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Kuckuckskinder


je****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Und wie wäre es mit einem: "so - und jetzt mal Klartext: warum unterstellst Du mir, das Kind wäre von einem anderen?"


Geschrieben

Und wie wäre es mit einem: "so - und jetzt mal Klartext: warum unterstellst Du mir, das Kind wäre von einem anderen?"


Dessen kannst Du Dir sicher sein, dass ich DAS fragen würde...


Geschrieben

eine rationale Sicht der Dinge haben



Ja ja..die gute Rationalität.
Die wird immer dann gerne bemüht, wenn die Vielschichtigkeit entweder nicht erfasst, negiert oder sogar gefürchtet wird.

Zur rationalen und rechtlichen Seite hatte ich ja schon einiges geschrieben, es hat dich nicht sonderlich interessiert, sonst wärst du auf den durchaus logischen und aus meiner Sicht auch folgerichtigen Schluss eingegangen, warum eine a priori Testung keinen Sinn macht und auch nicht durchsetzungsfähig wäre.

Mal für dich als Stichwort zum nachgockeln..Menschenwürde, informelle Selbstbestimmung usw.
Ein generalisiertes Testverfahren würde hier unverhältnismässig in diese Rechte einwirken, daher kann es immer nur eine Einzelfallentscheidung werden.
Betrachte dazu bitte auch mal die Hürden, die selbst zur Gefahrenabwehr erst genommen werden müssen, bevor in diese Rechte massiv eingegriffen wird.

Du möchtest gerne weiterhin dein Schlampenbild über ein vorgeschobenes Thema transportieren, dann nenne es doch auch so und eier nicht so drum rum auf Kosten einer Thematik, die Fingerspitzengefühl, Verantwortungsbewustsein und noch so einiges mehr beansprucht, von dem du und so manch anderer Meinungsäusserer zu diesem Thema aus meiner pastoralen Sicht nicht in der Lage scheint.
Provaktion scheint dir recht wichtig zu sein, da du deine Formulierungen entsprechend ausfeilst.
Ich finde es teilweise einfach nur erbärmlich und sehr schade für diejenigen, die tatsächlich bereit sind, ein Forum als Mittel der Kommunikation anzunehmen und es nicht nur als Selbstdarstellungsplattform benutzen.


Geschrieben



.... sonst wärst du auf den durchaus logischen und aus meiner Sicht auch Menschenwürde, informelle Selbstbestimmung usw.

...........
Du möchtest gerne weiterhin dein Schlampenbild über ein vorgeschobenes Thema transportieren, dann nenne es doch auch so und eier nicht so drum rum auf Kosten einer Thematik, die Fingerspitzengefühl, Verantwortungsbewustsein und noch so einiges mehr beansprucht,



Na, Ispy, jetzt gehen aber die Ponies mit Dir durch. Menschenwürde und Selbstbestimmung nur durch die Frau? Mann hat nichts zu melden oder fliegt?

Wieso ist eine Kuckucksmutter nicht antastbar? Weil sie den Test nicht zulässt. Was also schiebt TB hier vor? Wo ist denn das von Dir erwähnte Verantwortungsbewusstsein bei dem Mädel - Kind und Partner gegenüber?

Geht das jetzt in Hengstbissigkeiten über?


Geschrieben (bearbeitet)

Na, Ispy, jetzt gehen aber die Ponies mit Dir durch. Menschenwürde und Selbstbestimmung nur durch die Frau? Mann hat nichts zu melden oder fliegt?



Nein, meine Ponies weiden noch ganz friedlich..aber es geht eben nicht nur um den Mann und die Frau sondern auch noch um ein Kind, welches besonders schutzwürdig ist.
Ausserdem, und das ist eben der allergrösste Fehler an der ganzen Argumentation, möchte man einen generellen Eingriff in die obengenannten Rechte fordern um etwas festzustellen, was möööööglicherweise der Fall sein könnte. Das dürfte nicht nur mir ein wenig vage erscheinen, um einen rechtlich so gravierenden Eingriff vorzunehmen.


Wieso ist eine Kuckucksmutter nicht antastbar? Weil sie den Test nicht zulässt. Was also schiebt TB hier vor? Wo ist denn das von Dir erwähnte Verantwortungsbewusstsein bei dem Mädel - Kind und Partner gegenüber?


