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Groteske im Wahljahr 2009: Keine Abwrackprämie bei Hartz IV


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

oha jetzt muss ich mich mal outen .. ich dachte nur die welche ausschlisslich von h4 leben haben keine anspruch auf die prämie


Geschrieben

Retra das kommt auf die Rente an.
Rentner die quasi ihre Altersrente beziehen bekommen aufstockend Grundsicherung.
Rentner die Erwerbsunfähigkeit etc beziehen werden über ALG2 aufgestockt.


Geschrieben

@Retra

Ja! Irgendwie hast Du ja Recht!
Aber das Problem liegt ganz woanders, nicht in dieser blöden Prämie...


Geschrieben (bearbeitet)

Genau! Also einfach mal google earth mit yellow map kombinieren und schon zeigt sich, wer hier dummschwätzt.

Das hast Du gerade getan

Wenn Du keine Ahnung von Deutschland hast, solltest Du lieber etwa weniger zu dem Thema "unterversorgte Flächenländer" absondern, wo ein Auto zur Lebensgrundlage gehört. Beruflich, wie auch privat!

... oder Dir einfach ein paar Läden in Google Maps selbst einzeichnen. Schwups, schon sieht alles klickiebunti aus
Vielleicht solltest mal einen Blick über Deine Stadgrenzen hinaus werfen ... unser Land ist größer, als mancher denkt....

Und auch wenn sich nicht jeder ALGII-ler eine Neuwagen leisten will oder kann ... es geht bei der ganzen Diskussion auch darum, dass mit zweierlei Maß gemessen wird.
"Sollen die Armen doch hinvegetieren" ... zuletzt war das mal im finsteren Mittelalter aktuell .. und all die Speißbürger fühlten sich gerne besser, wenn es anderen schlechter ging!

Und das soll neuer Maßstab im 21 JH. sein?
Denn ist dieser "Gedanken-Geist" erst einmal aus der Flasche und wird gesellschaftlich akzeptiert .. bekommt den niemand mehr zurück! DAS ist die große Gefahr bei der ganzen Diskussion.. und es kann und wird bald viele treffen, die sich jetzt noch "erhaben " fühlen und sich sicher wähnen .... warte das Jahr 2009 mal bis zum Ende ab .. und auch die Zeit nach den ganzen Wahlen!


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Selten so einen gequirlten und pauschalisierenden Mist gelesen !

Für ein Ehepaar ohne Kinder werden nach den Regeln des BSG damit nur 90 qm als „angemessen“ angesehen. Dieser Wert gilt auch für Alleinstehende. Bei Eigentumswohnungen sind jeweils 10 qm weniger erlaubt als bei Häusern.

Eine Eigentumswohnung oder ein Haus muss NICHT zwangsläufig beim "Rutschen" in Hartz4 verkauft werden oder wird versteigert !!!!!




Der Beitrag kann als bestes Beispiel für die Ignoranz einiger in diesem Thread herhalten. Ja man darf als alleinstehendes Ehepaar knapp unter 60 Jahren ein Haus mit 90 QM Wohnfläche behalten. Aber dieses Ehepaar hatte vielleicht man 2 oder 3 Kinder und da sind Häuser mit 90 QM Wohnfläche eher die Ausnahme. Die durchschnittliche Größe von Einfamilienhäusern liegt in Deutschland zwischen 120 und 140 QM und das ist dann für Hartz IV Bezug nunmal leider zu groß und das Haus muß verkauft werden ob man will oder nicht.
Warum kann man diesen Leuten Ihr 140 QM Haus nicht lassen in dem sie seit 30 Jahren wohnen, dafür gearbeitet und gespart haben ? Wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz ? Jeder der in Ohn und Brot steht als verheiratetes Ehepaar darf ein Haus in dieser Größe behalten warum nicht der ALG IIer ? Er hat dafür hart gearbeitet ? Wenn ich diesen Leuten das Haus nehme weil es zu groß ist warum soll der Staat auf der anderen Seite ein Auto alimentieren ?
Ich finde die Diskussion über die Abwrackprämie lächerlich, da sind Neuwagen für Bewerbungen notwendig, zum einkaufen, um Oma im 20 Kilometer entfernten Altersheim zu besuchen und das bitte auf kosten der Allgemeinheit. Jeder hat Anspruch auf die Abwrackprämie aber dann bitte ohne staatliche Unterstützung und ohne ALG II. So einfach ist das. Arbeiten, Geld verdienen und dann Abwrackprämie kassieren so einfach ist das.
Im übrigen ist diese Prämie eh lächerlich wenn ich mir anschaue mit welcher Histerie Autos verkloppt werden die mehr Wert darstellen weil es ja 2500 Euro vom Staat dazu gibt. Die Hälfte der Leute die die Prämie kassieren können eh nicht rechnen sonst würden sie drauf kommen das es eine Milchmädchenrechnung ist die meistens nicht aufgeht.


