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Muss man als Sklavin bzw alles mögen oder machen was man nicht mag? Was sagt ihr dazu?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Magic_Mind:

@mondlicht6

wenn man so gar keine Ahnung hat, sollte man vielleicht auch die Finger weg lassen.

richtig. sollte das aber ein anspielung auf uns sein, dann hast schlicht den sinn unseres letzten beitrags nicht verstanden.

btw: dabei ist's  pardon, sch...egal ob ssc, tpe, cis, rack, debris oder sonst was dahinter steckt. im gegenteil, je ""extremer"" desto mehr sollte man aufgrund anderer gegebenheiten auf einen wie auch immer gearteten vertrag verzichten können.

 kein bdsm vertrag ist das papier wert auf dem er steht, auch nicht wenn man ihn als ehe- oder arbeitsvertrag "tarnt" 

Geschrieben

@mondlicht6

das ist schlichtweg nur weiterer Nonsens von dir.

selbst Piercer lassen sich schriftlich ein Einverständnis geben, denn auch das ist Körperverletzung.

Arbeits- wie Eheverträge haben ihre Gültigkeit ebenso wie Generalvollmachten.

Sowas ist Alltag und hat mit BDSM gar nichts zu tun.

Nicht jeder ist so verantwortungslos wie du, zudem wird dir im Zweifelsfall ein Richter schnell klar machen,

dass du für deine Handlungen auch die Verantwortung trägst.

Geschrieben

Genau und zwar egal ob mit oder ohne Vertrag .

Arbeits- Eheverträge und Generalvollmachten sind eben nicht per se gültig .

Geschrieben (bearbeitet)

@Nitrobär

na, dann teile doch einfach deinem Arbeitgeber, Vermieter, Partner oder Bank mit

sich nicht an die Gültigkeit eurer Verträge zu halten  :)

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@Magic_Mind

Schon mehrfach geschehen , Verträge sind eben auch geltendem Recht unterworfen und alles was dagegen verstößt ist nichtig . 

Geschrieben

Nicht die Verträge sondern die Vertragsbestandteile. (salvatorische Klausel)

Einen Partnerschaftsvertrag macht man i.d.R. bei einem Notar, für den Rest gibt es rechtskonforme Vordrucke.

Man kann sich auch das Leben auch unnötig schwer machen,...

Das Einzige was ich aus der Praxis kenne ist, dass mache Banken neben der Generalvollmacht noch eine Eigene kennen.

Wohnung oder Job für eine Sklavin mit Generalvollmacht zu kündigen war noch nie ein Problem.

Geschrieben

Ob es etwas ein Problem ist spielt für die rechtliche Beurteilung mal gar keine rolle, da wo kein Kläger auch kein Richter .

Das alles ist hier aber überhaupt nicht das Thema , egal wie oft du Das postulierst . 

Geschrieben

und du hast bis jetzt gebraucht um zu merken,

dass du am Thema vorbei schreibst :)

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Magic_Mind:

dass du für deine Handlungen auch die Verantwortung trägst.

richtig und zwar ganz egal ob mit oder ohne vertrag !!! ganz egal ob piercer, arzt oder bdsm'ler bin.

 

vor 7 Stunden, schrieb Magic_Mind:

Arbeits- wie Eheverträge haben ihre Gültigkeit ebenso wie Generalvollmachten.

wie nitrobär schon geschrieben hat, im rahmen der gesetzlichen vorgaben, und da spielen die gründe warum ein vertrag geschlossen wird, neben dem gegenseitigen nutzen und anderem mehr, eine ganz entscheidende rolle.

 

nun gut, vertragsrecht ist die eine sache. die andere: warum braucht ein bdsm'ler einen vertrag?

fürs kopfkino? ok. dann ist auch nicht wichtig ob so ein vertrag irgendeine bindende bedeutung hat.

als sicherheit, im allerweitesten sinne und egal von welcher seite, dom oder dev ? um rechte und pflichten zu regeln ?

dann fehlt doch was ganz entscheidendes - vertrauen. wenn das aber fehlt, bzw. missbraucht wird hilft auch kein vertrag.

 

übrigens, sind "bewusst vertragslos" nicht weil verantwortungslos sind, sondern eben weil uns unserer verantwortung füreinander stets sehr bewusst sind. wir brauchen das schlicht nicht, wär "kontraproduktiv"

wenns dir/euch spaß macht mit einer generalvollmacht oder sonstigen, ist doch ok.

brauchen tut man sowas nicht. ob du nun den job kündigst und dich freust so deine "macht zu nutzen" oder sagst/befiehlst "kündige" und eben so deine "macht demonstrierst" - reine geschmackssache.

 

 

Geschrieben

@mondlicht6

 

auch das ist falsch, denn schon durch die Berufe ist eine andere Rechtslage geben,

deshalb gibt es auch Kammerzugehörigkeiten.

 

Vertrauen ist rechtlich oft Dummheit, sehe dir Scheidungen an. Die Menschen haben sich alle mal vertraut.

denn Vertrauen ist nichts anderes als die Prognose, dass ein Gegenüber so handelt,

wie du es erwartet. das muss es aber nicht, denn dieser Mensch muss nicht durch dich fremdbestimmt sein :)

Geschrieben

Juristisch betrachtet obliegt auch jegliche Verantwortung immer dem, der selber handelt oder auch eine bestimmte Handlung anordnet oder befiehlt, also auch dann, wenn das "Opfer" in eine Art Exzess gerät und sich selber schweren Schaden zufügt! Dem Handelnden wird dann eine Fahrlässigkeit vorgworfen! 
Im BDSM ist jeder Vertrag jederzeit mündlich kündbar und die Beweispflicht obliegt dem Schadensverursacher das dies nicht geschehen ist 

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

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somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

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somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

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somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

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somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

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somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben

was Märchen angeht, ziehe ich dann doch lieber die Gebrüder Grimm vor.

 

Bestätigung von BGH 3 StR 120/03 - Urteil vom 11. Dezember 2003 = NJW 2004, 1054, für BGHSt vorgesehen

Hierbei sind in erster Linie der Umfang der vom Opfer hingenommenen körperlichen Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
und der Grad der damit verbundenen Leibes- oder Lebensgefahr maßgeblich.

---

somit muss es erst einmal zu einer Leibes- oder Lebensgefahr kommen.

Geschrieben (bearbeitet)

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bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@Magic_Mind

Das ist nur noch absoluter Schwachsinn den Du hier von Dir gibst .

Bürgerliches Gesetzbuch § 825 § 826 plus Das was ich vorhin über die Beweispflicht gepostet habe 

Geschrieben

@Magic_Mind

Das ist nur noch absoluter Schwachsinn den Du hier von Dir gibst .

Bürgerliches Gesetzbuch § 825 § 826 plus Das was ich vorhin über die Beweispflicht gepostet habe 

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