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Sexualität und Behinderung


Luki_MS

Empfohlener Beitrag

vor 33 Minuten, schrieb Audiophiler:

Re: "Das wäre ja völlig neu, dass die GKV die Kosten übernimmt. Kannst du das mal belegen?"
Das nennt sich "selbstbestimmte Teilhabe" und wird sehr selten und nicht regelmäßig angewendet.

Die unterstellte gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ich zitiere mal aus einem aktuellen Text der AOK:

"Grundsätzlich müssen Menschen mit Behinderung oder ihre Angehörigen die Kosten einer Sexualbegleitung selbst tragen. Eine Finanzierung dieser Leistung durch einen Sozialleistungsträger ist derzeit nicht möglich. Zu diesem Thema gibt es mehrere Gerichtsurteile, die zu dem Schluss kommen, dass sich aus dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung kein Anspruch auf die Finanzierung von Sexualbegleitung ableiten lässt. Eine gesetzliche Grundlage zur Kostenübernahme einer Sexualbegleitung im Rahmen von Sozialleistungen existiert nicht."

So steht es überall geschrieben. Bei Krankenkassen und sonstigen Unterstützungsorganisationen, siehe z.B. die Stiftung "Liebenau Teilhabe gGmbH":

"Sämtliche Formen der Assistenz, z.B. eine Berührerin, die Anleitung zur Masturbation gibt, hat der Mensch mit Behinderung von seinem Barbetrag zu finanzieren."
("Barbetrag" = eigene finanzielle Mittel.)

Wie auch immer der genannte Einzelfall gelagert ist, er leitet sich nicht aus einem Rechtsanspruch ab. Keine Krankenkasse muss solche Leistungen finanzieren und es darf bezweifelt werden, dass eine es von sich aus freiwillig tut.

Wieso soll das ein tabu sein und es hat doch jeder das recht selbst zu entscheiden, mit wem er sich einlassen möchte und mit wem nicht.

Am 31.7.2026 at 23:22, schrieb Luki_MS:

Ich hab das Gefühl dass hier 9M:1F angemeldet sind

Optimist 😅

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