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Erfahrungen swipen


Zi****

Empfohlener Beitrag

Es gibt doch unzählige Gerichtsurteile diesbezüglich, sprich, eben auch Verurteilungen 

Die meisten Verurteilungen nach § 184 StGB erfolgen diskret per Post (Strafbefehl).

Da es keine öffentliche Schlammschlacht im Gerichtssaal gibt, behaupten Täter online oft, es sei "nichts passiert", obwohl sie eine Geldstrafe gezahlt haben.

Einfach mal das Internet mit der Suche bemühen ;)

vor 20 Stunden, schrieb Invisible_Man:

Ermessen der Justiz: Auf reinen Sex-Portalen wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren fast immer einstellen, da man davon ausgeht, dass die Nutzer mit derlei Inhalten rechnen müssen (sogenanntes sozialadäquates Verhalten).

Da ist es.

Gerade eben, schrieb Wifesharing-Forever:

Es gibt doch unzählige Gerichtsurteile diesbezüglich, sprich, eben auch Verurteilungen 

Die meisten Verurteilungen nach § 184 StGB erfolgen diskret per Post (Strafbefehl).

Da es keine öffentliche Schlammschlacht im Gerichtssaal gibt, behaupten Täter online oft, es sei "nichts passiert", obwohl sie eine Geldstrafe gezahlt haben.

Einfach mal das Internet mit der Suche bemühen ;)

Ich habe bisher nichts dazu gefunden...magst du es zeigen?

Vor 16 Minuten , schrieb Bolero2000:

Ist Tinder eine Sexseite? Keine Ahnung. 

Aber Poppen.de ist eindeutig und da kann man mit solchen Bildern rechnen...es wurde in diesen immer wiederkehrenden Themen dazu auch immer mal wieder genannt, dass es wahrscheinlich nicht zu einer Verurteilung kommt...hattest du nicht gestern etwas dazu geschrieben?

Das kann von Fall zu Fall sein, nur sage ich auch das Gesetz macht keine Ausnahme für bestimmte Apps oder Plattformen. Nicht der Empfänger muss sich vor Belästigung schützen, sondern der Absender muss sicherstellen, dass seine Handlung rechtmäßig und erwünscht ist. Wenn jemand ein Bild verschickt, ohne sich vorher zu vergewissern, ob das Gegenüber damit einverstanden ist, trägt er das volle Risiko der rechtlichen Konsequenzen.

Vor 10 Minuten , schrieb Bolero2000:

Ich habe bisher nichts dazu gefunden...magst du es zeigen?

Einfach mal googeln, Amtsgericht Tiergarten, München oder Frankfurt da wirst auch Du fündig.

vor 3 Minuten, schrieb Invisible_Man:

 

Das kann von Fall zu Fall sein, nur sage ich auch das Gesetz macht keine Ausnahme für bestimmte Apps oder Plattformen. Nicht der Empfänger muss sich vor Belästigung schützen, sondern der Absender muss sicherstellen, dass seine Handlung rechtmäßig und erwünscht ist. Wenn jemand ein Bild verschickt, ohne sich vorher zu vergewissern, ob das Gegenüber damit einverstanden ist, trägt er das volle Risiko der rechtlichen Konsequenzen.

Das volle Risiko vielleicht, aber ob es tatsächlich verhandelt oder verurteilt wird, bleibt bisher noch offen. 

Und ich sage nochmal ganz klar aus meiner Sicht, dass man auf einer Sexseite wie Poppen.de mit solchen Bildern rechnen muss...das heißt nicht, dass ich ein Freund davon bin und ich werde auch in Zukunft keine Bilder ungefragt versenden, aber ich finde es nicht dramatisch (auf dieser Seite).

Ich will den Versendern auch nichts böses unterstellen (auch wenn es auf mich merkwürdig wirkt)...vielleicht ist es für sie normal, sich auf Sexseiten direkt mit ihrem Geschlechtsteil vorzustellen und eventuell hatten sie auch schon Erfolg damit?

