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Betteln ,Stalking, Uneinsichtigkeit


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Somniferum:

Selbst nach "Nein-Danke" und Igno regelmäßig Flirts.

Wie geht das, wenn derjenige auf Igno ist? 

Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb Blauzahn84:

Wie geht das, wenn derjenige auf Igno ist? 

Hab ich mich auch gefragt. Musste dann nochmal auf Igno setzen, dann ging es.
(Das erste Mal war im Nachrichtenmenü, das zweite Mal bei den Flirts. Ich benutze die App, möglich, dass da was nicht ordnungsgemäß funktioniert hat 🤷🏻‍♀️)

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Somniferum:

Hab ich mich auch gefragt. Musste dann nochmal auf Igno setzen, dann ging es.
(Das erste Mal war im Nachrichtenmenü, das zweite Mal bei den Flirts. Ich benutze die App, möglich, dass da was nicht ordnungsgemäß funktioniert hat 🤷🏻‍♀️)

Dann war es wohl ein technisches Problem. Oder kann es sein, dass der ein neues Profil hatte?

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb Blauzahn84:

Dann war es wohl ein technisches Problem. Oder kann es sein, dass der ein neues Profil hatte?

Auch das. Ich lass mich mal überraschen, ob ich demnächst wieder einen "Und täglich grüßt das Murmeltier"-Moment habe.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb rostockerleben:

Stalking ist eine Straftat!

Naja... Die juristische Definition eines Begriffes deckt sich nicht immer mit dem, was andere Menschen unter einem Begriff verstehen. 

Geschrieben
Stalking Straftatbestand ganz einfach hier aber relativ aus dem Weg zu gehen,klar immer wieder Anmeldung aber da würde ich auch zur Polizei gehen.

Bei intressenlosigkeit sagen !
Redet miteinander komisch das hier Menschen wenn zum Reden und ein Arschloch zum vogeln suchen !
Die Verbindung bringt es .

Igno denk ich vieleichvwie beim Ställen mit Neuanmeldung ?
Ehrlich keine Ahnung .

Betteln ist halt eigentlich traurig wird aber oft gar nicht als solches wahrgenommen.
Mir wurde jetzt gesagt ich bin unterirdisch vom Profil her gegen Frauen .
Ging paar Mal hin und her bis die Person mich blockte .
Am Ende wollte sie was von mir hab aber das nicht kapiert 😂
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Naja... Die juristische Definition eines Begriffes deckt sich nicht immer mit dem, was andere Menschen unter einem Begriff verstehen. 

Richtig!

Die Definition, in der eigenen Lebensgestaltung nicht unerheblich beeinträchtigt zu werden, bestätigt ein Gericht. Dann ist es strafbares Stalking.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab hier schon länger zwei Münchner "Stalker". Fand das bisher fast rührend-lustig. Sie taten mir leid. Haben alle paar Tage, manchmal auch alle paar Wochen, ein neues Profil angelegt, und dann hieß es: "hello again". Ich dachte dann immer "schon wieder die Hackf****" und hab geblockt. Irgendwas müssen sie ja draus ziehen. Mir egal, was das ist, ich block einfach. Das letzte Mal ist jetzt ne Weile her, vielleicht haben sie aufgegeben. Wäre eigentlich ganz nett, wann sowas mal unterbunden würde, aber jut... die Plattform hier ist in mehr als einer Hinsicht etwas rückschrittlich. So ist es halt. 

RL Stalking habe ich auch erlebt, das war weit weniger lustig. Ich konnte mich aber gut wehren.

bearbeitet von Kurvenwunder
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Wolfflow:

Richtig!

Die Definition, in der eigenen Lebensgestaltung nicht unerheblich beeinträchtigt zu werden, bestätigt ein Gericht. Dann ist es strafbares Stalking.

"Stalking" gibt es glaube auch gar nicht als Straftatbestand. Ich glaube das fällt unter Nachstellung. 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Blauzahn84:

"Stalking" gibt es glaube auch gar nicht als Straftatbestand. Ich glaube das fällt unter Nachstellung. 

Unter welchen Voraussetzungen droht dem Täter für Stalking eine Strafe? Die Nachstellung ist laut § 238 StGB dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“.02.03.2023

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb LadyVaris:

Gestalkt

dieses  strafrechtliche Verhalten  unterstelle ich hier niemandem 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Stella24:

Unter welchen Voraussetzungen droht dem Täter für Stalking eine Strafe? Die Nachstellung ist laut § 238 StGB dann strafbar, wenn der Täter eine andere Person wiederholt auf eine Weise verfolgt, anruft, belästigt oder bedroht, „die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen“.02.03.2023

Kommt wohl immer auf den jeweiligen Richter an.

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Kommt wohl immer auf den jeweiligen Richter an.

Oder die Richterin. Auf jeden Fall ist es ein Straftatbestand. 

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Blauzahn84:

"Stalking" gibt es glaube auch gar nicht als Straftatbestand.

Oh doch, schon selbst erlebt und abstellen lassen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Stella24:

Oder die Richterin.

Oder auch der oder die Richter*innen. 🙄
 

 

vor 3 Minuten, schrieb Stella24:

Auf jeden Fall ist es ein Straftatbestand. 

Nachstellung lautet der Straftatbestand. 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Nachstellung lautet der Straftatbestand. 

Stalking ist die englische Bezeichnung 

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Wolfflow:

Oh doch, schon selbst erlebt und abstellen lassen.

Und derjenige wurde dann wegen Stalking oder wegen Nachstellung verurteilt? 

Gerade eben, schrieb Stella24:

Stalking ist die englische Bezeichnung 

Wird der Begriff in englischsprachigen Ländern denn auch so wie die Nachstellung definiert?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Und derjenige wurde dann wegen Stalking oder wegen Nachstellung verurteilt? 

Wird der Begriff in englischsprachigen Ländern denn auch so wie die Nachstellung definiert?

Jetzt sei doch nicht so kleinig. Das ist mein Part. 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Und derjenige wurde dann wegen Stalking oder wegen Nachstellung verurteilt? 

Hört auf mit dem klugscheißern, wenn jemand seine Ruhe haben will sollte man das akzeptieren und gut ist ... ;)

und das ist egal ob Männchen oder Weibchen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten, schrieb Stella24:

Jetzt sei doch nicht so kleinig. Das ist mein Part. 

Ist ja auch egal. Auf jeden Fall muss man einen Begriff nicht zwingend so definieren, wie Juristen ihn definieren. 

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Ist ja auch egal. Auf jeden Fall muss man ein Begriff nicht zwingend so definieren, wie Juristen ihn definieren. 

So wird er aber von den meisten wahrgenommen. Wenn jemand 20 Mal auf meinem Profil war, bezeichne ich es nicht als Stalking. 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Stella24:

So wird er aber von den meisten wahrgenommen. Wenn jemand 20 Mal auf meinem Profil war, bezeichne ich es nicht als Stalking. 

Du vielleicht nicht, andere aber schon. 🤷‍♂️

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Stella24:

So wird er aber von den meisten wahrgenommen. Wenn jemand 20 Mal auf meinem Profil war, bezeichne ich es nicht als Stalking. 

Ist dann ein Schockverliebter ... :jumping:

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Stella24:

So wird er aber von den meisten wahrgenommen.

Stalking ist eindeutig definiert , egal was die persönliche Einschätzung Einzelner da sagt .

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