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60 Sozialstunden für ***igung


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb böses_Mädchen781:

Kindesmisshandlung

Mein Fehler.. wobei nicht... Einmal richtig lesen.. Und dir erschließt sich mein Text 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb DickeElfeBln:

Mein Fehler.. wobei nicht... Einmal richtig lesen.. Und dir erschließt sich mein Text 

Das war jetzt wenig antwort auf meinen text. Dann kann ich ihn ja auch wieder löschen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Das war jetzt wenig antwort auf meinen text. Dann kann ich ihn ja auch wieder löschen

Wegen mir aus , obwohl er es durchaus sich erlesen kann, das um sexuellen Missbrauch geht, meinst du, von dem interessiert es, was er schreibt, wenn er mich so....... versucht vorzuführen...

bearbeitet von DickeElfeBln
Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Das war jetzt wenig antwort auf meinen text. Dann kann ich ihn ja auch wieder löschen

Warum etwas löschen, wenn es alles den Tatsachen entspricht und zum Thema gehört?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

Wegen mir aus , obwohl er es durchaus sich erlesen kann, das um sexuellen Missbrauch geht, meinst du, von dem interessiert es, was er schreibt, wenn er mich so....... versucht vorzuführen...

Kannst Du mir den Satz bitte nochmal übersetzen. Ich weiß echt nicht, was Du damit sagen möchtest

vor 10 Minuten, schrieb Ken_Zen:

Warum etwas löschen, wenn es alles den Tatsachen entspricht und zum Thema gehört?

Weil es sehr persönlich war.

vor 9 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Weil es sehr persönlich war.

Eigentlich eine Bestätigung, die ich so im Normalfall nicht geschrieben hätte. Wenn dann aber nur ein einziges Wort hängen bleibt, kann ich den Rest auch wieder löschen. Dann ist es eh egal und geht auch dann keinen mehr was an.

Das kann ich dann nochmal neu schreiben, wenn es jemanden auch interessiert.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

 

vor 18 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Kannst Du mir den Satz bitte nochmal übersetzen. Ich weiß echt nicht, was Du damit sagen möchtest

Weil es sehr persönlich war.

Eigentlich eine Bestätigung, die ich so im Normalfall nicht geschrieben hätte. Wenn dann aber nur ein einziges Wort hängen bleibt, kann ich den Rest auch wieder löschen. Dann ist es eh egal und geht auch dann keinen mehr was an.

Das kann ich dann nochmal neu schreiben, wenn es jemanden auch interessiert.

Evtl hätte es ja andere interessiert oder hier beim Thema weitergeführt. So hat es ein Geschmäckle...

Geschrieben
vor 10 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Muss es ein deutlich ausgesprochenes "NEIN" sein, oder reicht auch die Körpersprache wie "Kopfschütteln" - "Hand wegschieben" - "Beine zusammenkneifen" - "sich wegdrehen"?

Bevor ich wieder verbal „Haue“ bekommen 😉, sage ich es aus meiner Sicht und versuche es nicht mit meinen begrenzten juristischen Wissen. 
 

Ich habe so gut wie nie explizit nach Sex gefragt, b.z.w. nicht Verbal. Habe es mit den Frauen fast immer nonverbal geklärt.
Doch sind die Signale die du beschrieben hast, für mich ein klares Nein! 
Für mich ist es ein Spiel von Signalen, Reaktionen und Gegenreaktionen. 

Habe auch nie das erste Mal Sex mit einer Frau, wenn sie betrunken oder anders benebelt ist!  
 

Wenn man Vertrauen hat, sich gut kennt, mit einander darüber geredet hat und sicher Weiß das einige Signale zum „Spiel“ gehören, kann man das machen, doch gibt es dann Signale die einem zeigen, es ist gewollt. 

Geschrieben

@böses_Mädchen781 Da du deinen Text gelöscht hast, möchte ich nur auf einen Punkt eingehen, die Sache mit dem "ruinierten Leben". Ich sehe das anders. Wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, ruiniert er dem Täter nicht das Leben, indem er ihn anzeigt. Der Täter ruiniert sein Leben selber, indem er Dinge tut, die nicht okay sind, und aus gutem Grund unter Strafe stehen. Wenn er dafür ins Gefängnis kommt, ist das nur die logische Konsequenz aus seinem Verhalten, er würde niemals irgendeine Strafe befürchten müssen, wenn er sich an die Gesetze halten würde. 

