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Telefonieren...


ma****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Am 20.9.2023 at 15:12, schrieb Dr_Brain:

Auch benötigt man nicht den Seitenbetreiber, um die IP zu filtern. Das geht auch vom heimischen PC. 

Ich glaube nicht dass du die öffentliche IPv4 oder IPv6 meines DSL-Anschlusses herausbekommst, nur aufgrund der Tatsache, dass wir z. B. hier beide gleichzeitig online sind oder eine andere App nutzen und darüber kommunzieren. Es sei denn natürlich, du hast Zugriff auf die Server-Logs des Anbieters, in denen die IPs natürlich enthalten sind.

Und selbst wenn man die IP erhält muss man beachten, dass die geographische Zuordnung einer IP nur sehr grob erfolgt. Das kann man beobachten, indem man sich die eigenen öffentlichen IPs mal auf einer Seite wie geolocation prüft. Da gibt es gerne Abweichungen von bis zu 50 km. In meinem Fall sind es aktuell ca. 20 km.

Eine Triangulation im Sinne einer Ortung eines Senders ist aber nur möglich bei Funksignalen, indem man die Sendestärke des Senders mit mehreren Empfängern misst und aufgrund der Differenzen den Standort eingrenz. Bei IPs geht das nicht.

Am 20.9.2023 at 15:12, schrieb Dr_Brain:

Die AusweisID gibst du ja nirgends an. Die steht einfach mit deiner IP fest.

Meine AusweisID ist meinem DSL-Provider nicht bekannt, da ich sie bei Bestellung des Anschlusses nicht angeben musste. Daher ist auch keine Verknüpfung zu meiner IP möglich. Aufgrund der angegebenen Bankverbindung wäre es wohl möglich sie AusweisID herauszufinden, aber dann muss auch die Bank mitspielen.

Und das bezieht sich auch auf Telefonnummern, die man völlig ohne Bezug zu personenbezogenen Daten erhalten kann. Sowohl im Bereich Mobilfunk als auch Festnetz. Erfolgt bei Festnetz die Nutzung dann über ein oder mehrere VPNs via SIP ist nicht einmal mehr, wie damals bei Analog oder ISDN, ein geographischer Bezug aufgrund der Vorwahl gegeben.

Alles in allem ist es daher bei der Nutzung von Seiten, Apps oder Telefonie auch ohne die Nutzung von VPN und Co. für den normalen Mitmenschen praktisch unmöglich die dahinterstehende Person zu lokalisieren / identifizieren.

Ermittlungsbehörden können es, sind aber auf Mitwirkung des jeweiligen Dienstanbieters / Seitenbetreibers angewiesen. Und da fangen die Schwierigkeiten schon an, wenn die Anbieter / Betreiber nicht kooperativ oder greifbar sind oder die Daten erst viel zu spät liefern.

Und bei Nutzung von VPNs und anderen Verschleierungstaktiken bedeutet es selbst für Ermittlungsbehörden einen erheblichen Aufwand. Und der wird regelmäßig nur dann betrieben, wenn es die begangene Straftat rechtfertig. Ansonsten werden Ermittlungsverfahren fast immer eingestellt.

Ich sage nicht dass die Identifikation von Usern unmöglich ist, aber es ist auch bei weitem nicht so einfach wie du es hier darstellst.

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