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Kuckuckskinder


je****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ziemlich schwierig zu bewerten, die Anfechtungsfrist vejährt nach zwei Jahren, "für das minderjährige Kind gilt dabei eine Besonderheit. Wenn der Vertreter des minderjährigen Kindes die Anfechtung der Vaterschaft nicht rechtzeitig unternommen hat, ist das Kind berechtigt, nach Eintritt der Volljährigkeit selbst die Anfechtung einzuleiten".
Solange es noch minderjährig ist, kann es selbst nicht anfechten, nur der gesetzliche Vertreter.

Es hat aber "Anspruch auf Auskunft zur Klärung der Abstammung"
Das Kind kann von der Mutter verlangen, dass diese ihm Auskunft über den richtigen bzw. mögliche Väter gibt. Diesen Auskunftsanspruch kann es gerichtlich durchsetzen.
Es ergibt sich aus dem Verfahren auf Klärung der Abstammung § 1598a BGB.


Geschrieben

Ziemlich schwierig zu bewerten, die Anfechtungsfrist vejährt nach zwei Jahren, "für das minderjährige Kind gilt dabei eine Besonderheit.....blablabla.....Es ergibt sich aus dem Verfahren auf Klärung der Abstammung § 1598a BGB.



Vielleicht solltest du bevor du weiter mit deinen Paragraphen um dich wirfst und dich als weltgrösster Anwalt aufspielst mal die Eingangsfrage des TE lesen und darauf antworten ohne deinen geistigen Schmuzius....


Geschrieben (bearbeitet)

Lichtblick, er hat auf meine Frage geantwortet!

Nur frage ich mich, ob das Kind den Mut hat, eventuell die Ehe seiner Eltern zu zerstören, da helfen alle Paragraphen nichts....



Der Mann


bearbeitet von MannohneSusi
Geschrieben

Vater ist, wer durch die Heirat als solcher erwiesen ist


Aha, so werden also Väter von Gesetz wegen gemacht.
Könnte das eventuell als ein klitzekleiner Eingriff in das Persönlichkeitsrecht interpretiert werden?

Warum also das ewige Rumreiten auf möglichen verletzten Persönlichkeitsrechten? Betrachten wir das doch (mal wieder) rational und analytisch
1.) Ist die Gewissheit der Vaterschaft Teil des Persönlichkeitsrechts?
2.) Ist das Wissen um die biologischen Abstammung ein Persönlichkeitsrecht des Kindes?
3.) Ist das alleinige Wissen um die wahre Vaterschaft ein Persönlichkeitsrecht der Mutter?

Ispy schreibt jetzt, die "Würde" der Frau steht über allem. Na ja, es ist eben seine (wie andere sagen, allwissende) Meinung.

Ich habe fast den Eindruck, dass auf Gesetzgebungsseite das Thema der Würde und der Persönlichkeitsrechte gar nicht die ausschlaggebende Rolle spielt. Vielmehr glaube ich, dass der Gesetzgeber "geordnete" Vaterschafts-Verhältnisse schaffen wollte - auch um die Zahlungen, die er sonst leisten müsste, jemandem aufzubürden.
Ein Anachronismus, der vor tausenden von Jahren begründet wurde, weil es keine anderen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung gegeben hat.


Geschrieben (bearbeitet)


Nur frage ich mich, ob das Kind den Mut hat, eventuell die Ehe seiner Eltern zu zerstören, da helfen alle Paragraphen nichts....
Der Mann



Und genau da liegt der Grundkonfllikt, den ich nun schon einige Male hier skizziert habe.
Kein, kein Gesetz der Welt kann Ehrlichkeit, Redlichkeit, Empathie, Fürsorge, Verantwortung, Rücksichtnahme ersetzen.
Sie können (oft nur gerade so) das regeln, was aufgrund mangelnder obiger Eigenschaften im menschlichen Miteiander auf der Strecke bliebe.