Jedes Opfer einer Straftat, ganz gleich ob Sexualdelikt oder irgendetwas anderes, hat das Recht den Täter anzuzeigen. Und wenn er dafür gewaltigen Ärger bekommt, braucht man deshalb auch kein schlechtes Gewissen haben. Er ist schuld, dass es so gekommen ist. 

Geschrieben (bearbeitet)

Ansich geht es in dem Thread aber ja auch gar nicht um das Urteil an sich, habe ich inzwischen rausgelesen. Die TE will meiner Meinung nach nur eine "Bestätigung", dass ihr etwas schlimmes widerfahren ist und denjenigen hätte anzeigen sollen.

vor 10 Minuten, schrieb RickyRakete:

Jedes Opfer einer Straftat, ganz gleich ob Sexualdelikt oder irgendetwas anderes, hat das Recht den Täter anzuzeigen. Und wenn er dafür gewaltigen Ärger bekommt, braucht man deshalb auch kein schlechtes Gewissen haben. Er ist schuld, dass es so gekommen ist. 

Ja und dann kann wenigstens geklärt werden, ob es sich um eine Tat oder eben nicht handelt. 

 

btw: Ich hatte eine Freundin die hat immer mit dem Kopf geschüttelt, wenn sie es genossen hat. Hätte ich da aufgehört, hätte die mir einen erzählt. Signale sind halt weniger eindeutig als Sprache.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Ken_Zen:

Ansich geht es in dem Thread aber ja auch gar nicht um das Urteil an sich, habe ich inzwischen rausgelesen. Die TE will meiner Meinung nach nur eine "Bestätigung", dass ihr etwas schlimmes widerfahren ist und denjenigen hätte anzeigen sollen.

Ja und dann kann wenigstens geklärt werden, ob es sich um eine Tat oder eben nicht handelt. 

Da die TE nicht umsonst betont, das es diesen Vorfall nur bei Bild und RTL gibt, muss man am Wahrheitsgehalt doch sehr zweifeln. Wahrscheinlich ist die ganze Sache frei erfunden und das Urteil auch, demzufolge braucht man nicht darüber zu diskutieren. Im realen Leben, so glaube ich,  gibts für eine ***igung niemals nur 60 Sozialstunden .

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten, schrieb skodayb:

Da die TE nicht umsonst betont, das es diesen Vorfall nur bei Bild und RTL gibt, muss man am Wahrheitsgehalt doch sehr zweifeln. Wahrscheinlich ist die ganze Sache frei erfunden und das Urteil auch, demzufolge braucht man nicht darüber zu diskutieren. Im realen Leben, so glaube ich,  gibts für eine ***igung niemals nur 60 Sozialstunden .

Das ist ein vollkommen realer Fall aus der aktuellen Rechtssprechung, der nicht nur bei Bertelsmann und Springer existiert. Selbst wenn es nur dort wäre, ist an jeder Meldung ein Funke Wahrheit...

bearbeitet von fotolaie
Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb skodayb:

Im realen Leben, so glaube ich,  gibts für eine ***igung niemals nur 60 Sozialstunden .

Gibt es. Nicht nur im vorliegenden Falle, sondern auch in anderen Konstellationen. Was auch sinnvoll ist, da die genauen Tatumstände und/-handlungen darüber entscheiden. Ein ungewollter Zungenkuss wäre ebenso gemäß Wortlaut und i.S.d. § 177 StGB eine ***igung - es sollte selbstverständlich sein, daß dies jedoch eine andere Wertung erfährt, als eine ***igung, bei der ein Penis zur Penetration der Vagina zum Einsatz kommt, inklusive dem Gefügigmachen der Person mit Handschellen, Narkotika oder ähnlichen Dingen.