Es steht ihm frei einen Test zu verlangen.
Dieser kann nun auch eingefordert werden.
Die Konsequenzen sind eben zu tragen - Stichwort Eigenverantwortung.


Geht das jetzt in Hengstbissigkeiten über?


Ebenfalls nein. Aber was gefordet wird, sollte auch geboten werden.
Eine rein rationale Betrachtung lässt den menschlichen Aspekt eben außen vor. Auch dazu habe ich schon zuvor Stellung genommen..


bearbeitet von ispy36
Geschrieben

Ispy, wo bleibt der menschliche Aspekt, wenn das Kind vielleicht Stammzellen oder eine Organtransplantation braucht, die der biologische Vater leisten könnte? Da lässt die Kuckucksmutter das Würmchen sterben, weil der Erzeuger über alle Berge verschwunden ist? Ist das rational gedacht?

Ich halte mich besser geschlossen, ich will nicht als Frau gegen Windmühlen kämpfen. Eigne mich absolut nicht als Donna Quichotta.


Geschrieben

Rita, deine Bedenken in Ehren, aber wir reden hier nicht! vom verkehrsüblichen Zustand.
Auch wenn das eventuell der ein oder andere sugerieren möchte.

Wir sind uns völlig darüber einig, das es moralisch verwerflich ist, wenn ein Kind in eine solche Situation geboren wird und die Mutter dazu schweigt.

Das rechtfertigt aus meiner Sicht immer noch keine generelle Feststellung der Vaterschaft per DNA-Test.
Die Entnahme von DNA ist ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes und wir würden einige "heilige" Grundsätze unseres Grundgesetzes aufgeben, wenn wir das aus Klientelinteressen heraus ohne Einzelfallentscheidung zulassen würden (mal die Einwilligung der Mutter nicht vorausgesetzt).


Geschrieben (bearbeitet)


Würde mir eine Frau ein Kuckuckskind absichtlich unterschieben und ich müsste dafür "bluten",
dann würde ich Selbstjustiz bevorzugen und diese beiden Probleme konsequent eliminieren!
(nach 10 - 15 Jahren wäre mein Problem erledigt und ich könnte weiter ein normales, selbstbestimmtes Leben führen)


Diese Lösung bevorzuge ich auch. Eventuell den Erzeuger miteleminieren, falls aus dem näheren Umfeld


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Sorry, Ispy, aber Deine letzte Anwort ist für mich - ohne Dir zu nahe treten zu wollen - einfach nur lachhaft. Das hört sich an, wie ein "Anwaltsgeplänkel durch Ablesen und wildes Zusammensetzen irgendwelcher Paragraphen". Ohne Hirn und Verstand. Das erwachsene "Kuckuckskind" wird sich sicherlich wegen des Eingriffs in seine DNA durch Entnahme beschweren, nachdem genau das sein kleines Leben gerettet hat?

So selten scheinen Kuckucksmütter ja nicht zu sein, sonst würde der Staat keinen Handlungsbedarf sehen. Warum also hier Verniedlichungen wie "kein verkehrsüblicher Zustand".

Abschliessend nur als Denkansatz: Ich bin als Frau in der glücklichen Position zu wissen, dass das Kind von mir ist und wer der Vater ist. Sowohl Erzeuger als auch Kind haben diese Position nicht. Umso verantwortungsvoller sollte ich mit der Informationspflicht umgehen. Wenn ich was verbockt habe, sollte ich als Frau den Anstand wahren. Sich gemeinsam mit dem Partner an einen Tisch zu setzen gehört für mich dazu.

So, jetzt setz ich mich auf meine Händchen, bevor ich in die Tastatur beisse.


bearbeitet von Rita07
Geschrieben

Mag ja lachhaft für dich sein Rita, aber ableitend von einer eher unwahrscheinlich auftretenden Situation, willst du einen generellen Eingriff ableiten.
Das nenne ich einseitig.

Dann mal guten Hunger, ich hoffe deine Tasten sind schmackhaft.

Der Staat sah Handlungsbedarf darin, dem Scheinvater im Einzelfall eine bessere Möglichkeit zu geben, die unrechtmäßig geleisteten Zahlungen oder entsprechenden Aufwendungen wieder zu bekommen.

Bezüglich deines Denkansatzes habe ich nie was anderes behauptet.
Ich sprach die ganze Zeit von Verantwortlichkeit.
In dieser Hinsicht sind wir völlig einer Meinung.


