Horny4Horny Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 (bearbeitet) vor 11 Minuten, schrieb SinnlicheXXL: Aber mit eurem Auto geht ihr sicherlich ab und zu zum TÜV, oder? Mir ist auch vollkommen klar, warum ihr euch nicht testen lasst. Solange ihr nicht wisst, wie euer Gesundheitsstatus ist, könnt ihr unbeschwert machen, was ihr wollt. Ihr seid niemandem verantwortlich, denn ihr habt ja alle informiert. Sobald ihr aber wüsstet, dass ihr irgendeine ansteckende Krankheit habt, würdet ihr euch mit eurem Sexualverhalten strafbar machen. Da ihr aber laut euren Aussagen mit sehr vielen Menschen ungeschützten Sex habt, die selbst auch wieder mit sehr vielen anderen ungeschützten Verkehr haben, seid ihr gewissermaßen tickende Zeitbomben. Natürlich habt ihr die Verantwortung nur für euch selbst! Dennoch fände ich den Gedanken unerträglich, dass eure Spielpartner möglicherweise vollkommen ahnungslose Partner infizieren könnten. Das wäre dann die Verantwortung des entsprechenden Spielpartners. bearbeitet Oktober 3, 2016 von Immoralisten
Si**** Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 Um nochmal auf das Thema Auto zurückzukommen: Ich nehme an, ihr findet es ganz normal, dass euer Fahrzeug hinsichtlich Verkehrstauglichkeit gecheckt wird, damit ihr euch und andere nicht unnötig gefährdet. Aber bei eurem eigenen Körper ist das plötzlich ganz egal? Ich halte euch für einigermaßen verantwortungslos - aber nicht für dumm! Daher seid ihr durchaus gefordert, Verantwortung für Schwächere mitzuübernehmen.
Horny4Horny Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 (bearbeitet) Den TÜV schreibt der Gesetzgeber vor. Verantwortung haben wir ausschliesslich füreinander - und dann noch gemeinsam für unseren Hund. Andere Menschen sollen sich um sich kümmern - denn wenn jeder an sich denkt, ist an jeden gedacht. bearbeitet Oktober 3, 2016 von Immoralisten
Ar**** Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 vor einer Stunde, schrieb Immoralisten: Das wäre dann die Verantwortung des entsprechenden Spielpartners. nope nicht des Spielpartners, sondern eure. Meint ihr bei der Anamnese fragt der Arzt aus Jux ob man ansteckende Krankheiten hat ? Es reicht bei STD's wenn ihr beim Doc auf die Toilette geht und der nächste steckt sich an weil ihr auf der gleichen Brille gesessen habt - und das ist KEIN Spielpartner dem ihr was gesagt habt und der das Risiko wissentlich eingeht.
Horny4Horny Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 Meine Vorschriften sind die geltenden Gesetze. Alles andere geht mich nichts an.
Ar**** Geschrieben Oktober 3, 2016 Geschrieben Oktober 3, 2016 geltendes Gesetz ist, wenn du jemand ansteckst und du dazu bewusst das Risiko eingehst das unter schwere Körperverletzung fällt, da in dem Moment Einvernehmlichkeit ausgeschlossen wird, da Leib und Leben gefährdet ist.
Horny4Horny Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 Dazu müsste ich aber von einer Erkrankung wissen.
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 21 Stunden, schrieb Arteras: Meint ihr bei der Anamnese fragt der Arzt aus Jux ob man ansteckende Krankheiten hat ? Es reicht bei STD's wenn ihr beim Doc auf die Toilette geht und der nächste steckt sich an weil ihr auf der gleichen Brille gesessen habt - Er weiß doch nicht ,ob er eine ansteckende 'Krankheit hat..,(er geht davon aus ,das nicht) ergo kann er es auch nicht angeben
Ar**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 2 Stunden, schrieb Scarlett-OHara: Er weiß doch nicht ,ob er eine ansteckende 'Krankheit hat..,(er geht davon aus ,das nicht) ergo kann er es auch nicht angeben Imho falscher Ansatz - man weiss das man das Risiko einer Ansteckung eingegangen ist daher muss man sich so verhalten als wenn man angesteckt wäre - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - hier greift das was man allg. gesunder Menschenverstand nennt.
