Jump to content

Besuch auf der Arbeit?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Vor 47 Minuten , schrieb Wolfflow:

Alles klar! Ich würde selbstverständlich jeden Arbeitnehmer kündigen, den ich nicht gebrauchen kann. Ich würde ihn oder sie niemals wegen solch einer Lapalie nicht weiterbeschäftigen wollen, wenn ich Ihn/Sie hervorragend gebrauchen kann. Aber das kann jeder Chef/Inhaber*In selbst entscheiden, natürlich. Ich würde ermahnen oder abmahnen.

Es ist keine Lappalie, wenn gewisse Gründe nachhaltig zur Störung führen.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Bartolomaeus:

Es ist keine Lappalie, wenn gewisse Gründe nachhaltig zur Störung führen.

Einzelfallabhängig und hier auch völlig OT und am Thema vorbei.

Geschrieben

Ja. Ich würde das machen

Geschrieben

Don't Fuck the Company!
Steht ganz oben bei mir, denn wenn es scheitert gibt es nur Ärger.
Somit, flirten sei erlaubt aber mehr nicht.

Geschrieben

Ich würde es nicht nur tun, sondern wir haben es öfters getan 🤪. Meine damalige Freundin hat mich öfters in der Nachtschicht besucht. Und wir haben uns nicht nur küsst 🤤. Es war riskant aber auch zugleich mega toll 🥰.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Wolfflow:

Auweia....der ist auch folgenlos, wenn man erwischt wird. Es kann mündlich ermahnt werden, es kann ein peinliches Personalgespräch geben, es kann bei ausbleiben der Arbeitsleistung und Missbrauch bezahlter Arbeitszeit abgemahnt werden. Daraus KANN im Wiederholungsfall eine Kündigung erfolgen.

Man kann aber auch alles durcheinander werfen und einfach mal sofort kündigen....NICHT!

Ich diskutiere keine Fakten. Übrigens, hast Du Deinen Wiederspruch im Zitat eigentlich gar nicht bemerkt?

Alles klar! Ich würde selbstverständlich jeden Arbeitnehmer kündigen, den ich nicht gebrauchen kann. Ich würde ihn oder sie niemals wegen solch einer Lapalie nicht weiterbeschäftigen wollen, wenn ich Ihn/Sie hervorragend gebrauchen kann. Aber das kann jeder Chef/Inhaber*In selbst entscheiden, natürlich. Ich würde ermahnen oder abmahnen.

Wenn du dir mit deiner Firma so einen Ruf leisten kannst... Super 

Wir können uns das in  unseren kleinen Branche, wo jeder jeden kennt, nicht leisten. 

Schön.. Dann sind ja jetzt alle zufrieden 😉 

Geschrieben

Der Arbeitsplatz ist tabu für mich. Es hat alles seinen Grenzen.

Geschrieben

ich frage mich, wenn es so viele Männer und Frauen hier gibt, die außer Zuhause auch noch auf Arbeit poppen, was machen die dann eigentlich hier? Die müssten doch vollends ausgelastet sein?

Geschrieben

Ich hätte nichts dagegen.Bin auf einer Baustelle und habe einen Container zur Verfügung.Wäre garantiert geil.

Geschrieben

Ich wäre ziemlich angepisst. Es heißt ja Arbeit und nicht Privatleben. Ich könnte auch niemals mit meiner Patnerin zusammen arbeiten, bzw sie nicht mit mir 🤣

Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb Wolfflow:

Einzelfallabhängig und hier auch völlig OT und am Thema vorbei.

Genau wie übrigens viele andere Antworten hier auch 😉 

Denk mal drüber nach 😉 😉 😉 

Geschrieben

War alles kein Problem bis 16.03.2020 als es im Rahmen des Lockdown ausdrücklich verboten wurde. Aufgrund der saftigen Strafen, absolut ungeil geworden. Die Arbeit macht irgendwie keinen Spaß mehr seitdem.

Geschrieben

Wenn mein Schwarm mich auf der Arbeit besuche würde,wäre es schnell der Exschwarm.Auf der Arbeit hab ich weder den Kopf noch die Zeit um mich um privates zu kümmern.