Geschrieben (bearbeitet)

Gerade nochmal gegoogled. Der Fall wird auch bei anderen Zeitungen geschrieben, Urteil immer das gleiche. Jedoch zeigt sich hier, wie im realen Leben oder hier im Forum, dass man immer nur die Hälfte weiß. Mal ist sie betrunken, mal geht es ihr gesundheitlich nicht gut. Mal gesteht er, mal schweigt er während der Verhandlung....

 

Da es hier aber ja eh nicht um dieses Urteil geht, sondern um etwas persönliches, warum auch immer man sich das Forum dafür aussucht, bin ich raus.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten, schrieb RickyRakete:

Jedes Opfer einer Straftat, ganz gleich ob Sexualdelikt oder irgendetwas anderes, hat das Recht den Täter anzuzeigen. Und wenn er dafür gewaltigen Ärger bekommt, braucht man deshalb auch kein schlechtes Gewissen haben. Er ist schuld, dass es so gekommen ist. 

Es fällt mir sehr schwer das so zu sehen. Ist aber mein Problem. Ich lass mich immer noch von dem "Du  bist schuld" einwickeln.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Es fällt mir sehr schwer das so zu sehen. Ist aber mein Problem. Ich löass mich immer noch von dem "Du  bist schuld" einwickeln.

Schuld ist man nur, wenn man selbst etwas falsch gemacht hat. Selbstreflektion ist aber auf jeden Fall immer gut, sich selbst Schuld einzureden widerrum nicht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 38 Minuten, schrieb OneNo:

Gibt es. Nicht nur im vorliegenden Falle, sondern auch in anderen Konstellationen. Was auch sinnvoll ist, da die genauen Tatumstände und/-handlungen darüber entscheiden. Ein ungewollter Zungenkuss wäre ebenso gemäß Wortlaut und i.S.d. § 177 StGB eine ***igung - es sollte selbstverständlich sein, daß dies jedoch eine andere Wertung erfährt, als eine ***igung, bei der ein Penis zur Penetration der Vagina zum Einsatz kommt, inklusive dem Gefügigmachen der Person mit Handschellen, Narkotika oder ähnlichen Dingen.

Ich hab ja nie angezeigt. Weil ich mir immer gerne die Schuld hab zuschieben lassen und dann nicht mehr sicher war, wer nun "Recht" hat. Dann war ich halt zu undeutlich. Zu aufreizend. Zu schön ( :joy:) -> ich brauch ein bisschem Spaß am Rande bei dem ernsten Thema.

Mein Thema ist eher, dass ich nicht anzeige, weil ich sein Leben nicht runinieren will. Ja, ich weiß, dass es blöd klingt. Ist aber wahr. Für 60 Sozialstunden würde ich anzeigen, für 5 Jahre Haft nicht. Ja, ich weiß, das ist das typische Opferverhalten, dass ich offensichtlich sehr stark in mir habe. Aber es spielt danach ja eh keine Rolle mehr. Passiert ist passiert! Das kann man nicht mehr gut machen. Ich kann es nicht mehr ändern. Auch nicht, wenn er 5 Jahre in Haft geht. Also ist es danach eh egal. Vergessen geht aber auch nicht. Das sind Erinnerungen die bleiben.

 

vor 17 Minuten, schrieb fotolaie:

Schuld ist man nur, wenn man selbst etwas falsch gemacht hat. Selbstreflektion ist aber auf jeden Fall immer gut, sich selbst Schuld einzureden widerrum nicht.

Genau. Und  Hand wegschieben, Beine zusammenkneifen , Kopf schütteln, heißt dann. "Probier ich es doch bitte gleich (in 5 Sekunden) nochmal" :joy: Und das bitte noch 30 Mal!

