Jump to content

Pornodreh = Kündigungsgrund?


biboyMD88

Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

@supermasseurHH:

...du scheinst echt nichts zu kapieren! Bist du der große "Revoluzzer" oder wärst du es einfach nur gerne? Es gibt Dinge in einer Gemeinschaft, denen man sich einfach anpassen muss. In einer Gesellschaft gibt es immer Regelwerke, die durchaus auch meist Sinn machen........denn würde sich niemand daran halten, dann würde DIR so manch einer auf den Zeiger gehen, deine Freiheiten noch weiter eingrenzen, dich an deinem Hab und Gut vergreifen, dein Auto zerkratzen und und und.......

Möchte sich jemand an diese Regeln nicht halten, wandert er besser aus, aber unterschreibt keinesfalls Arbeitsverträge, in denen es gewisse Regeln gibt.........sonst fliegt er halt. Das hat nichts mit Moral oder Doppelmoral zu tun, sondern mit der Dummheit der Unterzeichner. Denn sie können meist lesen, wenn sie schreiben können;).

Deine Kommentare...nein, meist Einzeiler......scheinen entweder deine Auffassungsgabe widerzuspiegeln, oder sind einfach nur sinnlos und fehl am Platze;)

bearbeitet von Aktiver2012
Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb Aktiver2012:

Möchte sich jemand an diese Regeln nicht halten, wandert er besser aus, aber unterschreibt keinesfalls Arbeitsverträge, in denen es gewisse Regeln gibt.........sonst fliegt er halt. Das hat nichts mit Moral oder Doppelmoral zu tun, sondern mit der Dummheit der Unterzeichner. Denn sie können meist lesen, wenn sie schreiben können;).

Treffend in Worte gefasst :thumbsup:

Geschrieben
Am 26.1.2017 at 00:32, schrieb biboyMD88:

Soeben las ich in der Bildzeitung, dass ein Polizeischüler in seiner Freizeit einen Porno gedreht hat und nun um sein Job bangt. Doch ist es nicht jedem seine Sache was er (vor Geilheit) in seiner Freizeit macht? Darf sich der Arbeitgeber da einmischen?

Nein darf er nicht nach unserer Meinung.

Wir sind noch ein freies Land und darf jeder tun und lassen was er will solange er niemand damit schadet.

Wo kommen wir dahin wenn dir jetzt auch noch dein Arbeitgeber vorschreiben darf wann du Sex haben darfst und wann nicht.

 

Wir wissen es gibt da diese Entscheidung gegen diese Pornodarstellerin, die ihren Pflegeberuf mit behinderten Kindern nicht mehr ausüben darf - aber die sehen wir mehr als kritisch. Noch dazu wo sich hier die katholische Kirche eingemischt hat - die größten Heuchler und Kinderschänder auf Gottes Erdboden.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb PaarHNS:

Nein darf er nicht nach unserer Meinung.

Zum Glück ist Eure Meinung nicht relevant. Ansonsten würde es wirklich langsam Zeit sich nach einem neuen Wohnsitz umzuschauen.

Zum Rest spare ich mir jeden Kommentar, der Offenbarungseid ist eigentlich selbsterklärend.

Geschrieben

Bei Beamten darf sich der Arbeitgeber schon einmischen. Das wars für Ihn. Er war noch Beamter auf Probe!

Geschrieben

Staat und Kirche haben als Arbeitgeber aber nun mal gewisse Sonderrechte wenn es um Arbeitsrecht und Verhalten im Berufsleben geht. Wer damit als Bewerber oder Angestellter nicht klar kommt oder bewusst gegen  diese Regeln verstößt, sollte sich vielleicht über legen ob er sich das richtige Betätigungsfeld ausgesucht hat.

Geschrieben

Na ja. Ist so eine Sache. Meine Frau arbeitet als Verkäuferin.

Auch mehrere Pornos gedreht.

Es gibt immer einige Männer, die sie darauf hin ansprechen.

Aber dem Chef ist es egal.

Haupsache der Beruf wird gut ausgeübt

Geschrieben
vor 50 Minuten, schrieb mariareimund:

Na ja. Ist so eine Sache. Meine Frau arbeitet als Verkäuferin.

Auch mehrere Pornos gedreht.

Es gibt immer einige Männer, die sie darauf hin ansprechen.

Aber dem Chef ist es egal.

