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Nackt spazieren.


Ne****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Also da man nicht daran gewöhnt ist, wäre ich schon erstmal verdutzt.
Aber an such fände ich es super, und würde da wohl auch schnell mit machen 😏😄

Ist ja nur halt "verboten", so gut wie alles in Deutschland 🤣von daher nichts alltägliches. Aber fände es super😄
Geschrieben
Ich finde es generell unangenehm, wenn fremde Menschen einfach so grüßen. Die Situation, dass der Mensch nackt wäre, würde das Ganze nicht verbessern .
Geschrieben
Ich bin viel unterwegs in der Natur und habe mich meiner Wanderpartnerin noch nicht nackig gezeigt. Beim Pinkeln halten wir gebührenden Abstand ein. Vielleicht bin ich ein langweiliger Spießer. Wenn es dir gefällt und du mit deiner Nackheit andere nicht beeinträchtigst dann viel Spaß.
Geschrieben
einen anderen Menschen zu grüßen finde ich sehr freundlich ...
Geschrieben

Wenn es ihm nichts ausmachen würde , würde ich ihn auch nackig begleiten :heart_eyes:

Geschrieben
Vor 10 Stunden, schrieb Funbird1980:

Da würde es unabhängig von Herkunft und Geschlecht eine Anzeige als Reaktion geben... denn es gibt klar definierte Bereiche, wo man diese Vorlieben ausleben kann... und im öffentlichen Raum haben solche Dinge nichts zu suchen und wer sich an diese Regeln nicht halten kann, muss halt mit den Konsequenzen klar kommen, wobei diese sicher unterschiedlich ausfallen können, es gibt Leute die könnten sich so belästigt vorkommen und ihre gute Kinderstube dabei vergessen... von daher gibt es da garnichts zu diskutieren, es gibt klare Regeln und wer sich daran nicht halten kann, sollte auch möglichst hohe Konsequenzen tragen müssen...

Es ist nicht verboten. Reine Nacktheit ist weder Ordnungswidrigkeit noch Straftatbestand. Überall.
Solange keine sexuelle Handlung vorliegt, kann jeder so in's Café, hier gälte im Zweifel noch das Hausrecht, durch die Fußgängerzone oder zum Edeka (hier wieder Hausrecht) gehen.

Geschrieben
Vor 9 Stunden, schrieb passionate_ecstasy:

Wieso ist man denn komisch, wenn man nicht Hinz und Kunz nackt sehen will? Wieso ist es für dich so schwer, dies zu akzeptieren?

Komisch ist es nur, wenn man es nicht sehen will und trotzdem hinschaut 😉

Geschrieben
Vor 11 Stunden, schrieb harz01:

Erregung öffentliches Ärgernis!!

Es gibt extra Orte und Plätze für FKK.. nutzt sie bitte 

Nope.
Mag Deine Meinung sein, ist aber kein Plan.
Keine Erregung öffentlichen Ärgernisses. Die reine Nacktheit ist, ohne sexuelle Handlung, weder Ordnungswidrigkeit noch Straftatbestand

Geschrieben
Vor 14 Stunden, schrieb RMG_2020:
Ich bin selber leidenschaftlicher FKK'ler und finde Dein Verhalten trotzdem scheiße (ich verstehe Deinen Text so, dass Du eben nicht auf einem uneinsehbaren Privatgrundstück spazierst). Du nimmst sehr selbstgerecht anderen Menschen ihre Möglichkeit zu entscheiden, ob sie das sehen möchten oder nicht - und das ist nichts Anderes als purer Egoismus. Nochmal: ich selber liebe FKK, auch aber ich nötige anderen Menschen eben nicht ungefragt meine persönlichen Leidenschaften auf. Und zu Deiner Information: der Ordnungswidrigkeitentatbestand der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" wäre sehr wohl erfüllt, wenn Dir jemand begegnet und sich von Deiner Nacktheit gestört fühlt....

Nein, wäre er nicht. Du kannst jederzeit wegschauen

Geschrieben
vor 22 Stunden, schrieb NeugierigHS:

Wie würdet ihr reagieren, wenn ein nackter Mensch euch begegnet, euch freundlich grüßt und seines Weges geht?

Die Frage ist nicht wie ich reagieren würde, sondern was der liebe Gesetzgeber dazu sagt. 

