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Wie auf Exhibitionisten reagieren?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 54 Minuten, schrieb LaPerla:

Mir egal. Ich geh weiter...

Mir ebenso, soll jeder machen, was er will, solange er nicht jemanden schadet und/oder in den Privatbereich eines anderen eindringt.

Geschrieben
Jeder hat doch die Möglichkeit dies an FKK Plätzen, in Clubs und auch zuhause zu tun, Alles was öffentlich geschieht so das andere es evtl sehen können ist unter aller Sau. Stellt eben eine Belästigung da. Hoffe immer das solche Leute auch ordentlich mal eine geklatscht bekommen.
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb SektIstToll81:

Soll ich den Exhibitionisten in der Öffentlichkeit erst um Erlaubnis fragen, ob ich ihn / sie für die Anzeige fotografieren darf? Nein, sicher nicht. Und ein mögliches Bußgeld nehme ich dafür in Kauf, das mindert nicht die Verwertbarkeit der Bilder vor Gericht, siehe Dashcam-Urteile der letzten Zeit.

Kann sein, kann aber auch nicht sein. Ich schrieb ja, wenn ich sähe dass meine Kinder sichtlich verunsichert wären, käme unter Unterständen noch eine schärfere Reaktion.

Nimm es mir nicht übel und ich weiß auch nicht aus welchem entlegenen Örtchen in diesem Land kommst, aber wenn deine Kinder verunsichert darauf reagieren wenn jemand nackt auf seinem Balkon oder im Garten sich aufhält, dann würde ich mal in mich gehen und mich fragen was ich bei der Kindererziehung falsch gemacht habe.

Nebenbei solltest du niemals im Sommer mit deinen Kids in die Hauptstadt fahren und die Grünanlagen wie den Tiergarten, Friedrichshain oder den Treptower Park besuchen, denn dort liegen viele Menschen  so wie Gott sie schuf und kein Mensch regt sich auf. Die Speicherkarte deines Phones wäre wahrscheinlich überlastet und kein Beamter in Berlin würde dich für voll nehmen.

Nicht jeder Nackte ist ein Exhibitionist, einfach mal googeln.

Geschrieben
In meiner Region gab es in den letzten Monaten oft Fälle, wo sich ältere Herren im Schwimbad mit Blick auf Kinder selbst befriedigt hatten und es dann Konsequenzen gab. Man sollte es also so tun, dass es keine Kinder sehen, oder die Muttis rasten aus. Bei einem anderen Fall entblößte sich wohl ein 14 Jähriger im Wald vor einer 50 Jährigen und sie war traumatisiert. :D Das fand ich sehr lustig. Man möchte meinen, eine gestandene Frau würde sich von so einem Gnom nicht einschüchtern lassen. Wenn ich für mich spreche, dann würde ich einen Exhibitionisten angehen und ihm geben was er verlangt sofern es mich anspricht. Wenn es mir nicht gefällt, lache ich und gehe weiter.
Geschrieben
Ob Mann oder Frau ist völlig egal, es gibt reichlich Möglichkeiten sich zu zeigen oder zu produzieren. Dazu muss man nicht in die Öffentlichkeit und Leute belästigen die das nicht sehen wollen. Genau so etwas eben nicht zu tun macht uns ja zu zivilisierten Menschen. Ich würde Anzeige erstatten. Was den Schreiber hier angeht, vieleicht wäre es bei Fragen an die Leute hier sinnvoll sich mit Themen beschäftigen die du dir nicht in billigen Pornos ausgeliehen hast.
Geschrieben

Also, um eines klar zu stellen: Es ging hier nicht darum, sich an der Scham oder der Abneigung anderer zu ergötzen oder sich daran aufzugeilen, oder dass der/die Exhibitionist/in sich anderen aufzwingt. Von sowas rede ich gar nicht.

