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Sex ohne Kondom - angenehm, lästig oder normal?


Pr****

Empfohlener Beitrag

In einer festen Beziehung nur ohne Kondom , weil ich das Gefühl liebe . Ich muss da nichts groß "saubermachen ".

@liebhab_er1 für mich ist es mit Gummi auch ein besonderer Zauber. Nur bin ich nicht lebensmüde, mir eine geschlechtskrankheit einzufangen. Jeder wie er will.

Lästig, aber bei fremden Liebschaften aus meiner Sicht unverzichtbar! 😕

vor 12 Stunden, schrieb mariaFundtop:

Ich mag es viel lieber wenn auf den Körper gespritzt wird....

OK warum so oft?

Scheint ja eine frivole Familie zu sein 🤔

vor 9 Stunden, schrieb Woman1970:


Ich mag es vor allem auch hinterher.
Das Gefühl dass immer noch etwas Sperma rauslaeuft.
Sehr, sehr geil und für mich angenehm.

Hätte ich nicht besser formulieren können.👌

Ich mag und genieße es auch sehr.

 

Sex ohne Kondom nur mit meinem Partner. Ich mag das Ergebnis, wo auch immer es in oder auf mir endet.

Gerade eben, schrieb Paar_geil_69:

Ich mag es lieber " ohne" Sex zu haben. Immer vorausgesetzt, der Partner ist gesund! Es ist einfach natürlicher!

Ich für meinen Teil lasse mich regelmäßig testen.

Ohne ist immer viel geiler.. wie gesagt wenn die Gesundheit okay ist... 

Das sind definitiv Themen die ich weder mit meiner Schwiegermutter besprechen würde, noch von ihr wissen wollen würde 🤣😂

Zum Thema selbst kann ich, vor Lachen, gerade leider nichts beisteuern 😅

Mit meiner Schwiegermutter hätte ich über alles gesprochen , aber in hundert Jahren nicht über mein Sexleben.

Im Profil steht Single und jetzt ne Schwiegermutter, sehr elegantes Eigentor. 

Sex ohne Kondom ist die natürlichste Form Sex zu haben und daher auch die angenehmste!

vor 20 Stunden, schrieb Milla1972:

Ich finde es auch erschreckend, dass hier so viele Männer Sex ohne Kondom wollen. Und wenn ich dann noch höre, dass sie auch anal ohne Kondom praktizieren, wird es mir ganz schlecht. Auf seine Gesundheit sollte man trotz Geilheit schon noch achten.

Genau so sehe ich das auch.Man(n) wird doch wohl so vernünftig sein können,zumindest bei Geschlechts-und Analverkehr zu Verhüten.!

Interessant wie offen Du mit Deiner Schwiegermutter sprichst.

Persönlich kann ich mich nur meiner Vorrednerin, äh Vorschreiberin, anschließen!

Ich hatte bis jetzt mit meinen Partnerinnen immer ohne Kondom Geschlechtsverkehr. Wenn ich aber Sex mit jemandem habe/haben sollte wo ich nicht weiß und sehe , dass er Gesund ist gibt es für mich strikte Kondompflicht. Ich selber Praktiziere Anal Sex benutze kein Kondom aber auch nur , wenn ich weiß das ich danach nicht mehr in die Vagina gehe oder wenn doch meinen Penis wieder Wasche da im Anis viele Keime sind und die Frau bestimmt in Ihrer Vagina keine haben möchte. Gesundheit geht vor aber jeder seins. AO in einer Gruppe ohne zu Wissen ob die Leute gesund sind könnte ich mir nicht mal im Traum vorstellen.

Na,

Du hast ja mal außergewöhnliche  Themen mit "Deiner Schwiegermutter" 😅

Sex ohne Gummi und dann noch vaginal mit der Partnerin gleichzeitig kommen... Ist für mich, das schönste was es gibt!

Das ist aber nicht mit Jeder möglich und sonst immer mit Gummi.

