. Mußt Dich nicht weiter anstrengen. Aber schreibe Dich gern zum Studium der Rechtswissenschaften ein, um Versäumtes nachzuholen. Vielleicht klappt es dann mit dem Verständnis.

Damit liegst vollkommen falsch, es gibt Tateinheit und Tatmehrheit. Begehe ich einen Einbruch und schlage dabei eine Scheibe ein. Werde ich für den Einbruch verurteilt, und nicht noch wegen Sachbeschädigung, dies ist zwar strafverschärfend, wird jedoch nicht in einem alleinigem Verfahren verhandelt. Und nein ich habe kein Studium in RW abgelegt, jedoch habe ich ein gewisses Wissen darüber.

Du bist doch nur hier um andere zu diskreditieren.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb 0din1980:

Damit liegst vollkommen falsch

Langsam fühle ich mich von Dir verarscht.

Willst Du gerade ernsthaft behaupten, daß § 183a StGB und § 118 OWiG gemäß der Tateinheit behandelt werden und daß deshalb auf das Strafgesetzbuch abgestellt wird?

Ganz ehrlich? Leg Dich schlafen. Du brauchst Schlaf...

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Nitrobär:

@pitti51

Hier ist ja die Kunst überhaupt so schnell zu sein zwischen den Haltestellen:clapping:

Mir egal. Ich fahre Auto.:D

Geschrieben

Ist es nicht sowieso so, das diese Diskussion zu nichts führt? 

Geschrieben

Schwer zu sagen , kommt drauf an ob eventuell Unentschlossene mitlesen .

Und Was Die morgen / gleich / nachher überhaupt noch lesen können ;)

Geschrieben

Ja, das wundert mich allerdings auch   :praise:

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