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Marco ............


Schuldig ?  

103 Stimmen

  1. 1. Schuldig ?

    • Ja, er ist in meinen augen schuldig
    • ich denke, er sitzt zu unrecht
    • er sollte in D vor ein gericht gestellt werden
    • die behörden handeln in der türkei vollkommen richtig
    • keine ahnung, mir egal


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

nach türkischen Gesetz ist er schuldig

nach deutschen gesetz nicht

und da man sich im ausland an den ihrer gesetze und regeln halten muß, ist er schuldig.




Warum ist er hier unschuldig?

Laut Strafgesettbuch ist er schuldig auch wenn die Bild was anderes sagt.

Sexuelle Handlungen mit Kindern (&lt14) sind hier auch verboten, selbst wenn das Kind zugestimmt haben sollte


Geschrieben

nö. ich lass das stehn. is so schön doof. passt!





ja dann laß es stehen ich kann erst nach eine gewisse zeit wieder was ins gästebuch schreiben

tut mir leid das der fehler pasiert ist
aber wenn er dir gefällt las ihn stehen grins


Peter


Geschrieben


Laut Strafgesettbuch



hase bitte zerstör nicht meine gute meinung von dir heute am 21.11.2007!!!!

ede

-d+s


Geschrieben

du denkst, also bin ich.


nein-ich denke das er.... heißt das ich es nicht weiß sondern meine gedanken drüber sind.
dein :du denkst,also bin ich-bezieht sich, wie du weißt auf"ich denke, also lebe ich"


Geschrieben (bearbeitet)

Bei dem lautstarken Gezeter in der Presse und Politik von wegen "unschuldiger Junge" und "böse Türkei" wird vergessen, daß auch die DEUTSCHE (niedersächsische) Justiz - ohne Anzeige und Betreiben von außen - wegen dem Vorfall (in der Türkei) bereits vor Monaten ein Ermittlungsverfahren gegen den 17jährigen Deutschen eingeleitet hat. Und zwar automatisch nach StGB § 176 wegen Verdachts eines Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern. Dafür ist ohne Belang, WO die strafrechtlich relevante Tat stattgefunden hat und welche Nationalität das Kind hat, sondern nur die deutsche Staatsangehörigkeit des Verdächtigen von Bedeutung.

WENN das türkische Gericht zu dem Urteil kommt, daß der Junge sich keiner sexuellen Nötigung schuldig gemacht hat, ihn freiläßt und er nach Deutschland zurückkehrt, wird damit nicht automatisch das deutsche Strafverfahren gegen ihn eingestellt! Dazu müßte nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, daß der 17jährige nicht wußte, es mit einem Kind unter 14 Jahren zu tun zu haben. Ansonsten landet der Knabe nämlich auch in Deutschland nach einer Verurteilung ggf. hinter den schwedischen Gardinen einer JVA.

FALLS das türkische Gericht zu dem Urteil kommt, daß es sich um (versuchte) ***igung gehandelt hat und den 17jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, heißt das nicht unbedingt, daß er die Haftstrafe in einem türkischen Gefängnis verbüßen muß, denn es gibt wohl Möglichkeiten, jugendliche Straftäter in ihr Heimatland auszuliefern, damit sie ihre Strafe dort absitzen.

Selbst wenn die Türkei dem politischen Druck nachgeben würde und den 17jährigen nach Deutschland überstellt, ist damit noch nicht über Schuld und Unschuld entschieden. Und auch, wenn die türkische Justiz das Verfahren einstellen würde, hat das keine Auswirkungen auf das unabhängige deutsche Verfahren gegen den Jugendlichen. Das wäre nur dann zu erwarten, wenn der türkische Prozeß mit einem alle strittigen Punkte abdeckenden Freispruch enden würde.
.


bearbeitet von Ixforqu
Geschrieben


englisches mädchen sagt, deutscher junger mann mich haben ***igt.
deutscher junger mann sagen nein isch nix haben ***igt, das frau wollte haben so.
..... ..........alle hier wissen das auch ganz genau weil alle dabei waren.