Am 9.5.2020 at 09:48, schrieb Julian1234:

Sex ohne Gummi ist natürlich schöner. Gibt's aber niemals bei nem ONS.
.
Sorry Kollege, was ist eine der ersten Aussagen auf diesem Portal? Richtig "wir bauen hier auf ehrlichkeit".
.
Also entweder erzählst du hier Schwachsinn mit deinem Post oder du bist ein besch***** Lügner was dein Profil angeht.
Wenn man eine Frau hat, ist man übrigens vergeben. Solche Leute wie dir darf man echt keine 2 Meter über den Weg laufen.
.
Normalerweise lasse ich nen Gruß da. Lernen mal nen Mann zu werden und sei aufrichtig!

ja ja Theorie und Praxis.

Man nennt das Selbtbestimmungsrecht.

keiner hat mehr rechte als er selbst geben  kann.  

Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) und gelten daher über den Einzelfall hinaus. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. In bestimmten Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legt fest, ab wann sie nicht mehr angewendet werden darf

- 2 BvF 3/11 - - 2 BvR 2670/11 - - 2 BvE 9/11 -

Bundeswahlgesetz.

man kann natürlich die Augen schließen und alles hinnehmen wie es ist.  

vor 8 Minuten, schrieb KaptBalu:

ja ja Theorie und Praxis.

Man nennt das Selbtbestimmungsrecht.

keiner hat mehr rechte als er selbst geben  kann.  

Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) und gelten daher über den Einzelfall hinaus. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. In bestimmten Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legt fest, ab wann sie nicht mehr angewendet werden darf

- 2 BvF 3/11 - - 2 BvR 2670/11 - - 2 BvE 9/11 -

Bundeswahlgesetz.

man kann natürlich die Augen schließen und alles hinnehmen wie es ist.  

Von mir aus darfst du auch das Sandmännchen anführen. Spielt für mich aber keine Rolle. Das Profil und EP zeigen, dass da irgendetwas nicht passt. Und das habe ich sehr deutlich gesagt.

Gruß Julian

Am 10.5.2020 at 21:32, schrieb KaptBalu:

ja ja Theorie und Praxis.

Man nennt das Selbtbestimmungsrecht.

keiner hat mehr rechte als er selbst geben  kann.  

Bestimmte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere über die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm, haben Gesetzeskraft (§ 31 Abs. 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) und gelten daher über den Einzelfall hinaus. Sie werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ein verfassungswidriges Gesetz erklärt das Bundesverfassungsgericht im Regelfall für nichtig. Die Nichtigkeit wirkt auch in die Vergangenheit und führt rechtlich gesehen zu einem Zustand, als ob das Gesetz niemals erlassen worden wäre. In bestimmten Fällen erklärt das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm lediglich für unvereinbar mit dem Grundgesetz und legt fest, ab wann sie nicht mehr angewendet werden darf

- 2 BvF 3/11 - - 2 BvR 2670/11 - - 2 BvE 9/11 -

Bundeswahlgesetz.

man kann natürlich die Augen schließen und alles hinnehmen wie es ist.  

Oh man, jetzt artet es schon wieder aus...Leute bleibt mal cool und entspannt 

Net schlimm Mann sollte nur erst einmal generell hinterfragen. Gerade wenn man was verboten bekommt. So habe ich das noch gelernt. Wenn die Frau sagt nur mit dann ist das ok, aber nicht das André sagen ihr müsst das so machen wie wir das wollen. Ein Ritter kämpft doch auch mit gezogenem Schwert ⚔️ und hat das doch zum Kampf nicht Inder scheide (Hülle) lach.

vor 2 Stunden, schrieb KaptBalu:

Wenn die Frau sagt nur mit dann ist das ok, aber nicht das André sagen ihr müsst das so machen wie wir das wollen.

Was Du damit meinen? Ich nix verstehen 🤣

Am 9.5.2020 at 00:13, schrieb DerLiebhaber007:

wie findet Ihr es?

  • Gut

Allerdings, nur mit jemandem bestimmten 

 

  • Ansonsten, wie de Schwiegermutter 

Ich meinte andere, sorry. Im Handy wird oft was anderes geschrieben. Also ich meine damit das keiner, auch keine „Regierung“ das Recht hat über mich als Mensch zu bestimmen. Wenn die Frau sagt wir müssen mit Gummi, dann ist das ok. Das geht ja auch nur und beide etwas an.

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