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Sex gegen TG


Fo****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor 27 Minuten, schrieb commingsoon:

 @Engelschen_72 und Andere

ich verstehe es so, dass für Arteras alle Frauen bei poppen.de Huren sind

ne, es sind ausgewählte Frauen, nämlich just die Frau, die Mann zu gerne haben würde wollen......und ich hab das so im Gefühl….es sind noch nicht mal 0,05% der Männer, die so reagieren...und hier..isses wie inner Bar, in der der Kerl fragt, willste ficken, kriegt er ne Schelle...[Meldung] und man wendet sich dem Mann zu, der einen als Frau auch interessiert.....

da unterstellt man doch nun nicht allen Männern per se, das sie Geld bieten...

 

**********

bearbeitet von CaraVirt
Textteile wg. Bezug auf inzw. gelöschte Inhalte entfernt
Geschrieben

Bin ich auch mal gespannt @Thorben-Hendrik.

vor 3 Minuten, schrieb WeiblicherMensch:

manche anzeigen verstoßen gegen die regeln und manche nicht obwohl beide männer bezahlen

Wenn man dem Link von Felix mal folgt, dann ist ganz klar definiert, daß das

Angebot eines Geldbetrages oder eines Geschenkes gegen Sex, wenn das kontaktierte Mitglied keinen Status “finanzielle Interessen” hat. Dabei ist die Art der Zuwendung, um die gefragt wird, nicht ausschlaggebend.

Egal mit was Mann "bezahlt", es ist nicht erlaubt. Ebenso nicht für Frauen.

vor 8 Minuten, schrieb commingsoon:

ich verstehe es so, dass für Arteras alle Frauen bei poppen.de Huren sind

Les ich nicht so.

Ich hab mich auch noch nie von solchen Angeboten beleidigt gefühlt, warum auch?

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

...

da unterstellt man doch nun nicht allen Männern per se, das sie Geld bieten...

...

Nö, nicht allen, hab ich ja auch nicht getan. Nur dem einen der so wie die bereits zitierte Aussage trifft.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb sexy_aischa:

Geld nicht Professionellen anzubieten, ist schlicht Förderung illegaler Prostitution und sowas von verboten.

Richtig ist: Straftatbestand der Beleidigung wäre zu prüfen (ob im konkreten Fall erfüllt, entscheidet wie immer ein Richter)

Beispiel: "Der Angeklagte hatte einer ihm nur flüchtig bekannten 18-jährigen Frau Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte habe mit seinem Angebot zum Ausdruck gebracht, die junge Frau sei käuflich wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen. Die Revision des Angeklagten zum OLG hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 06.01.2011 – 1 Ss 204/10, BeckRS 2011, 00925)." - Quelle: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.01.2011, Rechtsgebiete: Materielles Strafrecht [Link darauf sicher nicht erlaubt hier; sollte aber mit den Stichworten zum Fall zu finden sein]

Interessanter Grundgedanke aber. Zeugt von einem gut funktionierenden "Rechtsgefühl". Was sich ja (mitunter bedauerlicherweise) nicht immer im Gesetzestext so wiederfindet. Mit der "Trennung" von Förderung illegaler Prostitution und Förderung von Prostitution bin ich auf die Schnelle überfragt. Ich verstehe aber zumindest das "Gesuchte". Ob man da rechtlich rankommt und mit Abstellung auf welchen Tatbestand? Wird doch mal jemand vom juristischen Stand mitlesen?!

Übersehen wurde ggf.: Die Anzeigen sind m.E. nach auch für Nicht-Mitglieder einsehbar, richtig? Sonst hätte man argumentieren können, solche Anzeigen wären überflüssig, da die Gesamtheit der potentiellen Leser ja bekannt ist. Man schaltet auch keine Anzeigen auf, wo kann ich Brötchen kaufen, wenn es Profile gibt, die gezwungen sind, sich als Bäcker und Nicht-Bäcker auszuweisen. Also gänzlich unproblematisch erscheint mir die Nummer nicht, falls der Leserkreis geschlossen wäre.

P.S. Wenn der Typ zu doof is, mal die Escorts in der Gegend rauszufiltern, findet der hoffentlich noch die Kreditkarte, um die Dame der Wahl zu bezahlen. :sweat_smile:

Geschrieben
Gerade eben, schrieb commingsoon:

Nö, nicht allen, hab ich ja auch nicht getan. Nur dem einen der so wie die bereits zitierte Aussage trifft.

haste geldangebote bekommen?? - nein - also hat dich noch kein Mann für nen leichtes Mädchen gehalten, das man mit €€ überzeugen kann.....und wenn ja, jibbste ihm eine hinter de Ohren - lernter, das es hier anders looft….

