Ar**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Hi, sorry, aber hier wird viel Missverständliches geschrieben. Mir ist hier z.B. nicht klar ob ihr in Scheidung lebt d.h. ein RA schon die Scheidung eingereicht hat und ihr im Trennungsjahr seit. Finde es auch rel. eigenartig sich über Untreue auf einem Portal wie poppen zu beschweren. Wenn nicht, sucht euch schnell nen neuen Mediator um die Situation zu lösen. Denn die beschriebenen widersprüchlichen Dinge wie auf der einen Seite kuscheln u. küssen wollen, aber auf der anderen weiter mit anderen poppen sorgen nicht gerade für Klarheit. Mir kommt es vor als wenn sie sich im Moment ganz wohl fühlt in der Situation. Das würde ich ihr auch sagen und alle Versuche in der Richtung blocken. Kann sein das sie polyamor ist und da kein Problem drin sieht, aber als monogamer kommt man damit nicht o. nur schwer klar und das solltest du ihr auch deutlich sagen. BTW die Frau deines Exfreundes hätte von mir schon längst Bescheid bekommen über das Verhalten ihres Kerls inkl. der geposteten Screenshots. Wenn die Scheidung eingereicht ist wird jede Intimität und wenn es nur ein intimer Kuss ist als Neubeginn des Trennungjahres gesehen. Das nächste ist das du und deine Angetraute zweite Rolle spielen sollten - In der ersten Pos. steht das Kind, das Ziel muss sein, daß beste für das Kind zu erreichen und das beste ist nicht wenn das Kind mitbekommt das ihr euch streitet bzw. die Spannung mitbekommt. Wenn schon keine Mediation für die Eherettung möglich ist, so ist doch eine nötig um dafür zu sorgen das das Kind möglichst wenig Schaden nimmt. Dafür sollte man schon früh mit dem Jugendamt zusammen arbeiten. Wenn du meinst das sie ihre Spielereien vor dem Kind macht, benötigst du Beweise dafür genauso wie du Beweise dafür benötigst das sie dir das Kind entzieht o. die Gefahr dazu besteht. Alles dokumentieren und am besten Zeugen o. Aufnahmen von Gesprächen wo sie das zum Ausdruck bringt. Aufnehmen ist hierbei aber eine Grauzone. Kindesentziehung ist btw strafbar und wenn sie dieses macht ist es angebracht dieses anzuzeigen da es ein Argument ist für das Sorgerecht auf deiner Seite. Ohne Anzeige gibt es keine Beweismöglichkeit. Zudem finde ich solltest du das Thema hier beenden und zu profamilia, trennungsväter o.ä. damit ihr Hilfe bekommt. Gesund ist die Situation sicher nicht.
su**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Lass dir endlich ein paar Eier wachsen. Sie ist ausgezogen: darüber solltest du schon mal froh sein, so brauchst du sie schon mal nicht mehr rausschmeißen. Realisiere das die Beziehung im Arsch ist. Wenn du ihn umlegst oder nur in die Fresse haust, gehst du mit großer Wahrscheinlichkeit in den Knast, das sollte dir klar sein. Und was ist dann mit deinem Kind? wenn der Papa nicht mehr da ist. Vergiss die beiden, und kümmere dich um dein Kind, danach suchst du dir eine neue Freundin. Und schon ist alles halb so schlimm.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 10 Stunden, schrieb Tomy321: da ich weiß das sie auch vor dem kind ihre "Triebe" auslebt... Das ist ganz schön harter Toback. So wie du schreibst, würde es bedeuten, sie hat IM BEISEIN von eurem Kind, Sex mit ihrem Lover. 🤔 Wenn dem, so sein sollte, woher auch immer du das weißt, kümmer dich drum, dass das Kind zu dir kommt.
hotpack51 Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 würde sagen das du als erstes mal dich damit abfinden musst das die Beziehung hin ist. Also solltest du eine Rechtsanwalt kontaktieren und zu sehen das du die Scheidung einreichst. Wenn es stimmt was du schreibst, solltest du zu sehen das solche Menschen aus deinem Leben verschwinden (deine jetzige Frau und dein ehemaliger "Freund). Dann sehe zu das du entweder das Sorgerecht für dein Kind bekommst oder aber ein regelmäßiges Besuchsrecht. Nur wenn es so ist wie du schreibst, würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Bemitleide dich nicht selbst, sonder unter nimm etwas und zeige den beiden Ihre Grenzen auf.