Vor 5 Minuten , schrieb Bolero2000:

Das volle Risiko vielleicht, aber ob es tatsächlich verhandelt oder verurteilt wird, bleibt bisher noch offen. 

Und ich sage nochmal ganz klar aus meiner Sicht, dass man auf einer Sexseite wie Poppen.de mit solchen Bildern rechnen muss...das heißt nicht, dass ich ein Freund davon bin und ich werde auch in Zukunft keine Bilder ungefragt versenden, aber ich finde es nicht dramatisch (auf dieser Seite).

Ich will den Versendern auch nichts böses unterstellen (auch wenn es auf mich merkwürdig wirkt)...vielleicht ist es für sie normal, sich auf Sexseiten direkt mit ihrem Geschlechtsteil vorzustellen und eventuell hatten sie auch schon Erfolg damit?

Ich verstehe deine Perspektive absolut: Du ziehst eine klare Trennlinie zwischen der theoretischen Rechtslage und der praktischen Erwartungshaltung auf einer Plattform, die einen sehr expliziten Namen und Zweck hat.

Man kann deine Position so zusammenfassen: Sozialer Kontext schlägt Gesetz. Rechtlich gesehen ist das zwar dünnes Eis (weil das Gesetz eben keine Ausnahme für Sexseiten macht), aber lebensnah ist deine Einschätzung durchaus: Wer sich auf solchen Seiten bewegt, entwickelt oft eine dickere Haut und empfindet das "Dickpic" eher als nerviges Spam-Phänomen denn als schweres Verbrechen.
Der einzige "Haken" an der Logik der Absender: Nur weil es für sie "normal" ist, schützt sie das vor Gericht nicht vor Unwissenheit. Aber wie du sagst:
Findest du, dass die Betreiber solcher Seiten mehr in der Pflicht stehen sollten, z.B. durch technische Filter (Vorschau erst nach Klick), um diesen Konflikt gar nicht erst entstehen zu lassen?

vor 5 Minuten, schrieb Invisible_Man:

(weil das Gesetz eben keine Ausnahme für Sexseiten macht),

 

vor 20 Stunden, schrieb Invisible_Man:

Ermessen der Justiz: Auf reinen Sex-Portalen wird die Staatsanwaltschaft ein Verfahren fast immer einstellen, da man davon ausgeht, dass die Nutzer mit derlei Inhalten rechnen müssen (sogenanntes sozialadäquates Verhalten).

Davon würde ich ausgehen. 

vor 7 Minuten, schrieb Invisible_Man:

Vorschau erst nach Klick

Wenn das möglich wäre...oder hatte sich da nicht eh schon was geändert?

(bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Bolero2000:

 

Davon würde ich ausgehen. 

Es ist allerdings nicht ausschlaggebend von was wir ausgehen, sondern das was letztendlich dabei herauskommt, Eine Instanz kann so entscheiden, dass hat allerdings keinen Bestand bei der Anderen.

Und da Du so gern wiederholst, ich schrieb „fast)“ nicht grundsätzlich.

 

 

 

 

bearbeitet von Invisible_Man
Vor 54 Minuten , schrieb Konikiller:

Bulllshiiit!
Da gibt es keinen Unterschied. Wenn ich mich dadurch belästigt fühle dann ist das so!
Das liegt eben alles im Auge des Betrachters.
Du verstehst jetzt hoffentlich dass das gerade lächerlich wird...

Das ist sogar ein himmelweiter Unterschied.

Jemandem unaufgefordert und ungefragt, ohne dessen Zustimmung, im direkten Zwiegespräch sein Zipfelchen zu präsentieren ist nach § 184 StGB strafbar. Da drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Das, was Du im Newsfeed beschreibst, hast Du selbst in der Hand. Es liegt an Deinen Einstellungen, was Du Dir im Newsfeed anzeigen lassen möchtest. Darüber hinaus handelt es sich um öffentliche (im Rahmen dieser Plattform) Bilder, die jemand in sein Profil hochgeladen hat. Da steht es einem selbst frei, diese zu betrachten oder eben nicht.

Ich sehe keine Bilder in meinem Newsfeed.