Und auch wenn es an einem Tag so schief lief und sie sich nur wehren musste und es dann am Telefon nochmal genau erklärt hat (so für Doofe), dass Beine zusammenkneifen und Hand wegschieben heißt "Ich möchte das nicht" und nicht "probier es doch in 2 sec nochmal", kann man das ja auch mal vergessen, wenn man geil ist. Ich weiß. Dann ist sie natürlich auch Schuld, weil sie nicht "nein" gesagt hat. Ich weiß.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Genau. Und ein Hand wegeschieben, Beine zusammenkneifen , Kopf schüttel, heißt dann. "Probier ich es doch gleich nochmal" :joy:

Und auch wenn es an einem Tag so schief lief und sie sich nur wehren musste und es dann am Telefon nochmal genau erklärt hat (so für Doofe), dass Beine zusammenkneifen und Hand wegschieben heißt "Ich möchte das nicht" und nicht "probier es doch in 2 sec nochmal" :joy: kann man das ja auch mal vergessen. Wenn man geil ist. Ich weiß. Dann ist sie natürlich auch Schuld, weil sie nicht "nein" gesagt hat. Ich weiß.

Und hat jetzt was mit dem Zitat zu tun?

Geschrieben
Gerade eben, schrieb fotolaie:

Und hat jetzt was mit dem Zitat zu tun?

Denk Dir einfach das dabei, das Du Dir denken möchtest.

Geschrieben

Fakt ist, solange irgentwas gegen den Willen des anderen, in diesem Fall sexuelle Handlungen, ist es eine Straftat und wenn der wirklich versucht hat sie zu ***igen, sind 60 Stunden der reinste Witz und Respektlos gegenüber dem Opfer! Ich sage aber nicht umsonst, wenn, denn ich habe da irgentwie ein Problem mit der ganzen Geschichte, mal wird geschrieben das beide stark betrunken waren, dann aufeinmal das es ihr gesundheitlich nicht so gut ging und er sie deswegen nach Hause gebracht hat und ein anderes Mal wird geschrieben das sie wohl erst selber Lust hatte mit ihm intim zu werden, sie es sich aber zuhause anders überlegt hat und er es nicht akzeptieren wollte. Welche von den Geschichten stimmt denn jetzt wirklich? Wenn er sie wirklich ***igt hat, 20 Jahre hin oder her, gehört der in den knast und nichts anders! 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Schwanzgeil71:

Welche von den Geschichten stimmt denn jetzt wirklich? Wenn er sie wirklich ***igt hat, 20 Jahre hin oder her, gehört der in den knast und nichts anders! 

Ich find die 60 Sozialstunden O.K.

Die Vergwaltigung bezog sich auf die Einführung eines Fingers in die Vagia.

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Ich find die 60 Sozialstunden O.K.

Die Vergwaltigung bezog sich auf die Einführung eines Fingers in die Vagia.

Vor allem, wenn man bedenkt, dass es sonst eine Geldstrafe geworden wäre...

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Es fällt mir sehr schwer das so zu sehen. Ist aber mein Problem. Ich lass mich immer noch von dem "Du  bist schuld" einwickeln.

Damit bist du nicht alleine, dass geht viele Frauen so, die Ähnliches erlebt haben, selbst wenn es nicht ganz so „schlimm“ oder „schlimmer“ war! 
 

Rede dir nicht so ein Müll ein (sorry für‘s etwas Schroffe)! Es gibt leider asoziale egoistische und böse Menschen, das es sie gibt, daran hast Du (und andere Frau, der Sowas angetan wird)  KEINE Schuld!!! 
 

Da interessiert es nicht ob du mit Worten Nein gesagt hast oder anders deine Ablehnung gezeigt hast!!! 
Wenn du einen Mann nicht klar zeigst/sagst Ja, bei der erste kleinen Berührung in anlächelst, die Berührung erwiderst, alles seinem Gang geht, wo jedes deiner Signale JA sagt, ist es für mich ein Ja! 
 

Auch wenn man ein „Ja ich will“ gesagt/gezeigt hat, hat man IMMER die Möglichkeit wieder Nein zu sagen, was Jeder zu akzeptieren hat! Alles andere ist eine ***igung und der der es macht ein ***iger! 
 

Für mich zählt das auch für Männer, die sich auf stark betrunkenen Frauen einlassen! 


 

bearbeitet von HansDampf77
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb HansDampf77:

Wenn du einen Mann nicht klar zeigst/sagst Ja, bei der erste kleinen Berührung in anlächelst, die Berührung erwiderst, alles seinem Gang geht, wo jedes deiner Signale JA sagt, ist es für mich ein Nein! 
 

