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Die Frist ist längst abgelaufen


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Wenn du sie betrogen háttest warst du längst schon auf der Straße,, mein Tip wer fremd geht kann auch unter freiem Himmel schlafen,,, raus damit 

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Knut_Schmund:

Nein, das gibt es nicht mehr. Du kannst einen "Gast" so lang in deiner Wohnung haben, wie du willst. Kann der Vermieter nix machen. Der kann sogar bei dir übernachten, wenn du länger abwesend sein solltest. Da musst du keinen fragen. Wie schon auf Engelschens Post geschrieben, kürzlich erst im Freundeskreis gehabt das Problem und er hat sich beim Anwalt abgesichert.

Ich hatte so ein “Beziehungsdrama“ vor ein paar Jahren in einer Mietwohnung. Und da lief es letztlich tatsächlich auf eine Räumungsklage hinaus. Die Konstellation war ähnlich. Paar, unverheiratet, wohnte gemeinsam in der vom Mann angemietete Wohnung. Der Mieter hat mich jedoch vor Einzug seiner Freundin gefragt, ob ich, als Vermieter etwas dagegen hätte. Hatte ich natürlich nicht. Als das Unglück seinen Lauf nahm, wurde es erst mit einer Räumungsklage des Mieters gegenüber seiner Lebensgefährtin gelöst. Man einigte sich jedoch schon im Vorfeld, da die Klage fallengelassen wurde. Ich war in dem Verfahren zwar außen vor, da es mich nicht direkt betraf, habe mich jedoch bei Haus+Grund informiert. Es wurde mir gesagt, dass man nur eine gewisse Zeit in einer Wohnung als Gast gilt. Gut, das war für mich nicht relevant, da ich ja informiert wurde, dass man zusammen ziehen möchte.

Da ich wirklich ein Schließsystem habe, kann der Mieter nicht ohne weiteres die Schlösser austauschen, bzw. nicht ohne Wissen des Vermieters. Sollte es berechtigte Gründe geben, darf der Mieter das Schloss austauschen, muss jedoch das alte Schloss aufbewahren, um bei einem Auszug den alten Zustand wieder herzustellen. 

Wie gesagt, meine Erfahrung. 

Geschrieben

BTW - Schloss austauschen habe ich jetzt hier öfters gelesen - darf er nicht. Das hat nix mit dem Recht als Mieter o. Eigentümer zu tun sondern mit dem sogenanntem Selbsthilferecht. Man darf grundsätzlich nicht wenn jemand etwas macht was einem nicht passt - wie nicht ausziehen, zur Selbsthilfe greifen, d.h. keine Sachen vor die Tür stellen, kein Schloss wechseln o.ä. - macht man das hat sie sogar die Möglichkeit der einstweiligen Verfügung um wieder in die Whg zu kommen und kann evtl. bei Schäden an den Möbeln Schadenersatz verlangen. Es geht nur über den Anwalt und evtl. Räumungsklage wenn sie nicht selbstständig auszieht. Als einzige Möglichkeit besteht die Grauzone es ihr ungemütlich zu machen und das Eigentum zu schützen. Sprich Lebensmittel, Internetzugang, Strom, Waschmaschine, Spülmaschine, warm Wasser den Zugang sperren bzw. nur gegen Entgelt frei zu machen. Nur Heizung darf nicht aus, das geht nur im gewerblichen Bereich und nennt sich dort kalter Auszug

Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb 4real:

Ich bin momentan total verzweifelt, weil ich meine Ex-Freundin nicht loswerde. 

Ich habe vor drei Monaten erfahren, dass sie mich betrogen hat. 

Verantwortlich war angeblich ich, weil ich zu viel gearbeitet habe und sie sich einsam gefühlt hat. 

Ich habe sie gebeten, innerhalb von acht Wochen aus meiner Wohnung auszuziehen. Das wäre vor einem Monat gewesen.[...]

Dein Problem hat ja auch eine rechtliche Seite, wie Mietvertrag und der gleichen und das solltest du vielleicht mit einer Rechtsberatung klären. In manchen Bundesländern gibt es eine kostenlose Rechtsberatung beim Amtsgericht, frag doch einfach einmal da nach, du wirst nicht der einzige sein dem so etwas passiert. Mach dich einfach mal schlau was du rechtlich machen kannst.

Und selbst wenn ihr einen gemeinsamen  Mietvertrag habt kann keiner dich ja dich dazu zwingen da wohnen zu bleiben. Wege gibt es immer nur sind sie nicht immer einfach.

Ich würde dann ein neues Gespräch mit ihr führen was Fakten und Konsequenzen aufzeigt und an die du dich dann auch halten mußt.