Der Unterschied, sofern Du es immer noch nicht verstanden hast, liegt in der aktiven Handlung gegenüber einer anderen Person, die diese nicht beeinflussen kann. Ähnlich wie per Email, Message oder was weiß ich. Das Bild wurde direkt an jemanden gerichtet, dem das nicht recht war und somit wird es strafbar. Dazu braucht es nicht zwingend ein Gericht, aber eine Strafanzeige und diese ist schnell gestellt.

vor 5 Minuten, schrieb Invisible_Man:

Es ist allerdings nicht ausschlaggebend von was wir ausgehen, sondern das was letztendlich dabei herauskommt, Eine Instanz kann so entscheiden, dass hat allerdings keinen Bestand bei der Anderen.

Und da Du so gern wiederholst, ich schrieb „fast)“ nicht grundsätzlich.

 

 

 

 

Mag sein, dass irgendwann bei Gericht anders entschieden wird, aber bisher finde ich nichts dazu...Amtsgericht Tiergarten habe ich eingegeben und nichts dazu gefunden. 

Ich wiederhole mich nicht so gerne...aber ich weiss was passiert, wenn bestimmte Aussagen nicht immer wieder hervorgehoben werden...und selbst das ist keine Garantie. 

Vor 16 Minuten , schrieb SuppenkOma:

Das ist sogar ein himmelweiter Unterschied.

Jemandem unaufgefordert und ungefragt, ohne dessen Zustimmung, im direkten Zwiegespräch sein Zipfelchen zu präsentieren ist nach § 184 StGB strafbar. Da drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Das, was Du im Newsfeed beschreibst, hast Du selbst in der Hand. Es liegt an Deinen Einstellungen, was Du Dir im Newsfeed anzeigen lassen möchtest. Darüber hinaus handelt es sich um öffentliche (im Rahmen dieser Plattform) Bilder, die jemand in sein Profil hochgeladen hat. Da steht es einem selbst frei, diese zu betrachten oder eben nicht.

Ich sehe keine Bilder in meinem Newsfeed.

Der Unterschied, sofern Du es immer noch nicht verstanden hast, liegt in der aktiven Handlung gegenüber einer anderen Person, die diese nicht beeinflussen kann. Ähnlich wie per Email, Message oder was weiß ich. Das Bild wurde direkt an jemanden gerichtet, dem das nicht recht war und somit wird es strafbar. Dazu braucht es nicht zwingend ein Gericht, aber eine Strafanzeige und diese ist schnell gestellt.

Das ist mir schon klar. Aber das kann man als Empfänger eben nicht verhindern. Man kann die Person aber Blockieren. Leider erst nachdem das passiert ist.
Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung darüber nicht.
Ich nehme an- wenn eine Dame ungefragt ein solches Exponat geschickt bekommen hat und sie es nicht möchte, gehe ich davon aus dass Sie auch weiterhin nichts mehr von dieser Person wissen möchte.
Deshalb Blockieren und gut ist es....
Muss man da gleich die Justiz einschalten?
Wenn derjenige es bei allen Verschissen hat meldet er sich eh ab.
Aber das ist off Topic und war ja nicht das eigentliche Thema des TE.

AG Frankfurt/München
Es gibt zwar kein Urteil, das sagt „Auf Sexseiten ist es erlaubt“, aber die Gerichte prüfen bei der Strafzumessung die „soziale Adäquanz“.
Wenn ein Fall von einer Sex-Plattform vor Gericht landet, wird das Strafmaß (die Anzahl der Tagessätze) oft niedriger angesetzt als bei einer völlig unvorbereiteten Belästigung auf LinkedIn oder WhatsApp.
Die Gerichte (u. a. das AG München in Grundsatzentscheidungen zur sexuellen Belästigung) betonen immer wieder, dass die Anmeldung auf einer Website keine „Einwilligung in die Konfrontation“ ist. Der Empfänger muss Herr über seinen Bildschirm bleiben.
Du musst natürlich die Suche explizit verfassen, dann wird man auch fündig. Ich werde mich hüten irgendwelche Links zu posten, habe es ja auch gefunden.

