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60 Sozialstunden für ***igung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Am 28.8.2020 at 10:19, schrieb böses_Mädchen781:

Und wenn man das alles so eng auslegen kann, haben Männer dann nicht vielleicht ein bisschen Angst?

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

Ich halte das Urteil für sehr bedenklich.

Wenn ich den Text richtig gelesen und interpretiert habe, kann der Verdacht aufkommen, dass sie auch alkoholisiert war.

Wenn Beide zur angeblichen Tatzeit alkoholisiert waren, ist es so gut wie nicht nachvollziehbar, wer die Wahrheit sagt, und wer nicht. Da kann sich ein Gericht noch so sehr bemühen, die Wahrheit heraus zufinden. Es ist und bleibt einfach unmöglich. Und auf dieser Grundlage kann man keine vernünftigen Urteile fällen. Es ist also gut möglich, dass es ein Gefälligkeitsurteil zu Lasten des Angeklagten wurde, nur weil sich der Richter bei seinen Kolleginnen nicht unbeliebt machen wollte, da an deutschen Gerichten eh Frauen das Sagen haben. Und so eine Art von Justiz taugt nie etwas.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb rainbow_1954:

da an deutschen Gerichten eh Frauen das Sagen haben

Falls Du jetzt auf Justitia anspielst: Das ist ein Typ in Frauenklamotten. Und eh blind.

Falls nicht, frage ich mich, wie Du auf den Gedanken kommst.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Gamer666:

Du hast echt keine Ahnung, wie belastend es ist, über so einen Vorfall von sexuller Nötigung am eigenen Leib hier ÖFFENTLICH zu schreiben.

Natürlich hat das was mit "mangelnder Empathie" zu tun, spätestens nach so einem Beitrag.

Dann ist es so. Ändert nichts an meiner Meinung, dass die Art und Weise wie das Thema bzw der Thread gestartet wurde nicht gut finde. 

 

Geschrieben
Am 28.8.2020 at 10:19, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

Ich kann deinen Unmut durchaus verstehen, aber hier kommen eben gleich mehrere Sachen zusammen und niemand kennt den Fall genau. Wenn der junge Mann erst 20 ist und der Vorfall schon länger her ist, wurde vermutlich Jugendstrafrecht angewendet, die dortigen Strafen sind natürlich deutlich geringer als die nach Erwachsenemstrafrecht. Dann sind eben viele Umstände, die auch berücksichtigt werden, angefangen bei solche Sachen wie "schwerer Kindheit, soziale Situation...), Fakt ist, egal wie gering die Strafe ist, man ist verurteilt wurden.

Jugendstrafsachen sind auch immer sogenannte nichtöffentliche Verhandlungen, das heißt da darf auch kein Reporter anwesend sein, das wäre also alles nur über Dritte an Informationen. Ich habe selbst schon erlebt, dass mancher Reporter auch nicht alles versteht und Sachverhalte schlicht falsch wiedergegeben werden.

Ich bin aber generell der Ansicht, es braucht im Strafrecht dringend eine Reform, körperliche Delikte sind teilweise immer noch weniger bestraft als Vermögensdelikte. Es sollte gerade bei jungen Menschen gleich viel höhere Strafen geben, das würde vielleicht doch etwas mehr abschrecken und im Zweifel sagt man sich, ein Fehltritt und nicht noch mal. Der Ansatz die Raser bei Autorennen auch wegen Mordes zu belangen, finde ich richtig super.

 

Geschrieben
Am 29.8.2020 at 10:49, schrieb siralex69:

Man sollte bei sowas mal das Strafmaaß voll ausschöpfen ,gerade bei so jugtendlichen aus Reichem hause die meinen sie könnten sich alles erlauben

Justizia sollte Blind sein und nüchtern und realistisch entscheiden! 
Es spielt keine Rolle ob arm, reich, gerade zugezogen oder ewig hier schon lebend! Vorm Gesetz sollte jeder gleich sein!!!! 
Klappt nicht immer, doch meistens entscheidet unsere Justiz nüchtern, zum Glück! 
 

Alle Strafen sollen im Verhältnis stehen! Wo es nich meinem Wissen nicht nach „Strafe“ geht sondern mehr nach Sühne! 
 

Emotionen haben in der Justiz nichts zu suchen, sondern rationales Denken! 
 