Und genau deswegen gilt der Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung!!!

Leider wird das gerne umgedreht nach dem Motto "Männer sind böse"

Aber ein Gericht ist nicht Stammtisch und auch kein Kaffeekränzchen! Ich habe es schon mal hier irgendwo geschrieben, dass nach Aussagen eines mit ***igungsfällen befassten Kriminalbeamten ein für mich erschreckend hoher Prozentsatz als falsche Anschuldigung herausstellt.

Es geht demzufolge auch nicht an, ein Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen (Richter will sich selbst aus dem Verfahren ziehen und wird wieder reingedrückt, Übersetzungen liegen nach Wochen nicht vor) etc. etc. etc.
Gerade wenn man weiß, dass die Weltöffentlichkeit aufmerksam geworden ist kann man sich als Jurisdiktion keine Blamage wie diese erlauben, einen sicheren Weg als Bananenrepuplik zu erscheinen gibt es wohl kaum geben (obwohl mancher vergisst wie langsam die Gerichtsmühlen hierzulande mahlen), hier gabs auch schon den Fall, dass ein Schwerverbrecher aus der U-Haft entlassen werden musste, weil die Staatsanwaltschaft die Anklage nicht fertiggestellt hatte.

Ähnlich wird es nun werden wenn demnächst die Fristen nach EU Recht ablaufen, einen besseren Beweis für die EU Unfähigkeit könnte man wohl kaum liefern wenn man diese Frist ignoriert.

Ob man das dem Richter sicher auch unwohle Verfahren auf diese Art und Weise "wegjongliert"? wäre auch zu überlegen.

Zur Sache nochmals, eine Sache welche bei uns zwar Gang und Gäbe ist, aber ebenfalls verboten wird halt woanders anders geahndet. Vielleicht gehen manche auch von der unrealistischen Vorstellung aus, dass es Usus ist bevor ***ager sich küssen (ja auch dies wäre theoretisch strafbar) erst mal den Ausweis kontrollieren. Hier wissen viele noch nicht mal von der Strafbarkeit.
Aber wie schon ein Rechtsgrundsatz lautet "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" befinden sich alle ***ies hierzulande auf dünnem Eis und den Einwurf von Ma Lekma gegenüber der Mutter welche ihrem Sohn erklären will, dass er in aller Regel sehr schnell der Dumme ist, den finde ich allerunterste Schublade, m.E. löschwürdig.

Keiner war dabeigewesen, und ich kann mir schon vorstellen, dass einem Jungen in seinem Alter bereits beim kuscheln oder gar draufliegen die "Sahne kommt", wenn etliche Erwachsene Probleme haben weil sie schon nach 15 Minuten oder gar nur 3 Minuten kommen. Das kann bei dünner und oft nicht ganzkörperbedeckender Kleidung, wie in südlichen Ländern nichts ungewöhnliches, sehr schnell zu Spermaflecken beim Gegenüber/Untendrunter kommen.

Ich kenne jetzt die Rechtshilfeabkommen zwischen Deutschland und Türkei nicht genau genug, aber gerade da hätte vielleicht eine Sondervereinbarung die Fluchtverdachtsgefahr entkräften können, und dem Jungen immerhin die weitere Ausbildung und halbwegs normales Leben bis zur Urteilsverkündung ermöglichen können. Wenn die Politiker sich schon meinen einmischen zu müssen, wäre es dies gewesen. Ausreise nach Deutschland und Auflagen das Land nicht zu verlassen ausser zur Überstellung zur Verhandlung in die Türkei.


Geschrieben

Also ich weis nicht ob er zu Recht oder zu Unrecht sitzt ABER...das vfolgende sollte man sich dabei immer mal vor Augen halten:

Wenn hier in Deutschland eine 13-jährige Urlauberin einen 17-jährigen anderen Urlauber der ***igung bezichtigen würde, würde der auch in Untersuchungshaft kommen weil schlicht und ergreifend Fluchtgefahr besteht

Oder glaubt hier irgendeiner, dass Marco, sollte er raus kommen und nach D "fliehen" ausgeliefert werden würde?

