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Nackt auf dem Balkon masturbieren?


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Empfohlener Beitrag

Wieso rein gehen 🤷‍♀️ wenn der Balkon nicht direkt für jedermann einsichtig ist, wie es bei uns der Fall ist, auf jeden Fall draußen zu Ende bringen 😅

vor 4 Minuten, schrieb TimoHi:

Und wenn einer zuschaut?

Einer geht garnicht. Entwede Keiner oder Alle.

vor 41 Minuten, schrieb Kleine-Fuchs:

Solange dein Balkon verschlossen ist quasi verglast kannst du machen in deinen vier Wänden was du möchtest mit deinem Körper, sogar im Auto solange es kein Cabrio ist kannst du nackt sein ...ich sage du solltest machen was du willst, persönlich finde ich es nicht cool

".....sogar im Auto solange es kein Cabrio ist kannst du nackt sein..." Nackt bzw freier Oberkörper im Straßenverkehr ist laut StVO verboten. Wenn mich Kinder sehen könnten würde ich rein gehen. Wenn nicht, dann draußen. Wem es stört, braucht nicht hin sehen,

Wenn dich niemand sehen kann mach's vor Ort....wenn du jemanden optisch damit belästigen könntest....geh rein.
Das wäre niveauvoll....und ich würde es von einem Nachbarn erwarten. Ich hasse es wenn mir einer seine. Sexualität ungefragt zumutet!

Ich habe keinen Balkon dafür aber eine Terrasse. Nur selbst da würde ich mich nicht hinstellen und es mir selbst machen, weil ganz in der Nähe ein Kindergarten ist und auch die Terrasse von mehreren Seiten einsehbar ist. Und habe auch keine Überdachung, die meinen weitschuss abhalten würde. 😆😆😆

Nem 12 jährigen würde ich eventuell darauf antworten. Aber nicht jemanden der laut Alter erwachsen ist. Du bist alt genug um Entscheidungen alleine zu treffen! Wedel dir dort einen wo du willst und lebe mit eventuellen Konsequenzen.

Als Jugendlicher habe ich öfter mal im Garten masturbiert wenn die geile Nachbarin nebenan zu sehen war ... würde ich heute aber nichtmehr machen - sie ist nichtmehr geil ;-)

vor 27 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

Warum sollte ich, ich würde dir nie den oder einen anderen Platz in der ersten Reihe streitig machen, du musst da keine Angst haben. 

Gottseidank...

vor 12 Minuten, schrieb Nacktselfiefotograf:

Wie wäre es mit Public Viewing?

Welche Teleskopstärke brauchen wir da?

Optisch , digital oder doch schon Radio?

vor 5 Minuten, schrieb Randberliner68:

Nackt bzw freier Oberkörper im Straßenverkehr ist laut StVO verboten.

Gibt es für diese Behauptung auch Belege?

vor 6 Minuten, schrieb Dragonheart2410:

weitschuss

Das ist natürlich tragisch 

Wenn du das Bedürfnis hast, geh rein zum Keulen, oder was ist das Problem? Zu bequem? Der Kick? Wenn du dich sonnst und du musst eine Notdurft verrichten, gehst du doch auch auf Toilette und urinierst nicht vom Balkon. Hoffe ich! 😀 😉

DerLustvolle22

In die Wohnung! Muss man den auf Krampf andere mir diesem Scheiß belästigen? Ich denke nicht! Du bist erwachsen genug um das selbst zu wissen. Wen du es machst hoffe ich es sieht jemand und zeigt dich wegen Belästigung an das wäre doch lustig und befriedigtend. Man muss nicht alles und jeden seine Sexualität aufzwingen nur weil man dich nicht unter Kontrolle hat.

Gerade eben, schrieb Akif-7145:

Melde dich mal komme nicht durch deinen Filter 😛

Manchmal haben Filter auch etwas Gutes an sich.

vor 8 Minuten, schrieb Randberliner68:

Nackt bzw freier Oberkörper im Straßenverkehr ist laut StVO verboten

Wo steht das und was genau bitteschön?

vor 2 Minuten, schrieb Nacktselfiefotograf:

Gibt es für diese Behauptung auch Belege?

Ja, nackt Autofahren ist erlaubt. Bei nackten Autofahrern gibt es keinen Unterschied zu nackten Fußgängern, teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass durchaus eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann. Nämlich dann, wenn von einer Belästigung der Allgemeinheit ausgegangen wird.

Quelle... Www

Gerade eben, schrieb Muffi:

Wo steht das und was genau bitteschön?

 

Gerade eben, schrieb Muffi:

Wo steht das und was genau bitteschön?

Nirgendwo. Es ist nur frei erfundener Unsinn.

vor 14 Minuten, schrieb Sweet_Puzzy:

<-------- hat's schon mal im Garten gemacht

Geil...

vor 1 Minute, schrieb Nacktselfiefotograf:

Nirgendwo. Es ist nur frei erfundener Unsinn.

Nein!!! Siehe StGB...

vor 1 Minute, schrieb DickeElfeBln:

dass durchaus eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

Also nur eine Kannbestimmung und kein direktes Verbot.

Also doch ne Ente.

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