Vor 6 Minuten , schrieb Konikiller:

Das ist mir schon klar. Aber das kann man als Empfänger eben nicht verhindern. Man kann die Person aber Blockieren. Leider erst nachdem das passiert ist.
Deshalb verstehe ich die ganze Aufregung darüber nicht.
Ich nehme an- wenn eine Dame ungefragt ein solches Exponat geschickt bekommen hat und sie es nicht möchte, gehe ich davon aus dass Sie auch weiterhin nichts mehr von dieser Person wissen möchte.
Deshalb Blockieren und gut ist es....
Muss man da gleich die Justiz einschalten?
Wenn derjenige es bei allen Verschissen hat meldet er sich eh ab.
Aber das ist off Topic und war ja nicht das eigentliche Thema des TE.

Es scheint ja doch noch Einsicht den Weg gefunden zu haben. Man muss die Justiz nicht einschalten, aber man hat das Recht dazu und das ist das entscheidende. Es ist immer eine Frage der Sichtweise, jemand handelt es mit blockieren, andere gehen eben den rechtl. Weg.

Anonymes-Mitglied-3
Am 20.4.2026 at 08:20, schrieb Konikiller:

 

Mag ja sein, aber alleine der Name der Seite/App sagt ja schon einiges über dieses Portal aus. Da könnte man- ausser man kann seinen Namen tanzen und hatte Singen und klatschen in der Schule- darauf kommen dass diese Seite eeetwas schlüpfrig sein 'könnte'.
Es ist halt immer wieder amüsant wie viele Damen auf Poppen unterwegs sind und sich dann darüber aufregen dass sie entsprechende Bilder und Videos geschickt bekommen.
Aber wie gesagt, es sind nicht alle Männer so. Das Problem ist dass man die Damen hier nicht anschreiben kann weil sich ein paar Deppen wie solche benehmen. Aber das kann man auch leider nicht mit Filter verhindern. Man sieht ja nicht was in dem Mann vorgeht und ob er sein Hirn oben oder unten trägt...🤷‍♂️

Filter für: Alter - Entfernung - Status - Profilfoto oder nicht - Filter für Mindesttextlänge - Du wirst schon wissen, woran Du scheiterst - Profile GENAU lesen, wenn Du halt einFremdgänger bist, über/unter xy und 500 km entfernt wohnst, und AO-Sex auf Parkplätzen suchst… 🤣

Auch wenn Frauen hier durchaus gerne Sex hätten - mit sowas halt im Leben nicht. Soviel ANSPRUCH dürfen die halt haben. 
Das hier ist KEIN fuck4free2go-online-Laufhauskatalog, da hast du was nicht verstanden.

Vor 16 Minuten , schrieb Invisible_Man:

Es scheint ja doch noch Einsicht den Weg gefunden zu haben. Man muss die Justiz nicht einschalten, aber man hat das Recht dazu und das ist das entscheidende. Es ist immer eine Frage der Sichtweise, jemand handelt es mit blockieren, andere gehen eben den rechtl. Weg.

Ich bin ja ganz bei dir, ich finde es halt nur affig sich auf einschlägigen Portalen zu befinden und trotzdem den Rechtsweg zu wählen - obwohl es die Möglichkeit der Blockierung gibt.
Was bringt es dem geschädigten? Kann er bzw. Sie daraus Kapital schlagen damit es sich lohnt? Wohl eher nicht. Wenn es amerikanische Verhältnisse gäbe würden einige sich das eher überlegen sowas zu senden.

(bearbeitet)
vor 33 Minuten, schrieb Konikiller:

Ich bin ja ganz bei dir, ich finde es halt nur affig sich auf einschlägigen Portalen zu befinden und trotzdem den Rechtsweg zu wählen - obwohl es die Möglichkeit der Blockierung gibt.
Was bringt es dem geschädigten? Kann er bzw. Sie daraus Kapital schlagen damit es sich lohnt? Wohl eher nicht. Wenn es amerikanische Verhältnisse gäbe würden einige sich das eher überlegen sowas zu senden.