Geschrieben (bearbeitet)

aber ableitend von einer eher unwahrscheinlich auftretenden Situation, willst du einen generellen Eingriff ableiten.Das nenne ich einseitig.

Bei Deiner Betrachtung gehst Du von einer falschen Grundsituation aus. Es ist eben keine unwahrscheinlich auftretende Situation. Ernstzunehmende Schätzungen diverser seriöser Quellen gehen übereinstimmend zumindest europa- u. auch explizit deutschlandweit von einem Wert von 5-10% jährlicher gezeugter Kuckuckskinder je Land aus. Das nenne ich nicht eine eher unwahrscheinlich auftretende Situation. Es gibt seit 1950 bis in die heutigen Jahre darüber zahlreiche Studien. Das ist wohlgemerkt eine vorsichtige Schätzung, da die exakte Erfassung durch die Dunkelziffer nicht möglich ist. Einige Kapazitäten schätzen sogar einbezogen aller eventuellen im Verborgenen liegenden Fälle einen Wert von bis zu 30%.. Ich nehme aber jetzt mal den Wert von 5-10%, da er als gegeben anzunehmen ist. Das bedeutet, es werden in Deutschland gemessen an unserer aktuellen Geburtenrate schätzungsweise jährlich mindestens 25.000 bis 40.000 Kuckuckskinder zur Welt gebracht.

@alle
Wenn man also sachlich darüber diskutieren möchte, dann sollte man den vorgenannten Hintergrund vor Augen haben und sich von emotionalen Eigenbetrachtungen lösen. Nur so ist wohl auch die Veränderung der Gesetzeslage zu erklären, da die Entscheidungsträger in ihrer versuchten Annäherung einer objektiven Sichtweise einen Handlungsbedarf sahen.

Persönlich habe ich keinen Einwand gegen eine grundsätzliche Feststellung der Vaterschaft bei einer Krankenhausentbindung, da es für die optimale medizinische Begleitung im weiteren Leben des Kindes bedeutsam ist, sowohl sicher den medizinischen und erbbiologischen Hintergrund der Mutter als auch den des leiblichen Vaters zu kennen. Darüber hinaus erleichtert es sämtliche rechtliche Fragen. Es würde zudem auch später nicht erst ein Vaterschaftstest beantragt werden müssen mit den hier diskutierten beziehungstechnischen Folgen. Es ersparte somit spätere persönliche emotionale Dramen sowohl der Eltern, als auch des Kindes.

Den einzigen wirklichen Nachteil sehe ich in der Unbeschwertheit der Befriedigung egoistischer Bedürfnisse der potenziellen Erzeuger und der jeweiligen Frauen. Diese müssten dann fortan auch die Verantwortung für ihr Handeln und die Folgen von eventuell daraus entstandenen Schwangerschaften tragen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Ispy, wo bleibt der menschliche Aspekt, wenn das Kind vielleicht Stammzellen oder eine Organtransplantation braucht, die der biologische Vater leisten könnte? Da lässt die Kuckucksmutter das Würmchen sterben, weil der Erzeuger über alle Berge verschwunden ist? Ist das rational gedacht?

.





werte rita.

für diesen zweifelhaften fred das wort organtransplantion oder stammzellen des vaters in betracht zu ziehen beweist mir wie wenig ahnung du hast.du brauchst tausende potenzielle spender die dir das spenden könnten!abseits der verwandtschafts-ebene.allermeistens passt es nicht "nur vater" zu sein.
es hilft nicht.leider.

ja die kuckucksmutter lässt aus eigenen gründen das würmchen sterben...........


ach ja.......die böse mutter......lässt einfach das würmchen sterben......hey...das ist schäbig : ...ohne kenntnis der tatsächlichen med. möglichkeiten!!
du kennst offensichtlich die zahl der möglichen varianten der transplantationen nicht,geschweige denn die möglichkeiten einer stammzelltransfusion.

beiss in deine tastatur oder informiere dich.


@montago: weil manche männer sich nicht vorher entscheiden wollen............oder können wird der staat niemals einem generellen test zustimmen.wer das will soll zahlen.
...oder endlich die eier in der hose haben sich schon vorher gedanken zu machen.
nachti leute....


