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Sex um jeden Preis? Auch wenn es strafbar ist?


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 13 Minuten, schrieb Engelszunge64:

Frauen dürfen sich öffentlich nackt zeigen, falls du das noch nicht mitbekommen hast.

Wo steht das Du es nicht darfst... 🤔🤦‍♀️

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Ersatzverkehr:

Kann zwar verstehen, ass dir als Beziehungssuchnder auf einer Fickenseite manche Thmrn nicht gefalln, aber so ist das Leben.
Und an die Dame, die die ungefragten Schwanzfotos zur Anzeige bringt, dann feier dich!

Ich kann dich nicht verstehen, wie du hier alles Benehmen über einen Kamm scherst und damit sexualisierte Gewalt, mal unabhängig vom Stand ihrer Strafbarkeit, in ein  Klima der Normalität trägst. Womöglich dadurch bedingt, dass du die Erfahrungen derer, die hier und anderswo kontinuierlich belästigt werden (wahrscheinlich eher Frauen) nicht teilst?  Solche Unterscheidungen zu treffen hat doch nichts mit der Mitgliedschaft auf einer "Sexseite" zu tun?

Geschrieben
Ich mache mir definitiv Gedanken darüber. Ich stehe weder darauf andere beim poppen zu beobachten, noch dabei beobachtet zu werden. Ich würde da sogar ggf. den Chef darüber informieren bzw. Im privaten dann die Cops.

Wer unbedingt so poppen will, dass er/sie/es dabei gesehen wird, muss damit rechnen, dass es gemeldet wird. Und mir ist da völlig egal, was der-/diejenige dazu sagen hinterher. ICH will’s nicht sehen und fertig.
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Baldorama:

Jep und nun zeig mich endlich an, bin gespannt wer als Kläger in der Vorladung drin steht.

Kann ich dir sagen:
Die Staatsanwaltschaft

 

Bei einer strafrechtlichen Verhandlung ist immer die Staatsanwaltschaft der Ankläger. Deshalb bekommst du als Beklagter auch eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft.

Eine Person kann eine Straftat höchstens anzeigen. Aber eine Person kann niemals Ankläger in einer Strafsache sein.

 

Siehst du, du lernst jeden Tag dazu. es ist auch für dich noch nicht zu spät!

Geschrieben
Alter .... 😳😬👍🏻 du bist ja man ne echte Leuchte! Deutlich heller als die meisten der sich hier tummelnden Zwangsmasturbierer 😅🏻
Ohne Quatsch jetzt: Vor etwas mehr als einer Woche hatte ich in einem Kommentar zu einem Thread hier im Forum dieses "Vorführen" und Benutzenlassen der eigenen Frau/Freundin im Rahmen eines Pornokino Gangbangs scharf kritisiert und auch auf die rechtlichen Probleme hierbei hingewiesen. Da konnte ich mir nachher vielleicht was anhören ..... 😖😖😖
Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb NormalerGehtEsNicht:

Kann ich dir sagen:
Die Staatsanwaltschaft

 

Bei einer strafrechtlichen Verhandlung ist immer die Staatsanwaltschaft der Ankläger. Deshalb bekommst du als Beklagter auch eine Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft.

Eine Person kann eine Straftat höchstens anzeigen. Aber eine Person kann niemals Ankläger in einer Strafsache sein.

 

Siehst du, du lernst jeden Tag dazu. es ist auch für dich noch nicht zu spät!

Dein Name taucht trotzdem in der Vorladung auf, oder hast du noch nie so ein Schreiben gesehen?
Und ja, du wirst als Kläger mit angeführt.

Geschrieben
Ich bin raus. Der Thread driftet ab. Da investiere ich meine Zeit lieber in die Erstellung stilvoller Schwanzbilder. Ich bin so scharf auf die Anzeige, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen. Ich habe extra das nötige Kleingeld gespart, falls es zur Verurteilung kommt.
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Baldorama:

Dein Name taucht trotzdem in der Vorladung auf, oder hast du noch nie so ein Schreiben gesehen?
Und ja, du wirst als Kläger mit angeführt.

Warum sollte ich als Kläger grundsätzlich mit aufgeführt werden?
Wenn dann höchstens als Nebenkläger der Staatsanwaltschaft.

Es würde mein Name als Zeuge in der Anklageschrift und der Terminvorladung auftauchen.

Geschrieben
Der gesunde Menschenverstand sagt einem schon wo es nicht mehr angemssen ist und wo! man Grenzen übertritt?
Geschrieben
Wenn man an einem Fluß wo sonst keiner oder nur bestimmte Leute auch gerne nackt, in freier Natur fkk-baden gehen, sollte das noch.. als persönliche und allgemeine, tolerierte Freiheit gelten.
Geschrieben
Sex auf dem Parkplatz, halt nur im Auto (um nicht andere Entspannungssuchende zu erregen), sollte auch kein Problem sein..?
Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Baldorama:

Jep und nun zeig mich endlich an, bin gespannt wer als Kläger in der Vorladung drin steht.