Geschrieben

Als Mann zahlt man immer.

So, oder so.

Als Frau auch..

Und sei es nur der “Kaffee“.

Oder Blut, Schweiß und Tränen. Verletzte Gefühle? Geld ist doch nur “ein“ Tauschmittel. ;)

Geschrieben

richtig "Glück" hat DER, der Geld (oder sachwerte Leistungen) bietet und dabei auf eine Beamten-Lady aus dem ÖD trifft... ;-)

weil SIE nach dem Prinzip: "...die Geringfügigkeit besitzt eine Obergrenze von 25 Euro..." handeln muss... *lächel...

um hier(!!!) mal wieder ein wenig "locker" zu werden... :-)

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb sportiv50:

richtig "Glück" hat DER, der Geld (oder sachwerte Leistungen) bietet und dabei auf eine Beamten-Lady aus dem ÖD trifft... ;-)

weil SIE nach dem Prinzip: "...die Geringfügigkeit besitzt eine Obergrenze von 25 Euro..." handeln muss... *lächel...

um hier(!!!) mal wieder ein wenig "locker" zu werden... :-)

ist se hier im dienst....??

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Engelschen_72:

 

Les ich nicht so.

Ich hab mich auch noch nie von solchen Angeboten beleidigt gefühlt, warum auch?

Da ist was dran:flushed:

würde ja bedeuten, dass es eine Beleidigung wäre als Hure bezeichnet zu werden... hm :hushed:???

Was wohl wiederum aussagt, dass ich Huren einen niedrigeren Stellenwert beimesse. Sie sind Huren - im bestgemeinten Sinne - und das ist vollkommen ok.

Geehrt fühle ich mich von der Aussage aber trotzdem nicht und möchte eben immer noch nicht akzeptieren, dass alle Frauen hier Huren wären.

Hab ich jetzt n Brett vorm Kopp??

 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb DickeElfeBln:

ist se hier im dienst....??

wenn sie im "Dienst" hier ist... Ja! :-) "Bitte lächeln" *s*

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

....und wenn ja, jibbste ihm eine hinter de Ohren - lernter, das es hier anders looft….

:clapping::clapping::clapping::thumbsup:

Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb maria_von_falkenburg:

Interessanter Grundgedanke aber. Zeugt von einem gut funktionierenden "Rechtsgefühl". Was sich ja (mitunter bedauerlicherweise) nicht immer im Gesetzestext so wiederfindet. Mit der "Trennung" von Förderung illegaler Prostitution und Förderung von Prostitution bin ich auf die Schnelle überfragt. Ich verstehe aber zumindest das "Gesuchte". Ob man da rechtlich rankommt und mit Abstellung auf welchen Tatbestand? Wird doch mal jemand vom juristischen Stand mitlesen?!

 

Illegale Prostitution ist nach dem neuen ProstSchG, Prostitution ohne amtliche Anmeldung. Also "geheime" Prostitution. Und diese soll durch das neue Gesetz vermieden werden. Wenn nun eine Frau, die nicht als Prostituierte angemeldet ist, dieses TG annimmt, macht sie sich der illegalen Prostitution schuldig und der Mann der ihr das TG angeboten hat, fördert diese Form der Prostitution, eben durch sein Angebot. So hat man mir das zumindest bei Hydra, einer Beratungsstelle für Prostituierte erklärt.

Nutzt der Mann dann auch noch eine Notlage der Frau aus...

Laut Finanzamt gibt es zwar einen Freibetrag aber sie muss sich vorher anmelden. Und dann gibt es auch noch "geldwerte Leistungen" die ebenfalls berücksichtigt werden.

Einfach nur ein Fi-Profil wird nicht reichen. Sie braucht ne Anmeldung bei der Polizei, muss einem Beratungsgespräch beiwohnen, sich untersuchen lassen und auch noch "Zuverlässig" sein. Und eine Steuer-Nr. braucht sie auch noch. Selbst bei einem klitzekleinen Taschengeld.

  • Moderator
Geschrieben
vor 54 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Beispiel 1: Ich poste eine Dateanzeige und biete darin Geld. Erlaubt oder nicht?