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Bei Deiner Betrachtung gehst Du von einer falschen Grundsituation aus. Es ist eben keine unwahrscheinlich auftretende Situation. Ernstzunehmende Schätzungen diverser seriöser Quellen gehen übereinstimmend zumindest europa- u. auch explizit deutschlandweit von einem Wert von 5-10% jährlicher gezeugter Kuckuckskinder je Land aus.


Werter Montago, dies bestreite ich auch nicht, es ging um die weiter ausgemalte Extremsituation des sterbenskranken Kindes, daß infolge der Nichtkenntnis seiner Herkunft eine mindere Chance auf Genesung hat, weil ein potentieller Spender nicht greifbar ist.
Das ist wiederum nur ein Teil, den ich und wahrscheinlich auch keine seriöse Schätzung, in irgendeiner Form beziffern kann, den ich aber aufgrund der insgesamten diesbezüglichen Zahlen eher als gering wahrscheinlich betrachten würde.


Geschrieben


Der Staat sah Handlungsbedarf darin, dem Scheinvater im Einzelfall eine bessere Möglichkeit zu geben, die unrechtmäßig geleisteten Zahlungen oder entsprechenden Aufwendungen wieder zu bekommen.

Bezüglich deines Denkansatzes habe ich nie was anderes behauptet.
Ich sprach die ganze Zeit von Verantwortlichkeit.
In dieser Hinsicht sind wir völlig einer Meinung.




Man Man du schreibst einen Mist daher der nicht mehr erträglich ist....versuch mal als Mann von einer alleinerziehenden Mutter fälschlicherweise gezahlten Kindesunterhalt zurück zu bekommen...meinst du ernsthaft da ist im Zweifelsfall pfändbares Einkommen vorhanden...deine Ausführungen sind durch die Bank weg lächerlich. Du wirst in 99.9 % aller Fälle weder Unterhalt zurück bekommen noch wird die Mutter einem DNA Test freiwillig zustimmen wenn sie selber genau weiß das sie Dreck am Stecken haben könnte und mehr als der "Beziehungsmann" als Erzeuger des Kindes in Frage kommen könnten.

Man liest hier nur die arme Frau die damit Leben muß das der Partner an Ihrer Treue zweifelt, die Persönlichkeitsrechte des neugeborenen Kindes werden angeführt. Aber scheinbar ist all das wichtiger als Gewissheit für den potentiellen Vater in moralischer und letztlich auch finanzieller Hinsicht. Ich könnte bei dieser einseitigen Moralvorstellung pro Frau/Kind Contra Mann einfach nur kotzen.


Geschrieben (bearbeitet)

wird der staat niemals einem generellen test zustimmen.wer das will soll zahlen.

Das halte ich künftig für ganz und gar nicht für ausgeschlossen, da ein gesellschaftlich relevantes Interesse daran besteht und aus meiner Sicht die Vorzüge, wie in meinem Vorpost bennannt, IMHO beeindruckend überwiegen. Während der Schwangerschaft gibt es einen Katalog von Vorsorgeuntersuchungen der schwangeren Frau, die durch die Krankenkassen gedeckt sind. Wenn nun per Gesetz grundsätzlich ein DNA-Test zur allgemeinen Absicherung aller Beteiligten gemacht würde, würden sich die Kosten dafür so erheblich senken, dass dieser Test problemlos als Standardleistung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen werden könnte. Ich sehe wirklich keine logischen Argumente, die gegen diesen verbindlichen Test sprächen.

es ging um die weiter ausgemalte Extremsituation des sterbenskranken Kindes, daß infolge der Nichtkenntnis seiner Herkunft eine mindere Chance auf Genesung hat, weil ein potentieller Spender nicht greifbar ist.

Ah so, das konnte ich nicht aus Deinen Posts herauslesen. Wie Du richtig schreibst, ist das aber nur ein Teilaspekt und wäre aus meiner Sicht nur als positiver Mitnahmeeffekt bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes zu sehen, argumentativ in der Grundsatzdiskussion also zu vernachlässigen. Er würde mit eingebunden sein in meine allgemeine Betrachtung der optimalen medizinischen Versorgung des Kindes.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Wenn ich den ganzen Kladderadatsch angeblich erwachsener Menschen hier lese, dann bleibt für mich ein Punkt an erster Stelle stehen:

Das Recht jeden Kindes, in seiner Lebensbahn so wenig wie möglich von dieser Engstirnigkeit, Scheinheiligkeit und Verlogenheit tangiert zu werden.

