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*dubiose Unsitten*


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Jein.
Ja.
Ja.
Nein, es ist nicht der Grund für diesen Thread, dazu ist die Geschichte schon zu lange her. Den Grund finde ich nicht mehr, ich glaube er wurde mittlerweile in diesem Forum gelöscht, sonst hätte ich Dir zu liebe einen Link gesetzt. Es ist ja aber nicht so, dass dieses Problem nicht schon mal da war, eventuell da ist oder wiederkommt. Es ist Zeitlos unangenehm.


Geschrieben

Sowas finde ich auch unfair und tatsächlich eine Unsitte. Nun ist es trotzdem so, dass das Briefgeheimnis beim Empfänger endet, so er nicht einer besonderen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt. Illegal ist es also nicht, aber in solchen Fällen definitiv gegen die guten Sitten wie ich finde. Eine Pauschalisierung hingegen lehne ich trotzdem ab.


Geschrieben

Jein.
Ja.
Ja.
Nein, es ist nicht der Grund

Ich bin mir sicher, dass in diesem Thread das gegenseitige Verstehen sehr viel besser gewesen wäre, wenn Du mal klar gesagt hättest, was genau Dein Herz eigentlich so bedrückt...


Geschrieben

Mal abgesehen davon, dass ich es für mehr als fraglich halte, wenn private PNs im Forum der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, halte ich es für wesentlich amüsanter, dass in einem Thread mit dem Titel "dubiose Unsitten" Erwachsene Menschen der Unsitte nachgehen, sich gegenseitig Primitivität und Ähnliches vorzuwerfen....

Der Mac


Geschrieben (bearbeitet)



Wer nur meine Muschi anschreibt, braucht von MIR als Mensch keine Diskretion zu erwarten. ...und nur darauf habe ich mich bezogen und nicht auf "richtige" PNs!



Deshalb fallen für mich anonymisierte Veröffentlichungen solcher "Postwurf-PNs" unter die Rubrik "Stoßseufzer" und sind für mich noch vertretbar, weil hier Inhalte weitergegeben oder wiedergegeben werden, die gerade nicht diesem Persönlichkeitsschutz, wie Ese ihn zu Recht noch einmal einfordernd beschrieben hat, unterliegen.

Also, da wo schutzwürdige Interesssen zu wahren sind, müssen diese selbstverständlich gewahrt bleiben.

Aber wo es nichts zu schützen gibt, muss auch nichts geschützt werden.

Nicht Alles und Jedes muss nun immer gleich um jeden Preis geschützt werden. Nicht um Alles und um Jeden ist von vorneherein ein Zäunchen gezogen. Dann könnten wir ja gleich alle in ein Laufställchen gesperrt werden.

Oder mit anderen Worten: Mist bleibt Mist und der wird (öffentlich) auf´s Feld aufgebracht.
Da gehört er schließlich auch hin. Niemand käme ja auf die Idee, sich Mist als wertvolles Gut im Wohnzimmer zu stapeln.

Und wer postwurfmäßig solchen Mist schreibt, der muss dann halt mit einem solchen Ergebnis leben.

Hart im Raume stoßen sich die Welten.

LG xray666


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@SommerBrise

Es gibt diese Art von Mails, aber sie kommen "bei mir" bei 50 erhaltenen Schreiben, vielleicht 1x vor!

Danke . So ähnlich habe ich mir das vorgestellt.

Sicher ziehen manche Profile (je nach den Bildern) auch mehr von den unschönen PN an. Aber im großen und ganzen entsteht in diesen "Schaut-mal-was-ich-wieder-bekommen-habe"-Threads doch eher ein schiefes Bild...


Geschrieben (bearbeitet)

Naja, ich war ja nun zwischenzeitlich hin und wieder VIP, was eine Bevorzugung in der Suche mit sich bringt, ferner erscheint man häufiger auf der Startseite. In diesen Zeiten habe ich eher von zehn Nachrichten sieben oder acht mit grenzdebilem Inhalt gehabt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Manchmal ist auch mein Satzbau...
Geschrieben (bearbeitet)

der meinung bin ich auch @brise.

ein schiefes bild wird gezeichnet...als ob es hier nur notgeile blöde männer gäbe.

daher finde ich diesen thread ausgezeichnet, um einfach auf eine unsitte hinzuweisen.