Geschrieben

@ OWL: Du hast ja völlig recht, dass es bösartig und lächerlich ist, dass die Leute ihr Haus abdrücken sollen - und den Sinn der Abwrackprämie kann man auch ernsthaft hinterfragen - übrigens auch das neue Ehegesetz in Afghanistan, den Sinn von Ostern und Weihnachten und das Verbot den Anbaus von Genmais innerhalb der EU.

Du zweifelst, dass die Themen etwas gemeinsam haben? Haben sie aber: sie sind alle komplett OT! Also: warum nicht einen eigenen Thread aufmachen zu dem von Dir gewünschten Thema? Sei doch einfach mal lieb und gönn dem guten Retra seinen Thread zu dem Thema, das ihm am Herzen liegt. Es tut wirklich nicht weh, einen eigenen Thread aufzumachen!

stuhlkreis



Ich hab mir jetzt mal ein paar Möbel vom Schmuselöwen ausgeliehen. Vielleicht hilft das ja, verschiedene Grundbedürfnisse auf positive Weise zu befriedigen und so die Suche nach Aufmerksamkeit durch Missachtung des Themas um jeden Preis zu beenden.


Geschrieben

Du begehst einen großen Fehler Ballou, setzt Du doch ein gewisses Maß an sozialer Kompetenz und Empathie voraus, die ich hier bei einigen jedoch komplett vermisse, schaue ich mir deren Beiträge an.
Von Eloquenz und Intelligenz wollen wir erst gar nicht reden.


Geschrieben

schade das Retra vermutlich das ausführliche Beispiel umsonst gemacht hat, weil einige ja eh nicht belehrt werden wollen.

Schon komisch das einige einen Neuwagen für ca. 7500€ als total übertriebenen Luxus ansehen und man da zurecht die Prämie abziehens sollte.

Aber wenn jemand im eigenen Haus wohnt, das bei 120-140m2 und je nach Lage sicherlich >200 000 € wert ist (entspricht ca. 15 Jahre Hartz 4 Leistung), dann sollte man demjenigen das doch bitte zugestehen.

Wird bei nem Neuwagen noch ständig darauf hingewiesen, das der Unterhalt ja so immens groß ist, das den kein Hartz4er zahlen kann, scheint das bei nem 120m2 Haus scheinbar kein Problem sein...

Komischerweise kenne ich wenig Geringerverdiener die sich nen 120-140m2 Haus leisten können. Mein Mom wohnt mit ihren Manne in nem ca. 100m2 Reihenhaus, obwohl beide die letzten Jahren immer gearbeitet haben (und anfangs meine Bruder und ich dort mitgewohnt haben).

Und beim Thema Schonvermögen frage ich mich immer wofür das ein Hartzer aufheben soll, wenn nich für Sachen wie ein Auto? soll er damit seine Beerdigung sicherstellen, oder was?


Geschrieben (bearbeitet)



Was ist mit dem Hartz IV Bezieher der sein Haus, für das er sein Leben lang gearbeitet und gespart hat verkaufen muß ? Was ist mit dem Kind des Hartz IV Beziehers das zuhause in die Schule gehen muß während alle anderen auf Klassenfahrt fahren ? .




Allein an diesen Aussagen der OWLMullemaus sieht man das sie sich nicht im geringsten mit dem Thema Hartz 4 bzw ALG II beschäftigt hat.

Kein Kind eines Hartz 4 Empfängers muss zur Schule gehen während die anderen auf Klassenfahrt sind sondern fährt mit.