Man muss nur in die USA schauen, härtere Strafen, führen nicht immer zu einer besseren Gesellschaft! 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.8.2020 at 10:19, schrieb böses_Mädchen781:

§177 StGB

Rechtsgrundlage der "Bestrafung" ist in diesem Fall nicht der §177 StGB, sondern der §15 JGG. Dieser wird in der Regel für solche Straftaten für Personen unter 21 Jahren (Alter bei Tatbegehung ist da gemeint) angewandt:

(1) Der Richter kann dem Jugendlichen auferlegen,

1.nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen,

2. sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen,

3. Arbeitsleistungen zu erbringen oder

4. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Spannend ist warum statt auf Jugendarrest (4 Wochen maximal ) die 60 Sozialstunden verhängt wurden.
Ein junger Mann der nicht Fussball gespielt hätte wäre härter bestraft worden?

Immer wenn ein Heranwachsender  (18 bis 20 Jahre)nach Jugendstrafrecht verurteilt wird frage ich mich überhaupt was das soll.
Da wird ein Schwerverbrechen begangen und das maximale Strafmass ist 10 Jahre...

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb bobthesilent:

Da wird ein Schwerverbrechen begangen und das maximale Strafmass ist 10 Jahre...

Auch wenn der Verurteilte da über 21 gewesen wäre, es handelte sich dabei um kein VERBRECHEN, sondern um ein VERGEHEN. (6 Monate bis 5 Jahre)

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Berlino-Bull:

Auch wenn der Verurteilte da über 21 gewesen wäre, es handelte sich dabei um kein VERBRECHEN, sondern um ein VERGEHEN. (6 Monate bis 5 Jahre)

Das war eher allgemeine Kritik am Strafrecht für Heranwachsende.

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb OneNo:

Falls nicht, frage ich mich, wie Du auf den Gedanken kommst.

Dein erster Gedanke war schon richtig.

 

vor 6 Stunden, schrieb sveni1971:

Der Ansatz die Raser bei Autorennen auch wegen Mordes zu belangen, finde ich richtig super.

Da gehe ich absolut konform mit Dir.

 

vor 6 Stunden, schrieb sveni1971:

Es sollte gerade bei jungen Menschen gleich viel höhere Strafen geben, das würde vielleicht doch etwas mehr abschrecken und im Zweifel sagt man sich, ein Fehltritt und nicht noch mal.

Der Text der TE gibt Anlass zu der Vermutung, dass das Opfer zur Tatzeit nicht ganz nüchtern gewesen sein könnte. Da wären dann beide Personen nur vermindert zurechnungsfähig gewesen. Das ist für jedes Gericht dann eine undankbare Aufgabe herauszufinden, welche Aussage der tatsächlcihen, und nicht der aus welchen Gründen auch immer behaupteten Wahrheit am Nächsten kommt. Es hat ja auch schon Fälle gegeben, wo die vermeintlichen Opfer zur Darstellung ihrer angeblichen Unschuld gelogen haben.

Geschrieben
vor 15 Stunden, schrieb sveni1971:

Es sollte gerade bei jungen Menschen gleich viel höhere Strafen geben, das würde vielleicht doch etwas mehr abschrecken und im Zweifel sagt man sich, ein Fehltritt und nicht noch mal.

Und da bin ich halt unsicher. Das ist etwas, das mich auch gerade beschäftigt.

Dieses "nein" heißt "nein" gibt es ja auch erst seit Ende 2016 und ich glaube, dass das bei vielen Männern noch nicht angekommen ist. Was natürlich nicht vor Strafe schützen sollte! Aber wenn die sich gar nicht bewußt sind, dass sie etwas Falsches tun/getan haben, reichen vielleicht auch geringere Strafen zur Läuterung. Vor allem weil sie bei einem erneuten Fehltritt dann ein Wiederholungstäter sind.

 

vor 16 Stunden, schrieb rainbow_1954:

Wenn Beide zur angeblichen Tatzeit alkoholisiert waren, ist es so gut wie nicht nachvollziehbar, wer die Wahrheit sagt, und wer nicht. Da kann sich ein Gericht noch so sehr bemühen, die Wahrheit heraus zufinden. Es ist und bleibt einfach unmöglich. Und auf dieser Grundlage kann man keine vernünftigen Urteile fällen. Es ist also gut möglich, dass es ein Gefälligkeitsurteil zu Lasten des Angeklagten wurde, nur weil sich der Richter bei seinen Kolleginnen nicht unbeliebt machen wollte, da an deutschen Gerichten eh Frauen das Sagen haben. Und so eine Art von Justiz taugt nie etwas.