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 du darfst dir jetzt keinen fehler erlauben. Es heißt im Zweifelsfall immer für die Mutter. (oder, wenn die umgebung da nicht kindgerecht ist, wird es vielleicht sogar in obhut genommen!) und wenn das erst mal eingefahren ist, gibt es kaum noch einen Ausweg. Ich würde erst mal mit keinem anderen reden als mit einem Fachanwalt für Familienrecht, bevor du irgendetwas tust oder irgendjemandem etwas sagst.
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 9 Stunden, schrieb MOD-Draconis: Das Jugendamt ist IMMER einzuschalten Davon rate ich dringenst ab!
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Kann Deine Gefühle sehr gut verstehen... Mein Bruder hatte sich damals in meine Ex-Frau verliebt... unfassbar... Lass die doch ihr eigenes Karma versauen...
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 11 Stunden, schrieb Lotus007: Als erstes kann sie dir das kind nicht verwehren du bist der vater. theoretisch nicht, aber in der Praxis stellt sich das Jugendamt über das Gesetz. das sieht dann so aus dass man nach einer Inobhutnahme alle 6 Wochen 45 minuten begleitetes Besuchsrecht bekommt, wenn man sich anstrengt. Auch wenn dem Vater überhaupt kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Dann ziehen sich die Gerichtsverhandlungen über mehrere Jahre, was das Argument dann immer stärker werden lässt, dass eine Änderung nicht gut für das Kind wäre. Am ende bekommst du doch recht, aber die Jahre sind weg, die kann dir keiner wieder geben.
Ch**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Zunächst einmal würd ich das mit dem "Umbringen" baldigst vergessen. Damit schadest Du ihm, Dir und nicht zuletzt auch sehr Deinem Kind. Ich würde an Deiner Stelle das Gespräch mit ihr suchen - und zwar mit der Einstellung: Es ist völlig okay, dass Du eine Affäre mit dem Dingsbums hast, aber wir müssen jetzt einen Weg finden.. ect. Wenn Du Ihr das Gefühl gibst, dass Du mit dieser Angelegenheit umgehen kannst und Herr Deiner Gefühle (und Fäuste) bist, wird es beiden vielleicht leichter fallen, es zuzugeben - falls es überhaupt so ist wie Du denkst. Eifersucht und Trauer in der Mixtur trüben ja manchmal die Sinne etwas. ;-) Viel Erfolg Dir. Und bleib cool.
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 (bearbeitet) ich habe einen Bekannten, der hat sein Kind im Alter von 2 bis 5 nicht gesehen. Dann hat er Recht bekommen. Das ist nicht der einzige Fall, den ich kenne. *********** bearbeitet Juni 17, 2018 von MOD-Draconis Emotional geleiteter Textteil entfernt.
ricony2000 Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Du doof zeig die Screenshots seiner Frau und Spiel dann ihr Verständnisvoller Freund da du die Situation ja kennst. Dann tröste sie und sei da und verhindere das sie ihm verzeiht in dem du die erste Wahl wirst für ein Beratungs Gespräch.... Dann fick sie 😉.. Und wer weiß vielleicht ist das dann die wirkliche Frau die für dich schön immer bestimmt wahr und du der Mann für sie.