Warum kaufst du noch ein ? Ich würde aus dem gemütlichem Nest, eines machen in dem es nur noch Essen gibt wenn auch gewisse Leistungen erbracht werden ansonsten würde es ein ungemütlicheres werden. Nimm Anschlüsse von Pc oder Fernsehen mit zur Arbeit oder verstecke sie. Geh nach der Arbeit zu Freunden und versuch am Wochenende kaum zu Hause zu sein.

Sprich mit ihren Eltern und Freunden über die Situation vielleicht nimmt sie ja doch jemand auf. Ändere dich in deinem Verhalten ihr gegenüber denn ich denke sie nimmt dich nicht ernst.

Geschrieben

Rausschmeißen!! Wer so mit jemandem umgeht und die Gutmütigkeit schamlos ausnutzt, verdient kein Mitgefühl um jeden Preis

Geschrieben

Wenn du sie nicht raus wirfst hast du sie ewig am hals .... sie wird sich nie bemühen sondern deine gutmütigkeit ausnutzen ...

Geschrieben

Um ihm tatsächlich vernünftige Ratschläge geben zu können, müsste man ua wissen, ob er alleiniger Mieter bzw der Eigentümer der Wohnung ist. Ist er es nicht, läuft alles ins Leere...

Geschrieben

oh Leute... was seid ihr alle moralisch auf der Höhe. Es sollten die die schon mal fremd gegangen sind sich nicht zu sehr zum moralischen Richter aufstellen.... und wenn wir Unwissende das Gesetzbuch bemühen wirds noch lustiger. Gesetze sind eines und die Rechtssprechung das andere im Leben. Der TE sollte sich mal etwas besser und ehrlicher äußern. Kein Vermieter kann es vernieten, wenn ich in meinem Haus oder Wohnung eine Lebensgefährtin mit dazu nehme.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb borislov:

Kein Vermieter kann es vernieten, wenn ich in meinem Haus oder Wohnung eine Lebensgefährtin mit dazu nehme.

Darum geht's dem TE nicht. Die Freundin lebt ja eine Zeitlang in der Wohnung. Demnach gab es von Vermieterseite wohl kein Veto.

Geschrieben

Gib ihr nen Fuffi und schick se shoppen, in der Zeit fix ihre Sachen gepackt und diese zu ihren Eltern oder ner Freundin gefahren (vorher mit denen absprechen 😉). Notfalls Schließfächer am Bahnhof mieten. Auf keinen Fall das Gerödel im Treppenhaus stehen lassen! Sonst jault die die ganze Zeit an der Tür. Dann direkt das Schloß für die Wohnung austauschen und ihren Namen vom Klingelschild entfernen. Dann die Ex informieren und gut is!

Geschrieben

Solange sie nicht im Mietvertrag steht kann er machen was er will abgesehen davon das er sie polizeilich raus setzten kann,, den Anruf würde ich machen denn wer fremd geht und noch dabei ausnutzt hat besseres nicht verdient 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb SemaS:

der TE ist ja ach so toll, die Dame hätte sich das alles mal vorherbestimmt überlegen müssen, hätte sie nicht fremdgevögelt wäre das alles nicht passiert und was mit der Dame passiert ist ja vollkommen egal.

Hat der TE etwas gesagt, was dich dazu bringt zu glauben, dass seine Ex das eigentliche Opfer dieser Geschichte ist? Ich lese raus dass sie ihn betrogen, sich nun eingenistet hat und sich von ihm aushalten lässt und er in der Community daher um Rat sucht. Du liest - wie ich dich verstehe - raus, dass er ein Schuft ist weil er sie rauswerfen möchte, ungeachtet dessen wie sie sich verhalten hat. 

Was mich dabei aber wirklich interessieren würde: Wenn diesen Thread eine Dame mit selbem Inhalt verfasst hätte - wäre dein Urteil gleich ausgefallen? Du hast in deinem Beitrag ja (zurecht!) Voreingenommenheit kritisiert sowie Menschlichkeit und Gerechtigkeit herausgestellt (was ich wirklich gut finde!), daher möchte ich nur gerne sichergehen, dass ich deinen Beitrag nicht falsch aufgefasst habe. 

Geschrieben

Rechtl. Beratung gibt es von Anwälten übrigens auch heute online bzw. per Telefon.

@borislov doch wenn es im Mietvertrag steht - und im Standardmietvertrag steht es, pocht nur kaum ein Vermieter drauf.

Und für den Rest einfach raussetzen ist nicht - verboten da Selbsthilfe - da hilft ihr sogar die Polizei zurück in die Whg. Nur Schreiben vom RA und wenn sie nicht reagiert Räumungsklage ist möglich.

