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"Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???


"Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???  

117 Stimmen

  1. 1. "Professionelle", also Hure geschwängert... und nun???

    • ja, er muss zumindest Kindesunterhalt bezahlen
    • ja, er muss für Kind und Mutter Unterhalt bezahlen
    • Nein, er wird nichts bezahlen müssen...


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Dies hat so mancher Mann schon erkennen müssen, der sich bereitwillig dazu hinreißen ließ, einem z.B. lesbischen Paar den Kinderwunsch zu erfüllen. Die entsprechende "Unterhaltverzichtserklärung" war nicht mal das Papier wert, auf dem sie stand.



Das lässt sich aber vermeiden, schon vorher für den Fall einer Unterhaltspflicht eine Kostenerstattung durch das z.B. lesbische Pärchen vereinbart wird. Wer sich nicht absichert ist selber Schuld.


Geschrieben

wie, du willst dich also damit outen das du noch rauchst...

hast´e noch andere hobby´s?


Häh???

Sach mal: Aber sonst noch alles in Ordnung bei Dir?
Kleiner Realitätsverdreher, was?


Geschrieben

er muss für beide zahlen. für mutter und kind.

hoffentlich hat sie sich den namen des freiers aufgeschrieben.
wünsche ihr viel glück

ese




Ja klar und während das Neugeborene im Nebenzimmer liegt lässt "frauchen", die Männer über sich rüber rutschen...is echt ne geile Grundlage für ein Kind!!!

Ich würde sagen der Mann nimmt das Kind und Frau zahlt für beide...


Geschrieben

Mal ganz abgesehen von der blödheit aus gerechnet ne porf .. zu schwängern.

Intressier den Gesetzgeber nun Überhauptnich wie das Kind enstand ist.
Sondern nur wer es gemacht hat . im Einzelen noch nicht mal wer mit wem gepoppt hat.
Selbst bei einer Samenspende kann der spender als Genetisch Vater zu Unterhalsleistungen herangezogen werden.
Auch wird gerne geglaubt das die Schwangere bzw. mutter anrecht auf das Geld hat.
Das so nicht richtig.
Das KIND und nur das Kind ist dem Vater gegenüber Unterhaltberechtigt.
Die Mutter ist da zu verpflichte das Unterhalts geld im sinne des kindes zu verwalten

Als was lehr uns Männer das entweder die finger von den Profs... grins
so sit doch auch schön muss ja nicht immer ficken sein

grußan alle euer massage paar


Geschrieben (bearbeitet)

Ja klar und während das Neugeborene im Nebenzimmer liegt lässt "frauchen", die Männer über sich rüber rutschen...is echt ne geile Grundlage für ein Kind!!!

Ich würde sagen der Mann nimmt das Kind und Frau zahlt für beide...




die frage des TE war nicht, ob das kind in dieser konstellation eine freudvolle kindheit zu erwarten hat, sondern ob der erzeuger zahlen muss.

das muss er.

finde die idee super, dass er das kind nimmt. er kann das neugeborene dann ja mitnehmen, während er über die nutten steigt.

any more problems?

ese, die immer ein offenes ohr hat.

@massagepaar...gibt es die version auch in verständlich ( deutsch?)


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das lässt sich aber vermeiden, schon vorher für den Fall einer Unterhaltspflicht eine Kostenerstattung durch das z.B. lesbische Pärchen vereinbart wird. Wer sich nicht absichert ist selber Schuld.



Hmmm, da wäre ich vorsichtig. Evt. kann so ein Vertrag angefochten werden, denn er regelt eine einseitige Vorteilsnahme (Zahlung Paar -&gt Erzeuger) zugunsten des Erzeugers, der keine Leistung seinerseits entgegensteht. Die Unterhaltszahlung muss er ja leisten und tut dies gegenüber dem Kind. So gesehen könnte der Vertrag als sittenwidrig kassiert werden, wenn das Paar seiner "Kostenerstattung" nicht nachkommt und es drauf ankommen lässt. Auf jeden Fall wäre ich mir da ohne weiteren juristischen Beistand nicht sicher. Noch nicht einmal wenn das Paar vorab alle eventuell anfallenden Unterhaltkosten in bar aushändigt.


Geschrieben

Ich würde sagen der Mann nimmt das Kind und Frau zahlt für beide...


Das nenne ich mal ne coole Alternative.
Ist das nicht sogar vom Gesetzgeber im Sorgerecht so ähnlich vorgesehen?


Geschrieben

@angband: Wieso keine Leistung des Erzeugers? Gibt viele Männer, die sich freuen würden, wenn sie eine solche Leistung erbringen dürften

Aber mal Spaß beiseite: ein Vertrag ist ein sog. do ut des (ich gebe, damit du gibst). Wenn von Anfang an vertraglich geregelt wird, daß das Pärchen die evtl. Unterhaltskosten erstattet, damit eine Schwängerung "vollzogen" wird, haben wir einen Vertrag, der für beide Seiten einen Vorteil bedeutet. Das kann kein Richter wegen Sittenwidrigkeit kippen.

Der Erzeuger müsste die Kostenerstattungen jedoch als Einkommen versteuern, so daß er immer noch einen finanziellen Nachteil hätte. Aber auch das lässt sich im Vertrag regeln.