Einfach mal ein klein wenig informieren. Denn wenn sie das getan hätte dann wüsste sie das:

Da für muss die Behörde die Kosten für Klassenfahrten bei Kindern aus Hartz-Haushalten komplett übernehmen. Ein Limit für diese Kosten festzulegen, erlaube das Sozialgesetzbuch II nicht Az.: B WAS 36/07 R.



Und bei dem Eigenheim kommt es nicht auf die Grösse sondern auf den Verkehrswert an.

Ob ein von Hartz-IV-Empfängern selbst bewohntes Haus zum verwertbaren Vermögen zählt oder nicht, richtet sich nach dem Verkehrswert des Hauses.
Die Größe des Hauses ist nicht ausschlaggebend, wie das Sozialgericht Koblenz entschied
(Urteil vom 3. Mai 2007, AZ: S 11 AS 187/06).



Weiterhin ist es so das ein Hausbesitzer genau so wie jeder andere Wohngeld beantragen kann.

Also sollte das Haus nicht gerade ein Villa sein wird niemand sein Haus wegen Hartz 4 verkaufen müssen.

Gruss aus Celle

PS: Ist zwar OT aber das habe ich so nebenbei gefunden:

Urteil: Hartz-IV-Empfänger im Haus können Mietminderung rechtfertigen
Das Oberlandesgericht Stuttgart befand jetzt, dass Firmen und Selbstständige die Mietzahlungen zu Recht mindern können, wenn sich unter den Besuchern des Hauses regelmäßig Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger befinden.

Weil unter anderem eine Betreuungsstelle der Bundesagentur für Arbeit in das Gebäude einzog, sahen die anderen gewerblichen Mieter eines Hauses in Heilbronn ihr exklusives Ambiente beschädigt und wollten nur noch die Hälfte der Miete zahlen.

Das Gericht hielt eine Minderung von 15 Prozent für zulässig, da jetzt auch viele sozial auffällig gewordenen Personen im Haus verkehren würden. Die soziale Lebenslage von Besuchern und Nachbarn kann somit von Mitmietern als Mangel geltend gemacht werden.


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben (bearbeitet)

Selten so einen gequirlten und pauschalisierenden Mist gelesen !!!!!!

Die Bundesrichter des BSG ( Bundessozialgericht ) befanden im Mai 2007, dass ein angemessenes Familienhaus im Regelfall eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern nicht überschreiten dürfe. Dies gelte für einen Vierpersonenhaushalt . Für jede Person mehr oder weniger werden 20 qm addiert bzw. abgezogen.



ich glaube das es inzwischen rille ist ob es ein urteil vom sg,lsg odr bsg gibt, solange es einen, ich glaube der begriff nennt sich "Nichtanwendungsbeschluss" gibt.

d.h. das bsg fällt ein urteil. die oberste stelle (ministerium) sagt der untersten stelle ( arge ) das dieses urteil bei gleichem sachverhalt zu ignorieren ist.

war und ist gängige praxis bei den finanzämtern.

mal ein beispiel:
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, hat im zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in einem Beschluss vom 21. November 2005 (L 8 SO 118/05 ER) dargelegt, dass sich Schönheitsreparaturen nicht unter die Begriffe Reparatur oder Instandhaltung fassen ließen. Instandhaltungen umfassten das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Letztlich seien die Kosten der Schönheitsreparaturen als Kosten der Unterkunft zu betrachten und in vollem Umfang zu übernehmen. Das LSG Niedersachsen-Bremen habe die zum SGB XII ergangene Rechtsprechung auch für das SGB II übernommen; dieser Rechtsauffassung schließe sich die Kammer an.

das die zuständige arge dieses urteil nicht akzeptierte gings zum bsg das urteil Aktenzeichen B 11b AS 31/06 R mit fast dem selben inhalt und dem tenor:

Die im Regelsatz enthaltenen etwa 5€, die vertraglich vereinbarten Schönheitsreperaturen nicht betreiten lassen, auch nicht in Form eines Eigenanteils. Diese Summe dient lediglich für die Aufwendung kleinerer Reparaturen.