An deiner Stelle hätte ich bedenken, dass irgendein Körperteil sich wundscheuert 

Geschrieben
vor 18 Stunden, schrieb Lilly_only:

Dann miete dir ein Privatgrundstück oder such dir einen Nudistenclub mit Grundstück und zieh dich dort aus. Ich versteh immer nicht warum man anderen Leuten seine Lebensart aufzwingen muss, denn gesellschaftlich ist das nunmal eher nicht akzeptiert. Ob mit oder ohne sexuellen Hintergrund, es gibt Grenzen.

 

vor 18 Stunden, schrieb Mirabel78:

Wenn du mir auf meinen üblichen Wegen begegnen würdest, würde ich dich wahrscheinlich fragen, ob du noch alle Latten am Zaun hast, denn dort ist nacktes Spazierengehen unangebracht. Macht es doch einfach an den dafür vorgesehenen Plätzen, Wegen und Orten. Ich möchte nicht gezwungen sein Hinz und Kunz nackt zu sehen. 🤷‍♀️

Das sehe ich genauso… Es gibt genug Möglichkeiten seine Neigung auszuleben aber nicht in der Öffentlichkeit 

Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb kushimo:

Es ist nicht verboten. Reine Nacktheit ist weder Ordnungswidrigkeit noch Straftatbestand. Überall.
Solange keine sexuelle Handlung vorliegt, kann jeder so in's Café, hier gälte im Zweifel noch das Hausrecht, durch die Fußgängerzone oder zum Edeka (hier wieder Hausrecht) gehen.

Sowie sich jemand dadurch belästigt fühlt in der Öffentlichkeit, ist es definitiv verboten... ganz nebenbei, wer sich im öffentlich Raum so bewegt, belästigt automatisch andere Leute... denn man muss jederzeit damit rechnen das andere Leute jeden Alters, nichts ahnend da vorbei Laufen.. würde mir mein Sohn sagen, da rennt ein nackter durch die Gegend, ich würde meine gute Kinderstube da definitiv vergessen... nur weil man denkt etwas ist nicht strafbar, heißt das nicht das sowas keine Konsequenzen hat... es gibt klare Bereiche für sowas und wer sich abseits davon so bewegt muss mit den Konsequenzen rechnen... 

Geschrieben
Es gibt doch spezielle Nacktwanderungen die auch geführt und erlaubt sind, da muss man doch nicht Andere unnötig belästigen. Mich pers. würde es jetzt nicht unbedingt stören aber es ist trotzdem noch ungewohnt.
Geschrieben

Seltsam wie sich manche beim Thema "Nacktheit" so aufregen können.

Da wird gleich mal gedroht, die Kinderkeule aus dem Hut gezogen und völlig überzogen reagiert.

Woran denken die Leute, die so überzogen reagieren? Was haben die für Fantasien??

Dabei ist Nacktheit ein normaler Zustand. Nur weil unsere Öffenltichkeit das nicht so häufig sieht, ist es dennoch menschlich und normal. Wir scheinen keinerlei Resilienz / Toleranz zu besitzen.

Geschrieben
Kurzerhand, ich würde die Polizei informieren/rufen!
In dem Moment ist es ~>>
Erregung öffentlichen Ärgernis!

Ein Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt eine subjektive Komponente voraus, sprich: Der Täter muss mit *Vorsatz* gehandelt haben. Vorsatz definiert sich wiederum als das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestandes.

-> bei dem Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernis handelt es sich *KEINESWEGS* um ein Delikt, welches in den Bereich der Bagatellstraftaten fällt. ~>>Hier drohen empfindliche Strafen.<<~

Also, *WER absichtlich oder wissentlich* ein öffentliches Ärgernis erregt, wird mit einer *Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft*!



Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb Zuckermaus1:
Kurzerhand, ich würde die Polizei informieren/rufen!
In dem Moment ist es ~>>
Erregung öffentlichen Ärgernis!

Ein Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses setzt eine subjektive Komponente voraus, sprich: Der Täter muss mit *Vorsatz* gehandelt haben. Vorsatz definiert sich wiederum als das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestandes.

-> bei dem Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernis handelt es sich *KEINESWEGS* um ein Delikt, welches in den Bereich der Bagatellstraftaten fällt. ~>>Hier drohen empfindliche Strafen.<<~

Also, *WER absichtlich oder wissentlich* ein öffentliches Ärgernis erregt, wird mit einer *Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft*!



Also, *WER absichtlich oder wissentlich* ein Ärgernis erregt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft!!!
Es handelt sich somit bei der Tat um ein Vergehen.

Geschrieben
Vor 14 Minuten , schrieb Zuckermaus1:

Also, *WER absichtlich oder wissentlich* ein Ärgernis erregt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft!!!
Es handelt sich somit bei der Tat um ein Vergehen.