Haupsache der Beruf wird gut ausgeübt

Na da  sei zufrieden, dass sie nie Beamtin war

 

 

 

 

 

 

@allgemeingehalten ohne Ansprache an einzelne

Wieso schaffen es User nicht, das Beamtengesetz zu lesen und dann auch noch zu verstehen, bevor sie ihr Wissen kundtun???

Geschrieben
vor 23 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

@allgemeingehalten ohne Ansprache an einzelne

Wieso schaffen es User nicht, das Beamtengesetz zu lesen und dann auch noch zu verstehen, bevor sie ihr Wissen kundtun???

Weil Du vermutlich die Einzige bist, die das "Beamtengesetz" , insbesondere den Abschnitt über Pornodrehs, gefunden hat

Es gibt ein Bundesbeamtengesetz und die Beamtengesetze der Länder. Allen gemeinsam ist ein Paragraph der das Verhalten des Beamten regeln soll. Das ist ein Dreizeiler, der (bewusst ?) so schwammig formuliert wurde, das man damit notfalls jemand wegen jedem Murks drankriegen kann.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb DickeElfeBln:

@night_wish

Ach Herzchen..... Für dein Nichtverstehen trage ich nicht die Verantwortung

Dann zitier mal die Paragraphen auf die Du Dich beziehst. Da bin ich mal gespannt. Da wird aber nix kommen, weil Du, mangels Fachkenntnis, im Ungefähren rumschwafelst.

Ich mach es Dir einfach: §20 Landesbeamtengesetz Berlin (Berufspflichten)

Geschrieben
vor 18 Stunden, schrieb Varrick:

Zum Glück ist Eure Meinung nicht relevant. Ansonsten würde es wirklich langsam Zeit sich nach einem neuen Wohnsitz umzuschauen.

Zum Rest spare ich mir jeden Kommentar, der Offenbarungseid ist eigentlich selbsterklärend.

Du scheinst nur hier zu sein, um mal zu sehen ob das stimmt was du so hörst was es  auf sexuellem Gebiet so alles gibt.

Anders verstehen wir deinen Einwurf nicht.

Etwas mehr Weltoffenheit würde nicht schaden.

Geschrieben

@Aktiver2012

In keinem bisher hier angeführten Beispiel ging es im Gerichtsverfahren um einen oder mehrere  privat gedrehten Pornos ,

sondern um eindeutige Rechtsbrüche und Pornos . 

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb Nitrobär:

@Aktiver2012

In keinem bisher hier angeführten Beispiel ging es im Gerichtsverfahren um einen oder mehrere  privat gedrehten Pornos ,

sondern um eindeutige Rechtsbrüche und Pornos . 

...wenn du meine Kommentare richtig liest, wirst du feststellen, dass ich geschrieben habe, dass privat dann ist, wenn es privat bleibt, dann gäbe es nämlich gar keine Konsequenzen. Wird es öffentlich, dann geht es noch nicht mal unbedingt (hängt von der Art des Pornos ab) strafrechtlich um Rechtsbrüche sondern in den meisten Fällen um Vergehen gegen Vertrags- oder Arbeitsrecht. Es geht fast nie um den Porno an sich, sondern um die Auswirkungen, die die Mitwirkung des "Beklagten" hat. Ob es sich nun um abgeschlossene Gerichtsverfahren (gibt es eine Menge) oder in die Wege geleitete Verfahren handelt........ist für die Beschreibung evtl. Folgen nicht relevant. Im Falle eines Verfahrens gibt es dann -wenn es jemand will- vielerlei Vorwürfe, die man ggfls. gegen  jemanden vorbringen kann. Wie das Kindchen dann letzten Endes heisst, was der Richter zur Welt bringt, ist schnurz........in den meisten Fällen ist es einfach so, dass der Arbeitnehmer den Kürzeren zieht, wenn er gegen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag verstösst. Manchmal bedarf es noch nicht mal eines Arbeitsvertrages, wenn der "Verstoß" klar ersichtlich gegen grundlegende Moralansprüche einer Institution gehen (s. Kirche etc.)-

Wenn in einer Zeitung steht..."bangt um seinen Arbeitsplatz".....kannst du getrost davon ausgehen, dass es zumindest ein eingeleitetes Verfahren ist, ansonsten hätte die Zeitung keine Kenntnis. Sollte es aber jedoch so sein, dass der "Bangende" von sich aus die Presse informiert hat, ist er noch blöder, als man hätte annehmen können:clapping:.

bearbeitet von Aktiver2012
Geschrieben

@Aktiver2012

Wie schon mal erwähnt sind konfessionelle Arbeitgeber berechtigt ihre moralischen Grundsätze in Arbeitsverträge einfließen zu lassen ,

 bzw Verstöße gegen Diese generell arbeitsrechtlich zu ahnden , der Staat ist kein konfessioneller Arbeitgeber und 

verlangt explizit besondere Gesetzestreue mehr erst mal nicht .