Und es gilt auch hier in D (und anscheinend auch in der Türkei) das Tatortprinzip. Also die Gesetze des Ortes sind entscheidend und daher ist es irrelevant was hier in D mit ihm passieren würde, Fakt ist, er hats (oder auch nich) in der Türkei gemacht und damit gilt türkisches Recht
Und egal, was wir von Gesetzen in anderen Ländern halten oder wie unsinnig wir die finden, wir haben sie zu achten. Schliesslich erwarten wir auch von jedem, der nach D kommt, das er die hier geltenden Gesetze achtet

Klar werden da, auch von Marcos Familie, Emotionen geschürt, völlig legitim

Aber und das bitte ich auch mal zu beachten: es ist ein Unding, wenn es wirklich so gewesen sein sollte, dem Mädel vorzuwerfen, wie es sich verhalten oder angezogen hat...es entsetzt mich sehr, wenn ich hier Andeutungen in diese Richtung lese
Ein nein ist ein Nein

Was ich an dem Prozess, bzw dem ganzen Verlauf bemägeln muss ist, dass das Mädel nicht vorgeladen wird und Aussagen muss bzw sich auch den Fragen der Verteidigung stellen muss. Kann nicht sein
Da müsste meiner Meinung nach ne Frist gesetzt werden und wenn sie nicht Aussagt, Pech für das Mädel, dann ist er Frei zu sprechen


Geschrieben (bearbeitet)



Das wäre nur dann zu erwarten, wenn der türkische Prozeß mit einem alle strittigen Punkte abdeckenden Freispruch enden würde.
.


Selbst dann hätte das für ein deutsches Gericht bzw vorher die Staatsanwaltschaft keine bindende Wirkung. Schliesslich handelt es sich um ein Offizialdelikt.

Allerdings wäre die Sache mit dem Alter von Marco auch zu bedenken

"§ 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."


Zur Untersuchungshaft von Jugendlichen

§ 72 Untersuchungshaft

(1) 1Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann. 2Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 der Strafprozeßordnung) sind auch die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche zu berücksichtigen. 3Wird Untersuchungshaft verhängt, so sind im Haftbefehl die Gründe anzuführen, aus denen sich ergibt, daß andere Maßnahmen, insbesondere die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe, nicht ausreichen und die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig ist.
(2) Solange der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig, wenn er
1.sich dem Verfahren bereits entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat oder
2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.
(3) Über die Vollstreckung eines Haftbefehls und über die Maßnahmen zur Abwendung seiner Vollstreckung entscheidet der Richter, der den Haftbefehl erlassen hat, in dringenden Fällen der Jugendrichter, in dessen Bezirk die Untersuchungshaft vollzogen werden müßte.
(4) 1Unter denselben Voraussetzungen, unter denen ein Haftbefehl erlassen werden kann, kann auch die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe (§ 71 Abs. 2) angeordnet werden. 2In diesem Fall kann der Richter den Unterbringungsbefehl nachträglich durch einen Haftbefehl ersetzen, wenn sich dies als notwendig erweist.
(5) Befindet sich ein Jugendlicher in Untersuchungshaft, so ist das Verfahren mit besonderer Beschleunigung durchzuführen.
(6) Die richterlichen Entscheidungen, welche die Untersuchungshaft betreffen, kann der zuständige Richter aus wichtigen Gründen sämtlich oder zum Teil einem anderen Jugendrichter übertragen.


bearbeitet von wsb40
Geschrieben

@ WSB

es geht hier nicht um Missbrauch von Jugendlich sondern von Kindern, da das Mädel 13 ist. (§§176)

Daher ist es auch egal ob sie wollte oder nicht, selbst wenn er wirklich nur beim kuscheln oder selbst im Schlaf neben ihr gekommen ist, es war letztendlich eine sexuelle Aktion an einem Kind und die ist in Deutschland halt strafbar.