Stellt nun ein lag 2 empfänger einen antrag auf übernahme wir dieser abgelehnt mit der begründung : alles im regelsatz enthalten. das bsg urteil ist also rille.


bearbeitet von linguafabulosa
**Userhilfe - blaues Kästchen hergezaubert**
Geschrieben

... mal für die, die es nicht kennen:

Nichtanwendungserlass: Das Ministerium erkennt ein Gerichtsurteil zu Gunsten eines Steuerpflichtigen nicht an, weil es nach deren Auffassung nur ein Einzelfall war und keine Allgemeingültigkeit hat. Folglich muss jeder Kläger nochmal die selbe Prozedur durchlaufen um Recht zugesprochen zu bekommen.

Diese Ignoranz kenne ich nur vom Finanzministerium.

Egal, denn absolut off-topic !


Geschrieben

ich glaube das es inzwischen rille ist ob es ein urteil vom sg,lsg odr bsg gibt, solange es einen, ich glaube der begriff nennt sich "Nichtanwendungsbeschluss" gibt.

d.h. das bsg fällt ein urteil. die oberste stelle (ministerium) sagt der untersten stelle ( arge ) das dieses urteil bei gleichem sachverhalt zu ignorieren ist.



Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel.

Ab zum Sozialgericht und eine einstweilige Verfügung beantragen und dabei auf das Urteil des BSG verweisen.

Klappt wunderbar.

Gruss aus Celle


Geschrieben

Klappt wunderbar


... ist aber leider OT


Geschrieben (bearbeitet)



Schon komisch das einige einen Neuwagen für ca. 7500€ als total übertriebenen Luxus ansehen und man da zurecht die Prämie abziehens sollte.

Und beim Thema Schonvermögen frage ich mich immer wofür das ein Hartzer aufheben soll, wenn nich für Sachen wie ein Auto? soll er damit seine Beerdigung sicherstellen, oder was?



Für einen Arbeitnehmer der ein ausreichendes Einkommen hat um sich ein Auto kaufen zu können sind 7500.- € sicher kein Luxus. Für ALG II Empfänger die Ihre Grundsicherung zum Lebensunterhalt vom Staat und somit von jedem einzelnen Steuerzahler bekommen ist es eindeutig ein Luxus der keinesfalls vom Staat gezahlt werden soll und darf.

Es scheint so zu sein das sich hier eine Menge benachteiligter ALG II Empfänger versammelt hat die sich Ihren Frust darüber von der Seele schreiben wollen das andere sich ein Auto erlauben können und diese armen Kleingeister nicht. Grundbedürfnisse sind Essen, Kleidung und Wohnung. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich wundere mich nur das sich hier kein Hartz IVler erhebt und sich darüber beklagt das die 100 € Kinderbonus die uns dieses merkwürdige Konjunkturpaket beschert hat ebenfalls mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden. Das wäre ein Punkt da lohnt es sich das man sich darüber aufregt.
Ist ja eh bezeichnend das unserem Staat ein dusseliges Auto 2500.- € wert ist aber ein Kind nur 100.- €. Denkt darüber mal nach dann merkt Ihr wie lächerlich Ihr euch macht.

Mein Freund aus Celle meint dazu:

Dagegen gibt es ein ganz einfaches Mittel.

Ab zum Sozialgericht und eine einstweilige Verfügung beantragen und dabei auf das Urteil des BSG verweisen.

Klappt wunderbar.

Gruss aus Celle

Wenn das mit Häusern so gut klappt und du genau weist wie es geht, mach es doch einfach mit deinem Auto genauso. Dann wird sich vielleicht ein Richter finden der dir zu den ALG II Bezügen auch ein bisschen Abwrackprämie schenkt.

Zugegeben ich kenne mich damit nicht so gut aus, ich arbeite für mein Geld und kaufe mir das was ich haben möchte von meinem erarbeitetem Geld und nicht von Sozialleistungen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Es scheint so zu sein das sich hier eine Menge benachteiligter ALG II Empfänger versammelt hat die sich Ihren Frust darüber von der Seele schreiben wollen das andere sich ein Auto erlauben können und diese armen Kleingeister nicht.