@Lichtblick
Ich spiele mich nicht auf, sondern zeige Fakten auf. Wenn sie dir nicht gefallen, so ist das dein Problem.
Im Gegensatz zu deinen Äußerungen beanspruche ich nicht für mich, das Patentrezept zur Lösung dieser Frage zu kennen.


Aha, so werden also Väter von Gesetz wegen gemacht.


Das ist derzeit in manchen Fällen so.


Könnte das eventuell als ein klitzekleiner Eingriff in das Persönlichkeitsrecht interpretiert werden?


Könnte man


Warum also das ewige Rumreiten auf möglichen verletzten Persönlichkeitsrechten? Betrachten wir das doch (mal wieder) rational und analytisch
1.) Ist die Gewissheit der Vaterschaft Teil des Persönlichkeitsrechts?
2.) Ist das Wissen um die biologischen Abstammung ein Persönlichkeitsrecht des Kindes?
3.) Ist das alleinige Wissen um die wahre Vaterschaft ein Persönlichkeitsrecht der Mutter?


Ohne Frage


Ispy schreibt jetzt, die "Würde" der Frau steht über allem.


...mit keiner Silbe, dieser Satz ist reine Interpretation...
Ich sprach von Rechtgüterabwägung.
Das ist nicht meine Erfindung, sondern die tatsächliche juristische Form, konkurierende Ansprüche gegen einander abzuprüfen.
Das Ergebnis widerspricht nicht selten einer individuell empfundenen Gerechtigkeit.



Na ja, es ist eben seine (wie andere sagen, allwissende) Meinung.

Ich habe fast den Eindruck, dass auf Gesetzgebungsseite das Thema der Würde und der Persönlichkeitsrechte gar nicht die ausschlaggebende Rolle spielt. Vielmehr glaube ich, dass der Gesetzgeber "geordnete" Vaterschafts-Verhältnisse schaffen wollte - auch um die Zahlungen, die er sonst leisten müsste, jemandem aufzubürden.
Ein Anachronismus, der vor tausenden von Jahren begründet wurde, weil es keine anderen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung gegeben hat.


...über unser Unterhaltsrecht und Quersubvention von Müttern aus Barunterhaltspflicht dürfen wir uns gerne austauschen, ein spannendes Thema, welches vor allem betroffene Väter seit Jahrzehnten wurmt.


bearbeitet von ispy36
Geschrieben


Ich spiele mich nicht auf, sondern zeige Fakten auf. Wenn sie dir nicht gefallen, so ist das dein Problem.
Im Gegensatz zu deinen Äußerungen beanspruche ich nicht für mich, das Patentrezept zur Lösung dieser Frage zu kennen.



Doch genau das tust du, wirfst mit Paragraphen um dich um zu untermauern was für ein toller Typ du bist und was du alles weist...schön für dich aber es will kaum jemand wissen was du von dir gibst wir sind nicht die einzigen die sagen das du dich hier aufplusterst wie ein Pfau und den alleinwissenden spielst...musst auch mal die Kritik an deinem Unsinn lesen und verstehen.
Hier verneigt sich niemand vor Bewunderung vor dir sondern die meisten schütteln sich vor lachen in deinem Pragraphengewirr...

Der TE wollte einfach nur wissen welche Erfahrungen andere User mit Kuckuckskindern gemacht haben und wie sie dazu stehen. Kein Mensch wollte eine allumfassende Rechtsanwaltliche Stellungnahme haben....

Du hebst Mutter und Kind in allen Rechten über die Kuckucksväter und alles andere Interessiert dich nicht. Das die Rechtslage für die Väter schwierig und undurchsichtig ist...sogar fast undurchsetzbar interessiert dich nicht...ein Fehler im Gesetz aber deswegen muß ich bestehende Gesetze noch lange nicht gutheissen nur weil sie einen Fehler haben. In dem Fall ist Kritik am Gesetz derWeg um seinen Unmut zu verkünden und nichts anderes mache ich. Denn der Weg für die Väter und letztlich auch für die Kinder ist schwer und steinig wenn Mama einfach nicht will und den leiblichen Vater nicht verkündet. Da hilft kein Gesetz derWeltdas den Kindern einräumt das Mama Auskunft geben muß.