Geschrieben
110 anrufen!! Mir ist vor über 30 Jahren folgendes passiert: Ich stand nach der Arbeit an einer Bushaltestelle, die etwas abseits liegt. Im Wartehäuschen stand ein sehr ungepflegte Mann, der so stank, dass ich mich trotz strömendem Regen lieber auf den Gesteig stellte. Als ich mich dann mal umdrehte, sah ich dass er an seinem Schritt rumfummelte. Ich dachte mir erst dabei nichts, da ja viele Männer mal, etwas zurecht zupfen. Aber dann hörte ich ein leises Stöhnen...aus dem Augenwinkel konnte ich dann sehen, dass er sein Schwanz reichste. Ich war starr vor Schreck, konnte mich keinen Schritt entfernen... 5 endlose Minuten dauerte es, bis der Bus endlich kam. Und was soll ich sagen, der Typ stieg auch ein. Also bin ich unter Zittern zum Busfahrer und habe ihn gebeten, über die Zentrale die Polizei zu rufen. Natürlich wollte er wissen warum und ich habe es ihm gesagt. Dieses dumme Arschloch hat zu lachen angefangen und meinte, es hat mir doch sicher gefallen! Also musste ich die Fahrt im Bus mit zwei Arschlöchern ertragen. Als ich aus dem Bus ausgestiegen bin, bin ich zur Polizei und habe beide angezeigt, mit dem Ergebnis...der Busfahrer musste eine Geldstrafe bezahlen und das andere Schwein war kein unbekanntes Blatt, aus einer Familie mit 12 Kindern, die Hälfte davon in Heimen für Schwererziebare untergebracht, und er war wohl des öfteren in der Psychiatrie wegen Verhaltensauffälligkeiten untergebracht!! Und da fragst Du, wie man reagiert, es einen Unzerschied macht, ob attraktiv oder nicht!! Ganz ehrlich, Du hast sie doch nicht mehr. Sollte sich jemals so ein Typ auch nur auf 5 km meiner Tochter nähern, kann er sich in den Arab. Emiraten als Eunuch bewerben!!!
Geschrieben
Isch tu das und geh nackt baden, daran ist nix sexuell und das machen hier viele, und HIER ist NICHT der Westen und die nackten Fahrradfahrer waren schon im Fernsehen. Dann zeig mich doch an und mach DICH lächerlich Und das ist mein Balkon und da bin ich nackt, basta und oben ohne kann ich auch rumlaufen , wenn ICH das denn will. Es war ja klar, Du bist aus Baden Württemberg..... Auweia.... ich bin dann mal hier an der Talsperre Pöhl und da geht ne wildfremde Frau, nackt ins Wasser, obwohl hier ist doch kein FKK! Und stell Dir vor, das passiert Dir dann noch in Binz und gucke da sind da auch noch Kinder, die buddeln im Sand, auweia! Das ist dann DER Schock des Jahres... und Du fragst Dich, wo bin ich hier gealndet, bei den Bonobos?
Geschrieben
Zitieren

Was den Schreiber hier angeht, vieleicht wäre es bei Fragen an die Leute hier sinnvoll sich mit Themen beschäftigen die du dir nicht in billigen Pornos ausgeliehen hast.

Ich verstehe nicht. Was möchtest Du mir sagen? Reduzierst Du das Thema auf die lockere Einleitung meiner Frage? Glaubst Du, ich beschäftige mich mit dem Thema erst seit 5 Minuten? Was gibt Dir die Befähigung, dieses Urteil über mich auszusprechen? Halt mal den Ball flach...bitte

 

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb weiche_haende:

Nicht jeder Nackte ist ein Exhibitionist, einfach mal googeln.

Das ist richtig, aber lies mal im ersten Thread um welche Sorte es dem TE hier ging.

Natürlich zeige ich niemanden an, der sich irgendwo im Park einfach nur nackt sonnt, davon werden meine Kinde auch nicht verunsichert. Sollte aber dieser Fall eintreten, weil es über das Sonnen hinaus geht, dann folgt eine Anzeige und die wird auch für denjenigen Konsequenzen haben.

Und dann gibt es natürlich immer noch diejenigen, die meinen für sich irgendwelche Rechte herausnehmen zu können, die sie nicht wirklich haben, das aber nicht akzeptieren können. Die gehen schon ab, wenn man sie nur darauf hinweist und argumentieren damit, dass es ja bei denen im Ort / Stadt / Bundesland /was-auch-immer Gang und Gebe wäre und man sich doch bitte mal nicht so anstellen möge. Tja, Überraschung, im Zweifelsfall gilt auch für diejenigen der relevante Gesetzestext.