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb Gladiole1:

Ja, kann ich. 

Das halte ich für ausgeschlossen, wir konnten jemanden nicht mal abmahnen, weil er mit einer Kollegin Sex auf der Toilette hatte.. Wehrt sich der MA gegen die Kündigung, hast Du ganz schlechte Karten.. Selbst wenn er dafür unerlaubt seinen Arbeitsplatz verlassen hat, kannst Du versuchen, ihn zu kündigen, aber auch dann wirst Du im Verfahren unterliegen.. 

vor 6 Stunden, schrieb Bartolomaeus:

Es gibt diverse Gründe, weshalb doch eine Kündigung aussprechen darf.
Sex am Arbeitsplatz ist in der Regel folgenlos, wenn man nicht erwischt wird.

Folgende Gründe führen zur Kündigung:
Wiederholung nach Abmahnung; Vorgesetzte(r) hat Sex mit Mitarbeitern (Verletzung der Fürsorgepflicht);
Imageschaden für das Unternehmen, nachdem der Sex öffentlich gemacht wurde;
Betrug, weil der Sex während der Überstunden stattfand und man somit das Geld für die Überstunden zu Unrecht erhielt;
Störung des Betriebsfriedens, wenn der Sex rauskommt und es dann plötzlich deswegen Streit in der ganzen Belegschaft gibt.

Für alles gab es schon klare Urteile, also ja, Kündigungen sind in solchen Fällen die Regel!

Kenne nicht einen Fall, bei dem das so entschieden wurde und bei uns gaben sich die Arbeitsrechtler die Klinke in die Hand..

wenn ich bei Überstunden 1 Stunde aus dem Fenster gucke, alle 5 Minuten rauchen gehe, ist das Ergebnis das selbe, als hätte ich einen Kollegen gevögelt.. kein Kündigungsgrund.. bestenfalls Abmahnung.

Fürsorgepflicht greift nur bei "abhängigen", z.B. Auszubildenden... Was glaubst Du, wieso so viele Vorgesetzte ihre Sekretärin vögeln.. wann wurde dafür je einer wirksam gekündigt..

Imageschaden? welche Branche soll das sein, bei dem das eine Rolle spielt? Kunde/Auftraggeber ist vielleicht etwas Anderes.. innerhalb des Unternehmens kommst Du damit nicht durch.. 

Kündigungen mögen da erfolgen, ob sie wirksam sind, steht auf einem anderen Blatt. Wir hatten vögelnde Mitarbeiter, welche, die während der Arbeitszeit Drogen konsumierten, sich Prostituierte bestellten.. rate mal, wie viele von denen wir wirksam kündigen konnten? Abgesehen davon, dass Du die Mitarbeiter vielleicht auch brauchst.. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Stunden, schrieb Gladiole1:

Schön.. Dann sind ja jetzt alle zufrieden 😉 

Fast, wenn Du nicht erst "fristlos kündigen" geschrieben hättest um dann später in "natürlich nicht fristlos" zu revidieren. Da wäre ich sonst gar nicht drauf eingegangen.

vor einer Stunde, schrieb Gladiole1:

Genau wie übrigens viele andere Antworten hier auch 😉 

Denk mal drüber nach 😉 😉 😉 

Ich denke gerne darüber nach, wer mit Unkenntnis begonnen hat. Das muss eben sachlich richtiggestellt sein.

bearbeitet von Wolfflow
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Wolfflow:

Fast, wenn Du nicht erst "fristlos kündigen" geschrieben hättest um dann später in "natürlich nicht fristlos" zu revidieren. Da wäre ich sonst gar nicht drauf eingegangen.

Bitte meine erste Antwort richtig lesen! 

Geschrieben

Na das würde bei mir nicht funktionieren.

Es gibt Dinge die sollten so bleiben wie sie sind.

Zum einen hat man eine Verantwortung, zum anderen auch das Risiko Kunden eventuell zu verärgern.

Geschrieben
vor 41 Minuten, schrieb Gladiole1:

Bitte meine erste Antwort richtig lesen! 

grafik.thumb.png.631c3d63302c74ccffdef1bd66ad118b.png

grafik.thumb.png.2f034fdcdfb8e6b0a58b2d1ec0869030.png

Hab ich! Mehrfach.