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 8 Minuten, schrieb Arteras: Imho falscher Ansatz - man weiss das man das Risiko einer Ansteckung eingegangen ist daher muss man sich so verhalten als wenn man angesteckt wäre wo steht das geschrieben? sollte man ,muß man aber nicht..! Gesunder Mennschenverstand = nicht AO Poppen mit Fremden ... Immoralisten geben das im Vorfeld klar an.. wenn die fickpartner es dennoch wollen, ist es ihr eigenes Verschulden! Vielleicht ein unvernünftiges ,nicht gerade moralisches Verhalten vom obigen Paar..aber keinesfalls strafbar
Ar**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 28 Minuten, schrieb Scarlett-OHara: wo steht das geschrieben? sollte man ,muß man aber nicht..! Gesunder Mennschenverstand = nicht AO Poppen mit Fremden ... Immoralisten geben das im Vorfeld klar an.. wenn die fickpartner es dennoch wollen, ist es ihr eigenes Verschulden! Vielleicht ein unvernünftiges ,nicht gerade moralisches Verhalten vom obigen Paar..aber keinesfalls strafbar es geht nicht um den Bereich Fickpartner, es geht darum das du bei best. STD's Personen anstecken kannst ohne GV. Bei Herpes reicht ein Kuss, bei anderen wenn du auf die gleiche Toilette gehst, bei Hepatitis jegl. Körperflüssigkeit, bei Trichomonaden das gemeinsame Nutzen von Handtüchern - Ich weiss nicht ob das Päärchen Nachwuchs hat, aber allein die Vorstellung das die Möglichkeit besteht Kinder (z.B. Nichten, Neffen o.a. Kids auf einer Feier) anzustecken weil die Handtücher gemeinsam benutzt werden finde ich unmöglich.
Se**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) vor einer Stunde, schrieb Scarlett-OHara: wo steht das geschrieben? Im Strafrecht genügt üblicherweise bedingter Vorsatz, also die billigende Inkaufnahme. Dabei reicht es schon, es für möglich zu halten, infiziert zu sein. Ob das der Fall ist, entscheidet am Ende der Tatrichter (mit anderen Worten: nicht das Revisionsgericht). Die Ergebnisse sind schwer prognostizierbar; allerdings haben Gerichte eine gewisse Tendenz entwickelt, damit schnell bei der Hand zu sein, falls sich das Risiko realisiert hat. bearbeitet Oktober 4, 2016 von Segramon
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 15 Minuten, schrieb Arteras: es geht nicht um den Bereich Fickpartner, es geht darum das du bei best. STD's Personen anstecken kannst ohne GV. Bei Herpes reicht ein Kuss, bei anderen wenn du auf die gleiche Toilette gehst, bei Hepatitis jegl. Körperflüssigkeit, bei Trichomonaden das gemeinsame Nutzen von Handtüchern - Ich weiss nicht ob das Päärchen Nachwuchs hat, aber allein die Vorstellung das die Möglichkeit besteht Kinder (z.B. Nichten, Neffen o.a. Kids auf einer Feier) anzustecken weil die Handtücher gemeinsam benutzt werden finde ich unmöglich. doch ,hier geht es um Fickpartner.. Der Rest des Textes gehört hier gar nicht her.. Du wischt jeden Gegenstand mit Sakrotan ab bevor du ihn anfasst oder?? Du gehst also in Kein Schwimmbad.. Küssen tust du scheinbar auch niemanden..könntest ja Herpes bekommen.. .
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 8 Minuten, schrieb Segramon: Im Strafrecht genügt üblicherweise bedingter Vorsatz, also die billigende Inkaufnahme. Dabei reicht es schon, es für möglich zu halten, infiziert zu sein. Ob das der Fall ist, entscheidet am Ende der Tatrichter (mit anderen Worten: nicht das Revisionsgericht). Die Ergebnisse sind schwer prognostizierbar; allerdings haben Gerichte eine gewisse Tendenz entwickelt, damit schnell bei der Hand zu sein, falls sich das Risiko realisiert hat. Da aber der Fickpartner diese Risiko bewusst eingeht,. ist es SEIN eigenes Verschulden,..nicht die des Paares.. Und mal ehrlich ,welcher AO Fickpartner will bei Ansteckung wissen bei wem er sich angesteckt hat??und wird er den dann verklagen?wohl kaum.. Es war ihm ja im Vorfeld klar auf was er sich einläßt = selber Schuld!!!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) vor 21 Minuten, schrieb Segramon: Im Strafrecht genügt üblicherweise bedingter Vorsatz, also die billigende Inkaufnahme. Die Fahrlässigkeit kann man ebenfalls noch hinzuzählen (sähe ich im Beispiel der Immoralisten - hypothetisch - sogar eher gerechtfertigt). vor 8 Minuten, schrieb Scarlett-OHara: Da aber der Fickpartner diese Risiko bewusst eingeht,. ist es SEIN eigenes Verschulden,..nicht die des Paares.. Nein. Ich kann mich ebenfalls bewußt in eine Situation begeben, in welcher ich damit rechnen darf, daß mir der Gegenüber seine Faust in mein Gesicht hämmert (solange ich denjenigen nicht zum "Ausüben" der Notwehr bewege). Den Tatbestand der Körperverletzung habe demnach allerdings nicht ich begangen - und es existiert auch keine rechtshemmende/-vernichtende Einrede. bearbeitet Oktober 4, 2016 von Gelöschter Benutzer
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) . ich sehe es anders..nirgendwo steht geschrieben, dass man mit Gummi ficken muss ,noch dass ich mich testen lassen muss, wenn ich mehrere Sexpartner habe.. Ergo.. kein strafrechtliches Verhalten des Paares. Nochmal: Das Paar sagt klar im Vorfeld, wir ficken AO.. wer dann gern mitspielt ist selber schuld, das ist meine Meinung..Punkt. bearbeitet Oktober 4, 2016 von Scarlett-OHara
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 3 Minuten, schrieb Scarlett-OHara: das ist meine Meinung..Punkt. Die ich Dir auch gern lasse - allerdings sehen es die Gesetze anders. Und diese besitzen eine höhere Priorität als die Meinungen einzelner Personen.
