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Erfahrungen swipen


Zi****

Empfohlener Beitrag

vor 1 Stunde, schrieb Konikiller:

 

Jahaa😂 ich bin schon soo lange hier- da hieß das Portal noch poppen.de . Die haben sich ja in Popcorn umbenannt. Da sind bestimmt noch einige Dinos wie ich unterwegs die das ebenfalls nicht mehr auf dem Schirm hatten🫣

Falsch...wenn ich zu Freenet gehe, bekomme ich auch kein kostenloses Netz!

Vor 1 Stunde, schrieb Konikiller:

Naja, ganz ehrlich- ich finde Frauen allgemein esthetischer als Männer. Natürlich gibt es auch Frauen die wirklich nichts esthetisches haben und sich dennoch nackt präsentieren. Wem das halt nicht gefällt kann es ja ignorieren oder blockieren.
Aber es gibt auch wirklich hübsche Männer.... sie sind rar aber es gibt sie😉

Ästhetik und hübsch liegt immer sehr im Auge der betrachtenden Person… ☝️🤓😉😁
Aber…. Das hat mit der Straftat auch nichts zu tun… 🤷‍♀️

Viele Nutzer stellen extrem spezifische Filter ein (Alter, Entfernung, Größe). Wenn du auch nur in einem Punkt nicht exakt matchst, wirst du gar nicht erst durch kommen. Das System ist darauf ausgelegt, radikal zu sieben.
Und da gefühlt 3-4 Männer auf eine Frau verteilt sind, wird ein Filter sehr fein eingestellt um keine flut von Nachrichten zu erhalten. Da schreibt man lieber die Männer selber an. Die, die einen positiv auffallen.

Vor 54 Minuten , schrieb BeMyWhatever:

Ich sagte nicht, dass du welche verschickst nur dass du behauptest, wir müssen uns das gefallen lassen und das ist nicht so auch hier nicht

Du hast die Möglichkeit denjenigen zu blockieren. Ist doch ganz einfach. Mache ich auch gelegentlich. Aber ich verstehe dass dich das nervt. 😉

vor 2 Stunden, schrieb Anni4real:

 

Bei „dass sie sich nicht wundern / aufregen dürfen“ bin ich bei dir! Es sollte angezeigt werden. Jedes Mal. Da es sich um „ungefragte Verbreitung von pornographischem Material“ handelt 🤷‍♀️ dies ist mittlerweile eine Straftat. Und das ist es nicht, weil manche Frauen „zu empfindlich“ dafür sind. Sonst gäbe es dafür kein Gesetz (zu finden im Strafgesetzbuch). Leider machen das viel zu wenige und wenn, dann sind die Strafen viel zu milde, sonst würde das irgendwann mal vielleicht weniger werden… 🤷‍♀️
Aber „hinnehmen“ muss das niemand (auch „Muschibilder“ oder „Brüste“ - je nach Darstellung - gehören dazu, bevor hier wieder jmd kommt mit „die Frauen machen das aber auch“…)… und auch völlig egal, auf welcher Plattform. Es bedarf der vorherigen(!) Zustimmung….. 🤷‍♀️

Gutes Gesetz...aber in Bezug zu einer Sexplattform finde ich, dass es langt, ungefragte Bilder zu löschen und gegebenenfalls vom Igno Gebrauch zu machen. 

Auf Seiten auf denen es nicht vordergründig um Sex geht, sollen solche Bilder und/oder Texte geahndet werden. 

Vor 1 Minute , schrieb Bolero2000:

Gutes Gesetz...aber in Bezug zu einer Sexplattform finde ich, dass es langt, ungefragte Bilder zu löschen und gegebenenfalls vom Igno Gebrauch zu machen. 

Auf Seiten auf denen es nicht vordergründig um Sex geht, sollen solche Bilder und/oder Texte geahndet werden. 

Deine Meinung. Gesetz bleibt Gesetz.

