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Marco ............


Schuldig ?  

103 Stimmen

  1. 1. Schuldig ?

    • Ja, er ist in meinen augen schuldig
    • ich denke, er sitzt zu unrecht
    • er sollte in D vor ein gericht gestellt werden
    • die behörden handeln in der türkei vollkommen richtig
    • keine ahnung, mir egal


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

aber die die in den 81,89 % enthalten sind halten deine Argumentation eher mal für schlichten Unfug...



owlmullemaus, ich gebe es bald auf, muß ich dir jetzt auch noch Lesen und nicht nur Rechnen beibringen ???

Deine 81,89 % setzten sich zusammen aus:

54,35% ich denke, er sitzt zu unrecht

27,54% er sollte in D vor ein gericht gestellt werden


Wo bitte in dem Satz "

ich denke, er sitzt zu unrecht

" liest du das sie alle deiner Meinung sind ???

Sie haben nur Abgestimmt und dabei ihre Vermutung kundgetan das sie Vermuten das Marco unschuldig ist.

Vermuten heißt aber nicht wissen.

Aber so sind die meisten Kaufleute, selbst bei den simpelsten Aufgaben versagen, weil einfach die Praxis fehlt. Aber keine Angst, du lernst das auch noch.

Gruß aus Celle


Geschrieben

@ Cellerpaar

ist klar du Rechenkünstler und Allesversteher. Wenn du glaubst du reizt mich mit dem Unfug dann vergiß es. Aber manche Menschen haben halt im richtigen Leben nicht die Möglichkeit sich zu profilieren deswegen machen sie es hier...anoym im Netz. Ich für meinen Teil habe meine Erfolgserlebnisse lieber im richtigen Leben...du hast Recht und ich meine Ruhe, schönen Tag noch.


Geschrieben

Die ganze Art und Weise, wie hier die Diskussion geführt wird, zeigt das Dilemma des Falles, da in dieser Weise auch in der Öffentlichkeit, hier insbesondere durch Medien und Politik der Fall "erörtert" wird.

Resultat daraus ist, dass gerade die, auf die es ankommt, nämlich die Justiz in der Türkei und die Mutter in England durch den öffentlichen Druck in eine Ecke gedrängt wurden, aus der sie ohne Gesichtsverlust nicht mehr herauskommen.

Leidtragende sind die beiden Kinder. Ob nun durch die Verfolgung durch heuchelnde Bildzeitungsreporter (Mädchen) oder den langwierigen Prozess (Junge), egal, Schäden werden alle Beteiligten davontragen.

Mich kotzt es an, wie besonders Politiker, die eigentlich wissen sollten, wie diffizil gerade derlei "Auslandsaffären" sind, trotz allem ihre stammtischgeprägte Meinung in den Äther pusten.

Einige derer sind offenbar gern bereit, den Jungen zu opfern, um die Türkei als "Bananenrepublik" darzustellen. Ein willkommenes Argument, den EU-Beitritt zu erschweren, siehe Leitlinie der Springerpresse.

Abschließend - Ich mag mir kein rechtes Urteil zu dem Fall erlauben. Etliches, soweit bekannt, ist merkwürdig, ob nun zugunsten oder ungunsten des Jungen.

Schlimm finde ich nur, dass ein richtiges Verfahren kauzmj noch möglich ist, siewhe auch Diskussion hier...

Munter bleiben
Gruss aus Bremen


Geschrieben

Mich kotzt es an, wie besonders Politiker, die eigentlich wissen sollten, wie diffizil gerade derlei "Auslandsaffären" sind, trotz allem ihre stammtischgeprägte Meinung in den Äther pusten.


Mein Reden, aber diese Nasicht ist mit Sicherheit auch wieder falsch.


Einige derer sind offenbar gern bereit, den Jungen zu opfern, um die Türkei als "Bananenrepublik" darzustellen. Ein willkommenes Argument, den EU-Beitritt zu erschweren, siehe Leitlinie der Springerpresse.



Der Meinung bin ich auch, obwohl die mit Sicherheit auch wieder falsch ist.