Sicherlich würde er mildernde Umstände aufgrund seiner Alters kriegen und weil sie ihn belogen hat und vielleicht auch wirklich wollte, aber er ist vermutlich nicht unschuldig da sein Sperma bei einem Kind gefunden wurde!!

Damit ist das Element der Falschanschuldigung wie bei Erwachsenen vom Tisch.

Interessant ist:




§ 72 Untersuchungshaft


(2) Solange der Jugendliche das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist die Verhängung von Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr nur zulässig, wenn er
1.sich dem Verfahren bereits entzogen hatte oder Anstalten zur Flucht getroffen hat oder
2.im Geltungsbereich dieses Gesetzes keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt hat.



Demnach würden auch in Deutschland im Normalfall jugendliche Touris hierbehalten werden. Das auch bei unter 16jährigen, hoffentlich merkt keiner das wir wohl auch eine Bananenrepublik sind, sonst fliegen wir noch aus der EU


Geschrieben (bearbeitet)

Vergiss den §72 Absatz 1 Satz 2 nicht sowie den Absatz 5

Insbesondere von letzterer kann wohl kaum gesprochen werden


zum §176
hier meinst Du Absatz 1, die 7 Monate angerechnet wäre in aller Regel die Haft zu Ende.
§ 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.
(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1.sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2.ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3.auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4.auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.
(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.




Dann aber auch der § 180 zu beachten

§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) 1Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1.durch seine Vermittlung oder
2.durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.






Wäre also zu prüfen ob Erziehungspflicht gröblich verletzt worden ist und die Mutter von Charlotte ebenfalls in U-Haft zu nehmen.

Soweit es sich hier abgespielt hätte


bearbeitet von wsb40
Geschrieben

als ich 18 war sah ich vielleicht so aus wie heute die 13 jahrigen, und wenn die teilweise(nicht alle) rumrennen wie....
brauchen sie sich nicht wundern so gesehen zu werden, aber nein heist trotzdem nein.

jedoch sind einige 13 jährige die ich kenne richtige luder und wissen geau mit welchen reizen sie spielen und machen das auch sehr bewusst, ob alkohol oder sex oder drogen die kennen längst alles.
oft intensiver als wir ahnen, leider.
so ist die gesellschaft heute.
wenn sie ihm erzählt hat wie sie auch zugab sie sei 15...

heye das sin ***ager.
ich denke er hat in irgendeiner form seinen spaß gehabt, sie auch, und dann ist sie erwischt worden, weil ise ein artiges mädel vorgeben will und keinen ärger haben will ....na ja.

jedenfalls hat dieser arme kerl für sein restliches leben einen knacks was beziehungen zu frauen betrifft, leider.

wer weiß in welche richtung er driftet.

schade!


Geschrieben

...
jedenfalls hat dieser arme kerl für sein restliches leben einen knacks was beziehungen zu frauen betrifft, ..



Da sehe ich die Wahrscheinlichkeit auch sehr hoch.


Geschrieben

Ob grenzwärtig oder nicht ANTWORTE ich jetzt einfach mal.
Meine Stimme ging an nicht schuldig.
Das ganze Thema ist für mich eine Farce.
Wenn an den Anschuldungen was dran wäre, dann würde die die Ihn beschuldigt nicht erst so und dann so sagen das was war.
Für mich spielt die Mutter eine große Rolle in der Sache, sie scheint Ihr Mädchen gut unter Kontrolle zu haben.
Lieber bezichtige ich jemanden als mir einzugestehen das meine Tochter nicht ganz so unschuldug ist wie sie mir vormacht zu sein!