Vor 12 Minuten , schrieb Konikiller:

Du hast die Möglichkeit denjenigen zu blockieren. Ist doch ganz einfach. Mache ich auch gelegentlich. Aber ich verstehe dass dich das nervt. 😉

Das tue ich dennoch muss ich es mir nicht gefallen lassen und auch keine andere Frau

vor 3 Minuten, schrieb Anni4real:

 

Deine Meinung. Gesetz bleibt Gesetz.

Ist fraglich ob es für diese Seite auch angewendet wird. 

vor 3 Minuten, schrieb BeMyWhatever:

 

Das tue ich dennoch muss ich es mir nicht gefallen lassen und auch keine andere Frau

Wenn du löscht und gegebenenfalls blockierst, lässt du dir ja nichts gefallen. 

Vor 45 Minuten , schrieb Anni4real:

Ästhetik und hübsch liegt immer sehr im Auge der betrachtenden Person… ☝️🤓😉😁
Aber…. Das hat mit der Straftat auch nichts zu tun… 🤷‍♀️

Das ist richtig.
Ja ja, Deutschland und seine Regularien.... Es entwickelt sich leider immer mehr zum Eunuchenstaat.. Versteht mich bitte jetzt nicht falsch- ich toleriere das in keinster Weise,
Aber ich finde Deutschland hat weissgott genügend andere Probleme als den Bürgern immer mehr die Testikeln abzuklemmen. Die Gerichte mit solchem groben Unfug zu beschäftigen ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Es gibt genügend weitaus schlimmere Straftaten die wegen solchen - sorry für die Ausdrucksweise- BANALITÄTEN ungeschoren davon kommen.
Aber auch das liegt im Auge des Betrachters.

vor 24 Minuten, schrieb Konikiller:

 

Das ist richtig.
Ja ja, Deutschland und seine Regularien.... Es entwickelt sich leider immer mehr zum Eunuchenstaat.. Versteht mich bitte jetzt nicht falsch- ich toleriere das in keinster Weise,
Aber ich finde Deutschland hat weissgott genügend andere Probleme als den Bürgern immer mehr die Testikeln abzuklemmen. Die Gerichte mit solchem groben Unfug zu beschäftigen ist aus meiner Sicht der falsche Weg. Es gibt genügend weitaus schlimmere Straftaten die wegen solchen - sorry für die Ausdrucksweise- BANALITÄTEN ungeschoren davon kommen.
Aber auch das liegt im Auge des Betrachters.

Straftat ist Straftat, da ist es völlig egal um was es geht... was als Straftat vor dem Gesetz angesehen wird und bewiesen wird, wird grundsätzlich auch geahntet.. strafgesetze sind strafgesetze und haben nichts mit sinnlosen Regularien zu tun. Jedes strafgesetz hat seine Begründung da ist es auch vollkommen egal ob das jemand als Banalität ansieht, der gesetzgeber sieht es aus gutem grund nicht als Banalität... strafgesetze liegen nicht im Auge des Betrachters, sondern stehen unter Strafe... jeder muss selber wissen was er macht, aber wenn es um Straftaten geht, muss er sich über die möglichen Konsequenzen im klaren sein... und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

TE Du bist aber auch nicht so zimperlich.
Ich habe dein Profil besucht, um zu sehen, woran es liegen könnte.
Jetzt hast du mich sofort auf Igno gesetzt.
Naja, sich über den Filter von Frauen aufrregen und selbst sehr rabiat sein.

DerLustvolle22

Es ist auf solchen oder generell ähnlichen Seiten absolut normal das die Mehrheit dich nicht will. Hast du gedacht ich melde mich hier an jede will mich und will vögeln?

Wen du kein Erfolg hast liegt es an dir. Also ja...Ja es liegt an dir.

Kommt aber wie jammern rüber.