Gruß aus Celle


Geschrieben

Wir sind nicht einmal im Prozess dabei. Der Angeklagte wurde - dies sollte nicht vergessen werden - seitens des vermeintlichen Opfers schwer belastet, und zwar in einer Weise, die auch hier den Verdacht eines Sexualdelikts begründete. Ob diese Aussagen glaubwürdig sind, kann nur beurteilen, wer bei der Befragung dabei war. Selbst die Glaubhaftigkeit ist ohne Kenntnis des Wortlauts nicht zu klären.
Auch im übrigen vermag ich nichts besonders aufregendes zu entdecken. Zumindest Äußerlichkeiten entsprechen jedem vergleichbaren Verfahren in Kontinentaleuropa: die Hauptverhandlung wurde wenige Monate nach Inhaftierung begonnen (sodass nach deutschem Recht die besonderen Haftprüfungen der Untersuchunghaft nicht mehr in Betracht kommen), im übrigen liegen geradezu klassische Haftgründe (hohe Strafdrohung mit entsprechendem Fluchtanreiz, als Tourist hohe Wahrscheinlichkeit der Verfahrensentziehung durch Ausreise) vor. Einziges Problem ist vielleicht der schleppende Prozessverlauf; da sind aber auch die hiesigen Gerichte schon bisweilen unangenehm aufgefallen.


Geschrieben

...gerade eben kam die Nachricht im Radio das "jetzt" die Aussage des "Opfers" den türkischen Behörden vorliegt. Eine Aussage die vor 4 Wochen gemacht worden ist ! Jetzt "Hofft" das türkische Gericht das es bis zum nächsten Verhandlungstag dem 14.12.07 eine Übersetzung hinbekommt....

Einfach nur lächerlich wie das angebliche Opfer vertreten durch die leidgeprüfte Mutter den Prozess verschleppen kann. Aber ist bestimmt lukrativ ein bisschen länger in der Presse zu bleiben. Was in dieser Zeit mit dem angeblichem ***iger ist interessiert ja eh niemanden.


Geschrieben (bearbeitet)

@ Bremerjong & Segramon: D'accord...


@ Alle:
Ich finde, daß man sich über die Ergebnisse der Umfrage nicht streiten sollte. Die Umfrage läßt nur EINE Auswahl zu, wirft aber Äpfel und Birnen in denselben Topf, i.e. fragt nach Aspekten, die nichts miteinander zu tun haben:

- Die erste Option fragt nach der TAT (schuldig/unschuldig)
- Die zweite Option fragt nach der TAT (schuldig/unschuldig), läßt sich aber so verstehen, daß es auch um die DAUER + GRÜNDE der U-Haft geht.
- Die dritte Option fragt nach dem PROZESSORT, was mit der Frage nach Schuld/Unschuld nichts zu tun hat.
- Die vierte Option fragt nach der VERFAHRENSWEISE der türkischen Behörden, was entweder nur das Gericht oder den Staat oder beides umfaßt, mit der Frage nach Schuld/Unschuld aber nichts zu tun hat.

Wenn man spekulativ und grob vereinfacht annimmt, daß *DieBichas* mit "sitzt-zu-unrecht" nur "ist-unschuldig" gemeint haben (können) und interpretiert die Zahlen der Umfrage nur im Hinblick auf die Frage nach "Schuld/Unschuld", dann glauben/meinen 11 Leute, daß er schuldig ist, 78 Leute meinen/glauben (mehr oder weniger)[*], daß er unschuldig ist..... und 59 Leute treffen keine Entscheidung, ob schuldig/unschuldig.

Anm. [*] = Der Diskussionsverlauf hat gezeigt, daß viele Leute meinen, er säße zu Unrecht, weil man es nicht hätte anzeigen sollen (zumindest nicht in der Türkei) oder daß es die Türkei gar nichts anginge, was jugendliche Touristen einvernehmlich miteinander tun oder daß das Mädchen übertrieben hätte (oder die Mutter) oder daß ein Jugendlicher nicht monatelang in U-Haft sitzen sollte (schon gar nicht in der Türkei) oder daß die Dauer des Verfahrens die Haftgründe inzwischen obsolet werden läßt.

Im Klartext dürften sich beim Abstimmungsverhalten *sitzt-zu-Unrecht* eine Menge Gründe mischen, die eigentlich nichts mit der Frage nach Schuld/Unschuld (in punkto "angebl. ***igung") zu tun haben.

(Nebenbei hat die Diskussion ganz allgemein gezeigt, daß vielen Leuten die international bestehende gesetzliche Zwickmühle ein Buch mit sieben Siegeln ist, die entsteht, wenn zwei ***ager einvernehmlich sexuelle Aktivitäten anstreben, aber einer der beiden ***ager (m/w) sich (knapp) unter dem Alter befindet, bis zu dem er/sie dem Gesetz nach noch als "Kind" gilt - und das vor Gericht aktenkundig wird.)
.


bearbeitet von Ixforqu
Geschrieben

Nicht die Tatsachen verdrehen....ich habe nie behauptet das meine Tochter nicht ***igt werden könnte. Ich habe nur behauptet das die Konstellation wie in diesem Fall bei mir nicht möglich gewesen wäre. Ein himmelweiter Unterschied und da sollten wir doch etwas genauer sein...