Ob sich ein Richter findet der in der heutige Zeit ein irgendwo im internet kursierenden Pornofilm als dienstrechtlich relevant ein zu stufen halte ich für extrem unwahrscheinlich .

In den hier bisher angeführten " Fällen " war die Sachlage schlichtweg eine völlig Andere , 

also sind es auch kein den Fall betreffenden Beispiele mit Aussagekraft .

Da hier gar nicht datailliert berichtet wurde was genau der Typ jetzt verzapft hat , ist auch nicht zu beurteilen warum Der nun bangt .

Geschrieben (bearbeitet)

Was möchtest du mir sagen? Möchtest du eine rechtliche Abhandlung über "Vergehen", die einer Prüfung durch den Bundesgerichtshof standhalten würde?

Natürlich sind meine Kommentare da nicht einsetzbar, sollen sie ja auch nicht. Es geht aber trotzdem um FAKTEN....und um bisher schon abgeurteilte Fälle. Die von dir pauschal erwähnte "Gesetzestreue" kann durchaus -je nach Position des Mitarbeiters- auch bei  öffentlich gewordenener Mitwirkung an einem Porno zu einer Kündigung führen.

Ob du es etrem unwahrscheinlich findest, dass ein Richter es so sieht, ist absolut uninteressant......denn es gibt schon einige rechtskräftig abgeschlossene Verfahren, bei denen die Richter es nämlich genau so gesehen und geurteilt haben.

Du kritisierst meine Mutmaßungen MIT Mutmaßungen. Wir unterhalten uns hier über Dinge, bei denen wir logischerweise mutmaßen müssen......und darum werden Antworten auch fast immer Mutmaßungen bleiben. In der Regel schreibe ich dann auch nur Dinge, die entweder Fakt sind oder meiner persönlichen Meinung entsprechen. Das kann man dann auch lesen.

Ich habe auch nirgendwo behauptet, dass es in jedem Bereich dieser Gesellschaft ein Kündigungs- oder Abstrafungsgrund ist, wenn die Mitwirkung an einem Porno öffentlich wird. Im Gegenteil.....ich habe dazu auch Stellung bezogen.

Mein Tipp für dich: Wenn du hier in einem "Freizeithobbyunterhaltungsforum" streng rechtlich abgesicherte Aussagen möchtest, lies am besten gar nichts mehr in diesem Forum........aber du könntest auch mit gutem Beispiel vorangehen, und selbst erst einmal entsprechend beweisführende Unterstützung zu deinen Vermutungen zu liefern.

Im übrigen geht es bei der mittlerweile stattfindenden Diskussion NICHT NUR um das eingangs erwähnte Beispiel. Es wurden auch noch andere genannt, und es ist ja normal, dass man dann grundsätzlich darüber schreibt, ob solche Konsequenzen angebracht oder rechtlich richtig sind.

Ich denke aber, man sollte hier einfach nicht den Zeigefinger heben, wenn man nichts Besseres beisteuern kann.;)

bearbeitet von Aktiver2012
Geschrieben

BBG § 77 Nichterfüllung von Pflichten

(1) Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. Außerhalb des Dienstes ist dieses nur dann ein Dienstvergehen, wenn die Pflichtverletzung nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

 

Das sehe ich mit einem Pornodreh durchaus als gegeben. Und wenn es sich bei dem vom TE gemeinten Urteil um das handelt, was mir Tante Google als erstes vor die Füße gespuckt hat, kommt da auch noch eine vorherie Verurteilung wegen Beihilfe zur Prostitution dazu. Aber wie dem auch sein, der Pornodreh bzw. die Öffentlichmachung des Films würde meiner nichtfachlichen Interpretation von § 77 BBG nach schon reichen ...

 

Geschrieben

der gehört nicht nur wegen einem verstoß sondern gleich wegen mehreren entlassen.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb night_wish:

Dann zitier mal die Paragraphen auf die Du Dich beziehst. Da bin ich mal gespannt. Da wird aber nix kommen, weil Du, mangels Fachkenntnis, im Ungefähren rumschwafelst.