Also ist es völlig in Ordnung alkoholsierte Frauen zu ***igen? Und natürlich ist es auch völlig in Ordnung unter Alkoholeinfluss "übergriffig" zu werden, weil man dann kein Unrechtsbewußtsein mehr besitzt?

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb böses_Mädchen781:

Also ist es völlig in Ordnung alkoholsierte Frauen zu ***igen? Und natürlich ist es auch völlig in Ordnung unter Alkoholeinfluss "übergriffig" zu werden, weil man dann kein Unrechtsbewußtsein mehr besitzt?

Nein, natürlich nicht.***igung ist grundsätzlich nicht in Ordnung.

Im Übrigen gibt es bei mir das "nein heißt nein" nicht erst seit 2016, sondern seit meiner Erziehung im Elternhaus.

Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer im alkoholisierten Zustand bei der Entwicklung der Geschichte nachgeholfen hat. Das besitzt im Suff nämlich auch kein Unrechtsbewußtsein mehr. Oder mir noch in stark eingeschränkter Form.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb rainbow_1954:

Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass das Opfer im alkoholisierten Zustand bei der Entwicklung der Geschichte nachgeholfen hat. Das besitzt im Suff nämlich auch kein Unrechtsbewußtsein mehr. Oder mir noch in stark eingeschränkter Form.

Ja, aber das ist dann wieder was anderes. Wenn man Berührungen forciert gilt das einer Einwilligung. Und wenn ich davon ausgehe, dass man erst einwilligt, besteht ja gar kein Grund später zu behaupten, dass es gegen den Willen war.

Oder sie hat im alkoholisierten Zustand ein "nein" irgendwie deutlich gemacht, konnte sich aber nicht mehr so recht wehren und er hat es ausgenutzt und dann ist es wieder strafbar.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Und wenn ich davon ausgehe, dass man erst einwilligt, besteht ja gar kein Grund später zu behaupten, dass es gegen den Willen war.

Was vorher war, muss nie gleich dem sein, was hinterher ist.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Ist insgesamt ein heikles Thema, da a) nie jemand dabei ist in der Regel und b) wenn Alkohol im Spiel ist ist die Wahrnehmung gestört.

 

Was heißt denn "Nein sagen"? Es laut und deutlich sagen, es flüstern, reicht schon eine Geste um es zu sagen? 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 28.8.2020 at 10:19, schrieb böses_Mädchen781:

Ich finde das Thema sehr schwierig und daher möchte ich das gerne diskutieren. Ja, ich hab es bei RTL gesehen. Das kam gestern bei RTL aktuell. Wenn ich google, finde ich das Thema nur bei der Bild oder von RTL.

Also mal unabhängig vom Wahrheitsgehalt beschäftigt mich dabei eher etwas anderes.

 

Kurzfassung der Tat:

"Der 20-jährigen Frau ging es wohl nach der Party gesundheitlich nicht so gut. Jan S. soll ihr angeboten haben, mit zu ihr nach Hause zu gehen. "Der Angeklagte wollte erneut sexuelle Kontakte. Was die Geschädigte jedoch ablehnte. Daraufhin führte der Angeklagte gegen ihren Willen einen Finger in die Vagina ein", sagt Gerichtssprecher Christian Dembowski. "***igung bezeichnet man juristisch jeden Vorgang bei dem der Täter dem Opfer einen sexuellen Vorgang aufdrängt, der mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist", erklärte Dembowski weiter."

 

 

Viele finden die Strafe viel zu gering.

Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll. Meine Gedanken rotieren und es fällt mir gerade schwer diese zu ordnen. Ich hab mir natürlich nochmal den 

§ 177 StGB (Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; ***igung) angeguckt. Ich kann/möchte jetzt auch nicht alles kopieren. Also nehme ich nur die, für mich wichtigen Punkte. Kann ja jeder selbst nachgucken.

 

§ 177

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Was bedeutet denn "der erkennbare Wille"? Zählt das schon beim ersten Mal? Immerhin kann er ja den Überraschungsmoment nutzen und schnell mal tatschen, bevor sie überhaupt reagieren konnte (Absatz 2.3)

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn

3.der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,

 

Heißt das, dass ich zustimmen muss und deutlich machen muss, dass ich etwas möchte oder, dass ich deutlich "nein" sagen muss. (Natürlich am Besten vorher!)