aber was indigo anspricht, ist unter aller kanone! ich kann ihm da nur völlig recht geben.
egal, was in einem privaten kontext über wen auch immer geäußert wird. es muss privat bleiben.
mit einer veröffentlichung zu drohen, jemanden unter druck zu setzen, nur weil er irgendwann mal irgendwas über irgendwen gesagt hat, ist einfach primitiv.
kindergarten.

bei allerweltsmails wie bereits angesprochen, sehe ich das etwas differenzierter, wie schon gesagt. da schließe ich mich vollen herzens der " mist"-definition von xray an

@brise...mag ja sein, dass deine irrläufer nett sind. du bist allerdings ein mann und wir frauen bekommen wohl etwas mehr irrläufer als du. wäre ich nicht so diskret, ich würde dir glatt ein paar dutzend mails zusenden von 20 jährigen, denen ich am telefon zuhören soll etc etc etc.....

@l-z:




Hart im Raume stoßen sich die Welten.

LG xray666



geil


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

die veröffentlichung von privaten Mails scheint illegal, wenn es mit vollem Namen geschieht.

Wer nicht selber googeln kann, kann ich auch gerne ein Gerichtsurteil posten inkl Begründung in dem der ungefragt veröffentlicher einer E-Mail verurteilt wurde.

Post darf nur mit beiderseitigem Einverständniss veröffentlicht werden.

wie es allerdings bei E-Mails ohne erkennbaren absender ist, ist bisher noch ungeklärt, vermutlich weil es bisher noch keine Klage gegeben hat


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Grundsätzlich ist der Autor einer E-Mail vom Gesetz bezüglich der Veröffentlichung geschützt. Im Einzelfall ist genau abzuwägen, wie weit dieser Schutz reicht, auf welche Teile des Inhalts er sich erstreckt und auf welcher Rechtsgrundlage der Schutz beruht. Es sind außerdem verschiedene Rechtsfolgen möglich, die von Unterlassungsanspruch, zivilrechtlichem Schadensersatzanspruch in Geld bis zu strafrechtlicher Haftung reichen können, andere Rechtsfolgen sind möglich.

In strafrechtlicher Hinsicht endet das Briefgeheimnis beim Empfänger des Briefes, das heißt der Empfänger selbst macht sich bei einer Veröffentlichung oder Weitergabe in der Regel nicht mehr wegen Verletzung des Briefgeheimnisses strafbar, sehr wohl können aber andere Vorschriften greifen. Wegen Verletzung des Briefgeheimnisses könnten aber die Übermittler der Nachricht belangt werden. In Frage kommen zum Beispiel Anbieter von Netzdiensten, System-Administratoren, Mitarbeiter von Netz-Anbietern, firmen- oder behördeninterne Administratoren auf der Seite des versendenden oder empfangenden Firmen- oder Behörden-Netzwerks.

In zivilrechtlicher Hinsicht kann die Veröffentlichung eines Briefes das Urheberrecht des Autoren verletzen, dies ist allerdings nicht der Fall bei „allgemeinem Inhalt“. Weiterhin kann die Veröffentlichung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Autors verletzten, insofern nehmen die Instanzgerichte im Anschluss an ein Urteil[5] des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1954 in jedem Einzelfall eine umfangreiche Interessenabwägung vor. Diese allgemeine Rechtsprechung dürfte auch auf E-Mails anwendbar sein, allerdings wird auch vertreten, dass jedenfalls unverschlüsselte E-Mails aufgrund ihrer technische bedingten Mitlesbarkeit durch Dritte bei der Durchleitung zum Empfänger eher wie Postkarten zu behandeln wären, woraus ein geringerer rechtlicher Schutz folgen würde.


