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Planet X in Ludwigshafen - Sex gegen bezahlung "legal"?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo liebe Gemeinde.
Ich habe etwas auf dem Herzen was ich hier unbedingt loswerden muss bzw. wobei ich um Eure Meinung bitte.
Die User dieser Platform, die das Planet X in Ludwigshafen kennen sollen jetzt mal die Ohren spitzen ;o)

Also ich persönlich gehe dort wirklich sehr gerne hin, weil man dort bei 8 von 10 Besuchen wirklich auf seine sexuellen kosten mit einem Paar oder einer einzelnen Sie kommt. Aber was ich neulich beobachtete hat mich etwas stutzig gemacht. Es war ein Paar anwesend, dass erst eine SM Show vorgeführt hat, anschließend machte SIE es sich sich in einem der vielen Räume bequem und spielte an sich herum. ER war im Kino unterwegs. Ein Herr kam der Dame näher und nach einer kurzen Unterhaltung zückte der Mann seinen Geldbeutel und gab ihr einen gewissen Betrag X den ich nicht erkennen konnte. SIE fing daraufhin an dem Mann einen zu blasen... Als die beiden fertig waren dachte ich mir, das schau ich mir mal genauer an. Ging auch zu der Dame und setzte mich neben sie. Sie sprach mich an, ob mir der Spß mit ihr auch etwas wert sei, was ich allerdings verneinte. Sie zog sich an und ging raus.

Nun meine Frage. Sollte man das PLanet X wirklich als "Strich" mißbrauchen? ich dachte immer, die Personen, die dahin kommen machen das freiwillig und ohne Bezahlung. Außerdem frage ich mich, ob das alles so legal ist was da gelaufen ist. Weiß der Betreiber von der Aktion? Was haltet Ihr davon?

 

Geschrieben

Sorry , aber vielleicht solltest du das mit dem Betreiber des PK klären .


69Liebhaber69-1967
Geschrieben

Das legal sei mal dahingestellt.
Aber wenn ich bezahlen wollte, gäng ich in nen offiziellen Puff.


Geschrieben

Wenn ich mir hier den Bereich mit finanziellen Interessen anschaue, gibt es durchaus Frauen, die ein PK nutzen, um ihre Dienste anzubieten.

In wie weit das in Absprache mit dem Betreiber geschieht, kann ich nicht sagen, könnte aber bedeuten, das er sich dadurch einen höheren Zulauf verspricht.

Etwas illegales kann ich so erst mal nicht erkennen.


Geschrieben

Also ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist prostituition in den aller meisten kinos verboten.also von betreiber seite aus.
@TE in deinem fall,würd ich einfach mal den betreiber des ladens fragen.


Geschrieben

Da bin ich jetzt aber beruhigt, dass ich nicht der einzige bin, der so darüber denkt...
Gut, illegal ist vielleicht etwas übertrieben, aber es ist auf jeden Fall eine Schweinerei!


Geschrieben (bearbeitet)

Wie bereits schon gesagt, solltest du dich zuerst an den Betreiber oder an den dortigen Geschäftsführer wenden.

Ob das mit Einverständnis oder Kenntnisnahme abläuft, weiß ich auch nicht...

Wenn du allerdings schon diese Beobachtung gemacht hast, wird der Betreiber garantiert schon Bescheid wissen. Entweder ist es ihm egal oder er baut sogar darauf, denn er kassiert ja den Eintritt. Und Prostitution in Pornokinos, Swingerclubs oder frivolen Bars ist sehr verbreitet - nur wird da eben unauffällig draussen gezahlt.


Finde ich (natürlich nicht *g*) nichts Schlimmes dabei, wenn es da allerdings Hinweise auf Zwangsprostitution geben sollte, sieht die Sache schon anders aus.


Und freu dich doch...zugucken war ja anscheinend umsonst *grins*


P.S. Wundert mich auch, dass Du als anscheinend regelmässiger Kinogänger, das erste Mal sowas gesehen hast...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

hallo ,
das ist in jedem Kino so denke ich , auch Swingerclubs etc , es sind immer Damen anwesend die es gegen Bezahlung machen.

Gruss
zimmervermieter


Geschrieben

NANA ich dachte die poppen gemeinde ist tollerant, machte die frau den blowjob aus finanziellen gründen oder wollt sie aus devoter veranlagung heraus die hure sein ?
Wer kann das erkennen ?
WO ist da die grenze ?