Geschrieben

@Lichtblick
Gibt es auch sachliche Beiträge von dir?
Du vermischst da gehörig was.

Ich bezog mich auf die Diskussion der letzten Seiten, da ging es um einen generalisierten DNA Test in Hinsicht auf Feststellung der Vaterschaft.
Ich habe mehrfach geschrieben, daß ich das Verhalten dieser Frauen nicht billige.


Geschrieben


Ich bezog mich auf die Diskussion der letzten Seiten, da ging es um einen generalisierten DNA Test in Hinsicht auf Feststellung der Vaterschaft.



ob ein generalisierter DNA Test gemacht wird oder nicht ist völlig egal. Fakt ist das es den vermeintlichen Vätern einfacher gemacht werden muß die Vaterschaft als solche festzustellen und nicht erst auf jahrelangen Klageweg und der damit einhergehenden Unterhaltsverpflichtung. Denn dabei bleibe ich ... eine spätere Rückerstattung der fälschlich geleisteten Unterhaltszahlungen dürfte fast unmöglich sein und wenn dann auch nur auf dem Klageweg mit entsprechend langer Dauer. Darin liegt der Hund begraben den du nicht kapieren willst. Es gibt Rechte der Mütter es gibt Rechte der Kinder aber es gibt kaum praktikable Rechte der Pseudoväter...vielleicht denkst du mal darüber nach bevor du die nächsten Paragraphen um dich wirfst...ich kann nur sagen wenn ich Zweifel hätte das ich derleibliche Vater meiner Kinder bin dann würde ich für mich zumindest Gewissheit haben wollen, mit welcher Konsequenz auch immer, die aus der Sicherheit resultiert und ich kann mir nicht vorstellen das nicht die meisten Väter entweder sicher sind das sie der leibliche Vater ihrer Kinder sind oder zumindest bei Zweifeln an der Vaterschaft - die letzte Gewissheit haben wollen...


Geschrieben

Während der Schwangerschaft gibt es einen Katalog von Vorsorgeuntersuchungen der schwangeren Frau, die durch die Krankenkassen gedeckt sind. Wenn nun per Gesetz grundsätzlich ein DNA-Test zur allgemeinen Absicherung aller Beteiligten gemacht würde, würden sich die Kosten dafür so erheblich senken, dass dieser Test problemlos als Standardleistung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden könnte. Ich sehe wirklich keine logischen Argumente, die gegen diesen verbindlichen Test sprächen.
.... Er würde mit eingebunden sein in meine allgemeine Betrachtung der optimalen medizinischen Versorgung des Kindes.


Lach.
Aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen sind wichtige Vorsorgeuntersuchngen ( z.B. Gukosetoleranztest,Untersuchung auf Toxoplasmose, Cytomegalie...)verschwunden, die jetzt als IGeL- leistungen angeboten werde, also von der werdenen Mutter selber bezahlt werden müssen. Aus Kostengründen! Und das, obwohl eine nachträgliche Behandlung der Kinder wesentlich kostenintesiver für die Kassen ist, als eine frühzeitige Diagnose und ggf. Therapie während der Schwangerschaft wäre.
Ich bin schon aus diesem Grunde ziemlich sicher, dass ein DNA-Test zur Vaterschaftsfeststellung niemals von den Kassen bezahlt werden wird.

Sorry für das OffTopic.
Aber es ist einfach sinnlos, weiter über einen verbindlichen Vaterschaftstest per Gesetz zu dikutieren.