Geschrieben

mir ist die rechtliche seite relativ egal.

es gibt emails von offizieller seite an mich, die haben im anhang stehen, dass ich mich strafbar mache, wenn ich die weiterleite ohne vorherige abstimmung ( jugendämter, gesetzliche betreuer etc etc etc )

was hier bei poppen.de per pn besprochen wird, befindet sich nicht innerhalb abgesteckter rechtlicher richtlinien, sondern im feld von fairness und vertrauen.

niemand hier kann rechtlich belangt werden, der eine pn eines users veröffentlicht, und damit womöglich rufschädigend wirkt oder beziehungen zerbombt.
dies verstößt allerhöchstens gegen forumsregeln. bis sowas gelöscht wird, haben das aber schon 100 user gelesen....liegt in der natur der sache

ebenso verhält es sich mit emails. wenn a mir eine email schreibt und ich b davon erzähle und b das im forum veröffentlicht, kräht kein rechtsanwalthahn danach.

alles eine sache des vertrauens und der fairness....nicht des rechts.

es geht indigo glaube ich mehr um das ungeschriebene gesetz. so habe zumindest ich ihn verstanden.

ese


Geschrieben

Ich hab das einfach mal rüberkopiert, weil es dauernd angesprochen wird.


Geschrieben (bearbeitet)

În einem rechtsfreien Raum befinden wir uns sicherlich nicht.

Nur im Zweifelsfall, bin ich der Meinung, muss dieses Recht einmal ausgelotet werden.

Notfalls vor Gericht. Dafür sind Gerichte da. Wie gesagt, hart im Raume...

Es wäre sicherlich interessant wie ein Bundersgerichtshof das heute im Jahr 2008, also 54 Jahre nach seinem Grundsatzurteil, sieht.


LG xray666


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)


niemand hier kann rechtlich belangt werden, der eine pn eines users veröffentlicht, und damit womöglich rufschädigend wirkt oder beziehungen zerbombt.
dies verstößt allerhöchstens gegen forumsregeln. bis sowas gelöscht wird, haben das aber schon 100 user gelesen....liegt in der natur der sache


Nachdem du weiterhin offensichtlich falsches behauptest und User entweder absichtlich oder weil du zu faul bist zu googeln , nachdem ich einen Hinweis darauf gegeben hatte, falsch informierst hier mal ein aktuelles Urteil aus dem Jahre 2006.


Veröffentlichung von e-mails, Privatsphäre, Unterlassungserklärung

Zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Menschen gehört auch die Geheimsphäre. Diese umfasst den Bereich menschlichen Lebens, der der Öffentlichkeit bei verständiger Würdigung nicht preisgegeben werden soll, etwa der Inhalt von Gesprächen, Briefen aber auch eMails. Das LG Köln (Urteil v. 06.09.2006 - Az.: 28 O 178/06) hatte aktuell zu entscheiden, ob das ungefragte Veröffentlichen von eMails auf einer fremden Webseite einen diesbezüglichen Verstoß darstellt.
Der Kläger hatte eine geschäftliche eMail an einen bestimmten Adressatenkreis versandt. Ein unerkannt gebliebener Empfänger hatte diese Mail an einen Dritten weitergeleitet, der die Mail auf seiner Webseite einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Der beklagte Seitenbreiter wurde vom Kläger im Wege einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Veröffentlichung zu unterlassen, Auskunft zu erteilen und eine Schadensersatzpflicht dem Grunde nach anzuerkennen sowie die Kosten für die vorangegangene Abmahnung zu übernehmen.
Der Beklagte ist dagegen der Ansicht, er habe durch die Veröffentlichung keine fremden Rechte verletzt und beantragte, die Klage abzuweisen. Das Gericht folgte dem jedoch nicht und sah in dem Verhalten des Beklagten einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen." Auch habe der Kläger durch das Versenden der Mail nicht den heimischen Bereich verlassen und in eine öffentliche Sphäre begeben. Die wäre nur der Fall gewesen, wenn der Kläger die Mail an einen nicht abgrenzbaren Personenkreis geschickt hätte. Die vorliegend verschickte Mail ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird und bei dem der Absender, anders als etwa im Falle einer offen versandten Postkarte, auch nicht damit zu rechnen habe, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen.
Da die Geheimhaltungsinteressen des Klägers überwiegen, haben die Richter die Widerrechtlichkeit der Veröffentlichung festgestellt. Da der Beklagte in diesem Fall keine strafbewehrte Unerlassungserklärung abgegeben hat, besteht auch Wiederholungsgefahr. Das Gericht sprach dem Kläger ebenfalls einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Fazit:
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet im Internet aufgrund der schnellen und problemlosen Verbreitung von Inhalten immer öfter Anwendung. Deshalb muss man als Seitenbetreiber besonders darauf achten, keine fremden Rechte zu verletzten. Ob eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt, ist dabei immer im Wege einer umfassenden Interessensabwägung vorzunehmen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

diese ganze juristerei greift hier doch gar nicht... die urteilsegründung stellt ja ausdrücklich auf beruf und geschäft ab...

