biboyMD88 Geschrieben Januar 25, 2017 Geschrieben Januar 25, 2017 Soeben las ich in der Bildzeitung, dass ein Polizeischüler in seiner Freizeit einen Porno gedreht hat und nun um sein Job bangt. Doch ist es nicht jedem seine Sache was er (vor Geilheit) in seiner Freizeit macht? Darf sich der Arbeitgeber da einmischen?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 25, 2017 Geschrieben Januar 25, 2017 denke schon immerhin steht er aktiv in der Öffentlichkeit und ICH würde keinen Polizisten ernst nehmen der in seiner Freizeit Pornos dreht
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Es kommt immer auch darauf an ob das Verhalten in der Freizeit Geschäftsschädigend ist. Darum muß man auch seinen Arbeitgeber informieren und um Erlaubnis fragen bei einem Nebenjob. Bei Beamten, also Staatsdienern, kann man durchaus einen Wiederspruch erkennen denn die Vorbildwirkung sollte, auch in deren Freizeit, immer gewahrt werden. Das ist darüber hinaus nicht nur bei "Pornodrehs" so.
Bo**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 vor 20 Minuten, schrieb Ino23: denke schon immerhin steht er aktiv in der Öffentlichkeit und ICH würde keinen Polizisten ernst nehmen der in seiner Freizeit Pornos dreht Soll er doch im Dienst n Porno drehen😂😂😂
Dies ist ein beliebter Beitrag. Engelszunge1967 Geschrieben Januar 26, 2017 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 26, 2017 Ino23 , daaa muss ich Dir widersprechen ! Es gibt Menschen dass ich Swingerclubs und Pks besuche , wissen aber auch was ich beruflich mache , deswegen werde ich trotzdem ernst genommen , denn Freizeit iss Freizeit , was der Chef macht in seiner Freizeit geht mich ja auch nix an !
Dies ist ein beliebter Beitrag. Sq**** Geschrieben Januar 26, 2017 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 26, 2017 Der Staat ist für einen Beamten kein Arbeitgeber, sondern der Dienstherr. Beamte haben spezielle Rechte und auch spezielle Pflichten. Viele unterschreiben und sehen nur den warmen aber engen Mantel des Beamtenstatus. der Beamte präsentiert allerdings die Institution der er angehört und kann somit deren Ansehen schädigen. Kurz gesagt... der Gute hätte einfach mal lesen sollen was er da unterschrieben hat😬🤔😉
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) Erste und wichtigste Regel VOR einem Pornodreh ist: Dein Leben wird nie mehr so sein wie es war. Man wird sich zeitlebens daran erinnern - auch wenn Du schon ein 90 jähriger Opa bist. Fast alles wird irgendwann verziehen oder in Vergessenheit geraten. Aber Pornodarsteller- / innen werden ihr Leben lang, danach beurteilt. Seriös ist so ein Job auch nicht. Ein Polizist der in seiner Freizeit Pornos dreht, ist etwa so vertrauenswürdig wie ein Zuhälter. Und Polizisten sind Menschen, denen man vertrauen können muss. bearbeitet Januar 26, 2017 von Gelöschter Benutzer Upps - Fehler bemerkt.
Am**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 vor 3 Minuten, schrieb JFaust: Der Staat ist für einen Beamten kein Arbeitgeber, sondern der Dienstherr. Beamte haben spezielle Rechte und auch spezielle Pflichten. Viele unterschreiben und sehen nur den warmen aber engen Mantel des Beamtenstatus. der Beamte präsentiert allerdings die Institution der er angehört und kann somit deren Ansehen schädigen. Kurz gesagt... der Gute hätte einfach mal lesen sollen was er da unterschrieben hat😬🤔😉 Stimmt genau.
JASMIN511 Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Er muss auch seinen Dienstherren fragen, wie oft er im Moment bumsen darf wir leben in einer Demokratie, glaube ich mal was davon gehört zu haben! ?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Tja darf er... der Dienstherr, ob als Beamtenanwärter oder Beamte.. Polizei,Feuerwehr,Post ... Kommune... usw. Selbst bei Schulden oder Straftaten... PP.
da**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Sicher ist es Privatsache was jeder in seiner Freizeit macht, doch ein Pornodreh ist ja dann nicht mehr im stillen Kämmerlein sondern öffentlich also das wird viele zugänglich gemacht und wenn jemand dann auch noch eine Autoritätsperson ist also hier Polizist denke ich ist er auch in einer besonderen Verantwortung zu seinem Beruf und auch seinem Dienstherren. Nicht umsonst hat der jenige der in den Staatsdienst arbeitet immer zu überlegen was ich dann in den sexuellen Formen sowie in der Öffentlichkeit macht und sich hingibt. Fazit man kann jedes machen doch eben nicht wenn es öffentlich oder dann heraus kommt. Auch ein Arbeitgeber kann wenn er kein Dienstherr ist den Arbeitgeber wenn es öffentlich wird und das Ansehen damit beschädigt wird entlassen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 vor 2 Stunden, schrieb Ino23: ICH würde keinen Polizisten ernst nehmen der in seiner Freizeit Pornos dreht .....doch aber nur, wenn dieser auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Ansonsten kann doch auch ein Polizist in seiner Freizeit tun und lassen was er möchte.(sofern es legal ist) 😉
pa**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Wenn Du das veröffentlichen möchtest kannst Du dafür suspendiert werden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Rechtsanwalt fragen...ganz einfach.