Wi**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 (bearbeitet) vor 12 Stunden, schrieb Tomy321: Meine Ehefrau hat mich verlassen weil sie was mit meinem "besten freund" hat, Was soll ich nur machen? Bitte nur ernsthafte antworten... So etwas soll vorkommen wenn man sich auf solchen Portalen anmeldet und Frau kommt plötzlich dahinter Finde dich damit ab, beginn ein neues Leben. Sei deinem Kind trotz allem immer ein guter Vater. Viel Erfolg für die Zukunft. Ps. du schreibst in deinem Profil das die Ehrlichkeit sehr wichtig ist ? Du gibst Single an ? Sorry, mein Mitleid hält sich in Grenzen, schön das deine Frau ihren Spaß hat, denn du hast ihn ja auch gesucht bearbeitet Juni 17, 2018 von Wifesharing-Forever
Be**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 12 Stunden, schrieb v1980er: Lass die beiden machen, hab Verständnis dafür und lass deine Türen für sie offen. Und was ist mit ihm? Zeigt sie denn Verständnis für ihn? Lieber TE, ich kann Dir nur von meiner eigenen Erfahrung berichten und da waren keine Kinder im Spiel. Mein Ex meinte auch, mich mit meiner vermeintlich besten Freundin betrügen zu müssen. Er hatte aber soviel Arsch in der Hose, mir irgendwann "reinen Wein" einzuschenken. Ich habe daraufhin, bei meiner vermeintlichen Freundin angerufen und sie gefragt, ob sie mir nix zu sagen hätte, was sie verneinte. Darum hatte ich den Kontakt zu ihr, komplett eingestellt. Mein Ex hingegen, versprach, wenn ich ihm noch eine Chance geben würde, den Kontakt zu der Anderen , ebenfalls komplett abzubrechen. Nur hat er das nicht getan! Mein Vertrauen zu ihm, war komplett zerstört und ich bin definitiv nicht stolz darauf, aber ich habe angefangen in seinem Handy zu schnüffeln. Was für mich selbst ein absolutes NOGO war, habe ich gemacht. Und ich habe mich selbst dafür gehaßt! Auch wenn es sich bestätigte, dass mein Mißtrauen zu Recht bestanden hatte! Er hatte ihre Nummer unter einem Männernamen abgespeichert und meinte mich so täuschen zu können. Pech für ihn, war nur, dass ich ihre Nummer auswendig kannte und den Bluff durchschaut habe. Zwischen seiner "Beichte" und dem endgültigem Bruch, lag fast ein ganzes Jahr. Ich wollte meine langjährige Beziehung, einfach nicht kampflos aufgeben. Gebracht hat es nur, eine Verzögerung der Trennung und eine Verlängerung des Schmerzes. Letztlich habe ich Beide in den Wind geschossen und für mich, war es das Beste, was ich tun konnte. Denn erst nach dem endgültigem Aus, konnte ich langsam zu mir zurück finden. Klar, eine Trennung tut sauweh! Vor allem, wenn man den / die Partner/in eigentlich noch liebt! Aber ein zerstörtes Vertrauen, baut sich nicht mal eben so , wieder auf! Könnte ich die Zeit zurück drehen, bis zu dem Zeitpunkt, wo er mir das gebeichtet hatte, dann würde ich genau da den Cut ansetzen und mich trennen. Es hätte mir sehr viel Schmerz erspart, wenn ich gleich "Nägel mit Köpfen gemacht hätte... Was Du nun für Dich entscheidest, kannst nur Du selbst wissen! Ich wünsche Dir ganz viel Kraft und auf jeden Fall, dass Du es gut überstehen wirst! Egal wie Du Dich entscheidest. Zum Thema Kind, ich weiß aus meinem Bekanntenkreis, dass es möglich ist, dass der leibliche Vater, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt. Wichtig ist, dass Du nicht auf Dein Sorgerecht verzichtet hast! Wenn doch, beantrage so schnell als möglich, das Sorgerecht!