Nicht erlaubt. Es sei denn, Du schreibst explizit dazu, dass Dein Gesuch ausschließlich an Escort-Mitglieder gerichtet ist. Und Du auch auf keine Antwort von einem non-Escort-Mitglied reagierst (denn wenn eine solche Konversation von dem non-Escort-Mitglied gemeldet wird, ahnden wir das entsprechend).
 

vor 54 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Beispiel 2: Ich stelle im Forum ein Post ein "to whom it concerns" und schreibe, dass ich jeder Frau, die mit mir vögelt x € biete. Erlaubt oder nicht erlaubt?

Nicht erlaubt. Aber eine solche Anfrage würde von der Moderation erst gar nicht freigeschaltet. Du würdest in der Ablehnbegründung die Info von der Moderation erhalten, dass solche Angebote hier nicht zulässig sind und massiv geahndet werden. :coffee_happy:
 

vor 54 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Beispiel 3: Ich post hier "Hey Caravit, mit Dir vögeln wäre mir x € wert". Erlaubt oder nicht?

Nicht erlaubt. Ein solcher Beitrag würde von der Moderation (oder mir ;)) entfernt werden und Du erhälst dazu die o.b. Info.
 

vor 54 Minuten, schrieb Thorben-Hendrik:

Beispiel 4: Ich schicke Dir eine PN gleichen Inhalts Erlaubt oder nicht?

Nicht erlaubt. Ob dieses Angebot dann aber geahndet wird oder nicht, hängt davon ab, ob ich die Konversation melde. ;)


LG
Carmen, Community Team

Geschrieben (bearbeitet)
vor 7 Minuten, schrieb CaraVirt:

Nicht erlaubt. Ein solcher Beitrag würde von der Moderation (oder mir ;)) entfernt werden und Du erhälst dazu die o.b. Info.

... und von mir noch einen Kommentar, den sie auch löschen würden. :smiley:

Falls sie nicht schnell genug löschen. :P

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Naja, es macht eine Unterschied, ob du Geld nimmst oder es bietest. Wenn du es nimmst, ist das eine Geschäftstätigkeit, die entsprechend versteuert werden muss - und dir auch einen Gewinn bringen muss. Alles andere wäre ja eine unsinnige Kalkulation. Und als Geschäftstätige(r), musst du hier einen entsprechenden Account bezahlen, damit du die Dienstleistung anbieten darfst. Das heißt: Du musst die Accountgebühr mit in deine Kalkulation einbeziehen. Zusätzlich zu Fahrtkosten, Miete für Räumlichkeiten, Hygieneprodukte und regelmäßige ärztliche Untersuchungen. Kurz und gut „Betriebskosten“. Wenn du aber derjenige bist, der Geld BIETET, dann ist das ja mehr oder weniger der Hinweis, dass diejenigen, Dienerinnen entsprechende Dienstleistung anbieten, sich gern melden dürfen. Als Bietender musst du aber nichts versteuern und betreibst ja kein Gewerbe. Somit brauchst du auch keinen besonderen Account und die Sache is geritzt.
Geschrieben
vor 46 Minuten, schrieb maria_von_falkenburg:

Beispiel: "Der Angeklagte hatte einer ihm nur flüchtig bekannten 18-jährigen Frau Geld für die Vornahme sexueller Dienste angeboten. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn wegen Beleidigung nach § 185 StGB zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte habe mit seinem Angebot zum Ausdruck gebracht, die junge Frau sei käuflich wie eine Prostituierte. Dies sei ihm bewusst gewesen und er habe die damit geäußerte ehrverletzende Herabsetzung billigend in Kauf genommen. Die Revision des Angeklagten zum OLG hatte keinen Erfolg (Beschluss vom 06.01.2011 – 1 Ss 204/10, BeckRS 2011, 00925)." - Quelle: Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 16.01.2011, Rechtsgebiete: Materielles Strafrecht 

😍😍

Wobei ich natürlich den Fischer-Kommentar und nicht so ein lausiges Lehrbuch bevorzuge 😁

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten, schrieb Shibumi:

😍😍

Wobei ich natürlich den Fischer-Kommentar und nicht so ein lausiges Lehrbuch bevorzuge 😁

Ich hatte so gehofft, du würdest was sagen ... klär uns bitte auf ... wie is es ... :praise: ... Also auch die Sache mit stehen sie nur mit Bekanntgabe Escort geht auch in einem Problem? Wie wird das gehandhabt?

