Jump to content

Schwangerschaftshilfe


Kl****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Du kannst nur Ansprüche zwischen Dir und der Frau regeln, die Ansprüche, die das Kind selbst Dir gegenüber hätte/ hat (Unterhalt, Erbrecht, Kontakt) kannst Du mit ihr nicht ausschließen, wäre sittenwidrig. Den Verträge zu Lasten Dritter sind nicht zulässig. Aus 18 Jahren Unterhalt können gern auch mehr werden, wenn das Kind z.B. studiert. Und wenn Du in 20 Jahren 20 Immobilien geschenkt bekommst, gehört dem Kind mindestens mal dem Pflichtanteil. Habe jetzt nicht geguckt, ob Du selbst Familie hast oder später willst, aber das hat nicht nur Auswirkungen auf Dich. Freunden leiht man vielleicht mal das Auto oder lädt sie zum Essen, in den Urlaub ein. Schau Dir mal die Düsseldorfer Tabelle an (Unterhalt), vielleicht hilft das bei der Entscheidung. ;)

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Lisbetha:

Du kannst nur Ansprüche zwischen Dir und der Frau regeln, die Ansprüche, die das Kind selbst Dir gegenüber hätte/ hat (Unterhalt, Erbrecht, Kontakt) kannst Du mit ihr nicht ausschließen, wäre sittenwidrig. 

Mit einer Adoption wäre er raus!

Geschrieben
Am 14.3.2020 at 20:01, schrieb Engelschen_72:

Mit einer Adoption wäre er raus!

So ist es, eine Adotion kappt sozusagen die Verwandtschaft, kein Erbrecht, keine Unterhaltspflicht ..., ist aber eben etwas "umständlicher" (zurecht, damit Kinder nicht wie Sachen gehandelt werden) aber die sicherste Art so etwas zu regeln.

Geschrieben
Am 5.3.2020 at 05:25, schrieb KleinerDicker1980:

Tun oder lassen... ...hab da doch ein paar Bedenken. Und Leute, das ist wirklich ne "ernste Frage!"

Das Kind tut mir jetzt schon leid. Noch nicht auf dieser Welt und schon das Gerede.

Geschrieben
vor 53 Minuten, schrieb binMann123:

Das Kind tut mir jetzt schon leid. Noch nicht auf dieser Welt und schon das Gerede.

Ist ja vielleicht nicht ganz verkehrt, sich mal im Vorfeld Gedanken zu machen, Kinder zeugen ist eben nicht nur mit dem Spaß am Ficken sondern auch mit einer Verantwortung verbunden.

Viel mehr sollten einem die Kinder leid tun, welche ihr Dasein auf dieser Welt schon gefunden haben, ohne das jemand Verantwortung übernehmen möchte.

Geschrieben

Wenn du schon schreibst das du Bedenken hast dann lass es .... mal abgesehen vom finanziellen was man vorher regeln kann... das Kind hat ein Recht darauf zu wissen wer sein Vater ist. 

Geschrieben

Kann er doch machen - wenn es Drillinge werden, dann hat er einen 6er im Lotto und zahlt sich doof an Kindergeld, Unterhalt, etc....und das ist gesetzlich geregelt und da kann man "vorher" nichts finanzielles regeln, weil es ein Gesetzt ist.

Geschrieben
Am 5.3.2020 at 05:25, schrieb KleinerDicker1980:

Moin, ich hab gerade einen Anruf erhalten von einer sehr guten Freundin. Wir waren mal über ein Jahr ein Paar, und sind danach auch noch ab und an in der Kiste gewesen. Jetzt kam Sie am Telefon und fragte mich ob ich ihr bei einem Problem helfen kann. Ihr Typ verschießt nur Platzpatronen. Ich solle wenn möglich doch den Samenspender machen auf dem natürlichen Weg und mit seinem Wissen. Nicht das ich was gegen noch mehr Sex hätte, es dreht sich um die moralische Seite. Tun oder lassen... ...hab da doch ein paar Bedenken. Und Leute, das ist wirklich ne "ernste Frage!"

Lass bloß die Finger von. Du bist persönlich bekannt und wirst schneller als Du denken kannst, Unterhaltspflichtigen.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Niemals! Ihr seid kein Paar mehr, weil einer von euch die Trennung wollte. Ein Jahr ist ein Fliegenschiss! Aufgrund dieser Basis wäre es, in meinen Augen, die finanzielle und gefühlsmäßige Selbstzerstörung! Aus Geilheit ein Leben zu schenken, das aus deinem Erbgut entsteht, lässt dich automatisch Vatergefühle entwickeln. Das folgende kann sich jeder vorstellen.
Jeder Erzeuger will doch das Leben seines Kindes mitbestimmen, es sei denn er ist ein assozialer Ignorant.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb FreieLiebe2019:

Jeder Erzeuger will doch das Leben seines Kindes mitbestimmen, es sei denn er ist ein assozialer Ignorant.

Und davon gibt es mehr wie genug!

Geschrieben
Vor 8 Minuten , schrieb Engelschen_72:

Und davon gibt es mehr wie genug!

Zum kotzen

Geschrieben
Am 5.3.2020 at 10:19, schrieb Curvybeauty:

Wieso nicht? Ich würde mich dann nur vorher schriftlich von allen finanziellen Pflichten entbunden lassen.

Und da ist der haken. Was ist wenn platzpatrone abhaut? Und nicht zahlt?

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Moralisch gesehen finde ich nix verwerfliches daran. Allerdings ist die rechtliche Frage der Vaterschaft per Gesetz eindeutig geregelt. Es gibt 3 Vaterschaften. 

Die biologische, die soziale und rechtliche Vaterschaft. Sind deine Bekannte und die Luftpatrone verheiratet, wird das kind in dieser Ehe geboren und stellst du keine Vaterfeststellungsklage, dann bist du aus der rechtlichen raus und somit weder Recht noch Pflicht raus. Und zwar so lange, bis sich die beiden Spinnefeind sind. Wenns doof läuft kannst du auch noch rückwirkend in Regress genommen werden. Sämtliche Verträge von wegen Verzicht auf Unterhalt von dir sind Nichtig, wenn nicht sogar sittenwidrig. 

Man hat schon Pferde vor die Apotheke kotzen sehen - ich würde die Finger davon lassen. 

Du als biologischer Vater kannst letztlich immer in die Pflicht genommen werden, wenn die anderen Beiden sich nicht mehr einig sind. 

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Dir sollte Klar sein das "Die Rechtssprechung" eindeutig ist das DU für den Unterhalt im schlimmsten Fall aufkommen musst, wenn der Weg zum Kind natürlich ist!
Nur eine künstliche Befruchtung befreit Dich davon.
Aber letzten Endes musst Du Dir überlegen ob es für Dich moralisch vertretbar ist.

×
×
  • Neu erstellen...