winternick Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 11 Stunden, schrieb Hermes86: "......falscheM, verletztem Stolz. Denn......" ".....wenn du wegen eines solchen Fliegenschisses ankommst." Hab mir sagen lassen, dass lesen eine bildende Wirkung haben soll und kann das all denen empfehlen, die sich mit der Deutschen Grammatik schwer tun. Ich persönlich tue mich immer schwer damit, Leute ernst zu nehmen, die so gebrochen sprechen oder schreiben. ;-) Ich bin keine gebürtige Deutsche, das nur mal so zur Information Möchte dich mal sehen wenn du in Finnland nach nur einigen Jahren dort schreiben sollst, ob du dann finnisch in Schrift genauso gut beherrscht wie ich Deutsch ? vor 11 Stunden, schrieb svenmomo1: TheArtist, das war früher mal so, heute haben (theoretisch zumindest) beide das Sorgerecht und wird im einzelfall dann entschieden bei wem das kind lebt, das schuldprinziep wer fremdgeht hat schuld und ist der buhmann gibt es so nicht mehr, ich hab es durch, und ich habe durchgesetzt das wir ein wechselmodell haben in meinem Heimatland ist das Wechselmodell nach einer Trennung erst mal das normale, bedeutet wer was anderes will muß erst mal vor Gericht gehen. Und das Schuldprinzip gibt es schon ewig nicht mehr, Deutschland ist da sehr sehr rückständig. Aber Finnland war auch das erste Land in Europa 1885 wurde das schon aufgehoben, genauso wie Gütertrennung usw. alles was Deutschland erst in der 1980er Jahren gesetzlich anfing zu verankern. vor 12 Stunden, schrieb Tomy321: Echt? Ist ja toll das du so gut Bescheid weißt... das ganze ist schön über ein Jahr her, nur jetzt bekomme ich ständig irgendwelche Sachen gesteckt und habe auch vor zu reagieren... Aber toll das andere Leute (wie du zum Beispiel) so tolle menschenkenntnisse haben... du hast zwei Accounts ? Oder sitzt der Te neben dir das du für ihn antworten kannst ?
Be**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 9 Stunden, schrieb Tomy321: vor 10 Stunden, schrieb WeiblicherMensch: ??? Wie ist das zu verstehen ?? was meinst du damit genau. Damit meine ich "hausparty" wärend das Kind nebenan liegt und einen stecher über Nacht da lassen den das Kind (2 1/2) möglicher weise morgens sieht... Sorry, aber das ist etwas, was Dich gar nix angeht und auch das Kindeswohl wird dadurch nicht beeinträchtigt. Solange sie dem Kind nicht erzählt, dass jeder neue Lover, jetzt der neue Papi sei!
Ar**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 56 Minuten, schrieb FoldyFlaps: ich habe einen Bekannten, der hat sein Kind im Alter von 2 bis 5 nicht gesehen. Dann hat er Recht bekommen. Das ist nicht der einzige Fall, den ich kenne. Wenn ich es nicht wüsste, würde ich nicht glauben, wie das Jugendamt agiert. Mit Verleumdungen, sich gegenseitigem Decken und Fehler vertuschen. Auch alle Instanzen, die dann noch dazu geschaltet werden, um die Sache neutral zu werten, Kinderschutzbund, Verfahrensbeistand der Kinder, Lanschaftsverband, gerichtspsychologe, Lehrer, wenn du Pech hast, sogar der Richter selber: eine Mischpoke von niederträchtigen Strippenziehern und rückgratlosen Mitläufern. Und wenn du nicht mit dem JA zusammenarbeitest wirst du als unbelehrbar gesehen und schlecht bewertet - BTW, der Richter beauftragt im Sorgerechtstreit immer das JA zur Beurteilung der Situation. Wenn du schon vorher zeigst das dir das "Wohl des Kindes" am Herzen liegt, fällt das Urteil ganz anders aus als wenn der Gutachter vom JA nur mal eben 1 Std. mit dir geredet hat.
winternick Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 9 Stunden, schrieb Tomy321: Damit meine ich "hausparty" wärend das Kind nebenan liegt und einen stecher über Nacht da lassen den das Kind (2 1/2) möglicher weise morgens sieht... so so und das ist Triebe ausleben ? Mach dich nicht lächerlich. Wenn man keinen Sex haben darf Nachts wenn Kind schläft hätten wohl nicht so viele Geschwister....dieses Argument ist absolut lächerlich bitte benutze es beim Jugendamt...die lachen dich dann massig aus und natürlich darf auch mal einer da sein wenn Kind wach wird und frühstückt gemeinsam...auch das ist ein absolt lächerliches Arrgument
deinkleinesgeheimnis Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 45 Minuten, schrieb Befana: Und was ist mit ihm? Zeigt sie denn Verständnis für ihn? Kennst du das Sprichwort: wie du mir, so ich dir...? Meist ist es doch so: was ich anderen gebe, bekomme ich auch zurück... Ist zumindest meine Erfahrung.