Nochmal: Bei einer Strafsache ist immer die Staatsanwaltschaft der Kläger. Ist das so schwer zu verstehen?

Geschrieben
Interessantes Thema! Dabei tauchte mir beim Lesen die Frage auf, ob beim Rundgang durch ein Pornokino ein wichsender nackter Adonis im Flur auch ein Exhibitionist ist? 🤔 Und weil kein FKK-Tag dort ist, solch unbeabsichtigte Wahrnehmung mein persönliches Empfinden verletzt und ich ihn anzeigen kann, wegen Erregung öffentlicher Ärgernis 🙄
Geschrieben
Ich glaube diese Gesetze sind gut für Leute, die sich nicht selbst beherrschen bzw. Im Zaum halten können, wenn es gesellschaftlich nunmal, hier und da, geboten ist..?!
Geschrieben
ich frag mich grad, ob ich hier in der Kirche bin *grübel - Bei aller Liebe, aber das muss doch jeder für sich selbst entscheiden, da braucht man (von hier) wirklich keinen mahnenden Finger!!! (Und das sag ich, obwohl die Dinge in deinem Thema für mich eh nicht in Frage kommen....)
Mir fällt noch ein Spruch von meinem Sohn ein, der hier vielleicht ganz gut passt: Klugscheißer machen sich nicht sonderlich beliebt :)
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb George_Clooney:

ich frag mich grad, ob ich hier in der Kirche bin *grübel - Bei aller Liebe, aber das muss doch jeder für sich selbst entscheiden, da braucht man (von hier) wirklich keinen mahnenden Finger!!! (Und das sag ich, obwohl die Dinge in deinem Thema für mich eh nicht in Frage kommen....)
Mir fällt noch ein Spruch von meinem Sohn ein, der hier vielleicht ganz gut passt: Klugscheißer machen sich nicht sonderlich beliebt :)

Sei doch bitte so lieb und zeig mir mal wo ich auch nur annähern den Finger erhoben habe?

Mein Patenkind hat auch einen tollen Spruch: "Wenn du was nicht verstanden hast, lies es lieber zweimal und davon einmal laut. Dann wird vieles klarer."

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Daher meine Frage: Macht ihr euch über sowas Gedanken?

Meine moralischen Wertvorstellungen sowie mein Rechtsempfinden und Rechtsverständnis sind sehr nahe an der Gesetzeslage orientiert. Mein Gefühl sagt mir bereits, dass ich etwas besser lassen sollte, während mein Anstand es mir sowieso verbietet. Sex um jeden (strafrechtlichen) Preis kann ich völlig ausschließen, damit auch den Gedanken an Konsequenzen.

Die Diskusssion darüber findet hier allerdings täglich statt und das, obwohl sich die Rechtslage nicht gravierend geändert hat. Das zeigt welche Lücken in gewisser Rechtsicherheit vorhanden sind, wie z.B. die immerwiederkehrende  und nie belegte Behauptung, strafrechtlich erfolgreich gegen Versender von unverlangt versendeten Genitalfotos auf dieser Plattform vorgegangen zu sein. Das ist mitunter schon die Verbreitung einer Lüge! Ich setze grundsätzlich voraus, dass Menschen eine Behauptung belegen können, bei Nachfrage auch müssen. Insbesondere aber der Fall der angeführt wird, immer und immer wieder, lässt auch mich nicht untätig in der Recherche. Und auch ich wiederhole mich da dann gerne! Wenn es zu tausenden versendetetn Bildern am Tag/in der Woche/ im Monat kommt, dann muss es folglich auch eine hohe Anzahl, zumindest aber einer gewisse Anzahl von angewendeten Rechtsmitteln kommen, die mitunter auch irgendwann einmal zu einem nachverfolgbarem Aktenzeichen führen müssen...und sei es nur die erste Instanz. Nichts! Nada....Nächtle...:coffee_happy:

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Baldorama:

Und schon bist du wieder langweilig für mich 🤷‍♂️

So Langweilig kann Er gar nicht sein für dich, sooft wie Du dich mit Ihm hier schon hin und her zitierst... 🙄🤦‍♀️

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Baldorama:

Und schon bist du wieder langweilig für mich 🤷‍♂️
So schnell kann es gehen.

Schau, um das jetzt mal zwischen uns zu Ende zu bringen.