meiner meinung nach ist das eher ein aspekt der fairness...

warum muss man etwas, dass man eigentlich als überflüssig empfinden nochmal öffentlich herausstellen?

woher kommt der drang sich über andere lustig machen zu müssen???

welches bild wird dadurch von der kommunikation hier gezeichnet???

wie wirkt sich das auf die stimmung und die kommunikation auf dieser plattform hier aus???

dieses schubladendenken wurde hier ja schon oft in threads manifestiert: männer sind notgeil, frauen sind arrogant, unhöflich und antworten nicht, dicke frauen sind..., männer gehen nicht zu dates, bi-frauen sind fakes, paare sind fakes...

und wir hatten ja schon x threads mit diesen inhalten (die blödesten pns)... gestern wurde ein weiterer eröffnet, in dem man sich mit der spitzfindigkeit "sinngemäß" herausredet...

http://www.poppen.de/forum/showthread.php?goto=newpost&t=894345

das mit dem wunsch andere zu waren zu begründen ist ja wohl eindeutig schwachsinnig... es ist einfach das in den meisten menschen ausgeprägte läster-gen... über andere herzuziehen und sich dabei als grüppchen zu verbünden und sich gegenseitig zu versichern, dass man ja die absolute ausnahme ist und gaaaaanz anders als alle anderen...


Geschrieben

zunächst mal: Ese MUSS nicht googeln, denn wir sind....p.de und nicht im:wir diskutieren anhand von googel-Zitaten.de.

"In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen."



Darunter fällt "Allde willste ficken" sicher nicht, außer bei FIlern.

Eine e-mail kannst du auch nicht mit PNs unter Mitgliedern einer Community vergleichen.
Man könnte es also drauf ankommen lassen. Versuch, mein Spiegelei-date ausfindig zu machen und animier ihn, mich anzuzeigen, viel Spaß, Forentroll!


Geschrieben


dass man ja die absolute ausnahme ist und gaaaaanz anders als alle anderen...



ganz anders = viel besser( zumindest in den Augen des jeweiligen Users,der seine erhaltenen PNs hier zur Bestätigung dieses "Besserseins" öffentlich macht)


Geschrieben (bearbeitet)

Hast du dir die Urteilsbegründung ganz durchgelesen und was das Persönlichkeitsrecht ist ?
damit du nicht alles lesen musst, hier mal der entscheidende Ausschnitt.
da steht etwas von persönlichen Briefen und das Wort ABER AUCH geschäftliche
hat halt noch keiner geklagt, warum sollte man auch klagen wenn es um nichts geht.
aber das persönlichkeitsrecht das hier anwendung findet, hat nichts mit Beruf zu tun.


Hierbei sei insbesondere die geschützte Geheimsphäre betroffen. "In diesen Bereich fallen schriftliche Tonbandaufzeichnungen, persönliche Briefe, aber auch solche Aufzeichnungen und Briefe, die berufliche oder geschäftliche Fragen betreffen, insbesondere persönliche Aufzeichnungen zu beruflichen oder geschäftlichen Erlebnissen oder Planungen."


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

das versteht sich von selbst...



da werden vertipper der lächerlichkeit preis gegeben, weil man sich selbst natürlich nie vertippt...

ich finde solche threads sagen mindestens ebensoviel über die postenden user, wie über die verfasser der angeprangerten PNs...

nur bleiben die postenden user nicht anonym sondern outen sich...



@l_z

hör doch mal mit deiner google-juristerei auf, um die es bei diesem thema überhaupt nicht geht...