Geschrieben
Ungefragt in der Öffentlichkeit geht garnicht, denk mal daran wenn Kinder oder Jugendliche sowas ansehen müssen🙄 die bekommen einen Schock fürs Leben, absolutes No Go, und es könnten die eigenen Kinder sein. Ich persönlich finde es nicht gut.
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Doppelplus:

Es ging hier nicht darum, sich an der Scham oder der Abneigung anderer zu ergötzen oder sich daran aufzugeilen, oder dass der/die Exhibitionist/in sich anderen aufzwingt.

Was sollten solche Leute denn sonst machen, wenn sie sich, wo das NICHT erlaubt ist nackt zeigen oder ihrem Trieb folgen?

Aufgezwungen ist das eigene Verhalten anderen Menschen somit immer, ob sie sich daran aufgeilen oder ob ihnen die Abneigung gut gefällt, ist unerheblich.

Für mich hat das auch nichts mit Fetisch am Hut, diese ,,Erklärung" dient nicht als Entschuldigung, solche Menschen gehören mMn in psychologische Behandlung!

Geschrieben
Garnicht ignorieren bis auf das herumspielen an sich selbst öffentlicher Platz gehörtlichen sich das nicht und ich würde ihn melden.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten, schrieb Doppelplus:

Ich verstehe nicht. Was möchtest Du mir sagen? Reduzierst Du das Thema auf die lockere Einleitung meiner Frage? Glaubst Du, ich beschäftige mich mit dem Thema erst seit 5 Minuten? Was gibt Dir die Befähigung, dieses Urteil über mich auszusprechen? Halt mal den Ball flach...bitte

 

Diesen Thread kann man nicht ernst nehmen, bitte was hat "ganz nackt sein" mit Exhibitionismus zu tun??? ABER HALLO Es gibt auch Kindergartengruppen, die ganz regulär in die gemischte Sauna gehn..... 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Generell ist nacktes Sonnen oder Baden auf dem eigenen Grundstück erlaubt. 

Ist der Balkon oder Garten allerdings gut einsehbar, kann es eine Ordnungswidrigkeit darstellen. 

Eine eindeutige Rechtslage, wer wie viel Haut zeigen darf, gibt es nicht.

Dennoch spricht üblicherweise nichts dagegen, sich an heißen Tagen freizügig im eigenen Garten oder auf dem Balkon aufzuhalten.

Auf ein Gerichtsverfahren sollte man es aber nicht ankommen lassen.

Nackte Haut und Sommer gehören einfach zusammen. Doch rechtlich gesehen stellen sich viele Fragen: Wo darf man nackt baden und wo nicht? Darf man unbekleidet durch den Garten in die Sauna gehen und danach noch einen Nacktspaziergang im Garten machen? Was darf der Nachbar? Was hat es mit dem Weltnacktradeltag auf sich? Darf man wirklich ohne Kleidung Rad fahren? 

Freiheitsinteresse und Privatsphäre vs. Belästigung der Allgemeinheit

Alle Rechtsfragen rund um das Nacktsein haben gemeinsam, dass sich normalerweise zwei Interessen gegenüberstehen. Einerseits beruft sich oft der Sonnenanbeter darauf, zu Hause tun und lassen zu können, was er oder sie möchte. Andererseits fühlen sich vor allem Nachbarn schnell in ihrer Privatsphäre gestört und berufen sich auf den moralischen oder sittlichen Anstand. 

Was die einen für unzumutbar halten, empfinden andere allerdings als ihr gutes Recht, das eigene Leben frei zu gestalten. Muss der Nacktbader also Rücksicht auf den Nachbarn nehmen oder der Nachbar den Anblick seines nackten Nachbarn hinnehmen? 