Es gibt eine elterliche Verantwortung, für bestmögliche seelische und körperliche Unversehrtheit des Kindes zu sorgen: dazu gehört auch der Schutz vor unnötigen späteren Lebensverwerfungen durch Verschweigen der Herkunft und natürlich auch die Gewährleistung bestmöglicher medizinischer Versorgung durch Offenlegung aller relevanten Fakten.

Wenn hier die Unterschlagung der Herkunft schon als Persönlichkeitsrecht des Kindes gehandelt wird, ist doch wohl wirklich alles gesagt!


Geschrieben (bearbeitet)

Du wirst in 99.9 % aller Fälle weder Unterhalt zurück bekommen noch wird die Mutter einem DNA Test freiwillig zustimmen wenn sie selber genau weiß das sie Dreck am Stecken haben könnte und mehr als der "Beziehungsmann" als Erzeuger des Kindes in Frage kommen könnten.


Infromiere dich bitte erst mal hierzu über die aktuelle Rechtslage. In Bezug auf das Einkomme nmagst du Recht haben, wobei ich mich Frage, woher deine Weiheit über die Einkommenslage der gesamten Mütter kommt. Die Mutter ist jedoch nicht die Anspruchsgegnerin.
Die Barunterhaltspflicht bezieht sich auf das Kind, und auch der Betreuungsunterhalt leitet sich von den Ansprüchen des Kindes gegen den vater ab, hier wäre dann der Erzeuger des Kindes der Anspruchsgegner siehe § 1607 Abs. 3 BGB
Inwieweit ein Rückforderung überhaupt bezifferbar ist, sofern keine Barunterhaltspflicht bestand, darüber habe nicht nur ich so meine Zweifel.
Aus § 1600e BGB Aktiv- und Passivlegitimation leitet sich zwingend ab, das die Freiwilligkeit der Frau kein Kriterium ist.
Ich weiß, alles Mist, aber so isses halt


die Persönlichkeitsrechte des neugeborenen Kindes werden angeführt. Aber scheinbar ist all das wichtiger als Gewissheit für den potentiellen Vater in moralischer und letztlich auch finanzieller Hinsicht. Ich könnte bei dieser einseitigen Moralvorstellung pro Frau/Kind Contra Mann einfach nur kotzen.


Sowas nennt man eben Rechtsgüterabwegung. Die Menschenwürde ist oberstes Abwehrrecht, sie kann niemandem genommen werden, da sie dem Menschen inne ist, allein durch seine pure Existenz.
Aus ihr leiten sich die Grundrechte ab.
Diese können unter besonders scharfen Prüfkriterien eingeschränkt werden.
Die Vorsorgeuntersuchungen hier anzuführen oder eventuelle, vage, medizinische oder (erb)rechtliche Folgen etc. halte ich mindestens für problematisch.
Ob sich hier eine Analogie zu Artikel 6 Absatz 2 Satz 2 GG und deren Ableitung zu §1666 BGB (Gefährdung des Kindeswohl) in einen Zwangsvaterschaftstest ergibt, kann ich derzeit noch nicht erkennen.


Es gibt eine elterliche Verantwortung, für bestmögliche seelische und körperliche Unversehrtheit des Kindes zu sorgen: dazu gehört auch der Schutz vor unnötigen späteren Lebensverwerfungen durch Verschweigen der Herkunft und natürlich auch die Gewährleistung bestmöglicher medizinischer Versorgung durch Offenlegung aller relevanten Fakten.


Da stimme ich dir vollumfänglich zu, lediglich die Schlüsse daraus sind wohl unterschiedlich.


Wenn hier die Unterschlagung der Herkunft schon als Persönlichkeitsrecht des Kindes gehandelt wird, ist doch wohl wirklich alles gesagt!


Das Unrecht, welches die Mutter in diesem Falle begeht, will ich weder beschönigen noch wirklich akzeptieren.
Jedoch ergibt sich aus den aufgezeigten Normen der Schluss, daß eine Generalisierung höchst problematisch wäre.
Natürlich nur in meiner nichtwissenenden Ansicht


bearbeitet von ispy36
Geschrieben


Sowas nennt man eben Rechtsgüterabwegung.



Danke! Du hast es auf den Punkt gebracht!


Geschrieben

Deine selektive Wahrnehmung ehrt dich, trage doch sachlich bei?