Si**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) Nicht nur Beamte können gekündigt werden. Jeder kann gekündigt werden, da dies eventuell nicht tragbar für die Firma ist. Das kann ein großer Konzern sein, oder ein anderes Unternehmen, und das wird nur bei wenigen Berufen geduldet, (wenn man nirgendwo sichtbar ist)...auch ich finde, dass so etwas Unternehmen schadet. Ich denke es gibt die fristlose Kündigung.....bei sowas. Wer Pornos dreht, sollte in der Erotikbranche bleiben.... Man sollte es sich dreimal überlegen, ob man sich mit so was die Zukunft versauen möchte... rechtliche Mittel schützen in so Fällen nicht. Eine Firma findet Mittel und Wege einen unerwünschten Mitarbeiter loszuwerden..... bearbeitet Januar 26, 2017 von SilentHill_
Kl**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Wenn er damit Feld verdient, ist das ein Nebenjob, den er bei seinem Arbeitgeber anmelden muss, sonst kann ihm gekündigt werden.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Darf der Ag weil er durch Rufverlust Einbußen befürchten muss, oder im Falle des Beamtentums das die Institution nicht ernst genommen wird vom Volk, was wiederrum den Dienst aller Kolegen erschwert! Es gab Zeiten da reichte ein Tattoo um nicht zur Polizei zu dürfen. Mir wär es egal, ich nehme den Beamten nicht ernst wegen seiner "Privaten" aktivitäten, sondern wie er sich im Dienst verhält. Ich hab auch keine Vorurteile gegenüber Pirnodarstellern oder Prostituierten, eher im Gegenteil....was wenn es diese nicht gäbe? Voyeure würden sich der öffentllichkeit aufdrängen und Menschen ohne die mögluchkeit ein Sexleben zu haben könnten Straftäter werden! Von daher können wir froh sein, das e Menschen gibt die diese "Jobs" machen.
Dies ist ein beliebter Beitrag. Ph**** Geschrieben Januar 26, 2017 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) Es ist so,das es dann egal ist, wenn es dem Ansehen der Firma nicht schadet. Da die Polizei, man mag es nicht glauben aber auch bestimmte moralische Werte vertritt, schadet es der Polizei. Und besonders klug war das auch nicht. Das Internet vergisst nicht.... bearbeitet Januar 26, 2017 von Saillady
Ph**** Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) @Ino23...Du nimmst ihn spätestens dann ernst, wenn er dir deinen Arsch rettet. Und dann ist es scheiß egal, ob er nen Porno dreht oder Pfarrer ist. bearbeitet Januar 26, 2017 von Saillady
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 (bearbeitet) vor 5 Stunden, schrieb biboyMD88: Soeben las ich in der Bildzeitung, dass ein Polizeischüler in seiner Freizeit einen Porno gedreht hat und nun um sein Job bangt. Doch ist es nicht jedem seine Sache was er (vor Geilheit) in seiner Freizeit macht? Darf sich der Arbeitgeber da einmischen? Ich denke, dem Arbeitgeber geht es in erster Linie nicht darum, ob es ein Pornodreh war oder nicht. Eventuell, liegt es daran, wenn er Entgelt erhalten hat, dann könnte es sein, dass er vertraglich einen sogenannten "Nebenjob" hätte erst genehmigen lassen müssen. Ist dies nicht der Fall, könnte es deswegen zu einer Abmahnung kommen. Dann kommt eventuell der Gedankengang hinzu, dass er als angehender Polizist sich Regel- Gesellschaftskonform auch in seiner Freizeit verhalten soll. Ich persönlich halte dies für Schwachsinn, aber mal ehrlich ein wenig dran ist rein psychologisch schon was. bearbeitet Januar 26, 2017 von Gelöschter Benutzer Rechtschreibfehler
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Zehn Jahre (2002 bis 2012) dauert der Rechtsstreit, dann ist ein suspendierter Polizist erneut gescheitert. Weil er seiner Partnerin die Wohnung zur Prostitution überließ und in einem Porno mitwirkte, verlor er den Job. Mannheimer Richter urteilten: Von Gesetzeshütern kann man Gesetzestreue verlangen. Bereits 2002 war der Beamte des Bundesgrenzschutzes, der heutigen Bundespolizei, vom Dienst suspendiert und zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er musste eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 20 Euro wegen Beihilfe zur Prostitution zahlen: Mindestens sechsmal hatte er seiner damaligen Lebensgefährtin dafür seine