Das versteh ich jetzt aber auch nicht. Wieso ist ein "ja" ein "nein"?

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Darauf muss ich nochmal eingehen!

Du wirfst eine Menge Zusatzfrage auf, die es Wert sind, sich damit zu befassen. Schon von daher ist es mehr als bedauerlich, das ein persönlicheres Befassen unmöglich ist. Hier wäre es faktisch verboten.

 

vor 2 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Hinterlässt nicht jede Straftat Spuren? Natürlich ändert die Bestrafung des "Täters" nichts an den psychischen Folgen. Aber dann brauchen wir auch keinen mehr zu betrafen. Das Opfer des Mörders ist ja tot. Also keine psychischen Folgen

Ob und welche Folgen eine Tat bei einem "opfer" hinterlä´t wird zuest durch das begildete Selbstverständnis (weltbild) des Opfers bestimmt. Genau so ist es mit der Bestrasfung.  Der erste Ansatz einer Bestrafung kann doch nur sein, auf zu Zeigen, das bestimmtes Verhalten (die Straftat) eine Sanktionierung nach sich zieht, die kein Täter wollen sollte. Genau wie kein Opfer die erlebte Tat wollte. Nur darüber kann es doch funktioneren. So ist Bestrafung einerseits ein  nachhaltiger Engriff in die persönölichkeitsrechte wie einen Tat ein Eingriff in die Persönlöichkeitsrechte ist.

Erst darüber hinaus KANN eine Freiheitsstrafe AUCH ein notwendiger Schutz der Öffentlichkeit vor eonem Potenziellen Widerholungstäter sein. Das würde dann aber für die Endlichkeit der Haft eine erfolgreiche Bearbeitung der Ursachen im Selbstverständnis des Täters erfordern.

vor 3 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Den Steuerhinterzieher würde ich nicht auf Staatskosten in den Knast schicken, sondern eher ne Menge Sozialstunden aufbrummen.

Genau das würde aus meiner Sicht absolut nicht in Frage kommen. Gerade der Steuerhinterzieher (soweit es sich um nennenswerte Geldmengen hanelt wie bei Ulli Höhnes) hatte ja eine überdurchschnittliche Freiheit gegenüber der Gesamtgesellschaft, von der Er sich über seine previligierte freiheit auch noch entsolidarisiert hat. Genau solche Leute würde ich deutlich länger Inhaftieren.  Nur in dieser Haft könnten Sie zusätzlich für solche sozialöen Tätigkeiten heangezogen werden.

Also ein Ulli Höhnes nicht frühzeitig mit Freigang beschenkt, sondern zu seiner Haft zur Arbeit in Sozialeinrichtungen herangezogen. Mal egal ob Hospiez - Pflegeheim oder Tagespflege von Behinderter.Genau da wo sein hinterzogenes Steuergeld fehlt wie du so schön anmerkst.

vor 3 Stunden, schrieb böses_Mädchen781:

Also mal angenommen ich fahre Auto, mir rennt ein Kind vors Auto, ich konnte nicht rechtzeitig bremsen, weil es hinter Autos versteht war, ich es nicht sehen konnte und zack war es ggf. fahrlässige Tötung. Haft?

Mit diesem Beispiel zeigst Du nur die Doppelbödigkeit eines Rechstaates. Im LAufe der Zeit - aber auch dadurch, das immer auch einzelne Kräfte im System des Rechstaates einen Kuhhandel betreiben, kommen die verschrobensten Rechstauffassungen zustande. Und das gild nicht nur iun Bezug auf mißbrauch, sondern auch in Bezug auf deutlich harmlosere Zusammenhänge. Da werden Menschen entgegen der Absicht von Gesetzen regelrecht von der Staatsmacht drangsaliert. Dauerhaft gechädigt duch das abstruse erleben der Täter des Rechstaates.

Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Das versteh ich jetzt aber auch nicht. Wieso ist ein "ja" ein "nein"?

Hatte mich verschieben und den Text geändert. 

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