 

Oder nehmen wir gewisse sexuelle Spielarten. Mir einfach mal den Finger in den Hintern zu stecken,wäre ja erstens "gegen meinen erkennbaren Willen", zweitens "etwas in den Körper einführen" und drittens "das Überraschungsmoment". Viel schlimmer natürlich, wenn der Mann beim Sex "versehentlich" (in Anführungszeichen, weil es mitunter auch Absicht sein kann) das falsche Loch trifft. Das tut nämlich sogar noch richtig weh. Ist das juristisch eine ***igung?

 

Ich hab das noch nie so eng gesehen. Besonders wichtig war für mich immer die Frage der Beweislast. Immerhin war es in dem Fall nur ein Finger. Schwerwiegende (körperliche) Verletzungen kann sie davon ja nicht haben, die hätten dokumentiert werden können. Und trotzdem wurde er verurteilt und das auch noch, obwohl es schon länger her ist. Aussage gegen Aussage.

Ich weiß nicht, scheinbar hat sich da wirklich was geändert. "Früher" musste das "nein" ja noch sehr deutlich gemacht werden und dann war es ja quasi auch schon zu spät. Ich kann ja nicht damit rechnen, dass mir jemand beim Ficken auf einmal den Penis in den Hintern rammt. (Muss ich vorher deutlich machen, dass ich das auf keinen Fall will?)  "Normale Männer" machen das auch nicht! Die schaffen es, sich ein wenig zu koordinieren. Gilt da also schon das erste Mal?  Das "Versehen"? Oder erst nachdem nochmal explizit "nein" gesagt wurde. Muss es ein deutlich ausgesprochenes "NEIN" sein, oder reicht auch die Körpersprache wie "Kopfschütteln" - "Hand wegschieben" - "Beine zusammenkneifen" - "sich wegdrehen"?

 

Und wenn man das alles so eng auslegen kann, haben Männer dann nicht vielleicht ein bisschen Angst?

Ich finde die 60 Sozialstunden für den o.g. Fall nicht zu niedrig. Der ist 20, der Vorfall war "länger her" (Zeitangabe gibt es nicht).

 

 

M: Ich finde diesen "modernen" Strafvollzug sowieso generell viel zu harmlos, denn vor dem was einem in Deutschland strafrechtlich droht haben nun wirklich nicht viele große Angst die eine entsprechende kriminelle Energie haben.
Aber gerade bei sexuellen Übergriffen kann ich manchmal nur noch den Kopf schütteln. Da werden Opfer zu Tätern gemacht die es selbst provoziert haben sollen ***igt zu werden, da bekommen ***iger 60 Sozialstunden, Kindermörder kommen statt in den Knast und zwar LEBENSLÄNGLICH ein paar Jahre in die Psychiatrie wenn überhaupt weil die ja angeblich krank sind und werden irgendwann als "geheilt" wieder auf die Gesellschaft losgelassen wo sie dann gleich wieder ein Kind sexuell mißbrauchen und ermorden, was ich schon in unmittelbarer Nachbarschaft erlebt habe.
Ein anderes Mal wohnte ich in einem Mietshaus in dem mehrere Zweige einer Familie wohnten. Die Großeltern mit dem ältesten Sohn zusammen in einer Wohnung, der jüngere Sohn mit Frau und 2 Kindern in einer anderen.
Der eigene Bruder hat über Jahre hinweg seine Nichte und seinen Neffen in der Wohnung der Großeltern sexuell mißbraucht und beide ***igt und zwar mehrfach. Als es durch einen dummen Zufall rauskam und vor Gericht landete bekam der Täter eine 12 monatige Bewährungsstrafe weil man ihm seine Taten nicht detailliert genug nachweisen konnte und die Großeltern so taten als habe das doch alles gar nicht sein können in ihrer Wohnung.
Muß man nicht verstehen, WILL ich auch nicht verstehen. ****

bearbeitet von MOD-Freya
Unangemessene Äußerung entfernt.
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Mian50plus:

M: Ich finde diesen "modernen" Strafvollzug sowieso generell viel zu harmlos, denn vor dem was einem in Deutschland strafrechtlich droht haben nun wirklich nicht viele große Angst die eine entsprechende kriminelle Energie haben.
Aber gerade bei sexuellen Übergriffen kann ich manchmal nur noch den Kopf schütteln. Da werden Opfer zu Tätern gemacht die es selbst provoziert haben sollen ***igt zu werden, da bekommen ***iger 60 Sozialstunden, Kindermörder kommen statt in den Knast und zwar LEBENSLÄNGLICH ein paar Jahre in die Psychiatrie wenn überhaupt weil die ja angeblich krank sind und werden irgendwann als "geheilt" wieder auf die Gesellschaft losgelassen wo sie dann gleich wieder ein Kind sexuell mißbrauchen und ermorden, was ich schon in unmittelbarer Nachbarschaft erlebt habe.
Ein anderes Mal wohnte ich in einem Mietshaus in dem mehrere Zweige einer Familie wohnten. Die Großeltern mit dem ältesten Sohn zusammen in einer Wohnung, der jüngere Sohn mit Frau und 2 Kindern in einer anderen.
Der eigene Bruder hat über Jahre hinweg seine Nichte und seinen Neffen in der Wohnung der Großeltern sexuell mißbraucht und beide ***igt und zwar mehrfach. Als es durch einen dummen Zufall rauskam und vor Gericht landete bekam der Täter eine 12 monatige Bewährungsstrafe weil man ihm seine Taten nicht detailliert genug nachweisen konnte und die Großeltern so taten als habe das doch alles gar nicht sein können in ihrer Wohnung.
Muß man nicht verstehen, WILL ich auch nicht verstehen. Aber für MICH war DAS immer ein Grund zu sagen: Wenn jemand meinen Kindern sowas antut, dann verlasse ich mich nicht auf den Staat. Dann sorge ich selbst dafür, daß der Täter es nicht wieder tun kann wenn zweifelsfrei bewiesen ist wer es war.

Also mal abgesehen dass auch eine ***igung echt übel ist, aber du willst dass jetzt doch wohl nicht mit Kindesmissbrauch gleichsetzen?! 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten, schrieb mlanz76:

Also mal abgesehen dass auch eine ***igung echt übel ist, aber du willst dass jetzt doch wohl nicht mit Kindesmissbrauch gleichsetzen?! 

M: sexuelle Übergriffe jeder Art gegen den Willen anderer ist eine Kathegorie. Ob es nun "einfache" ***iger" sind oder Kinderschänder. Die Opfer sind in beiden Fällen wehrlos den Tätern ausgesetzt.
Ich sehe da nicht zwingend einen Unterschied ob sich jemand an Kindern vergreift oder an wehrlosen Erwachsenen, was die strafrechtliche Relevanz angeht.
Das eine Tatverhalten schwerer zu gewichten als das gleiche Tatverhalten bei dem sich die Opfer unterscheiden ist irgendwie daneben, findest Du nicht?
Der Straftatbestand ist derselbe, nur die Opfer unterscheiden sich. Das macht nicht den einen Täter weniger schlimm als den anderen. Was schwerer oder weniger schwer gewichtet werden kann ist die Art der Tatausführung.
Ein Sexualstraftäter ist ein Sexualstraftäter, egal ob er an Kindern seine Straftat begangen hat oder an einem erwachsenen Menschen. 
Willst Du etwa die Tat eines ***igers dadurch verharmlosen, daß es kein KIND war das er ***igt hat, darauf läuft diese Argumentation nämlich hinaus.
Ich habe mich ja nicht auf den speziellen Fall bezogen, sondern auf Straftaten mit sexuellen Motiven allgemein. Ich habe was Kindesmißbrauch angeht eben auch ein paar "persönliche" nennen wir es mal "Erfahrungen", wenn auch nur in der Form, daß ich das aus einer gewissen Distanz heraus miterlebt habe, nicht die Taten selbst, aber das was darauf folgte.

bearbeitet von Mian50plus
Geschrieben

Ich will nichts verharmlosen, trotzdem ist es bei Kindern noch schändlicher als bei Erwachsenen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten, schrieb mlanz76:

Ich will nichts verharmlosen, trotzdem ist es bei Kindern noch schändlicher als bei Erwachsenen. 