Also schlafen deine beiden heranwachsenden Kinder im urlaub grundsätzlich bei euch im Zimmer und dürfen ncihts alleine machen?


Das Beispiel habe ich angeführt weil Cellerpaar die schlichte Meinung vertreten hat es ist Gesetz und Recht in der Türkei und deswegen ist es wiederspruchslos zu akzeptieren. Das sehen wir andern und aus diesem Grund habe ich die anderen Beispiele angeführt.


Ja, nur dann musst Deutschland auch anklagen, denn die haben dieselben Gesetze in diesem Fall.


Das habe ich nie behauptet. Kein Mensch verlangt das die Türkei ihn gehen lässt. Es gibt die Möglichkeit das Verfahren an die Bundesrepublik Deutschland abzugeben dann kommt Marco in einen Jugendknast und wird sofern er schuldig ist verurteilt. Es geht nur um die Haftbedingungen in der Türkei und das vielfach durch das türkische Gericht und die Anwälte der Mutter verschleppte Verfahren das inzwischen menschenunwürdig ist.


Verfahren werden auch in Deutschland verschleppt. marco hat eine Verlegung in eine bessere zelle abgelehnt. Also was sollte die Türkei da noch machen.

Ob eine Unterbringung im überfüllten Dt. Jugendknast wirklich besser ist kannst weder Du noch ich beurteilen.




Was ist Marco in deinen Augen ? Ein Mann ? Oder noch ein Kind ? Zumindest in Deutschland würde das Jugendstrafrecht Anwendung finden und keine türkische Kerkerhaft. Da kein türkischer Staatsbürger zu Schaden gekommen ist wäre es kein Problem den Prozess in Deutschland oder auch England durchzuführen...


Marco ist alt genug um in deutschland zu wählen, er kann Moped fahren und darf mit Zustimmung seiner eltern zur Armee und sogar heiraten. Ist er dann wirklich noch ein kind?

kannst du das von außen beurteilen, wie schuldfähig er ist?
Sollte ein 17jähriger wissen das ein nein ein nein heißt? ja
sollte ein 17jähriger wissen das man im Schlaf sich nciht an andere ranmacht? ja
wissen das charlotte erst 13 ist und damit als Kind zählt und es keine rolle spielt ob sie will? nein, aber unwissenheit schützt leider vor Strafen, daher ist es dumm gelaufen.
charlotte ist auch nach dt. Recht ein Kind und darf außer Taschengeld ausgeben eigentlich nichts.


.


Das Verfahren und die augenscheinliche Verschleppung sind Zeugnis genug für eine Bananenrepublik.



Weißt du wie lange solche Verfahren sonst dauern?

Falls nicht kannst doch gar nciht wissen ob es verschleppt wird?

Der Fall türk dauerte auch Ewigkeiten ohen das Sachen übersetzt werden mußten.

Was ist beim Verfahren eine bananrepublik? Das die Richter auf eine aussage bestehen die in ihrer Sprache ist?


Geschrieben

@sinfulangels

geil Ihr scheint ja daneben gelegen zu haben als Marco über das Mädchen hergefallen ist, Ihr habt ihn erstmal pauschal für schuldig gesprochen. Ist er das ? Könnt Ihr das beurteilen ? Auch mit 17 ist man nicht voll straffähig zumindest nicht hier in Deutschland und es ist schon bezeichnend das die Aussage von dem Mädchen vor 4 oder 5 Wochen gemacht worden ist und jetzt den türkischen Behörden vorliegt. In Englisch nicht in Türkisch ! Was ist wenn Mama Charlotte nur dummes Zeug geredet hat und Marco nicht schuldig ist ? Pech gehabt ?


Geschrieben

@ die geilen

aussage mädchen "er hat sie im schlaf bedrängt" --> marco schuldig
Aussage marco "sie wollte es auch" --> marco schuldig nach dt. und türkischem Recht, da charlotte ein Kind ist und damit sexuelle Handlungen verboten sind.

Sexuelle handlung sehr Wahrscheinlich da sperma von marco auf charlotte nachgewiesen wurden und Marco das auch nicht abstreitet.

Soviel zur Gesetzeslage und dem dringen Tatverdacht gegen marco.


