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Die Frist ist längst abgelaufen


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Nitrobär:

@BerlinerMaedchen

In einer Depression ist sie Dazu nicht in der Lage , da geht nur Hilfe von aussen . 

Sorry, das ist nicht richtig. Ich habe selber Depression. 

Depression ist nicht Depression, sie kann unterschiedlich ausgeprägt sein. 

Was soll er denn bitte tun? Sie zu einer Therapie zwingen? Sie da hinschleifen? 

Bei allem Verständnis, wenn ich merke, ich brauche Hilfe, sollte ich mir mit Unterstützung schon selber Hilfe holen. Ich sollte die treibende Kraft dabei sein. 

Depressionen betreffen nicht nur eine Person, sondern auch andere im näheren Umkreis. Man darf sich da nicht mit rein ziehen lassen, es macht einen auf Dauer kaputt. 

 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Myraja:

Und nicht nur bei Depression geht es nur mit Hilfe von aussen. Aber das werden einige nicht raffen wollen...

Die nimmt sie ja nicht an.....

Geschrieben

@BerlinerMaedchen

Du hast natürlich recht , ich hätte mich exakter ausdrücken müssen .

Es gibt depressive Menschen die es allein nicht schaffen und ja Die müssen gezwungen werden . 

Gibt natürlich ach die Anderen .

Geschrieben (bearbeitet)

@Nic-77 lies meine Kommentare vorher. Ich kau dir das nicht nochmal extra vor.

Nur eins noch, der TE und diese Frau sind zum erkennen des Problems, dann nicht in der Lage.

@BerlinerMaedchen ja. Aber sich deshalb rausnehmen, was einige sich hier rausgenommen haben, ist unterste Schublade.

Per Ferndiagnose ,,raten" Schmeiss sie raus und fühl dich wohl, ebenfalls.

bearbeitet von Myraja
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb GretaHB:

Tatbestandsmerkmale Hausfriedensbruch:

 DerTatbestand gliedert sich in zwei Varianten: Tatbestandmäßig ist das vorsätzliche Eindringen gegen den Willen des Berechtigten in näher bestimmte Räumlichkeiten oder das Sich-nicht-Entfernen aus diesen Räumlichkeiten trotz der Aufforderung eines Berechtigten.

Und das zweite gilt nur dann, wenn er sie auffordert zu gehen. Dann könnte er auch die 110 wählen. 

Aber sonst sehe ich da keinen Handlungsbedarf für die Ordnungshüter.  

Geschrieben

Nun ja man kann Das auch positiv als Aufzählung verschiedenster Optionen für den Te sehen.

Ob und was er dann daraus für sich als sinnvoll zieht steht auf einem anderen Blatt . 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb BerlinerMaedchen:

Und das zweite gilt nur dann, wenn er sie auffordert zu gehen. Dann könnte er auch die 110 wählen. 

Aber sonst sehe ich da keinen Handlungsbedarf für die Ordnungshüter.  

Hat er ja...

Siehe Eingangsposting...

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb GretaHB:

Hat er ja...

Siehe Eingangsposting...

Überlesen. Passiert...

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Nitrobär:

Und sie behauptet das Gegenteil und schon aus die Maus . 

Warum?

Die ist keine Mieterin?

Und wenn der Mieter sie auffordert zu gehen... hat sie zu gehen...

Geschrieben

Ach man was seid ihr bloß eine herzlose Gemeinschaft, ist doch Praktisch wenn man sich ein bisschen aushalten lässt!

 

vor 19 Stunden, schrieb 4real:

Ich habe vor drei Monaten erfahren, dass sie mich betrogen hat. 

Na ja und da hättest du sie aber auch sofort und ohne Gnade vor die Tür gesetzt nicht erst noch eine Frist setzen.

Hab ich im übrigen auch gemacht, als ich erfahren hab das meine Ex sich auf Drogenpartys durchvögeln lässt, wobei bei mir die Drogenexzesse eher zuwider waren als als das sich durchvögeln lassen. Nun gut sie hatte aber auch noch eine egene Wohnung wohin sie mit ihren Klamotten hinziehen konnte also war das auch kein richtiges auf die Straße setzen

Geschrieben

Ja aber Hausfriedensbruch liegt dann nicht vor , außerdem ist der Te Dazu eh klar nicht bereit . 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

Ja aber Hausfriedensbruch liegt dann nicht vor , außerdem ist der Te Dazu eh klar nicht bereit . 

Er hätte aber die Möglichkeit...

Das ist der Punkt...

Geschrieben

@Myraja..

Natürlich ist das Mist, die Formulierungen einiger sind echt daneben. Ich verstehe auch, das es ihm schwer fällt. 