Hannah


Geschrieben (bearbeitet)

Zumal es ja überhaupt nicht reichen würde, nur das Genom des Kindes zu bestimmen, sondern der potenzielle Vater müsste ja ebenfalls eine Speichelprobe abgeben. Mal abgesehen davon, dass das die meisten betroffenen Elternpaare für völlig unnötigen Aufwand halten würden (ich gehe nämlich davon aus, dass sich nur ein Bruchteil der Elternpaare misstraut), würden das viele Menschen allein aus Datenschutzgründen nicht wollen. Will man wirklich, dass in irgendeiner Datenbank sämtliche genetischen Informationen gespeichert sind? Wer weiß, wer diese Datenbank eines Tages hackt...


Mir persönlich würde es reichen, wenn jeder besorgte Vater ganz legal einen Test machen und die Ergebnisse dann auch vor den Ämtern verwenden könnte. Tests gibt es laut Netz inzwischen für unter 100 Euro.


Ich denke, dass es vermutlich früher sehr viel mehr Kuckuckskinder gab als heute. Es gab schließlich nur unzureichend sichere Verhütungsmethoden und eine Frau, die fremdgeht oder ein außereheliches Kind hatte, war gesellschaftlich geächtet. Außerdem bleibt heute im Notfall immer noch die Abtreibung, die vor 100 Jahren ein sehr großes Risiko für die Frauen darstellte. Obendrein sollte jede Frau wissen, wie leicht die Vaterschaft zu klären ist, was früher ja höchstens definitiv bei abweichenden Blutgruppen festgestellt werden konnte.


bearbeitet von SinnlicheXXL
Geschrieben


Mir persönlich würde es reichen, wenn jeder besorgte Vater ganz legal einen Test machen und die Ergebnisse dann auch vor den Ämtern verwenden könnte. Tests gibt es laut Netz inzwischen für unter 100 Euro.



So sehe ich das auch es müssen keine flächendeckenden Test durchgeführt werden. Es reicht völlig aus wenn jeder Mann gesetzlich die Mögichkeit hat einen Test duchzuführen bei dem er auch die Kosten selber tragen kann.
Es muß nur eine für die Mutter bindende Verpflichtung bestehen...jeder Mann und jedes Kind hat das Recht zu erfahren wer der leibliche Vater ist. Danach kann jeder für sich selbst entscheiden was mit dem Ergebnis passiert oder auch nicht.


  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Mal sehen, zu welcher Gesetzesänderung der Thread wieder aus dem Keller geholt wird, weil der Gesetzgeber sich an der klugen Argumentation mancher Forenteilnehmer orientiert und das Notwendige und Richtige macht.


In der Zwischenzeit eine kleine Erheiterung zum Thema:

Hebamme zur Gebärenden: "Möchten Sie den Vater bei der Geburt dabei haben?"
"Um Himmelswillen! Nein! Der versteht sich mit meinem Mann überhaupt nicht!"


Geschrieben (bearbeitet)

oooooh was für ein brüller...............

mal sehen was wir hier noch von dir lesen um den fred am leben zu erhalten.



da ist ja ein bekanntes möbelhaus schon weiter.

lebst du schon oder zahlst du noch?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

na da lassen wir uns doch mal gelassen von den gegebenheiten überraschen.....


Geschrieben (bearbeitet)

warnung :der gebrauch des präservativs kann zu unnötigen allergischen reaktion führen.

im zweifelsfall fragen sie den oberhirten oder richten
sie sich auf unnötige zahlungen ein.

liebe grüsse...........


huuuch.......ich hörte eher topmann wird vater.......


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

hach wie lustig, das närrische dreigestirn ist wieder unterwegs


Geschrieben

Die astronomischen Beobachtungsgaben einiger sind auch nicht sonderlich gut ausgeprägt. Aber das wundert mich auch nicht mehr. Passt ins Gesamtbild.


LG xray666


Geschrieben

es war eher eine karnevalistische, denn eine astronomische betrachtung.


Geschrieben

Ach der Flötist durfte nicht fehlen..
Das klappte aber schon weitaus süffisanter.


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