Geschrieben

Hängt das nicht davon ab wo man arbeitet und "wie" man Sex auf der Arbeit hat? :confused:

Geschrieben (bearbeitet)

.

bearbeitet von Wolfflow
ziehe zurück. Off Topic
Geschrieben (bearbeitet)

Okay.. 

bearbeitet von HByoung
Off-Topic...
Geschrieben
vor 20 Stunden, schrieb Gladiole1:

Sollte ich jemals einen meiner Mitarbeiter dabei erwischen wie er Sex während der Arbeitszeit hat... Dann kann sich die Person gleich die Papiere abholen und gehen.

Warum ?

 

sofern beide ü18 sind und nicht betriebsbedingt abhängig beruflich sind

 

wird die Kündigung vor Gericht nicht standhalten !

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Wolfflow:

grafik.thumb.png.631c3d63302c74ccffdef1bd66ad118b.png

grafik.thumb.png.2f034fdcdfb8e6b0a58b2d1ec0869030.png

Hab ich! Mehrfach

 Es ging um MEINE erste Antwort  😉

Da ich die Leute in unserer Branche aber freistellen muss.. 

Sind sie von heute auf morgen weg. 

vor 35 Minuten, schrieb McBen1:

Warum ?

 

sofern beide ü18 sind und nicht betriebsbedingt abhängig beruflich sind

 

wird die Kündigung vor Gericht nicht standhalten !

Warum??? 

Ich hoffe die Frage ist nicht ernst gemeint.. 😳 

Oder glaubst du echt das ich meine Leute fürs ficken bezahle??? 😳 

vor 4 Stunden, schrieb Lisbetha:

Das halte ich für ausgeschlossen, wir konnten jemanden nicht mal abmahnen, weil er mit einer Kollegin Sex auf der Toilette hatte.. Wehrt sich der MA gegen die Kündigung, hast Du ganz schlechte Karten.. Selbst wenn er dafür unerlaubt seinen Arbeitsplatz verlassen hat, kannst Du versuchen, ihn zu kündigen, aber auch dann wirst Du im Verfahren unterliegen.. 

Bitte meine Antwort dazu von Seite 7 hier lesen. 

bearbeitet von Gladiole1
Geschrieben
Vor 7 Stunden, schrieb Lisbetha:

Kenne nicht einen Fall, bei dem das so entschieden wurde und bei uns gaben sich die Arbeitsrechtler die Klinke in die Hand..

wenn ich bei Überstunden 1 Stunde aus dem Fenster gucke, alle 5 Minuten rauchen gehe, ist das Ergebnis das selbe, als hätte ich einen Kollegen gevögelt.. kein Kündigungsgrund.. bestenfalls Abmahnung.

Fürsorgepflicht greift nur bei "abhängigen", z.B. Auszubildenden... Was glaubst Du, wieso so viele Vorgesetzte ihre Sekretärin vögeln.. wann wurde dafür je einer wirksam gekündigt..

Imageschaden? welche Branche soll das sein, bei dem das eine Rolle spielt? Kunde/Auftraggeber ist vielleicht etwas Anderes.. innerhalb des Unternehmens kommst Du damit nicht durch.. 

Kündigungen mögen da erfolgen, ob sie wirksam sind, steht auf einem anderen Blatt. Wir hatten vögelnde Mitarbeiter, welche, die während der Arbeitszeit Drogen konsumierten, sich Prostituierte bestellten.. rate mal, wie viele von denen wir wirksam kündigen konnten? Abgesehen davon, dass Du die Mitarbeiter vielleicht auch brauchst.. 

Bitte mal auf einschlägigen Seiten zu Rechtsprechungen nachlesen:
Der Lufthansa ist das passiert. Sexvideo führte zum Imageschaden. Die Kündigungen waren rechtens.

Ich selbst habe in zwei Unternehmen rechtlich gültige Kündigungen nach Sex im Büro erlebt.

Also entspannt euch mal.

Hier werden Gedanken ausgetauscht, man muss sich hier nicht bekriegen.

×
×
  • Neu erstellen...