Sonnenbad im Garten und auf dem Balkon

Grundsätzlich ist das nackte Sonnenbad im eigenen Garten und auf dem Balkon erlaubt. Wenn es heiß wird, darf man also in der Regel die Hüllen fallen lassen. Dementsprechend eindeutig ist die Rechtslage aber nicht, denn Nachbarn müssen das nackte Sonnenbad nicht immer akzeptieren. Daher kann das Nacktbaden im Einzelfall doch ungewünschte Konsequenzen haben. 

Strafrechtliche Folgen beim Nacktbaden

Einerseits ist nacktes Sonnen im eigenen Garten grundsätzlich erlaubt. Andererseits kann es im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Entscheidend dafür ist die Lage des Gartens oder Balkons. 

Liegt der Balkon oder Garten so, dass er für andere Mieter, Nachbarn oder Spaziergänger gut einsehbar ist, können diese sich durch das freizügige Sonnenbad berechtigt gestört fühlen. In diesem Fall liegt dann beim nackten Sonnenbad doch eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wegen Belästigung der Allgemeinheit vor. 

Mietrechtliche Folgen beim Nacktbaden

Neben einem Ordnungsgeld kann beim nackten Sonnen auch eine mietrechtliche Kündigung drohen. Eine Kündigung droht vor allem dann, wenn mit dem freizügigen Sonnenbad gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden gestört wird. 

Wann genau die ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Mietvertrags droht, lässt sich aber nicht eindeutig feststellen. Auch hier fehlt es an einer eindeutigen Rechtsprechung. 

Kündigung des Mietverhältnisses wegen zu viel nackter Haut?

Einzig das Amtsgericht Merzig (AG Merzig) hat sich einmal mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Vermieter das Mietverhältnis kündigen kann, wenn sich andere Nachbarn über einen Sonnenanbeter beschweren. 

Das Gericht lehnte die Kündigung ab, weil die Beschwerden von Nachbarn kamen, die nicht im Mietshaus wohnen. Andere Mieter aus dem Mietshaus selbst hatten sich nicht beschwert. 

Daher war der Hausfrieden in diesem Fall nicht gestört. Wegen Sonnenbadens die Wohnung gekündigt zu bekommen, ist daher zwar unwahrscheinlich, aber unter Umständen trotzdem möglich. 

Neugierige Blicke der Nachbarn

Wer sich mit viel nackter Haut zeigt, muss grundsätzlich mit den Blicken der Nachbarn leben. Nachbarn müssen deshalb nicht gezielt wegschauen oder mit geducktem Kopf durch ihren Garten gehen, wenn die Nachbarin mal wieder unbekleidet die Sonne genießt. 

Gezielt beobachten dürfen sie ihre Nachbarin oder Nachbarn aber nicht. Erst recht nicht erlaubt ist es, das nackte Sonnenbad der Nachbarn zu fotografieren oder zu filmen. Wer seinen Körper im freizügigen Sonnenbad zur Schau stellt, muss zwar mit neugieren Blicken rechnen. Videoaufnahmen gehen jedoch zu weit und verletzen die Intimsphäre. 

Der Saunabesuch

Nicht nur die Finnen lieben ihre Sauna, sie erfreut sich auch in Deutschland großer Beliebtheit. Manch einer lässt sich sein eigenes Dampfbad in den Garten bauen. So auch ein Dortmunder Familienvater, der nicht nur den Saunagang liebte, sondern auch den anschließenden Nacktsparziergang im Garten. 

Dem ohnehin sehr streitlustigen Nachbarn missfiel das und er wollte sich nicht mit dem Anblick seines nackten Nachbarn abfinden. Deshalb versuchte er, dem Nachbarn gerichtlich verbieten zu lassen, sich nach dem Saunagang nackt in seinem Garten abzukühlen.

Amtsgericht verhängte Totalverbot

Das Amtsgericht gab dem Nachbarn recht. Dieser konnte durch seine detaillierte Beschreibung der Intimfrisur nachweisen, dass er den Nachbarn tatsächlich nackt in seinem Garten sehen konnte. Das Amtsgericht verbot dem Nachbarn nicht nur die nackte Abkühlung nach dem Saunagang, sondern legte ihm auf, dafür Sorge zu tragen, dass auch andere Personen sich nicht nackt in seinem Garten aufhielten. 