Vielleicht geht es nur um“s Prinzip etwas getan zu haben und der Person zu zeigen „Stop, so nicht“. Blockieren bringt ja nur für den Moment etwas, der macht trotzdem so weiter. Und ja man kann auch dann zivilrechtlich dagegen vorgehen und eventuell ein Schmerzensgeld erstreiten. Und wie @Suppenkoma ausführlich erläutere, wir stecken nicht in dieser Situation. Ich würde auch kein Bild anzeigen was mir jemand ungefragt schickt, ich bin allerdings auch keine Frau, die ständig damit konfrontiert wird. Aber schön zu sehen das man sich auch konstruktiv austauschen kann 👍

bearbeitet von Invisible_Man
Vor 1 Stunde, schrieb Konikiller:

Ich bin ja ganz bei dir, ich finde es halt nur affig sich auf einschlägigen Portalen zu befinden und trotzdem den Rechtsweg zu wählen - obwohl es die Möglichkeit der Blockierung gibt.
Was bringt es dem geschädigten? Kann er bzw. Sie daraus Kapital schlagen damit es sich lohnt? Wohl eher nicht. Wenn es amerikanische Verhältnisse gäbe würden einige sich das eher überlegen sowas zu senden.

Lies doch einfach mal, was ich Dir dazu geschrieben habe.

Ich bin weder eine Ultrafeministin, Männerhasserin, Kampfemanze oder was sonst gerne kommt, wenn eine Frau hier Stellung dazu bezieht.

Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, dass wir ein Leben lang mit bestimmten Themen konfrontiert werden.

Mein erstes Erlebnis dieser Art war mit 15!, weitere folgten, bis der letzte große Hammer vor 2 Jahren kam. Die Details dazu werde ich Dir und uns lieber ersparen, aber es waren klare Grenzüberschreitungen, allesamt sehr unangenehm.

Man überlegt sich schon als Frau sehr gut, ob und wie man in diesen Situationen reagieren sollte und möchte. Leider ist es immer noch so, dass es nicht selten wieder auf die Frau zurückfällt, auf irgendeine Art und Weise. Das und nur das ist der Grund, warum viele davor zurückschrecken, sich auch juristisch dagegen zu wehren. Bestimmt nicht, weil wir Sorge haben, die Gerichte könnten überlastet sein.

Du betrachtest eben nur Deine Perspektive darauf. Wohlmöglich mit der Idee, dass Frauen, die sich hier anmelden, mit allem rechnen müssen und demzufolge keine Rechte haben. Nun hat der Gesetzgeber aber genau diesen Umstand für uns verändert und auch in unserem Sinne verbessert.

Warum sollten wir aus Deiner Sicht also nicht von diesem Recht Gebrauch machen? Der Aufwand eine Strafanzeige zu stellen hält sich in Grenzen (max. 5 min).

Keine Sorge. Ich mag Euch Männer trotzdem, ich arbeite auch gerne mit Euch zusammen.

Aber man sollte die Tatsachen auch nicht kleinreden oder gar verleugnen, die immer noch tagein tagaus passieren im Leben einer Frau.

Naja Du hast selbst einen Filter gesetzt und wirst wissen, warum und wie im richtigen Leben, die ,die man wollen würde, wollen einen nicht und umgekehrt. Darum setzt eben auch das Gegenüber Filter.

Am 20.4.2026 at 07:32, schrieb dessau-rosslau622866:

 

Wird aber bei Insta als beste u neueste Datingapp präsentiert.So kommt man mit falschen Infos hier rein u Ost dann natürlich schockiert wenn noch nicht mal ein Hallo kommt sondern gleich Pimmelbilder u Wichsvideos

Schreib doch mal 

Anonymes-Mitglied-4
vor 12 Minuten, schrieb Baggermax:

Schreib doch mal 

Schreib du doch. 

  • 2 Wochen später...

Hey, bin neu hier und hab kein premium, falls wer bock hat schreib mir gerne hehe (hetero)

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