Sicher gibt es Komerzielle Damen die pornokinos nutzen oder sich für kino oder club besuche buchen lassen , und natürlich sehen die betreiber das auch !
Kino und Club betreiber sind doch keine idioten, die haben um erfolg zu haben ein sehr gutes auge für menschen, blicken vielen; viel tiefer auf die sele als denen das recht ist und lassen aus gründen der diskretion sich nichts anmerken !
Was auch richtig ist sonst können die gleich schließen, was nicht bedeutet das die sowas fördern oder billigen !
Ein guter Clubbetreiber achtet darauf das die entsprechenden damen und herrn den bogen nicht überspannen !

Aber generell sind wir hier in einem freien land und jeder darf sein geld zu dem fenster raus werfen das ihm gefällt, und wenn es sein fenster ist darf er auch entscheiden ob er es vorher öffnet oder nicht !?!?!?!?

LG BB


Geschrieben

In diesen Lokalitäten ist es sicherlich keine Seltenheit, dass FI-Damen ihre Dinste anbieten, aber es geht auch anders.

Wer eine Person meldet, die nachweislich Geld verlangt, bekommt eine Monatskarte, die Person, die das Geld verlangt hat, bezahlt das Doppelte oder sie wird der Sitte gemeldet.

Dieser Aushang hilft, FI zu unterbinden, ich habe ihn in einem PK gelesen.


Geschrieben (bearbeitet)

und was soll die sitte da machen?
ich bin zwar keine FI, aber bei der drohung sitte würd ich mich kaputtlachen
Nenne mit bitte den strafbestand um den die sich kümmern soll?
***igung? sexuelle nötigung? womöglich erregung öffentlich ärgernisses?

Prostitution ist in deutschland nicht verboten?


I
Wer eine Person meldet, die nachweislich Geld verlangt, bekommt eine Monatskarte, die Person, die das Geld verlangt hat, bezahlt das Doppelte
.


Damit könnten die evtl erfolg haben , WENN es denn in den "gut sichtbaren" Nutzungsbedingungen des PK steht die man mit dem Kauf einer Eintrittskarte aktzeptiert


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben

Wer eine Person meldet, die nachweislich Geld verlangt, bekommt eine Monatskarte, die Person, die das Geld verlangt hat, bezahlt das Doppelte oder sie wird der Sitte gemeldet.

@onkelhelmut
Jemanden melden der nachweislich geld genommen hat ist doch nicht ganz einfach, auf keinem geldschein steht nähmlich Hurenlohn?

Das doppelte an eintritt verlangen dagegen würde unter den kuppelparagrphen fallen und als zuhälterei geandet werden. Das ist jetzt in deutschland strafbar und hat schon den einen oder anderen PK betreiber eine schließung und hohe geldstrafen gekostet !


Geschrieben (bearbeitet)

böserbub
das ist ein unterschied ob der betreiber sagt
"zahl das doppelte dann darfst du da drin geld verdienen"
oder
"wenn du da drin beim geld verdienen erwischt wirst, dann musst du das und das bezahlen"

Den Kuppelparagraphen als solchen gibts in Deutschland nicht mehr. Ausgenommen eine Person ist minderjährig
Und Zuhälterei ist auch nicht zwingend strafbar
grobes beispiel:
sie geht auf den strich um die gemeinsame haushaltskasse aufzubessern und er paßt auf das ihr nix passiert: straffrei
sie geht auf den strich weil er ihr sonst die fresse poliert oder sie emotional erpresst und er sackt sich die kohle dann zu einem großteil selber ein: strafbar


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben



Das doppelte an eintritt verlangen dagegen würde unter den kuppelparagrphen fallen und als zuhälterei geandet werden. Das ist jetzt in deutschland strafbar und hat schon den einen oder anderen PK betreiber eine schließung und hohe geldstrafen gekostet !



so ein bullshit!
Was meinst wie das in FKK Clubs abläuft?!
Da zahlt die Frau ebenfalls eintritt um ihr Geld dort drin zu verdienen


Geschrieben

@mausi

in diesem PK war ein Auszug aus den Bedingungen gut lesbar ausgehängt, die ausführlichen bedingungen hingen daneben und zwar am Schalten, an dem man die Eintrittskarte erwerben kann. Der Satz: Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkäre ich mich mit den Bedingungen einverstanden.

Die Sitte kann schon etwas machen, obwohl der "Bockschein" abgeschafft ist, besonders bei Hobbyhuren, die nur gelegentlich mal ihr Taschengeld aufbessern: Sie fragen beim Finanzamt an, ob das Gewerbe angemeldet ist.

Falls es sich um eine angemeldete Hure handelt, kann der Betreiber des PK Anzeige wegen Hausfreidensbruch stellen, weil Huren der Zutritt verboten ist.