Ne**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Du musst mit ihr sprechen ,sonst wird das nichts.!!
Ar**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 12 Minuten, schrieb winternick: Ich bin keine gebürtige Deutsche, das nur mal so zur Information Möchte dich mal sehen wenn du in Finnland nach nur einigen Jahren dort schreiben sollst, ob du dann finnisch in Schrift genauso gut beherrscht wie ich Deutsch ? in meinem Heimatland ist das Wechselmodell nach einer Trennung erst mal das normale, bedeutet wer was anderes will muß erst mal vor Gericht gehen. Und das Schuldprinzip gibt es schon ewig nicht mehr, Deutschland ist da sehr sehr rückständig. Aber Finnland war auch das erste Land in Europa 1885 wurde das schon aufgehoben, genauso wie Gütertrennung usw. alles was Deutschland erst in der 1980er Jahren gesetzlich anfing zu verankern. Hi, Schuldprinzip gibt es DE auch schon ewig nicht mehr - es gibt diese eine Art Schuld über die Hintertür im Bereich Unterhalt, was ich aber vollkommen ok finde. Wenn ein Partner fremd geht, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt vom anderen Partner. Hätte sich ja vor dem fremdgehen überlegen kann was riskiert wird. Ich finde teilweise aber das finnische Recht rückständig und ungerecht - Laut finnischen Recht ist es z.B. so dass wenn ich persönlich etwas erbe wird das trotzdem bei Trennung aufgeteilt wenn man nicht extra für das Erbe vereinbart das es alleiniges Eigentum des Erben ist. Und wer denkt an so eine Vereinbarung wenn alles noch ok ist. Da kann es dann passieren das das Elternhaus dem Expartner zugeschrieben wird obwohl diese Person moralisch gesehen kein Recht dran hat. Gleiches gilt für Dinge die man mit in die Ehe gebracht hat. In DE gehört es dem der es geerbt hat und was man in die Ehe bringt oder eindeutig einer Person zugeordnet werden kann gehört ihr auch. Wenn einer Briefmarken sammelt und der andere nicht dann ist die Sammlung der Person zuzuordnen und gehört ihr auch. Scheidungsrecht ist in DE schon halbwegs ok. Was in DE schei.... ist, ist das Sorgerecht und Unterhaltsrecht. Z.B. die beliebte Praxis in DE nach der Trennung mit dem Kind in eine andere Stadt zu ziehen damit der Partner schwer Zugriff hat sorgt in anderen Ländern für Konsequenzen. In Frankreich z.B. wird der Kindsunterhalt gekürzt, USA bekommt wer mit dem Kind mehr als 100km weg zieht das Sorgerecht entzogen und es fällt an den Expartner. Empfohlene Praxis in DE für nicht schulpflichtige Kinder ist btw mittlerweile das Wechselmodell. Unterhalt wie gesagt hakt auch, da nur das Einkommen des Unterhaltspflichtigen betrachtet wird. Leben die Kinder z.B. bei einem Elternteil mit einem fettem Monatseinkommen u. der Unterhaltspflichtige bezieht Hartz IV muss dieser trotzdem noch Unterhalt zahlen, sich anteilig an Kosten beteiligen wie z.B. Ganztagsschule, Kindergarten usw. auch wenn das die Person unter das Existenzminimum zieht denn in Bezug auf Kinder hat man einen sehr niedrigen Selbstbehalt. Auch gibt es nicht wie in anderen Ländern eine Strafe für nicht einhalten des Besuchsrecht. In div. anderen Ländern wird der Unterhalt gekürzt wenn man das Kind als Unterhaltspflichtiger nicht mind. zwei Wochenenden/Monat und die Hälfte der Ferien bei sich hat. Zusätzlich wird der Unterhalt in den Ferienmonaten angepasst und es muss nur Unterhalt für die Zeit gezahlt werden wo das Kind nicht beim Unterhaltspflichtigen ist. Wer sich dagegen als Unterhaltspflichtiger nicht um Kontakt bemüht muss mehr Unterhalt zahlen. Das ganze so o. so ähnlich in DE zu ändern würde manche Problem in DE in dem Bezug zumindest vermindern.