Das ist meine Meinung und damit ist gut :-))


Geschrieben (bearbeitet)

total süß, dieses total süße mitleid mit dem armen jungen, dem wohl irgendwie aus versehen die sahne gekommen ist, und der arme junge hat womöglich n knacks für sein leben wech .
das ist wirklich sehr bedauerlich!

ja. das böse englische nuttenmädchen mit der schlimmen mutter und den bösen anwälten die sind ganz ganz böse, so böse wie die türken und das mädchen hatte eh selber schuld und das war nur geknutsche und sie wollte es doch und eigentlich....ja eigentlich sollte in deutschland ***igung, nötigung und missbrauch minderjähriger erlaubt sein, weil die kleinen luder wollen das doch eh alle...gelle???


ese

@lady isabella, danke für deinen beitrag. endlich etwas intelligentes hier. was bedeutet das "mandem" in deinem profil? hat das was mit mandela/mandala zu tun?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich find das nur noch Scheiße, wie dieser thread hier leider wegen Leuten verkommt, die einfach nur der Diskussion wegen irgendeinen Standpunkt vertreten müssen. Das ist doch total krank sowas und gehört ganz klar in den Debilenfredd!
Hier geht es ja schon wieder gar nicht mehr wirklich ums Thema oder um das arme Kerlchen, dessen Leben da so sinnlos zerstört wird.


Geschrieben

@ WSB

das türkische Gesetz muss das mit den beschleunigen vielleicht nicht vor, U-haft bist zu einem Jahr ist für minderjährige möglich bei scheren Taten bis2.
Das mit der Aufsichtspflicht habe ich schon öfters geschrieben, aber auch die diskobetreiber die Kinder eilass gewähren sind nicht unschuldig.

Ja es waren ***ies, dennoch ist die Gesetzeslage auch in Deutschland eindeutig, darum ermittelt die deutsche Justiz ja auch gegen Marco.

Auch wenn er nur bei ihrem angezogen Anblick gekommen ist (was ja bewiesen ist) liegt eine Straftat vor. Wie schwer das müssen Gerichte entscheiden und nicht die Bild Zeitung.

@ sexyblondwitch

"Du denkst" ist ne feine Sache, aber es in einem Rechtstaat so das die Rechtsprechung der Judikative unterliegt.

Kannst du 100%ig sagen das sie wirklich wollte und Marco sie auf dem Zimmer nicht vielleicht doch bedrängt hat? Falls nicht würde ich mich da raus halten.

vielleicht ist sie ja wirklich ein artiges Kind was zuviel alkohol getrunken hat und dies wurde von dem ebenfalls angetrunkenem Marco ausgenutzt

@ Paantau

vielleicht hat dieses arme Kerlchen ein Kind sexuell Missbraucht und damit vielleicht auch ihr Leben versaut, ja sowas kann traumatische Folgen haben.


Geschrieben

ich hab für den jungen kein mitleid

hätte er sich an das gesetzt gehalten wäre er nicht im bau


weil wer nix macht kommt auch nicht im bau






peter


Geschrieben

das arme Kerlchen, dessen Leben da so sinnlos zerstört wird.




da noch nicht ausreichend geklärt ist, ob das " arme kerlchen" ein kind missbraucht hat, finde ich diese aussage unsachlich und unverschämt.

ich bin mir sicher, dass das gericht herausfinden wird, ob " das arme kerlchen" schuldig ist oder nicht.


falls paan tau über insiderinformationen verfügt, die die anderen user nicht kennen, möge er diese bitte dem türkischen gericht oder den englischen anwälten mitteilen.

alles andere ist hier nur billige stimmungsmache gegen die türkei auf bildzeitungsniveau.

ese


Geschrieben (bearbeitet)

@ @ Paantau

vielleicht hat dieses arme Kerlchen ein Kind sexuell Missbraucht und damit vielleicht auch ihr Leben versaut, ja sowas kann traumatische Folgen haben.