Geschrieben (bearbeitet)

Sie fragen beim Finanzamt an, ob das Gewerbe angemeldet ist.

Falls es sich um eine angemeldete Hure handelt, kann der Betreiber des PK Anzeige wegen Hausfreidensbruch stellen, weil Huren der Zutritt verboten ist.



Fürs finanzamt braucht der polizist aber nicht bei der Sitte sein

Und die Sache mit Zutritt für Huren verboten hattest du in keinster weise erwähnt
hellsehen kann ich noch nicht


bearbeitet von mausi2603
Geschrieben

ich bin zwar keine FI, aber bei der drohung sitte würd ich mich kaputtlachen
...
Prostitution ist in deutschland nicht verboten?

In vielen Städten ist Prostitution durch Sperrbezirksverordnungen eingeschränkt. Dann wäre es zwar keine Straftat, aber immerhin eine Ordnungswidrigkeit.


Geschrieben

ist richtig
aber dafür kommt auch in dem fall die sitte beim besten willen nicht raus
die schicken dafür n stinknormalen polizisten vorbei


Geschrieben

Kann sein. Oder es kommt einer vom Ordnungsamt. Mit den Sitten bei der "Sitte" kenne ich mich nicht weiter aus.


Geschrieben

@mausi

ch hab es mal so gelesen, was die wirklich machen, wenn ein solcher Fall eintritt weiss ich nicht. In jedem Fall dürfte es abschrecken, wnn die Dame vielleicht 50 oder 100€ kassiert und dann 400 € hinblättern soll, weil so in den Bedingungen steht. Der Meldende freut sich über einen Monat freien Eintritt im Wert von 200 €.

Die Monatskarte für 199 €, das habe ich in einem anderen PK gelesn.


Geschrieben

Ich bin verwirrt. Da ist endlich mal ne Frau im Kino und die Männer kommen mit Moral, Sitte, Polizei und Finanzamt. Ihr wollt den Eintritt bezahlen und dann für umsonst vögeln. Das anns doch nicht sein. Seid doch froh, dass das Zusehen inkl. ist. Es ist doch keiner gezwungen, die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.

Es ist den Herren auch unbenommen, ihre Frau oder Freundin mitzubringen. Ihr könnt sie gern umsonst anbieten.


Geschrieben (bearbeitet)

@ mausi+blonder garant
Den kuppelparagraphen gibts noch immer , er wurde nur überarbeitet und moderniesiert kuppelei und zuhälterei stehen immer noch im strafrecht: wer jemanden nötigt zum beischlaf mit dritten macht sich strafbar. weiter wer zahlungen für schutz,duldung oder ähnliches fordert macht sich strafbar !!!

FKK-Clubs,bordelle,stundenhotels und gewerbliche wohnungen; treten immer als vermieter der räumlichkeiten und als service büro für die anmeldung und abführung der abgaben und meldepflichten auf !

Gerade bei PK kinos ist mir da eines im sinn , welches die aufmerksammkeit der behörden mit erhötem eintritt für gewerbliche damen aufsich zog der erst im falle des erwischt werdens kasiert wurde und später generell !
Nach einer abmahnung durch das ordnungsamt , veranstaltete der betreiber GB,s und kündigte damen mit vornamen an.
Dann wahr sein kino 4 monate zu und eine 5stellige summe ortnungsgeld fällig (zur sechsstelligkeit soll nicht viel gefehlt haben) ?

PS: @ onkelHelmut
Wo lebst du eigentlich?
Ne FI im kino ,das sind meistens asphaltschwalben die keine bude haben und das kino als billiges stundenhotel benutzen!!!

Die FI die sich für einen PK oder SwingerClub besuch buchen lassen und als ehefrau oder geliebte auftreten, spielen ihre rolle perfekt, die sind wohl für einen fufi nicht zu haben und werden sich auch von einem PK Betreiber nicht abziehen lassen, und der wird sich auch nicht die blöse geben dies zu versuchen !


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Nach einer abmahnung durch das ordnungsamt , veranstaltete der betreiber GB,s und kündigte damen mit vornamen an.
Dann wahr sein kino 4 monate zu und eine 5stellige summe ortnungsgeld fällig (zur sechsstelligkeit soll nicht viel gefehlt haben) ?

!

über die anmeldung beim ordnugsamt war hier doch gar nicht die rede, das solte selbstverständlich sein.
nur müssen sie, wenn sie angemeldet sind nicht unbedingt öffentlich angeben, dass sie diese damen gebucht haben....es reicht ja wenn die dame den kunden DAVOR informiert...


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