Ich mach es Dir einfach: §20 Landesbeamtengesetz Berlin (Berufspflichten)

Ich mache es dir noch einfacher, Ausbildung mittlerer Dienst (erfolgreich bestandener Abschluss), Dienstvorschriften (DA - gut sortiert nach Jahr und Themengebiet, Grundlage jeder Ausbildung, vorliegend in jeder Dienststelle sowie im/am Ausbildugsort - Pflichtlektüre, muss mit Unterschrift nachgewiesenen werden)..Und ich diskutiere nicht mit unwissenden Fussvolk, sondern wenn mit o.g. Polizeischüler über seine eigne Blödheit

Und nun...kannste den nächsten Versuch starten, ich weise dich nochmals darauf hin, ich trage Hosen und mein Saum derer schleift fast auf dem Boden, diese Erfahrung machten schon viele

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb PaarHNS:

Etwas mehr Weltoffenheit würde nicht schaden.

Wer von uns weltoffener ist werden wir wohl nicht ergründen können, es ist auch müßig. Nur betrachte ich die Welt nicht allein aus der Perspektive meines Genitals.

Wie ich sehe bin ich mit meiner Rechtsauffassung auch nicht völlig allein und anscheinend nehmen auch nicht alle User ihren Blick auf die Welt aus der BILD.

 

Geschrieben

Die Konsequenzen wird man spüren...

Oft bekommt man eine Kündigung, weil sich jemand auf Facebook nicht dem Unternehmen gebührend verhalten hat.

Es ist auch das gute Recht einer Firma, zu kündigen, wenn Mitarbeiter schaden. Finde ich auch.

Geschrieben

Natürlich ist das so schwammig formuliert um viel ankreiden zu können und die Einzelfallentscheidung vor einem Gericht anfechten zu lassen. Auch Bundeswehrsoldaten können bei Fehlverhalten in Ihrer Freizeit angeklagt werden, wenn es dem Ruf Schadet. Schöne Beispiele sind Trunkenheit, oder Körperverletzungen.

 

Auch bei Lehrern gab es schon einige Verfahren. Es ist aber müssig (zumindest mir) diese alle herauszusuchen. Zumal die Entsprechenden Passagen aus einigen Gesetzten hier ja auch schon Erwähnung fanden.

 

 

Geschrieben
vor 22 Stunden, schrieb PaarHNS:

Wir sind noch ein freies Land und darf jeder tun und lassen was er will solange er niemand damit schadet.

Wo kommen wir dahin wenn dir jetzt auch noch dein Arbeitgeber vorschreiben darf wann du Sex haben darfst und wann nicht.

Genau DAS ist der Punkt......so lange er niemandem schadet.

Ob und wie derjenige jemandem schadet, könnt ihr ja gar nicht beurteilen. Was euch stört, stört andere evtl. nicht.......und umgekehrt. Wenn ein Unternehmen sich durch das Verhalten eines Mitarbeiters geschädigt fühlt und klagt, kann es durchaus zu berechtigten Kündigungen kommen.

Und es geht schon gar nicht darum, dass ein Arbeitgeber vorschreiben will, wann und wie jemand Sex zu haben hat. Es geht darum, welche Auswirkungen ein Verhalten hat, wenn es öffentlich wird.

Das geht aber eigentlich sehr deutlich aus den Aussagen hervor und kann nicht wirklich missverstanden werden;).

Geschrieben

@Aktiver2012

Du kannst Dir noch so viel Mühe geben, jene die nicht verstehen wollen und ohnehin meist nur mit einer Hand tippen erreichst Du ohnehin nicht.

 

Bei allem Gaga-Irrsinn um uns herum, Beamte sind immer noch Staatsdiener und nehmen Hoheitsaufgaben wahr. Auch rechtfertigen sie mit ihrer (manchmal nur vermeintlich) staatstragenden Bedeutung ihre Privilegien. Eine wie auch immer geartetete Betätigung als Pornodarsteller ist damit unvereinbar.

Darüberhinaus kann JEDER Arbeitgeber seinen Beschäftigten Auflagen erteilen was im Privatleben zu unterlassen ist und ggf. geschäftschädigende Handlungsweisen untersagen.

Bei einem Frittenkoch (nichts gegen diese Personen) dürfte dies alles selten eine Rolle spielen, immer da wo ein Arbeitnehmer sein Unternehmen repräsentiert, muss er aber mit Sanktionen rechnen wenn er Auflagen und Anweisungen zuwiderhandelt.

 

×
×
  • Neu erstellen...