Mit einem "Ärgernis" ist nicht gemeint das du dich ärgerst. 😂
Mal ganz ehrlich, was du schreibst ist absoluter Quatsch. Sollte es so sein, dann untermauer bitte deine Argumente mit einem Gerichtsurteil.
Es geht hier rein um Nacktheit nicht um sexuelle Handlungen, das ist wichtig!

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb Stella24:

Die Frage ist nicht wie ich reagieren würde, sondern was der liebe Gesetzgeber dazu sagt. 

An deiner Stelle hätte ich bedenken, dass irgendein Körperteil sich wundscheuert 

Zu 1: Nichts! Zu 2: Wenn sich was wundscheuert, dann nur MIT Unterwäsche.😉

Geschrieben
Vor 2 Stunden, schrieb Funbird1980:

Sowie sich jemand dadurch belästigt fühlt in der Öffentlichkeit, ist es definitiv verboten... ganz nebenbei, wer sich im öffentlich Raum so bewegt, belästigt automatisch andere Leute... denn man muss jederzeit damit rechnen das andere Leute jeden Alters, nichts ahnend da vorbei Laufen.. würde mir mein Sohn sagen, da rennt ein nackter durch die Gegend, ich würde meine gute Kinderstube da definitiv vergessen... nur weil man denkt etwas ist nicht strafbar, heißt das nicht das sowas keine Konsequenzen hat... es gibt klare Bereiche für sowas und wer sich abseits davon so bewegt muss mit den Konsequenzen rechnen... 

In dem Falle bist Du derjenige, der mit Strafanzeige rechnen muss.
Entweder wegen Beleidigung, durch den Nackgänger, oder, solltest Du zuviel Deiner Kinderstube vergessen, da Offizialdelikt, wegen Körperverletzung, durch die Staatsanwaltschaft.
Hier in Hamburg gibt es ein Pärchen, das seit Jahren regelmäßig ein Café besucht, während sie vollkommen nackt ist. Viele Menschen, wie Du, haben versucht dies zur Anzeige zu bringen. Alle waren erfolglos.
ES IST NICHT VERBOTEN.
Solltest Du damit ein Problem haben, so ist dies das Deine. Vielleicht ist Dir mal ein The***ut anzuraten, um zu klären, warum Nacktheit für Dich gleich Sex und Obszönität ist.
Versteh mich nicht falsch. Ich bin kein Nudist und auch ich lege keinen gesteigerten Wert darauf, einige meiner Mitmenschen nackt zu sehen. Aber ob die nu nackt sind oder 'n Tanktop und Leggins, hochgezogen bis zum Kinn, tragen, macht keinen Unterschied. Ich schau einfach nicht hin. Kann ich Dir nur empfehlen

Geschrieben
Kein Problem, solange es keine Anmache oder ähnliches gubt
Geschrieben
vor 21 Stunden, schrieb NeugierigHS:

Dann such mal den Gesetzestext und entsprechende Urteile, ich bin gespannt.

Nur zur Info:

Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  als "Belästigung der Allgemeinheit". In der Praxis bleibt es zwar in Fällen unerwünschter öffentlicher Nacktheit meistens bei einem Platzverweis – also einer Aufforderung durch Polizei oder Ordnungsamt, einen Ort zu verlassen. "Die Nackten kann aber auch eine Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro treffen." 

Gilt unter anderem auch für Gärten, Balkone und Terrassen wenn sie frei einsehbar sind ⬇️

Screenshot_20231123_100918.jpg

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb NeugierigHS:

Mit einem "Ärgernis" ist nicht gemeint das du dich ärgerst. 😂
Mal ganz ehrlich, was du schreibst ist absoluter Quatsch. Sollte es so sein, dann untermauer bitte deine Argumente mit einem Gerichtsurteil.
Es geht hier rein um Nacktheit nicht um sexuelle Handlungen, das ist wichtig!

Mich interessiert wie das Thema verlaufen wäre, hättest du ausreichend darauf hingewiesen, dass du so weit ab vom Schuss bist und bisher noch niemanden begegnet bist...oder hast es bewusst so laufen lassen?

In dem kleinen Wald bei mir um die Ecke, kämen dir ständig Menschen entgegen und da würde ich es auch als nicht angebracht ansehen.

In abgelegenen Gegenden, wo dir eventuell mal jemand über den Weg laufen könnte, es aber noch nicht geschah, finde ich es weniger dramatisch.

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