Deinem Verhalten nach schätze ich dich so ein, dass du sicher schon einige Male ziemlich glücklich warst, dass du in einer Strafsache rechtlich vertreten wurdest. So hat der ein oder andere Rechtsanwalt an dir (bzw. ich vermute der Prozesskostenhilfe, die du sicher in Anspruch genommen hast) vielleicht mal ein paar wenige Euro verdient.

 

Nun bist du hier in dem Popper-Kosmos eine ganz große Nummer. Ein cooler Typ. Der Michael Knight unter den Trabbifahrern. Der Einäugige unter den Blinden.

Jetzt komme ich kleine Wurst und schreibe einen kleinen, einen klitzekleinen Text. Ich schreibe nur, dass es verschiedene Dinge gibt, die unter Umständen eine Straftat sein könnten.
Ich schreibe nicht, dass man es lassen soll. Ich schreibe nicht, dass es schlimm ist. Ich schreibe nicht mal, dass ich es nicht mal selbst getan hätte oder tun würde.

Ich habe lediglich ein paar Fakten genannt, die der allgemeinen Unterhaltung, bei denen die es verstanden haben, sogar Belustigung dienen sollten. 

Insbesondere die, die es nicht wußten, dass es eine Straftat sein könnte, haben sich bedankt.

 

Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum der Hahn Baldorama so ein großes Theater macht. Was ist das Problem? Ich möchte dir kein Hühnchen wegnehmen und auch nicht deinen Platz einnehmen. 

Ich habe einfach eine Beschäftigung für den heutigen Nachmittag gestaltet, die mir Spaß machte, und manchem hier auch.

 

Geschrieben
Man gut das hier einem fast nix mehr passieren kann.. 😜.. läuft eh nicht mehr so viel
Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Das waren nur einige kleine Beispiele. Daher meine Frage: Macht ihr euch über sowas Gedanken?

Nö.

Ist das jetzt auch strafbar?

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Sei doch bitte so lieb und zeig mir mal wo ich auch nur annähern den Finger erhoben habe?

Mein Patenkind hat auch einen tollen Spruch: "Wenn du was nicht verstanden hast, lies es lieber zweimal und davon einmal laut. Dann wird vieles klarer."

Wie schaut es eigentlich mit Schadensersatzansprüchen aus?

Ich bekomme sehr viele penisbilder. Aber kann ich die absender auch auf Schmerzensgeld verklagen und wären solche klagen von erfolg gekrönt?

Geschrieben

Leider wird Allgemeinbildung/Wissen immer mehr von subjektivem Rechtsempfinden abgelöst. Kann dazu Thomas Fischers Bücher empfehlen, informativ und häufig sehr amüsant. ;)

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Wolfflow:

Meine moralischen Wertvorstellungen sowie mein Rechtsempfinden und Rechtsverständnis sind sehr nahe an der Gesetzeslage orientiert. Mein Gefühl sagt mir bereits, dass ich etwas besser lassen sollte, während mein Anstand es mir sowieso verbietet. Sex um jeden (strafrechtlichen) Preis kann ich völlig ausschließen, damit auch den Gedanken an Konsequenzen.

Die Diskusssion darüber findet hier allerdings täglich statt und das, obwohl sich die Rechtslage nicht gravierend geändert hat. Das zeigt welche Lücken in gewisser Rechtsicherheit vorhanden sind, wie z.B. die immerwiederkehrende  und nie belegte Behauptung, strafrechtlich erfolgreich gegen Versender von unverlangt versendeten Genitalfotos auf dieser Plattform vorgegangen zu sein. Das ist mitunter schon die Verbreitung einer Lüge! Ich setze grundsätzlich voraus, dass Menschen eine Behauptung belegen können, bei Nachfrage auch müssen. Insbesondere aber der Fall der angeführt wird, immer und immer wieder, lässt auch mich nicht untätig in der Recherche. Und auch ich wiederhole mich da dann gerne! Wenn es zu tausenden versendetetn Bildern am Tag/in der Woche/ im Monat kommt, dann muss es folglich auch eine hohe Anzahl, zumindest aber einer gewisse Anzahl von angewendeten Rechtsmitteln kommen, die mitunter auch irgendwann einmal zu einem nachverfolgbarem Aktenzeichen führen müssen...und sei es nur die erste Instanz. Nichts! Nada....Nächtle...:coffee_happy:

Ich finde deinen Text gut und klasse geschrieben.

Aber nur der Ordnung halber. Ja, das ungefragte Versenden von Genitalfotos ist eine Straftat.

§184 des Strafgesetzbuches (StGB, Verbreitung pornografischer Schriften) wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel pornografische Fotos an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Entscheidend ist, dass die Empfängerin dem Versender vor dem Versenden nicht ihr Einverständnis gegeben hat.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Aber nur der Ordnung halber. Ja, das ungefragte Versenden von Genitalfotos ist eine Straftat.

Habe ich nie bestritten.

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