Geschrieben

@Schnaepschen:
Dafür kann er den Unterhalt wohl als außergwöhnliche Belastung ansetzen, was ihn aber trotzdem schlechter stellt ;-) ....
Du meinst also, dass der Vertrag "Sperma <-> Erstattung der Unterhaltskosten" nicht einseitig ist ... Ich kenne mich bei den Marktpreisen für Sperma nicht aus und ob diese Leistung der anderen Partei nicht doch etwas hoch gegriffen ist. Na ja, jedenfalls werden ja mittlerweile auch völlig überzogene 0180er Telefondienste durchaus eingetrieben, so dass mein Glaube an die Regelung der Sittenwidrigkeit vielleicht keine Grundlage hat ...


Geschrieben

@Schnaepschen:
Dafür kann er den Unterhalt wohl als außergwöhnliche Belastung ansetzen,



falsch... Kindesunterhalt ist nicht steuerlich zu berücksichtigen...

lediglich Ehegattenunterhalt ist Ansetzbar


Geschrieben

Simmt, macht Sinn, sonst wären "normal" erziehende Steuerzahler doch etwas benachteiligt ...


Geschrieben

...tja..... "10 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Zahlmeister"... wer zu blöde zum Verhüten ist, muß eben bluten...


Geschrieben

Kannst dich ja mal erkundigen, was ne künstliche Befruchtung kostet. Und dann rechne noch mal drei, weils es meist ein paar Versuche braucht.

@HL: Auch schon die Erfahrung gemacht?

Auch der Kindesunterhalt wird steuerlich berücksichtigt, da er das zu versteuernde einkommen verringert. Ist bei mir zumindest so. Oder habe ich nur nen dämlichen Finanzbeamten, oder nen guten Steuerprofi?


Geschrieben


Auch der Kindesunterhalt wird steuerlich berücksichtigt, da er das zu versteuernde einkommen verringert.

Ist bei mir zumindest so.

Oder habe ich nur nen dämlichen Finanzbeamten, oder nen guten Steuerprofi?




lese einfach geltendes Steuerrecht...

schön, wenn´s bei Dir so ist... ist aber definitiv nicht zulässig...

hoffe, Dein "Steuerprofi" ist ein Steuerberater und somit versichert...

ich sach nur... 10 Jahre...
bei Steuerbetrug noch länger...


Geschrieben

Dann habt ihr ja endlich Ruhe vor mir!




dovmann, ich meinte nicht knast...

so weit gehen se retour...

aber Dich, dich schätzen se


Geschrieben

Auch der Kindesunterhalt wird steuerlich berücksichtigt, da er das zu versteuernde einkommen verringert.


Bist Du da echt sicher? Ich kann mir das auch irgendwie nicht so recht vorstellen.
Wird Dir der Kindesunterhalt denn schon auf der Lohnabrechnung vor Steuer abgezogen?


Geschrieben

Wie? Kein Knast? Dann kann ich ja weitermachen! Aber bald spar ich ja eh was. Da zieht meine Ex mit ihrem neuen zusammen. Nach einem Jahr entfällt dann der Unterhaltsanspruch wegen der Vermutung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Aber ich glaube, die weiss das noch gar nicht.

@paan: Lohnabrechnung? Was ist das? Hatte ich noch nie, kriege ich auch nie


Geschrieben

Interessante Frage vom TE!

Ich gehe mal davon aus, das jeder Mann davon ausgeht, dass er bei Professionellen an risikolos poppen denkt.

Sollte es nun doch passiert sein, dann sind ja jetzt in dem speziellen Fall 9 Man`s im Visier.
Wenn die 9 Stammkunden aber, Kosten für Vaterschaftstest hin oder her, als Papa ausgeschlossen werden....
was dann?

Was kann das Kind dafür??????? Es geht um einen kleinen Menschen! Und letztendlich dreht sich alles um das Würmchen!

???


Geschrieben

Nach einem Jahr entfällt dann der Unterhaltsanspruch wegen der Vermutung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft. Aber ich glaube, die weiss das noch gar nicht.




Träume sind Schäume...

...viel Spass beim Beweisantritt vorm Familiengericht..


Geschrieben

Gehalt? Dann halt Gehaltsabrechnung?
Oder bissu selbständig?

Jedenfalls kann ich mir das einfach nicht vorstellen, daß es vom Einkommen vor Steuer abgezogen wird.
Mag ja sein, daß Du im Nachhinein das irgendwie absetzen kannst, aber das wäre dann was anderes.


Geschrieben

Paan...


Kindesunterhalt ist DEFINITIV nicht absatzbar...

und, unser Schnappes mag vielleicht zu dolle im Schnäpschenglas gelutscht haben...

ES GEHT NICHT!!!


Geschrieben

Okay, dann man was ganz anderes:

Es geht um einen kleinen Menschen! Und letztendlich dreht sich alles um das Würmchen!

???


Sowas in der Art habe ich doch die Woche schonmal gelesen in einem Geburtsthread und auch da ging es dauernd um Würmer.
Jetzt war ich ja selber auch noch nie bei so einer Geburt dabei und stell mir das irgendwie gruselig vor, wenn da andauernd Würmer unten rauskommen. *Brrrrrr, Schüttel*
Ist das denn echt so????????


Geschrieben

ne prostituierte ohne gummi vögeln? pfui!

wer macht denn heutzutage noch sowas?


Geschrieben

Dieser Threat ist ein Scherz, mh?



Das ist wohl das cleverste posting von allen *lach


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