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 2 Stunden, schrieb FoldyFlaps: theoretisch nicht, aber in der Praxis stellt sich das Jugendamt über das Gesetz. das sieht dann so aus dass man nach einer Inobhutnahme alle 6 Wochen 45 minuten begleitetes Besuchsrecht bekommt, wenn man sich anstrengt. Auch wenn dem Vater überhaupt kein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Dann ziehen sich die Gerichtsverhandlungen über mehrere Jahre, was das Argument dann immer stärker werden lässt, dass eine Änderung nicht gut für das Kind wäre. Am ende bekommst du doch recht, aber die Jahre sind weg, die kann dir keiner wieder geben. Glaub mir ich bin gerade mitten drin. Und ich muss die kinder an den kindsvater aushändigen. Egal was in der ehe war und wie er die kinder jetzt gegen mich aufhetzt.
Ar**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor 48 Minuten, schrieb winternick: so so und das ist Triebe ausleben ? Mach dich nicht lächerlich. Wenn man keinen Sex haben darf Nachts wenn Kind schläft hätten wohl nicht so viele Geschwister....dieses Argument ist absolut lächerlich bitte benutze es beim Jugendamt...die lachen dich dann massig aus und natürlich darf auch mal einer da sein wenn Kind wach wird und frühstückt gemeinsam...auch das ist ein absolt lächerliches Arrgument jein, du hast teilweise recht - wenn da ständig andere sitzen lacht das JA nicht mehr. Die stehen dann im Gegenteil ganz schnell dort auf der Matte und klemmen sich das Kind untern Arm.
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 (bearbeitet) vor 17 Minuten, schrieb Lotus007: Glaub mir ich bin gerade mitten drin. Und ich muss die kinder an den kindsvater aushändigen. Egal was in der ehe war und wie er die kinder jetzt gegen mich aufhetzt. Wenn das JA das aber nicht wollte, würde es das zu unterbinden wissen. z.B. nach gerichtlichem Beschluss über Besuchsrecht einfach keinen Besuchstermin vereinbaren. dann nach weiterem Beschluss über Zeitpunkt und Dauer der Besuchstermine, diesen aus irgendwelchen Gründen platzen lassen. als nächstes die dauer nicht einhalten und einfach den besuch nach ein paar Minuten beenden. Die können alles. Wenn du dich wehrst, setzen sie sich mit Polizeigewalt durch. Die Polizei muss machen was das JA sagt. frühestens ein halbes Jahr später kannst du dir dann von einem Richter bestätigen lassen dass das nicht richtig war. Aber wenn juckt das dann noch. vor einer Stunde, schrieb Arteras: der Richter beauftragt im Sorgerechtstreit immer das JA zur Beurteilung der Situation nein der bestellt einen Rechtspsychologen dafür und einen Verfahrensbeistand für die Kinder. bearbeitet Juni 17, 2018 von FoldyFlaps
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 Echt jetzt ? Sorry ich kann die Frage nicht ernst nehmen......sorry
Fl**** Geschrieben Juni 17, 2018 Geschrieben Juni 17, 2018 vor einer Stunde, schrieb Arteras: wenn du nicht mit dem JA zusammenarbeitest wirst du als unbelehrbar gesehen und schlecht bewertet ja. Du musst dem JA immer in den Arsch kriechen, sonst kommst du keinen mm weiter. andererseits darfst du nicht einfach alles unterschreiben, was die dich erpressen zu unterschreiben. Die Kurve bekommst du besser von vorne herein mit einem erfahrenem Anwalt.
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