Durch dieses Totalverbot durften nicht einmal mehr seine Kinder unbekleidet im Garten spielen. Rechtskräftig wurde das Urteil aber nicht, denn der Familienvater ging in die zweite Instanz. Im dortigen Verfahren zog der Nachbar seine Klage wegen geringer Erfolgsaussichten zurück. 

Landgericht erlaubt das Nacktsein im Garten

Das Landgericht Dortmund (LG Dortmund) signalisierte dem Nachbarn mit sehr klaren Worten, dass es die Ansicht des Amtsgerichts nicht teile, denn der Anblick eines nackten Mannes nebenan sei aus Sicht der Berufungsrichter absolut hinnehmbar. 

Da der Garten in diesem Fall auch kein öffentlicher Raum sei, weil er von einer zwei Meter hohen Hecke umschlossen war, war es nicht gerechtfertigt, das Recht des Mannes einzuschränken. Im Ergebnis steht das Landgericht Dortmund wohl auch auf dem Standpunkt, dass Sonnenanbeter sich im eigenen Garten nackt aufhalten dürfen. 

Sport ohne Hüllen – Nacktradeln erlaubt? 

Für viel Ärger sorgen aber nicht nur Sonnenbad und Saunagänge, sondern auch der nackte Sport. Unglaublich, aber wahr: London, Mexico City, L.A, Lima, Santiago de Chile oder Kapstadt – in vielen Städten ist Nacktradeln oder FKK-Radeln ein beliebter Sport.

Seinen Ursprung hat dieser ungewöhnliche Sport unter anderem im heißen Spanien. Im Juni herrscht zum Internationalen Weltnacktradeltag aber in zahlreichen Metropolen Nackt-Alarm. Dieser kuriose Tag wird seit Jahren zelebriert und ist zu einer Mischung aus Körperertüchtigung und Protest geworden. 

Der Weltnacktradeltag am 9. Juni stößt nicht überall auf Gegenliebe

Die nackten Fahrradfahrer protestieren hauptsächlich für mehr Rechte der Radfahrer, mehr Fahrradfahrer oder den Umweltschutz. Die nackte Haut sorgt aber nicht überall für Begeisterung. Gerade in deutschen Städten benötigt die Aktion entweder eine gesonderte Genehmigung oder ist sogar ganz verboten. 

So sorgte 2005 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (VG Karlsruhe) für Aufsehen – denn die Richter verboten das FKK-Radeln am Weltnacktradlertag wegen grober Ungehörigkeit. Auch immer mehr Ordnungsämter verbieten die Aktion, da sie gegen die öffentliche Ordnung verstoßen würde. 

Unabhängig von diesem Event, gibt es zum Thema Nacktradeln keine Vorschrift. Nach den deutschen Gesetzen ist diese Form des Sports weder explizit verboten noch ausdrücklich erlaubt. 

Nackt Rad fahren kann generell problematisch sein

Außerhalb von speziell gekennzeichneten FKK-Gebieten oder speziellen Aktionen wie dem Weltnacktradlertag kann man sich mit dieser speziellen Variante des Fahrradfahrens aber schnell eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses oder Belästigung der Allgemeinheit einhandeln. 

Ersteres ist eine Straftat für, die allerdings sexuelle Motive voraussetzt. Letzteres eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld sanktioniert werden kann. 

 

anwalt.de-Redaktion
Tina Heil

 

[email protected]

Geschrieben

Und wieder so ein Sonntag-Lach-Thema.... Mensch, macht doch Sonntag einfach mal was anderes als euch irgendwelche dummen Fragen auszudenken! Zum Beispiel poppen?! Notfalls mit einer Gummipuppe..... *ironie

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Doppelplus:

Dass der oder die Exhibitionist/in voraussetzt, nicht von Kindern und Jugendlichen gesehen zu werden, setze ich hierbei voraus

Das kannst du nicht voraussetzen. In all den von dir genannten Beispielen besteht nun mal die Möglichkeit, dass auch Kinder und Jugendliche nicht unbeteiligt bleiben. 