Eine Frau denkt sich ja was dabei, wenn sie einen individuellenFilter setzt.
Eine Frau weiss, was ihr wichtig ist/was ein No-Go für sie ist und setzt so den Filter.
Sollte ich dahingehend nicht zu ihr passen, dann nehme ich das natürlich hin.
Sie kennt ihre Vorlieben oder was ihr wichtig ist (bei einem Mann) am besten.
Das stwlle ich nie in Frage.
Bin ich von meinen Eigenschaften (z B. Alter, Grôße usw.) ihr Typ freut mich das, Bin ich dahingehend nicht ihr Typ, nehme ich das als naturgegeben hin.
Es ist mir wichtig, denn eine Frau soll mich allumfänglich gut finden.

vor 35 Minuten, schrieb Huari:

 

Hey Anni, ich würde gerne mit dir Privat mal schreiben
Lg

Mach doch einfach... 😂 

Vor 5 Minuten , schrieb Randdresden:

Mach doch einfach... 😂 

Hab kein premium

Vor 26 Minuten , schrieb Funbird1980:

Straftat ist Straftat, da ist es völlig egal um was es geht... was als Straftat vor dem Gesetz angesehen wird und bewiesen wird, wird grundsätzlich auch geahntet.. strafgesetze sind strafgesetze und haben nichts mit sinnlosen Regularien zu tun. Jedes strafgesetz hat seine Begründung da ist es auch vollkommen egal ob das jemand als Banalität ansieht, der gesetzgeber sieht es aus gutem grund nicht als Banalität... strafgesetze liegen nicht im Auge des Betrachters, sondern stehen unter Strafe... jeder muss selber wissen was er macht, aber wenn es um Straftaten geht, muss er sich über die möglichen Konsequenzen im klaren sein... und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...

Es ist nicht die Straftat an sich über die ich mich ärgere. Ich ärgere mich über die Überbelastungen bei Gericht.
Da wird dann wegen einem Foto oder einem Video ein Verfahren eröffnet. Sei es mal jetzt dahingestellt ob das überhaupt Verhandelt wird.... Dieses Verfahren behindert evtl. ein Verfahren wegen Häuslicher Gewalt. Das wiederum wegen sowas Fristen verstrichen werden und das Verfahren wegen Häusliche Gewalt schließlich eingestellt wird, wegen einem Bild oder Videomaterial- könnte ich der Beklagten nicht erklären.
So sieht es doch mal aus.... Geh mal in ein Gericht und schau mal was Verhandelt wird und wieviele Verfahren aufgrund Fristverzug eingestellt werden.

So'n Filter kann einem schon viel Arbeit ersparen. 

Man kann sich viele Anschreiben ersparen und man bekommt wenig Müll. 

👍 

Ja manche Filtermerkmale würde man sich noch wünschen. Aber die wären dann wahrscheinlich unwoke. 

(bearbeitet)
vor 54 Minuten, schrieb Huari:

Aber es gibt immer einen weg ;)

Richtig. Premium bezahlen. Oder bist du zu geizig ? 

bearbeitet von Randdresden
  • Moderator
vor 1 Stunde, schrieb Bolero2000:

Ist fraglich ob es für diese Seite auch angewendet wird. 

 

Ja natürlich. Es scheint immer noch ein Irrglaube zu sein, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man "nicht gewollten pornografischen Inhalt" weiter gibt, auf einer Plattform mit sexuellem Kontext.

Wir sind dabei aber nicht verpflichtet präventiv zu handeln, und wenn Jemand - Geschlecht ist unerheblich - dies zur Anzeige bringen will, muss auch "das Opfer" dies erledigen und, sofern uns gemeldet, erhält der/die Täter auch eine entsprechende Verwarnung.

vor 50 Minuten, schrieb Konikiller:

 

Es ist nicht die Straftat an sich über die ich mich ärgere. Ich ärgere mich über die Überbelastungen bei Gericht.
Da wird dann wegen einem Foto oder einem Video ein Verfahren eröffnet. 