@Cui_Bono Hatte der TE nicht geschrieben ihre Eltern wollen sie nicht ?!?

Geschrieben

Rausschmeißen ist da nicht die Lösung , ist immer leicht gesagt und so herzlos kannst und willst du bestimmt nicht sein . Unser Vorschlag setzt euch an einen Tisch , und mit dazu 2 unbeteiligte Freunde bekannte etc. Ist immer besser sowas mit 2 unbeteiligten zu besprechen . Glaube uns es wird dann kurzfristig eine Lösung geben . Und für die unqualifizierten Kommentare hier Schämt euch !

Geschrieben
vor 22 Minuten, schrieb Weehhl:

Wenn du sie betrogen háttest warst du längst schon auf der Straße,, mein Tip wer fremd geht kann auch unter freiem Himmel schlafen,,, raus damit 

ja genau, und wer Abends vögelt, kann am nächsten Morgen fliegen

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Arteras:

Hatte der TE nicht geschrieben ihre Eltern wollen sie nicht ?!?

na und...er will sie auch nicht mehr und hat sie trotzdem an der backe....

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Arteras:

Rechtl. Beratung gibt es von Anwälten übrigens auch heute online bzw. per Telefon.

@borislov doch wenn es im Mietvertrag steht - und im Standardmietvertrag steht es, pocht nur kaum ein Vermieter drauf.

Und für den Rest einfach raussetzen ist nicht - verboten da Selbsthilfe - da hilft ihr sogar die Polizei zurück in die Whg. Nur Schreiben vom RA und wenn sie nicht reagiert Räumungsklage ist möglich.

@Cui_Bono Hatte der TE nicht geschrieben ihre Eltern wollen sie nicht ?!?

Hatte ich nicht geschrieben, er soll lediglich ihre Klamotten hin bringen? Vom ihr war keine Rede! Lesen und verstehen 😉 ... 

 

 

Geschrieben

Tja, Gutmütigkeit wird eben ausgenutzt. Ich würde mit jeden Tag eine Andere mit nach Hause bringen. Da wird sie sehr schnell merken, dass sie überflüssig ist. Sie ist sicher immer noch der Meinung, dass du an ihr hängst

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb SevenSinsXL:

@4real: Antworte doch mal auf die Frage, ob sie mit im Mietvertrag steht! Dann kann man dir besser helfen.

Steht sie nicht. Tut mir leid, ich bin gerade erst aufgestanden und lese jetzt erst die zahlreichen Kommentare.

Geschrieben

Steht sie mit im mietvertrag? Wenn nicht dann stell ihre sachen auf die strasse und tausch das schloss aus Ist zwar hart aber einen schmarotzer der nicht zahlt und nichts macht braucht keiner Lass dich nicht verarschen sie ist selber schuld dran

Geschrieben

@mondkusss das war für cui_bono der sie bei den Eltern absetzen wollte nach Absprache 

@PeMa2014 Laut TE wurde Gesprächs- und Hilfsangebote ignoriert und Freunde/Eltern wollen/können nicht helfen

@Cui_Bono auch das ist verboten - analog dazu die Sachen auf die Strasse zu stellen. und wenn ich die Tochter nicht da haben will/kann sicher nicht die Möbel

Geschrieben
Gerade eben, schrieb 4real:

Tut mir leid, ich bin gerade erst aufgestanden 

Du musst dich weder entschuldigen, noch rechtfertigen. 

Geschrieben

Hir steht fremd gegangen im Raum und das bedarf für mich keinerlei Erklärung noch wenn und aber,, wäre er es gewesen warten längst schon raus das ist sicher,   einfach raus damit und Feierabend 

Geschrieben

Pack ihre Klamotten in Säcke ein und stell die vor die Tür und schliess sie von innen ab. Stell sie vor vollendeten Tatsachen, sonst begreift sie es nie

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Arteras:

das war für cui_bono der sie bei den Eltern absetzen wollte nach Absprache

leseveständnis ist nicht jedermann gegeben...er wollte lediglich ihren krempel zu ihren eltern bringen

und es ist nicht sache des TE, wenn ihre eltern das faule stück  sie nicht wollen:smirk:

 

zumindest ist ja nun klar, dass sie nicht mit im mietvertrag steht und das ist ein ganz dickes plus

 

an dieser stelle dank an alle, die dem TE nicht vorwerfen, dass er sich erlaubt hat, mal ein paar stunden zu schlafen und nicht im sekundentakt auf fragen antwortete...ich hoffe die, die sich daran störten sitzen 24/7 am rechner um etwaige fragen zeitnah zu beantworten..........:smirk:

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