M: moralisch betrachtet gebe ich Dir da absolut recht. Strafrechtlich betrachtet ist das fragwürdig.
Auch mal als Beispiel im Vergleich. Ein junges Mädchen unterhalb der Altersgrenze verliebt sich in jemanden der im strafrechtlich relevanten Alter ist und irgendwann verliebt der sich vielleicht auch und dann passiert es. Freiwillig, könnte man jetzt sagen. Aber strafrechtlich ist das dann schon "Kindesmißbrauch" auch wenn es nicht gegen den Willen passiert ist.
Andererseits, jemand überfällt irgendwo eine Frau, ***igt sie und verletzt sie dabei übelst. Was ist jetzt moralisch schlimmer?
Gleicher Tatbestand, gleiches Gewicht, egal wer Opfer ist. Auch eine erwachsene Frau ist nicht weniger schändlich zu ***igen als ein Kind. 
Wenn man das aus Deiner Perspektive betrachtet, auch wenn ich das nachvollziehen kann, wie verkaufst Du das dann argumentativ? Achnaja, war ja wenigstens kein Kind, dann ist das auch nicht ganz so schlimm? Frag mal eine erwachsene Frau ob sie ihre ***igung weniger schlimm empfindet nur weil sie kein Kind mehr war

bearbeitet von Mian50plus
Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten, schrieb Mian50plus:

M: moralisch betrachtet gebe ich Dir da absolut recht. Strafrechtlich betrachtet ist das fragwürdig.
Auch mal als Beispiel im Vergleich. Ein junges Mädchen unterhalb der Altersgrenze verliebt sich in jemanden der im strafrechtlich relevanten Alter ist und irgendwann verliebt der sich vielleicht auch und dann passiert es. Freiwillig, könnte man jetzt sagen. Aber strafrechtlich ist das dann schon "Kindesmißbrauch" auch wenn es nicht gegen den Willen passiert ist.
Andererseits, jemand überfällt irgendwo eine Frau, ***igt sie und verletzt sie dabei übelst. Was ist jetzt moralisch schlimmer?
Gleicher Tatbestand, gleiches Gewicht, egal wer Opfer ist. Auch eine erwachsene Frau ist nicht weniger schändlich zu ***igen als ein Kind. 
Wenn man das aus Deiner Perspektive betrachtet, auch wenn ich das nachvollziehen kann, wie verkaufst Du das dann argumentativ? Achnaja, war ja wenigstens kein Kind, dann ist das auch nicht ganz so schlimm? Frag mal eine erwachsene Frau ob sie ihre ***igung weniger schlimm empfindet nur weil sie kein Kind mehr war

Es ist natürlich beides schlimm, aber ich denke eine "fertig entwickelte" Psyche verkraftet es besser als die eines Kindes.

 

Eine Frau kann sich auch bestimmt besser ausdrücken, was das nein angeht. (Da beziehe ich mich nicht auf Situationen mit ko-Tropfen oder ähnlichem). Und wenn wir ehrlich sind es gibt genug Fälle, wo Frauen im nachhinein ***igung rufen ohne dass es etwas war. Die schäden die sowas sozial und psychisch anrichtet wird einfach oft ausgeblendet.

bearbeitet von mlanz76
Geschrieben

Ein Nein ist ein Nein, was ist daran nicht zu verstehen, es ist ihr Körper und über den darf sie verfügen

vor 2 Stunden, schrieb mlanz76:

Es ist natürlich beides schlimm, aber ich denke eine "fertig entwickelte" Psyche verkraftet es besser als die eines Kindes.

 

Eine Frau kann sich auch bestimmt besser ausdrücken, was das nein angeht. (Da beziehe ich mich nicht auf Situationen mit ko-Tropfen oder ähnlichem). Und wenn wir ehrlich sind es gibt genug Fälle, wo Frauen im nachhinein ***igung rufen ohne dass es etwas war. Die schäden die sowas sozial und psychisch anrichtet wird einfach oft ausgeblendet.

ist das ein Grund, jede ***igung oder körperlichen Übergriff zu bezweifeln ?

Schon mal drüber nachgedacht, dass aus genau diesem Grund, nämlich das Anzweifeln, dass es wirklich eine ***igung war, viele Frauen diese nicht anzeigen ?

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb SabrinohneSub:

ist das ein Grund, jede ***igung oder körperlichen Übergriff zu bezweifeln ?

Wo steht das, dass ich jede ***igung oder Übergriff bezweifel? 

Geschrieben
vor 38 Minuten, schrieb mlanz76:

Wo steht das, dass ich jede ***igung oder Übergriff bezweifel? 

lies doch was du geschrieben hast 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb SabrinohneSub:

lies doch was du geschrieben hast 

Da steht davon kein Wort. Aber wenn du das da reininterpretierst ist das allein dein Problem.

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