Ok, und "das Opfer" soll sich nicht so anstellen, weil es ist ja "nur" ein Foto oder Video? Hmm, und was soll dann stattdessen passieren? Es gibt ein Gesetz, dass sagt "nicht gewollter pornografischer Inhalt ist strafrechtlich relevant, aber es soll bloß Niemand zur Anzeige bringen, weil für ein Verfahren ist es zu banal, und kostet zu viel Geld". Es gibt Gerichte die ein Urteil fällen müssen weil der Nachbar die Hecke zu niedrig geschnitten hat. Aber ein Mensch sagt "ich find es eklig wenn mir Genitalien zugeschickt werden, ohne das ich darum gebeten habe", sollte gefälligst mal den Ball flach halten, weil es hier "auch" um sexuellen Kontext gehen kann/darf/soll?

Das unaufgeforderte Versenden von Genitalfotos ist eindeutig eine Straftat. Es spielt dabei keine Rolle, ob das Foto per WhatsApp, Social Media oder AirDrop verschickt wurde.
• Rechtsgrundlage: § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB (Verbreitung pornografischer Inhalte).
• Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
• Besonderheit: Es handelt sich um ein Offizialdelikt, d. h. die Polizei muss bei Kenntnis ermitteln. Bei Minderjährigen (Empfänger oder Absender) verschärft sich die Lage massiv (Jugendpornografie).
Es fällt mir echt schwer das man das nicht versteht. Und wenn das jemand zur Anzeige bringen möchte, steht dieses Recht jedem zu.

vor 7 Minuten, schrieb Invisible_Man:

Es fällt mir echt schwer das man das nicht versteht.

Mir fällt es echt schwer zu verstehen, dass so ein Drama um solche Bilder auf dieser Seite gemacht wird. 

 

vor 20 Minuten, schrieb NathalieG:

Ja natürlich. Es scheint immer noch ein Irrglaube zu sein, dass man sich nicht strafbar macht, wenn man "nicht gewollten pornografischen Inhalt" weiter gibt, auf einer Plattform mit sexuellem Kontext.

Wir sind dabei aber nicht verpflichtet präventiv zu handeln, und wenn Jemand - Geschlecht ist unerheblich - dies zur Anzeige bringen will, muss auch "das Opfer" dies erledigen und, sofern uns gemeldet, erhält der/die Täter auch eine entsprechende Verwarnung.

Es geht mir nur darum, ob es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung zugelassen und eventuell auch bestraft wird. 

  • Moderator
vor 1 Minute, schrieb Bolero2000:

Mir fällt es echt schwer zu verstehen, dass so ein Drama um solche Bilder auf dieser Seite gemacht wird. 

Für das Opfer ist es eben ein Drama! Mir fällt es echt schwer zu verstehen, dass so ein Drama darum gemacht wird, dass es strafrechtlich relevant ist. 

 

vor 2 Minuten, schrieb Bolero2000:

Es geht mir nur darum, ob es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung zugelassen und eventuell auch bestraft wird. 

Wird es.

(bearbeitet)
vor 48 Minuten, schrieb Bolero2000:

Es geht mir nur darum, ob es tatsächlich zu einer Hauptverhandlung zugelassen und eventuell auch bestraft wird. 

In der Regel kommt es bei Ersttätern nicht zur öffentlichen Gerichtsverhandlung. Meistens wird ein Strafbefehl erlassen. Das ist ein Urteil "per Post", bei dem man eine Geldstrafe zahlt. Akzeptiert man diesen nicht, kommt es zur Verhandlung.

Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren nach § 153a StPO gegen eine Auflage (meist eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung) einstellen, wenn die Schuld als gering angesehen wird. Das passiert oft, wenn der Täter nicht vorbestraft ist.

Das sollte in den meisten Fällen auch ausreichen, um sich mal Gedanken zu machen ob das sein muss.

bearbeitet von Invisible_Man
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