Eben genau so: Vielleicht nämlich nur!
Und genau deshalb liegt es doch moralisch ganz klar auf der Hand, dass diese ganze Geschichte völlig unangemessen, sogar menschenrechtsverletzend gegen diesen Jungen ist.
Ich verstehe überhaupt nicht, wie man sowas auch noch mit allen Mitteln verteidigen kann?
Das ist doch nur noch eine politische Schweinerei seitens der Türkei auf Kosten von diesem noch nicht einmal Erwachsenen und gehört so schnell als möglich beendet.

@Ese
Tut mir auch leid für Dich
Wieso willst Du mich jetzt auf Biegen und Brechen ständig öffentlich beleidigen?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

[sB]Ese, Paan

Wenn ihr was zu klären habt tut das per PN, nicht im Thread.

Danke

Liebe Grüsse

DM, Team Poppen.de
[/sB]


Geschrieben (bearbeitet)


Und genau deshalb liegt es doch moralisch ganz klar auf der Hand, dass diese ganze Geschichte völlig unangemessen, sogar menschenrechtsverletzend gegen diesen Jungen ist.
Ich verstehe überhaupt nicht, wie man sowas auch noch mit allen Mitteln verteidigen kann?
Das ist doch nur noch eine politische Schweinerei seitens der Türkei auf Kosten von diesem noch nicht einmal Erwachsenen und gehört so schnell als möglich beendet.



ich denke, die menschen hier , die etwas besonnen und klar im kopf sind, verteidigen überhaupt nicht mit allen mitteln, sondern versuchen nur, diese unsägliche stimmungsmache gegen eine angeblich unfähige türkische justiz, die mit dem feindbild türkei gleichgesetzt wird, etwas zu relativieren.
lautes gebrüll mag ja einige beeindrucken, aber gottlob nicht alle.

solange nicht geklärt ist, ob der junge mann ein kind missbraucht hat ( und diese rechtslage ist in deutschland ähnlich, wenn nicht genauso), solange muss er halt im land, in dem dieses vergehen stattfand, verbleiben.
seine haftstrafe wird ihm bei späterer verurteilung, und ich gehe davon aus, dass er nach der verurteilung den rest der strafe in der BRD absitzen darf, angerechnet werden.

verstehe das aufgeplusterte gekrähe überhaupt nicht. ist es seit neuestem ok, 13 jährige mädchen zu ***igen oder was is los? oder is das in der türkei ok oder stört euch, dass auch die türkei ein recht auf ihr recht hat?


sorry, aber ich versteh nich, waarum ihr hier ne welle macht.

ese
[sB]*edit by MOD*[/sB]


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Haaaaaaalllo
Geschrieben (bearbeitet)

...sorry, aber ich versteh nich, waarum ihr hier ne welle macht.


Weil hier die Unschuldsvermutung völlig unterlaufen wird, weil es um einen sehr jungen Menschen und ebenso vermutlich um eine absolut unbedarfte Nichtigkeit geht, weil hier außer Dir überhaupt niemand wirklich ne grosse Welle macht. Bleib doch bitte selber mal sachlich und gut ist

[sB]*edit by MOD*[/sB]


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
jetzt is es gut
Geschrieben

falls der junge mann unschuldig ist, wird das sicher bewiesen werden lieber paan. auch in deutschland sitzen mitunter unschuldige ziemlich lange in U-haft.

das ganze jedoch zu einem racheakt der türkei gegen frau merkel und ihre EU politik hochzustilisieren, ist nur stoff für die TITANIC.

nur stimmungsmache auf BamS niveau.

ese


Geschrieben

[sB]*seufz*

Ok, anderer Vorschlag:

Macht mal Pause, atmet tief durch und dann versuchen wir alle zur Sachlichkeit zurückzukommen


Danke

Liebe Grüsse

DM, Team Poppen.de
[/sB]


Geschrieben

du bist ja heute ganz schön fleißig @dickmann!

hier sach ma wat hältst du denn so von marco und charlotte?

haste schon abgestimmt, ob er nun schuldig is oder spannerst du hier nur so rum und löscht meine wertvollen beiträge?

tante ese


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