Von mir aus kann jeder machen was, wann und wo er will. Es sollte aber auch jeder darauf achten, dass niemand dadurch belästigt wird.

Liegt mein Nachbar nackt im Garten und ich muss mich bemühen um ihn durch die Hecke sehen zu können, dann liegt das Problem bei mir.

Liegt er aber fröhlich wichsend im Vorgarten und präsentiert sich jedem vorbeilaufenden Hinz und Kunz, dann finde ich das überhaupt nicht lustig.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb mannmitbrille:

Ich finde es völlig in Ordnung.

Dein Ernst?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Selene09:

Liegt mein Nachbar nackt im Garten und ich muss mich bemühen um ihn durch die Hecke sehen zu können, dann liegt das Problem bei mir.

Liegt er aber fröhlich wichsend im Vorgarten und präsentiert sich jedem vorbeilaufenden Hinz und Kunz, dann finde ich das überhaupt nicht lustig.

Danke, genau darauf wollte ich eigentlich hinaus: Dass man schon aktiv gucken muss, um sich der Situation zu stellen.

 

"Sorry", aber das Vokabular gibt nur zwei Wörter her, die darauf passen: Nudismus und Exhibitionismus. Für mich ist "Nudismus" aber wie FKK völlig sex-/erotikbefreit, deshalb ist "Exhibitionismus" hier das Wort der Wahl, wenn es um Nacktheit mit Lustgewinn geht. Hier wird sofort in Schubladen gedacht und der wildwichsende Geisteskranke Im Stadtpark ist Thema und man wird genau so wie dieser angegriffen. Aber gut, so ist es eben, wenn man die Deutungshoheit gepachtet hat... schönen Sonntag noch.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Doppelplus:

 

  • ...sitzt im Auto und befriedigt sich selbst, so dass Passanten es sehen könnten.
  • ...fährt nackt im Auto spazieren.
  • ...raucht nackt auf dem Balkon oder hängt nackt Wasche auf.
  • ...spielt am FKK-Strand an sich herum.
  • ...wandert nackt im Wald.

 

Geschrieben

polizei rufen und zur anzeige bringen...auch wenn ich lieber mal ausprobieren würde, wie mein pfefferspray wirkt, wenn der typ ne reichliche ladung davon auf seinen zipfel bekommt:fire:

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten, schrieb Doppelplus:

 Aber gut, so ist es eben, wenn man die Deutungshoheit gepachtet hat... 

Ich habe oben dein EP nochmal zitiert, dir ging es nicht um das Privatgrundstück, auf dem sich andere bemühen müssten etwas zu sehen.

Der Gegenwind passt nicht in deinen Kram, daher versuchst du zurück zu rudern, das kann dir abkaufen wer will. Ich kaufe das nicht...:smirk: @Doppelplus

bearbeitet von Myraja
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Doppelplus:

Aber gut, so ist es eben, wenn man die Deutungshoheit gepachtet hat... schönen Sonntag noch.

Dann wäre es doch gut gewesen, wenn du im Eingangspost genau dieses Szenario als Beispiel genannt hättest. Aber schon die ersten beiden Beispiele in deiner Liste sprechen eine ganz andere Sprache. Und auch das "an sich herumspielen" am FKK-Strand und der Nacktspaziergang im Wald stoßen sicher nicht überall auf Gegenliebe.

EInzig nackt auf dem Balkon ist, je nach Umgebung, in Ordnung. Das aber auch nur, wenn der Balkon nicht einsehbar ist, analog eben zur Hecke bei der man sich schon echt bemühen muss um hindurch sehen zu können.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Doppelplus:

Dass der oder die Exhibitionist/in voraussetzt, nicht von Kindern und Jugendlichen gesehen zu werden, setze ich hierbei voraus und sollte nicht Bestandteil der Diskussion werden.

Wie soll das trennbar sein? Wie sollen deine Beispiele sicherstellen, das Kinder davor verschont bleiben? Mir persönlich wäre es egal, vorausgesetzt dies wäre gewährleistet, was in meinen Augen aber utopisch ist.

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