Untermaure doch mal unter Berücksichtigung geltender Normen ohne Spott und Hohn und ohne Polemik den Abweg?


Geschrieben

Wieso sollte ich erläutern, dass die Unterschlagung der Herkunft ein Persönlichkeitsrecht des Kindes sei ? Auf diesen Schmarrn bist Du gekommen und garnierst in gewohnter Salbaderei noch ein paar Fachbegriffe drumherum (Rechtsgüterabwägung - eben mal freudianisch richtig von Dir geschrieben ) um die in sich sinnlose Aussage sinnvoll erscheinen zu lassen.

Nee Herr Pastor! Wenn Du hier schon ein neues Persönlichkeitsrecht einführst, bist Du selbst am Zug das zu begründen!


Geschrieben

Mal eine Frage:

Was hat denn ein Kind für Möglichkeiten, wenn es vielleicht im Alter von 12 Jahren auf die Idee kommt, dass der Papa vielleicht gar nicht der tatsächliche Vater ist?

Hier gibt es einen Jungen, der seinem Kumpel und dessen Vater immer ähnlicher wird. Der hat schon erhebliche Zweifel an seiner Herkunft, denn Ähnlichkeiten zum Vater (?) sind überhaupt nicht vorhanden....
In der Familie seines Kumpels sind Erbkrankheiten leider verbreitet.


Der Mann


Geschrieben

Infromiere dich bitte erst mal hierzu über die aktuelle Rechtslage. In Bezug auf das Einkomme nmagst du Recht haben, wobei ich mich Frage, woher deine Weiheit über die Einkommenslage der gesamten Mütter kommt. Die Mutter ist jedoch nicht die Anspruchsgegnerin.
Die Barunterhaltspflicht bezieht sich auf das Kind, und auch der Betreuungsunterhalt leitet sich von den Ansprüchen des Kindes gegen den vater ab, hier wäre dann der Erzeuger des Kindes der
Anspruchsgegner siehe § 1607 Abs. 3 BGB
Inwieweit ein Rückforderung überhaupt bezifferbar ist, sofern keine Barunterhaltspflicht bestand, darüber habe nicht nur ich so meine Zweifel.
Aus § 1600e BGB Aktiv- und Passivlegitimation leitet sich zwingend ab, das die Freiwilligkeit der Frau kein Kriterium ist.
Ich weiß, alles Mist, aber so isses halt


Sowas nennt man eben Rechtsgüterabwegung. Die Menschenwürde ist oberstes Abwehrrecht, sie kann niemandem genommen werden, da sie dem Menschen inne ist, allein durch seine pure Existenz.



Es kommt dem normalen Poppen.de User so vor als wenn du die Weisheit mit Löffeln gefressen hättest bzw. dich Weise durch google gemacht hättest...

Spielst dich bei jedem Beitrag wie ein Oberlehrer auf und wirfst mit tollen Paragraphen um dich...ich glaube deinen Paragraphenunfug will hier kein Mensch lesen. Es geht um die Meinung der P.de User nicht um Besserwisserei...aber zurück zum Thema...meinst du bei leiblichen Vater wäre eine Rückzahlung fälschlichweise gezahlter Unterhaltsleistungen leichter durchzusetzen als bei der Mutter ? Sicher nicht....den Väterchen wird jetzt ja selber zur Kasse gebeten und somit die pfändbaren Freigrenzen höher wandern...mal abgesehen von dem seelischen Schaden den der Mann vielleicht dadurch auch erlitten hat das er feststellen musste das sein Kind nicht sein Kind ist...wo bleiben das die ewig von dir angeführten Persönlichkeitsrechte des Kuckucksvaters ? Und weiter gedacht wo bleiben die Persönlichkeitsrechte des leiblichen Vaters der sich vielleicht auch über das Kind gefreut hätte das eine Frau ihm jahrelang vorenthalten hat weil es einfacher ist den Gatten zahlen zu lassen als die Unanehmlichkeiten in Kauf zu nehmen die es mit sich bringen würde zu gestehen das der leibliche Vater nicht der Gatte ist....wo bleiben die von dir zitierten Persönlichkeitsrechte des Kindes das vielleicht nie seinen leiblichen Vater kennenlernt weil Mama das nicht möchte...also du Schlaumeier bin gespannt mit welchen Paragraphen du das Tod schreiben möchtest....


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