Nur darf man auch nicht vergessen, das er da mit seiner Ex hockt, die ihn auf gut deutsch beschissen hat. Er sieht sie jeden Tag. Er kümmert sich, sie tut nichts. 

Und auch wenn es einem mies geht, ist das kein Grund sich wie ein Arschloch aufzuführen. Sie ignoriert seinen Wunsch das sie gehen soll, ihr ist es Latte ob es ihm dabei schlecht geht. Und das ist etwas was für mich gar nicht geht. 

 

Geschrieben

Sie hat rechtlich keinen Anspruch sich in der Wohnung aufzuhalten...

Da sie fort auch nicht gemeldet sein wird... denn dazu braucht man heutzutage eine Bescheinigung vom Vermieter...

 

Geschrieben

Ne der Punkt das er hier um Hilfe gebeten hat die Das eben nicht miteinschließt .

Er will sie weg haben und ihr helfen .

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

Ja aber Hausfriedensbruch liegt dann nicht vor , außerdem ist der Te Dazu eh klar nicht bereit . 

Natürlich liegt Hausfriedensbruch vor, wenn sie einfach nicht seine Wohnung verlässt...

Dann könnte ja jeder Penner deine Wohnung besetzen...

Wo kommen wir denn da hin!

vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

Ne der Punkt das er hier um Hilfe gebeten hat

Na... die hat er ja seitenweise bekommen 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Nitrobär:

Er will sie weg haben und ihr helfen .

Trennung mit jemanden der es nicht einsieht sich zu trennen ist immer ein schwieriges unterfangen.

Man muss halt dabei hart auch zu sich selbst bleiben, wenn es auch schwer fällt.

Geschrieben

@BerlinerMaedchen ich kann dir hier nicht erklären, was psychische Probleme, so alles mit sich bringen können.

Das Verhalten dieser Frau, klingt für mich wie die Antriebslosigkeit, von schwer depressiven Menschen, die ich erlebt habe. Kein Mensch wäre drauf gekommen, das die krank sind ohne geschultes Personal.

Und das sie fremdgegangen ist, ist mir wurscht! Sowas werde ich weder verurteilen, noch unterstützen.

Geschrieben

A Hat er sie nicht dazu aufgefordert und B ist sie kein Penner .

@jernimo

Die Trennungsproblematik stellt sich da wohl nicht mehr für den Te ,

wie Das bei der Frau ist weiß ich nicht da er Dazu nichts geschrieben hat . 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

A Hat er sie nicht dazu aufgefordert und B ist sie kein Penner .

A stimmt nicht...

Er hat ihr eine Frist von 2 Monaten gesetzt, die mittlerweile um einen Monat überschritten ist... siehe Eingangsposting...

B muss sie kein Penner sein um C die Tatbestandmerkmale zu erfüllen... auch wenn es dir nicht gefällt... die Tatbestandsmerkmale sind in dem Fall erfüllt, in dem sie die Wohnung nach der Aufforderung des Mieters nicht verlässt... Sie hat keine rechtliche Veranlassung dort zu sein...

ABER wo kein Kläger, da kein Richter...

Sein Problem.

Das lösen wir hier auch nicht!

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb GretaHB:

Warum?

Die ist keine Mieterin?

Und wenn der Mieter sie auffordert zu gehen... hat sie zu gehen...

So einfach ist das nicht. Ist sie offiziell bei ihm gemeldet kann er sie nicht einfach rauswerfen. Allerdings kann er eine angemessene Frist setzen (was er ja schon getan hat) und sie nach Ablauf derselben Konsequenz zeigen und sie auf die Straße setzen. Natürlich sollte er die beabsichtigte Räumung der Meldebehörde anzeigen, da diese im Notfall eine Notunterkunft stellen muß. 

Geschrieben

Nein er hat eine Bitte geäußert , die hat sie nicht erfüllt , er darauf  nicht reagiert .

Fristsetzung ist ne ganz andere Hausnummer 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Holzlöffel:

So einfach ist das nicht. Ist sie offiziell bei ihm gemeldet kann er sie nicht einfach rauswerfen. Allerdings kann er eine angemessene Frist setzen (was er ja schon getan hat) und sie nach Ablauf derselben Konsequenz zeigen und sie auf die Straße setzen. Natürlich sollte er die beabsichtigte Räumung der Meldebehörde anzeigen, da diese im Notfall eine Notunterkunft stellen muß. 

Rein rechtlich musst du in Deutschland eine Bescheinigung vom Vermieter vorlegen, um dich polizeilich irgwo zu melden...

Kann ich mir schlecht vorstellen... aber möglich ist ja alles...

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