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Dienstleistung gegen Lohn anbieten: Angebot. Rechtlich genau geregelt. Zu erkennen geben daß man ein Angebot in Betracht zieht: Dafür gibts nichtmal nen rechtswirksamen Begriff soweit ich weiß...denn es ist nichtmal ne eindeutige Willenserklärung da das entsprechende Angebot fehlt.. Weiß nicht was daran nun nicht auseinanderzuhalten ist....
Geschrieben (bearbeitet)

Verstehen könnte ich´s wenn User (mir persönlich ist schlicht mal egal ob männlich/weiblich/TS/TV..) in Dateanzeigen oder auch in Nachrichten -irgendwas- für Lohn anbieten (Janz ehrlich...Taschengeld bekam ich mit 10....) ohne ein entsprechendes Profil hier zu haben. Das ist nicht ok, unfair den "vernünftigen" Dienstleistern gegenüber und...der Page geht Geld verloren ;) Aber ich verstehe nicht warum ich hier nicht schreiben kann: Biete auch Geld für ne geile Massage, meldet Euch! Klar sind dann eventuell diejenigen angeschissen die kein FI-Profil haben und sich trotzdem melden, nur...das kann den anderen (TE) doch egal sein oder? Ich kann doch hier suchen was ich will...solange ich nicht meine Dienstleistung für Gegenleistung anbiete...

bearbeitet von RedArtemis
Geschrieben
vor 24 Minuten, schrieb RedArtemis:

Zu erkennen geben daß man ein Angebot in Betracht zieht: Dafür gibts nichtmal nen rechtswirksamen Begriff soweit ich weiß...denn es ist nichtmal ne eindeutige Willenserklärung da das entsprechende Angebot fehlt.. Weiß nicht was daran nun nicht auseinanderzuhalten ist....

Doch, gibt es. Nennt sich "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) 

 

vor 48 Minuten, schrieb maria_von_falkenburg:

Ich hatte so gehofft, du würdest was sagen ... klär uns bitte auf ... wie is es ... :praise: ... Also auch die Sache mit stehen sie nur mit Bekanntgabe Escort geht auch in einem Problem? Wie wird das gehandhabt?

Ich würde Dir echt gerne ausführlich antworten, aber von dem Thread bekomme ich einfach nur garstige Kopfschmerzen....Es ist so, dass § 180a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 StGB ("zur Prostitution anhält") und §§ 3, 33 ProstSchG völlig unterschiedliche Gesetzesintentionen haben. Man kann diese Rechtsnormen eben nicht so einfach verknüpfen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten, schrieb Shibumi:

Doch, gibt es. Nennt sich "invitatio ad offerendum" (Einladung zur Abgabe eines Angebots) 

 

 

Danke für die Info ;)

bearbeitet von RedArtemis
Geschrieben
Gerade eben, schrieb RedArtemis:

Danke für die Info :)

Gerne... Juristen haben eben jeden Scheiss definiert 😁😁

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Shibumi:

Gerne... Juristen haben eben jeden Scheiss definiert 😁😁

Deshalb lasse ich mich da durchaus belehren (zugegebenermassen nachdem ich´s grad selbst gecheckt habe *lol*) 

Rechtlich isses halt trotzdem nicht bindend, da kein "Angebot"...doch wie nun jemand mit -sozusagen Hausrecht wie hier auf poppen- das händelt....is eben ne andere Sache.

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Shibumi:

Gerne... Juristen haben eben jeden Scheiss definiert 😁😁

Nur per Definition sind die einen drin und die anderen draußen. Alles andere wäre Willkür. Sorry, für Spaßbremsung. Fand ich angebracht hier.

Geschrieben (bearbeitet)

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten und überaus interessanten Diskussionen. Ich habe mal was kopiert.......... 

 

>>>>>>

CaraVirt   

 

Geschrieben vor 1 Stunde

  vor 2 Stunden, schrieb Thorben-Hendrik:

Beispiel 1: Ich poste eine Dateanzeige und biete darin Geld. Erlaubt oder nicht?

Nicht erlaubt. Es sei denn, Du schreibst explizit dazu, dass Dein Gesuch ausschließlich an Escort-Mitglieder gerichtet ist. Und Du auch auf keine Antwort von einem non-Escort-Mitglied reagierst (denn wenn eine solche Konversation von dem non-Escort-Mitglied gemeldet wird, ahnden wir das entsprechend).  <<<<<<

 

Genau von solch Anzeigen rede ich. Die sind nicht an Escorts gerichtet sondern an die Allgemeinheit hier.

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bearbeitet von CaraVirt
Textteile wg "Support-Interna" entfernt
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