Es ist nicht zwingende erforderlich zu einer benachteiligten Gruppe zu gehören um auf bestehendes Unrecht aufmerksam zu machen. Die Gruppe / Poster(innen) als Kleingeister zu diskreditieren ist befremdlich. Bis zum "lebensunwerten Leben" ist es dann nicht mehr weit.

Ich wundere mich nur das sich hier kein Hartz IVler erhebt und sich darüber beklagt das die 100 € Kinderbonus die uns dieses merkwürdige Konjunkturpaket beschert hat ebenfalls mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden.

Ist hier nicht das Thema, könnt gerne einen solchen Fred eröffnen.


Geschrieben

Zugegeben ich kenne mich damit nicht so gut aus, ich arbeite für mein Geld und kaufe mir das was ich haben möchte von meinem erarbeitetem Geld und nicht von Sozialleistungen.




Seid`s mir net böse , aber wenn ich sowas ÜBERHEBLICHES lese , dann kann ich gar nicht soviel FRESSEN ,
wie ich gerne KOTZEN würde !!!!!!!!!!!!!!!!!


Ja , das ist vollkommen off Topic , ich weiß !

Wenn ich so ein Kack lese ... ein Schlag ins Gesicht derer , die gerne arbeiten möchten und nix finden !!!!
EUCH würde ich wünschen , daß ihr mal euren Job verliert ( das geht manchmal schneller , wie man denkt und sich wünscht ) und dann auf Sozialleistungen angewiesen seit !

Bei sowas krieg ich echt `nen dicken Hals vor lauter Zorn !!!!!
Und ich gehe auch arbeiten , verdiene mein Geld hart , aber NEVER bin ich deswegen ein besserer Mensch !!!!!!!

Denkt mal drüber nach !!!!


Sorry @Retra , aber bei sowas kann ich nicht ruhig bleiben


Geschrieben

Arbeitslos in dem Sinne müssen sie ja gar nicht werden
Es reicht ja schon arbeitslos zu werden und nen neuen Job zu bekommen ,der eben nur Mindestlohn abwirft oder drunter . Dann sind sie in den Randgebieten die es ja ihrer Meinung nach überhaupt nicht gibt . Schwarz-Weiß scheint das einzige zu sein was einige sehen wollen.
Retra ich denke trotz deiner guten Beispiele ist das wohl doch zu schwere Kost .


Geschrieben (bearbeitet)

Sorry @Retra , aber bei sowas kann ich nicht ruhig bleiben

----

Retra ich denke trotz deiner guten Beispiele ist das wohl doch zu schwere Kost .

... nicht für alle, die meistens Beiträge sind doch sinnig und nicht am Thema vorbei


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Hi,
nur mal nebenbei bemerkt,
bevor ich mir als Hartz IVler Gedanken darüber machen würde ob mir die Abwrackprämie zusteht oder angerechnet wird, würde ich lieber mein Erspartes für das ich mir einen Neuwagen leisten könnte in die Ausbildung meiner Kinder investieren.
Damit sollte das Geld vernünftiger angelegt sein als bei der Anschaffung eines Neuwagens.

Gruß Gaby


Geschrieben (bearbeitet)

@owlmüllmaus

1) Du solltest es unterlassen mir etwas zu unterstellen. Ich arbeite und bekomme kein Hartz 4 .

2)

Zugegeben ich kenne mich damit nicht so gut aus, ich arbeite für mein Geld und kaufe mir das was ich haben möchte von meinem erarbeitetem Geld und nicht von Sozialleistungen.



Du solltest mal darüber nachdenken das du auch Subventionen vom Staat bekommst.
Aber das ist ja was anderes, die bekommt ja die OWLMullemaus und nicht jemand anderes.

Oder wie nennst du die Steuerliche Förderung deines Dienstwagens ???

Owlmullemaus nimmt ja auch nichts in Anspruch. Tankt aber seinen Porsche auf Firmenkosten.

Du solltest mal von deinem hohen Roß herunterkommen und dir einmal die Realität anschauen.

Gruss aus Celle


@uweundgaby

bevor ich mir als Hartz IVler Gedanken darüber machen würde ob mir die Abwrackprämie zusteht oder angerechnet wird, würde ich lieber mein Erspartes für das ich mir einen Neuwagen leisten könnte in die Ausbildung meiner Kinder investieren.



