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Gewürgt werden beim Sex - was haltet ihr davon?


Jo****

Empfohlener Beitrag

vor 12 Minuten, schrieb DomJuan:

Na dann warst du wohl zu besoffen bei dem Gespräch oder du kannst generell schlecht einem Gespräch folgen. In den Fachbüchern steht nämlich meine Version drin

Was für „Fachbücher“ ließt Du, „Dom für Dumme“? 

vor 11 Minuten, schrieb HansDampf77:

Was für „Fachbücher“ ließt Du, „Dom für Dumme“? 

Sei mal nicht so lustig sonst fallen hier noch welche in Ohnmacht

Wer mir die Luft abdrehen möchte muss sehr schnell laufen können.Keine Ahnung was daran toll sein soll?

vor 30 Minuten, schrieb DomJuan:

Sei mal nicht so lustig sonst fallen hier noch welche in Ohnmacht

Ach, mal was Anderes. 
 

Wenn Du Frauen bis zur Ohnmacht würgst, begehst Du eine Straftat, auch wenn es mit Einwilligung geschieht! Das ist nicht ohne Grund so… 

vor 1 Minute, schrieb HansDampf77:

Ach, mal was Anderes. 
 

Wenn Du Frauen bis zur Ohnmacht würgst, begehst Du eine Straftat, auch wenn es mit Einwilligung geschieht! Das ist nicht ohne Grund so… 

Wieso interessiert dich das Thema hier überhaupt wenn du keinen Plan hast? Es gibt gewisse Verträge wo die Einvernehmlichkeit verankert wird. Ich hab nicht ohne Grund eine Rechtschutz. Du kannst zumindest froh sein dass die Verbreitung von Lügen über das Thema hier noch keine Straftat darstellt

vor 26 Minuten, schrieb CalamityJane:

Wer mir die Luft abdrehen möchte muss sehr schnell laufen können.Keine Ahnung was daran toll sein soll?

Das Psychische ist das Eine, doch kommt auch der körperliche Kick hinzu, der sogar süchtig machen kann. 
 

Wenn Menschen in einer lebensbedrohlichen Situation kommt, wozu der Sauerstoffmangel zählt, schüttet der Körper so viele Hormone aus, was z.T. als Rauschzustand empfunden wird. 

Vor 2 Minuten , schrieb HansDampf77:

Das Psychische ist das Eine, doch kommt auch der körperliche Kick hinzu, der sogar süchtig machen kann. 
 

Wenn Menschen in einer lebensbedrohlichen Situation kommt, wozu der Sauerstoffmangel zählt, schüttet der Körper so viele Hormone aus, was z.T. als Rauschzustand empfunden wird. 

Da gibt's weniger gefährliche Rauschmittel.
Wers braucht......

vor 4 Minuten, schrieb DomJuan:

Wieso interessiert dich das Thema hier überhaupt wenn du keinen Plan hast? Es gibt gewisse Verträge wo die Einvernehmlichkeit verankert wird. Ich hab nicht ohne Grund eine Rechtschutz. Du kannst zumindest froh sein dass die Verbreitung von Lügen über das Thema hier noch keine Straftat darstellt

Dein Anwalt wird nicht Gesetze ändern können. Da sittenwidrig Verträge nichtig sind und daher es eine Straftat bleibt, auch mit Einwilligung! 
 

Ob ich lüge oder nicht, sollen die Mitleser/innen selbst entscheiden und am besten noch fähige Personen darüber befragen, die nicht so ein Stuss wie Du verbreiten! 

vor 23 Minuten, schrieb HansDampf77:

Dein Anwalt wird nicht Gesetze ändern können. Da sittenwidrig Verträge nichtig sind und daher es eine Straftat bleibt, auch mit Einwilligung! 
 

Ob ich lüge oder nicht, sollen die Mitleser/innen selbst entscheiden und am besten noch fähige Personen darüber befragen, die nicht so ein Stuss wie Du verbreiten! 

Du bist eine richtige Nervensäge weißt du das? Ich will hier nicht einen auf Aufklärer machen aber bei deinen Lügen habe ich keine andere Wahl. Ich weiß nicht ob man hier Quellen posten darf aber ich hab zumindest schon gesehen wie jemand ein Textfragment zitiert hatte. Gruß an deine inkompetenten Ärzte

 

"Eine Ohnmacht (medizinisch: Synkope) ist in den allermeisten Fällen kurzzeitig und führt nicht zu bleibenden Hirnschäden. Sie ist die Folge einer vorübergehenden Minderdurchblutung und Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. ... Wann Hirnschäden drohen: Eine Schädigung des Gehirns tritt nur bei einem länger anhaltenden Sauerstoffmangel auf (hypoxischer Hirnschaden). Dies geschieht in der Regel erst, wenn das Herz aufhört zu schlagen oder die Sauerstoffzufuhr über mehrere Minuten (meist mehr als 5 Minuten) unterbrochen ist."

 

"Nach § 228 StGB handelt derjenige, der eine Körperverletzung mit Einwilligung der verletzten Person vornimmt, nur dann rechtswidrig, wenn die Tat trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Am 26. Mai 2004 entschied der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), dass sadomasochistisch motivierte Körperverletzungen nicht an sich sittenwidrig sind und damit § 228 StGB prinzipiell bei sadomasochistischen Praktiken Anwendung findet. Allerdings ist das „Urteil über die Sittenwidrigkeit im Einzelfall abhängig vom Grad der Rechtsgutverletzung“, mit anderen Worten von den drohenden gesundheitlichen Folgen der Körperverletzung. Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist laut BGH auf jeden Fall überschritten, wenn „bei vorausschauender objektiver Betrachtung aller maßgeblichen Umstände der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlung in konkrete Todesgefahr gebracht wird“. In dem Grundsatzurteil hob der BGH ein Urteil des Landgerichts Kassel auf, in dem ein Mann, der seine Partnerin auf deren Wunsch gewürgt und dabei unwillentlich erwürgt hatte, wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge hatte das Landgericht abgelehnt, da die Tat seiner Auffassung nach mit Einwilligung des Opfers geschehen sei. Im zweiten Rechtsgang wurde der Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge ebenfalls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt."

 

Am 11.10.2020 at 20:57, schrieb Hannny:

Witzig finde ich ja, dass du die Frauen zählst. Am besten noch mit Statistiken 😂

er führt ne to do liste 😏😉

Das Thema ist schon ein wenig lost dennoch muss ich immer wieder schmunzeln wie du all deine Ladys wie in einer Statistik gezählt hast' Chapeau mein lieber,Ironie aus🤣

Um zum Thema zurückkehren, nun. Ja

Was heißt würgen? Ein leichter Hände griff in passender Situation,ich habe eine vor 👀 und sie war mehr wie passend f beide es steigerte die Situation. 

Hatte mit einer gut ein Jahr was, die nur mit würgen geil wurde. Ist leider Job mässig umgezogen.

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