Geschrieben

Habt Ihr euch mal die Fotos von dem Mädchen angesehen ? Die sieht locker aus wie 15 meint Ihr jeder ***ager lässt sich erst einen Paß oder Ausweis zeigen ? Das ist eine ***agerurlaubsliebe nicht mehr und nicht weniger. Könnt Ihr euch erinnern wie es bei euch mit 13,14 oder 17 Jahren gewesen ist ?


Geschrieben

Ein gar nicht so alter Fall der nicht groß durch die Presse ging:

Ein 21 jähriger Mann lernte morgens um 3 Uhr in der Disko eine Frau kennen.

Geht mit ihr nach Haus und die beiden poppen den Rest der Nacht. Morgens als der Mann nach dem Onenightstand gehen möchte, kommt der Vater der Frau in das Zimmer. Es gibt ein Mordsgeschrei. Denn die Frau ist ein 14 jähriges Mädchen.

Die sache ging vor Gericht. Urteil 1 Jahr auf Bewährung für den jungen Mann, obwohl Gutachter bescheinigten das der junge Mann das Mädchen aufgrund der Umstände, er hat das Mädchen ja morgens um 3 Uhr in einer Disko kennengelernt. Das Mädchen sah aus wie 18. Davon ausgehen musste das sie 18 wäre.

Das waren dann auch die Tatsachen die das Urtei reduziert haben, der Richter sagte in der Urteislverkündung: Obwohl der junge Mann davon ausgegehen musste das sie 18 jahre alt ist ändert es nichts daran das es eine Straftat war. Denn unwissendheit schützt vor Strafe nicht.

Gruß aus Celle


Geschrieben

Denn unwissendheit schützt vor Strafe nicht.



Stimmt! Sonst könnte sich ja jeder herausreden.

Uns bleibt wohl nur , abzuwarten, was die Verhandlung gegen Marco ergibt. Ich habe hier zwar auch mit "unschuldig" gestimmt, aber das ist meine Meinung bzw. meine Vermutung, auf der ich auch nicht beharre. Wissen können wir alle es nicht.

Ein wenig offtopic: Wer kann sich an den Weimar-Fall erinnern? Ich glaube bis heute, dass der Vater der Täter war - aber: nur rein gefühlsmäßig. Vor einiger zeit gab es darüber eine interessante Reportage im Fernsehen und ich bekam meine Zweifel, ob ich "richtig" lag.


Geschrieben

was bitte sucht eine 14 jährige morgens um drei in der Disco ?



Das frag bitte die 14 jährige.

Achso ein Gerichtsverfahren gegen die Eltern wegen unterlassener Aufsichtspflicht wurde eingestellt. Da Eltern nicht 24 Stunden am Tag ihre Kinder im Auge behalten müssen und ganz besonders Nachts nicht, da die Eltern davon ausgehen können das die Tochter schläft.

Der Diskobesitzer hat ein Strafe von 1000 € zahlen müssen weil ein minderjähriges Mädchen um die Zeit in der Disko war.

Gruß aus Celle


Geschrieben

@ Cellerpaar

ist schon echt eine Bananrepublik hier
@ die geilen

ich darf als mit Kindern sex haben wenn sie alt genug sind?
Darf ich mit einer Frau Sex haben wenn ich finde das sie so aussah als ob sie es wollte?

Darf ich sachen mitnhemen wenn ich das gefühl habe sie gehören keinen?
Wenn dann jemand auf Recht verweist sage ich, ich wußte es nicht besser?

Nicht euer ernst, oder?


Geschrieben

mal ne ganz bescheidene Frage. Ihr trefft euch mit anderen zum Sex ? Was ist wenn ein Paar sich mit euch trifft und die Frau will eigentlich nicht macht aber mit um Ihrem Mann einen Gefallen zu tun. Nach drei Tagen erstattet sie Anzeige weil sie zum Sex gezwungen worden ist. Was dann ? Lasst Ihr euch erst schriftlich bestätigen das die Frau einverstanden ist ? Und jetzt kommt nicht mit sowas gibt es nicht. Wir haben schon genug bemitleidenswerte Frauen kennengelernt die nur um Ihrem Mann einen Gefallen zu tun mitmachen wollten.


Geschrieben

mal ne ganz bescheidene Frage. Ihr trefft euch mit anderen zum Sex ? Was ist wenn ein Paar sich mit euch trifft und die Frau will eigentlich nicht macht aber mit um Ihrem Mann einen Gefallen zu tun. Nach drei Tagen erstattet sie Anzeige weil sie zum Sex gezwungen worden ist. Was dann ?