Wohnung zur Verfügung gestellt. Bei "Gang-Bang-Partys" hatte er sich auch selbst in der Wohnung aufgehalten und teilweise die Gruppensex-Gäste begrüßt. Zudem hatte er im Jahr 2000, zusammen mit seiner Partnerin, als Pornodarsteller für 250 Mark Gage in einem Video mitgemacht. Disziplinarrechtlich klagte die Bundesrepublik Deutschland als Arbeitgeber aber erst 2010: Beim Verwaltungsgericht Stuttgart wollte sie die Entfernung des Beamten aus dem Dienst erreichen - wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution, Mitwirkung im Pornofilm und den damit verbundenen Nebentätigkeiten, die er sich nicht hatte genehmigen lassen. Das Vertrauensverhältnis sei unwiderruflich zerstört, hieß es in der Klage. Schon die Stuttgarter Richter entschieden gegen den 42-jährigen Polizisten, der "schuldhaft ein schweres Dienstvergehen begangen" und dadurch das Vertrauen des Dienstherren und der Allgemeinheit endgültig verloren habe. Es gehe zwar um sein außerdienstliches Verhalten, aber ein Polizeivollzugsbeamter sei besonders zur Gesetzestreue verpflichtet. Zudem habe er sich auch nach seiner Verurteilung weiter im Rotlichtmilieu aufgehalten und sei 2008 bei einer Polizeikontrolle bei einer "Gang-Bang-Party" in einem Bordell angetroffen worden. Gegen das Stuttgarter Urteil vom Juli 2011 legte der Polizist Berufung ein, doch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung. Auch aus Sicht der Mannheimer Richter könne die "Allgemeinheit von einem Polizeibeamten Gesetzestreue erwarten". Damit sei es "unvereinbar, dass er sich aktiv durch Förderung der verbotenen Prostitution im Rotlichtmilieu betätige und strafrechtlich auffällt". Der Beamte könne auch kein Restvertrauen beanspruchen, zumal er sich nach wie vor uneinsichtig zeige und die Pflichtverstöße bagatellisiere (Aktenzeichen DB 13 S 2533/11). Daneben führte der Verwaltungsgerichtshof als weiteren Verstoß - den Job als Kleindarsteller beim Pornodreh - auf. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu; das kann der Beamte aber noch per Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht anfechten. Seit seiner Suspendierung erhält er weiter einen Teil der Bezüge, obwohl er nicht mehr arbeiten als Polizist arbeiten darf. Und wir alle finanzieren diesen Bockmist mit unseren Steuergelden. Armes Deutschland. Persönlich bin ich der Meinung, eine Respektperson sollte sich auch so verhalten und nicht nur respektiert werden.
FarokTv Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Als erstes hast du das aus der Bildzeitung...damit hat sich punkt 2 schon erledigt. Nirgendwo wird soviel gelogen und erfunden wie im Axel Springer Verlag.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 Sicherlich darf der Arbeitgeber sich einmischen, wenn Nebentätigkeiten nicht angemeldet und genehmigt sind . Auch sind Aktivitäten, die dem Job schaden können , nicht zulässig. Stelle dir einmal vor, du triffst bei einer Polizeikontrolle auf einen Polizisten M/W von dem du gerade im Netz einen Porno gesehen hast...., also ich würde ihn , oder Sie fragen, warum sie hier den Harten machen wo sie doch im Film solche Luschen sind. Wäre in dem Fall noch nicht einmal beleidigend......, sowas geht doch gar nicht. Andererseits ist die Polizei ja auch offener geworden , immerhin läßt sie es zu, dass sich ihre Kollegen in Fernsehsendungen wie "Achtung Kontrolle " und " Toto und Harry " zum Deppen machen , auch gibt es bereits Polizistinnen, die als Model arbeiten und dort ziemlich freizügige Fotos machen lassen, nur trifft man auf so jemanden, denkt man eher an ihre krummen Möpse, als an eine ernsthaft auftretende Beamtin, was problematisch werden kann, gerade im Umgang mit Muslimen. Also man sollte schon vorsichtig sein, was man in seiner Freizeit macht.
Heisterkamp74 Geschrieben Januar 26, 2017 Geschrieben Januar 26, 2017 das Beamtenrecht kenn nach wie vor Sachen wie: "Schädigung des ansehens in seiner Freizeit" usw. wenn man sich für eine Beamtenlaufbahn entscheiden will, sollte man sich dementsprechend informieren und Verhalten und sich dann nicht wundern wenn es zu spät ist.
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