Auch für euch noch einmal: Es gibt auch eine menge Hartz 4 Empfänger die keine Kinder haben.

Warum fangt ihr hier alle mit Kindern an ??? Das ist nicht das Thema. Wenn euch die Kinder so am Herzen hängen, warum habt ihr dann darüber noch keinen eigenen Thread eröffnet ?? Es hindert euch keiner daran.


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben

@ Gaby


PS. Kannst du dir eigentlich auch vorstellen das es Hartz 4 Empfänger gibt die keine Kinder haben ??


Geschrieben


Wenn ich so ein Kack lese ... ein Schlag ins Gesicht derer , die gerne arbeiten möchten und nix finden !!!!
EUCH würde ich wünschen , daß ihr mal euren Job verliert ( das geht manchmal schneller , wie man denkt und sich wünscht ) und dann auf Sozialleistungen angewiesen seit !


Nicht nur die ohne Job..es gibt auch vor allem alleinerziehende die einen Job haben aber unter dem Minimum verdienen..wo der Kindsvater nicht zahlt...oder oder oder...man sollte nicht immer alles so verallgemeinern..es kann viele Gründe haben warum man ALG2 bezieht.
Es kann jeder in die Situation kommen Hartz4 zu beziehen...ich bin glücklich das ich nicht dazu gehöre. Somit darf auch ein ALG2 Empfänger sicher auch frei entscheiden dürfen ob er die Abwackprämie bezieht oder nicht ....

Bei sowas krieg ich echt `nen dicken Hals vor lauter Zorn !!!!!




Ich auch....und manche sollten mal drüber nachdenken und aus ihrem Schlarafenland mal rausgehen und sich die Realität ansehen

Im übrgigen finde ich das mit den 100 Euro pro Kind auch ne Frechheit...Hartz4 Kinder haben gar nichts davon...und das ist auch nicht FAIR

Gruß Sun


Geschrieben



Ich wundere mich nur das sich hier kein Hartz IVler erhebt und sich darüber beklagt das die 100 € Kinderbonus die uns dieses merkwürdige Konjunkturpaket beschert hat ebenfalls mit den Hartz IV Leistungen verrechnet werden. Das wäre ein Punkt da lohnt es sich das man sich darüber aufregt.


oh was für ein blödsinn!!!!
würde frau sich auch nur ein gaaaanz klein wenig schlau machen, dann wüsste sie, dass dieser kindergeldbonus N I C H T angerechnet wird.


Geschrieben

Der Kinderbonus umfasst eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro für jedes Kind für das im Kalenderjahr 2009 mindestens für einen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Damit liegt der Kinderbonus unter dem von der SPD ursprünglich angestrebten Betrag von 200 Euro je Kind. Bisher nicht kommuniziert wurde, innerhalb welcher Altersgrenzen der Kinderbonus gezahlt wird. Denkbar ist eine Verknüpfung des Kinderbonus mit dem Bestehen eines Kindergeldanspruches. Ebenfalls fraglich ist bislang, inwiefern eine Anrechnung des Kinderbonus auf Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II erfolgt.
Neben dem Kinderbonus ist auch eine Erhöhung der ALG II Regelleistung für Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren geplant. Diese erhalten danach ab 01.07.2009 70% statt wie bisher 60% der vollen Regelleistung.
Neben den genannten Punkten umfasst das Konjunkturpaket, das ein Gesamtvolumen von rund 50 Milliarden Euro ausmacht, auch die im Vorfeld diskutierte Abwrackprämie sowie Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund 18 Milliarden Euro. Zudem ist ein weiterer „Rettungsschirm“ für Unternehmen in Planung.
Nachtrag: Inzwischen ist bekannt, dass der Kinderbonus für alle Kinder gezahlt wird, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Zahlung erfolgt wohl ohne vorherigen Antrag gemeinsam mit dem Kindergeld. Die Auszahlung soll im März oder April 2009 erfolgen. Der einmalig gezahlte Kinderbonus wird nach Aussagen der Bundesregierung nicht als Einkommen beim ALG II oder anderen Sozialleistungen angerechnet, aber bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.


Gruss aus Celle


Geschrieben


Zugegeben ich kenne mich damit nicht so gut aus



ohne Worte.


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