Dann wird es keine Anklage geben, sondern der Staatsanwalt wird das Verfahren einstellen. Es gibt ***igungen, die angezeigt werden und der Täter mangels Beweisen frei gesprochen wird,
es gibt falsche Anschuldigungen, es gibt Fehlurteile, es gibt Unschuldige, die eingesperrt sind und es gibt Schuldige, die nicht gefaßt werden. Das Rechtssystem ist eben nicht perfekt.

Aber was willst du damit sagen?


Geschrieben

1. Wenn sie beim treffen freiwillig mitmacht haben wir sie wohl kaum gezwungen, sondern ihr Mann.
2. ist sie kein Kind und damit steht Aussage gegen Aussage. Wenn 3 Leute sagen sie wollte, wird sie es wohl schwer haben.
Das trifft bei marco aber nunmal nicht zu da es unabhängig davon ob sie wollte ein Strafbestand besteht.

Grundsätzlich wird es Frau beim Treffen über poppen.de schwer haben eine ***igung nachzuweisen, wenn Aussage gegen Aussage steht und der Sinn des treffens nunmal Sex ist. traurig aber wahr.


Geschrieben (bearbeitet)

@ Mandarina

Ganz einfach, ich denke mal fast jeder der sich hier rumtreibt hat schon Onenightstands erlebt, flüchtige Bekanntschaften die im Bett geendet sind. Lasst Ihr euch immer einen Zettel unterschreiben mit dem eure Bekanntschaft eben mal schnell bestätigt das sie alt genug ist und das sie aus freien Stücken Sex mit euch haben möchte ?

Wenn man darüber nachdenkt dann müsste man das eigentlich tun, denn bei jeder flüchtigen Bekanntschaft besteht die Gefahr das es später zu einem strafrechtlich relevanten Thema werden kann. Und dann ? Pech gehabt selber schuld ?

@sinfulangels

ist poppen.de eine Garantie und ein Freifahrtschein zum poppen ? Muß eine frau mitmachen nur weil sie sich mit jemanden von poppen.de trifft. Hat sie dann nicht das Recht nein zu sagen ? Ist es dann eine ***igung wenn es trotz des nein zu Sex kommt ?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Eben hast du noch von Paare geschrieben ,die Paare treffen. Da hätte die Frau wahrscheinlich 3 Leute die gegen sie sprechen würden.

Und jetzt redest du von ONS einzelner .

Du drehst und wendest dir wirklich alles so wie du es gerade brauchst


Geschrieben

@ socke

wo ist der Unterschied ob eine Solofrau oder die Frau eines Paar zum Sex gezwungen wird ? Ist es bei der Solofrau eine ***igung bei der Frau des Paar aber okay ? Oder vielleicht anders herum ? Ich denke mal immer wenn eine Frau zu etwas gezwungen wird das sie nicht möchte ist es eine ***igung egal ob solo oder Frau eines Paar.


Geschrieben

Ich denke schon das man es bemerkt ob eine Frau freiwillig und aus spass mitmacht, oder nur weil der Mann es so möchte


Geschrieben

ich maße mir an eine 18 jährige von einer 14jährigen unterscheiden zu können.

Bei einer über 14 jährigen sieht die Sache auch wieder ganz anders da einvernehmlicher Sex grundsätzlich erlaubt, sloange kein Zwang ausgeübt wird.

Der vorwurf der ***igung kann natürlich trotzdem aufkommen, aber die Gefahr liegt immer vor, hat aber halt ncihts mit Marco zu tun. Da Sex mit Charlotte auf jeden Fall strafbar ist.

so sind halt die Gesetze hier und auch in der türkei.


Geschrieben (bearbeitet)

schon das man es bemerkt ob eine Frau freiwillig und aus spass mitmacht,



Und wenn diese Frau oder das Mädchen nicht das richtige alter hat, egal ob ich es weiß oder nicht.

Dann begehe ich eine Straftat und genau das wollen einige nicht verstehen.


ich maße mir an eine 18 jährige von einer 14jährigen unterscheiden zu können.



Das habe ich auch mal gedacht. Haben jetzt neue Nachbarn, deren Tochter ist 13. Die Mutter ist 30. Wenn die beiden nebeneinanderstehen bist du der Meinung es sind Schwestern, nicht weil die Mutter so jung aussieht sondern die Tochter aussieht als wenn sie über 20 ist.

Das Mädchen ist ca 175 groß, schlank und hat eine vermutete Bh Größe von 75 c-d.

Gruß aus Celle


bearbeitet von Cellerpaar
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