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) vor 23 Minuten, schrieb OneNo: Die ich Dir auch gern lasse - allerdings sehen es die Gesetze anders. Und diese besitzen eine höhere Priorität als die Meinungen einzelner Personen. steht im StGB , wenn der Infizierte nichts von seiner Erkrankung wußte : = Dann ist es weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit – und wird nicht bestraft. bearbeitet Oktober 4, 2016 von Scarlett-OHara
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 @Scarlett-OHara Im Bundesverfassungsgericht? Da stehen eigentlich Stühle und Bänke. Das Schöne an gerichtlichen Entscheidungen sind die jeweiligen Hintergründe eines Falles. Und gerade in der Situation, in welcher freizügig über einen langen Zeitraum hinweg die AO-Vorliebe ausgelebt wird, mit dem expliziten Hinweis, sich nicht testen zu wollen, greift die Fahrlässigkeit.
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) jo.sorry..verschrieben . wie dem auch sei... sollen se machen, wie sie wollen..sind ja alle alt genug...sie machen klare Ansagen,von daher finde ich es absolut ok. . ich sehe es halt so.. bearbeitet Oktober 4, 2016 von Scarlett-OHara
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 (bearbeitet) vor 34 Minuten, schrieb OneNo: @Scarlett-OHara Und gerade in der Situation, in welcher freizügig über einen langen Zeitraum hinweg die AO-Vorliebe ausgelebt wird, mit dem expliziten Hinweis, sich nicht testen zu wollen, greift die Fahrlässigkeit. Die Sexpartner wissen, das es AO-Popper sind, und sich nicht testen,!! wird ebenfalls angesagt..daher ist m.M.n.hier gesetzmäßig (moralisch mag es anders sein..) keine Fahrlässigkeit seitens des Paares gegeben.... Und das sie sich nicht testen lassen wollen,ist ja kein Vergehen..es muß sich ja keiner testen lassen,wenn er nicht will..... bearbeitet Oktober 4, 2016 von Scarlett-OHara
Jo**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 Wer sagt denn eigentlich das sie ihren potenziellen Sexpartnern mitteilen das sie sich nicht testen lassen? Hier schreiben sie das zwar, aber wer weiß ob es in der Realität auch so ist.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 @Scarlett-OHara Es muß sich keiner testen lassen, vollkommen korrekt. Lebt man dann jedoch seine AO-Vorlieben auf lange Zeit aus, ohne sich zu versichern (und bewußt die Entscheidung zu treffen, keine Tests vornehmen zu wollen), ob eine Erkrankung bei einem selbst vorliegt (jene Tests dienen somit auch der rechtlichen Absicherung), nimmt man billigend in Kauf, als Überträger jener Erkrankung zu fungieren. Da spielen Meinungen und Ansichten diesbezüglich keine Rolle (auch keine Moral). Fahrlässigkeit ist somit gegeben.
Sc**** Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 Fahrlässig wäre es nur, wenn die jeweiligen -aus freien Stücken-AO-SexPartner unter Alkohol -Drogeneinfluß oder sonstig i-wie nicht zurechnungsfähig wären.. ansonsten handeln sie eigenverantwortlich, da sie über vorhandene Risiken (evtl. Infizierung) aufgeklärt wurden..
Horny4Horny Geschrieben Oktober 4, 2016 Geschrieben Oktober 4, 2016 vor 3 Stunden, schrieb Arteras: Imho falscher Ansatz - man weiss das man das Risiko einer Ansteckung eingegangen ist daher muss man sich so verhalten als wenn man angesteckt wäre - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - hier greift das was man allg. gesunder Menschenverstand nennt. Diese Aussage ist absolut falsch.
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