Geschrieben (bearbeitet)

geht es hier nicht um korrekte Information ?

oder darf jeder irgend eine Information schreiben, zu der er Lust hat, auch wenn sie falsch ist ?

also ich denke mal wenn jemand eine persönliche PN(natürlich mit dem Namen des Senders) veröffentlicht, und es geht eine Beziehung dadurch schief,es entstehen Missverständnisse, sehen die Chancen auf Schadensersatz nicht schlecht aus.

das persönlichkeitsrecht hat eben nichts mit nur Gesxhäfts Mails zu tun.

und ich denke mal, es ist bestimmt nicht verkehrt zu wissen was das persönlichkeitsrecht ist und dann kann sich ja jeder selber überlegen was er glaubt.
Wenn jemand eine PN veröffentlicht in der eine Person genannt wird und z.b etwas über intime Dinge geschrieben wird, wie z.b
Sender xxxxx
Ich habe nur einmal im Jahr Sex und wichse in der restlichen Zeit
dann dürfte die Regelung zutreffen


Die Intimsphäre wird in Deutschland durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) geschützt. Dieses stützt sich auf Art. 2 Abs. 1 (Freie Entfaltung der Persönlichkeit) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (Schutz der Menschenwürde). Im APR umfasst die Intimsphäre die innere Gedanken- und Gefühlswelt und den Sexualbereich. Außerdem werden Teile der Intimsphäre im Grundgesetz durch das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit abgedeckt (siehe Artikel Grundrechte). Die Intimsphäre ist dem staatlichen Zugriff verschlossen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

ein gegoogletes LG-urteil ist nicht die wahrheit und ersetzt weder eine eigene meinung noch den gesunden menschenverstand...

eine urteilsbegründung geht von einem konkreten fall aus... und hat meist auch nur für diesen fall gültigkeit...

im recht gibt es eh keine wahrheit, es gibt nur wahrscheinlichkeiten, mit denen man einen prozess gewinnt oder verliert...

und juristische diskussionen helfen hier nicht weiter...

die regeln dieses forums und der seite verbieten das veröffentlichen von PNs sowohl im forum als auch im eigenen profil... trotzdem können sich einige des drangs, es trotzdem zu tun, nicht erwehren...

was treibt sie wirklich an???


Geschrieben (bearbeitet)

"Nihil obstat"LG xray666


Für die Nichtlatainer unter uns (musste auch nachgoogeln):

nihil obstat [lateinisch »es steht nichts entgegen«],

katholisches Kirchenrecht:

1) Formel für die Erteilung der kirchlichen Druckerlaubnis;
2) bei der Einstellung von Staatsbeamten, die zugleich einen kirchlichen (Lehr-)Auftrag wahrnehmen, die Erklärung des Bischofs, dass dagegen aus kirchlicher Sicht keine Einwände vorliegen.


*offtopic on*

Omma im kirchlichen Auftrag unterwegs ?

*offtopic off*


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Da das posten von PNs laut Forenregeln verboten ist, werden sie eh gelöscht aber was soll's. Du bist offensichtlich ein von Google eingesetzter und bezahlter Troll - aber zuviel Werbung für Google kann auch das Gegenteil bewirken, man kann es nicht mehr hören. Da du für Google Werbung machst , solltest du FI anmelden!

Wir können die Probe aufs Exempel machen: Zeig mich an! Dazu musst du nur meinen realen Namen herausfinden, die von mir veröffentlichte PN wiederfinden und den Absender eruieren - und schon hast du einen Fall für den Staatsanwalt!


Geschrieben (bearbeitet)


eine urteilsbegründung geht von einem konkreten fall aus... und hat meist auch nur für diesen fall gültigkeit...

im recht gibt es eh keine wahrheit, es gibt nur wahrscheinlichkeiten, mit denen man einen prozess gewinnt oder verliert...


Und du meinst solche aussagen von Ese helfen eher weiter und sind die absolute Wahrheit ?


niemand hier kann rechtlich belangt werden, der eine pn eines users veröffentlicht, und damit womöglich rufschädigend wirkt oder beziehungen zerbombt.


Argumente das es so eindeutig nicht ist, sind verboten ?

Wir können die Probe aufs Exempel machen: Zeig mich an! Dazu musst du nur meinen realen Namen herausfinden, die von mir veröffentlichte PN wiederfinden und den Absender eruieren - und schon hast du einen Fall für den Staatsanwalt!


und was hätte ich davon, ausser zeitverlust ?
aber du kannst ja gerne deine intimen Briefe deiner Ex lover mit absender veröffentlichen, wenn du glaubst, dass du nicht belangt werden kannst.
Wenn dich dann doch einer mal verklagt, tja vielleicht siehst du ja dann mal ein, dass nachschauen im inet Vorteile im Leben bringt....


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

belangt und verklagt werden kann man wegen allem...

was dabei rauskommt ist eine andere frage...

aber das verwässert ja nur die diskussion...


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