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Trennung und Geschenke


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb lazy_crazy:

Quatsch, entscheidend ist wer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter steht. Bei Scheidung ist dann noch der Güterstand wichtig.

der Halter ist nicht gleich der besitzer

vor 9 Stunden, schrieb lazy_crazy:

Quatsch, entscheidend ist wer in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als Halter steht. Bei Scheidung ist dann noch der Güterstand wichtig.

Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat. Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen der Halter und der Eigentümer nicht identisch sind.

Geschrieben

@silverbb  Es geht ja nichts über ein gesundes Halbwissen. Bzw. sollte auch verstehen was man googelt.

Besitzer und Eigentümer ist nicht das gleiche. 

Der Kaufvertrag wird relevant wenn die Haltereintragung jünger als der Kaufvertrag ist. 

Wenn ich ein geschenktes Auto auf mich zulasse, Steuer und Versicherung bezahle die Zulassungsbescheinigung habe ist der Eigentumsnachweis erfüllt.

Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb Imperatorin:

Ich habe gerade, leider Gottes, Einblick in zwei sehr unschöne Trennungen.

Wegschauen

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb silverbb:

Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat. Es gibt aber nicht selten Fälle, in denen der Halter und der Eigentümer nicht identisch sind.

Der Eigentümer ist der, der in den Papieren steht. Der Besitzer ist derjenige, der es gerade fährt.

Geschrieben
Geschenkt ist geschenkt und da gab es auch nie Diskussionen. Ich würde es auch absolut peinlich, kleinlich und total bescheuert finden, Geschenke zurück zu geben oder zu nehmen.
Geschrieben
Vor 2 Stunden, schrieb Imperatorin:

Der Eigentümer ist der, der in den Papieren steht. Der Besitzer ist derjenige, der es gerade fährt.

Das stimmt so nicht.
Es kann eine/n Eigentümer*in geben (steht für gewöhnlich im Kaufvertrag), dann eine/n Halter*in (steht immer in den Papieren), und eine/n Besitzer*in (die/der das Fahrzeug gerade in ihrem/seinem Besitz hat).

Geschrieben

Scheiß mal auf die Kohle aber wenn ich könnte würde ich meine Zeit zurück haben wollen 🥲 Ich habe selten etwas bekommen was vor allem aufrichtig geschenkt worden ist; heute bin ich froh darüber. Ich würde die Sachen wahrscheinlich verbrennen wollen 😌😅

Geschrieben
Meine Meinung nein. Wenn ich jemand was geschenkt habe dann bleibt es auch seins oder ihrs.
Bei Trennungen manchmal nicht so einfach sehe ich ein aber ich hätte nie die Geschenke zurück verlangt.
Aber schon traurig zu sehen wenn dann die Geschenke verjuxt und verjubelt werden. Aber das ist ne andere Sache.
Geschrieben
Ein Geschenk ist ein Geschenk und falls jemand dies zurück haben möchte, dann soll er es haben und sich für immer verpi…sen.
Geschrieben
Wie kommt man auf die Idee, ein Geschenk zurückzufordern?

Wenn man jemandem etwas nur für die Dauer einer Beziehung geben möchte, dann soll man es der Person einfach leihen.

Ich selbst habe nie Geschenke zurückgefordert und auch keine zurückgegeben. War auch am Ende keiner Beziehung jemals ein Thema. Denn geschenkt ist nunmal geschenkt.
Geschrieben (bearbeitet)

Geschenkt ist geschenkt und wieder holen ist gestohlen.... Den Maserati würde ich evtl zurück geben, aber den Diamantring nebst Ohrringe und Kette würde ich behalten. 😂😂🙈... Ich würde niemals geschenktes wieder haben wollen. Aber anscheinend denken da einige anders.

bearbeitet von DieSchöneunddasBiest
Luderwicht
Geschrieben
Ich habe den Schmuck zurückgegeben, der von seiner Tante und Mutter waren. Den werden dann wohl unsere Töchter erben 🤷‍♀️
Geschrieben
Vor 8 Stunden, schrieb pietha:

Das stimmt so nicht.
Es kann eine/n Eigentümer*in geben (steht für gewöhnlich im Kaufvertrag), dann eine/n Halter*in (steht immer in den Papieren), und eine/n Besitzer*in (die/der das Fahrzeug gerade in ihrem/seinem Besitz hat).

Sobald das Auto angemeldet ist, und ein Name in den Papieren steht, gehört dieser Person das Auto. Solange es nicht angemeldet ist, hast du wohl recht.

Geschrieben
Vor 22 Stunden, schrieb Imperatorin:
Definitiv charakterlos, wie viele hier sagen...
Der Hintergrund zu dem Armband:
Sie hat ihm den Freiraum gegeben seine Sachen in ihrer Wohnung zusammen zu sammeln. An Geschenke tauschen hat sie überhaupt keinen Gedanken verschwendet, geschenkt ist geschenkt. Nach ein paar Stunden merkte sie, dass ihr spezielles Ladekabel fehlte. Beim suchen fiel ihr auf, dass noch andere Sachen weg waren. Es stellte sich heraus, dass er einfach alles was er ihr geschenkt hat mitgenommen hat, allerdings auch die Dinge die sie ihm geschenkt hat. Die Trennung ist die zwei Tage davor extrem schmutzig geworden, von seiner Seite aus. Sie wollte nur dass es vorbei ist und hat nichts gemacht.
Jetzt ist sie natürlich maßlos enttäuscht und wollte ihm auch irgendwie eins auswischen. Da fiel ihr das schweineteure Armband ein, was sie ihm zu Weihnachten geschenkt hat. Das mit der Anzeige war ein rein emotionaler Denkansatz, welchen sie nie ausführen würde. Sie hat sich schon wieder beruhigt. Trotzdem ist das ganze echt unfair gelaufen. Und der Typ geht da als Gewinner raus.

Ich denke, da geht es nicht um Gewinner und/oder Verlierer, sondern um viele verletzte Gefühle, die da eine ganz, ganz große Rolle spielen. Beide brauchen erst einmal Abstand voneinander, um mit diesen Gefühlen klar zu kommen. Viele erkennen sich ja in solchen Situationen auch nicht wieder, da kann man dann eben auch nicht klar denken und Fairness erwarten. Ich hoffe, die beiden bekommen das gut hin und können irgendwann wieder „normal“ miteinander reden.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb passionate_ecstasy:

Ich denke, da geht es nicht um Gewinner und/oder Verlierer, sondern um viele verletzte Gefühle, die da eine ganz, ganz große Rolle spielen.

Genau DAS ist garantiert der entscheidende Punkt. Mir wurde beim Auszug voller Wut das Weihnachtsgeschenk in den Hausflur hintergeworfen. Nun denn...ich habe diese kleine Maglite Taschenlampe seit zwanzig Jahren auf allen Reisen dabei. 😆

Anonymes-Mitglied-4
Geschrieben

Geschenkt ist und bleibt geschenkt.

Ich habe lediglich einmal erlebt, daß ein Ex bei Trennung von sich aus die Geschenke per Paket zurück geschickt hat.

Geschrieben

Ich würde niemals auf die dumme Idee kommen und ein Geschenk wieder zurückverlangen.

Was soll so ein kindisches Verhalten?

Und hier mal kurz zum Thema KFZ und Eigentum.

Quelle: juraforum.de.

 

Wer ist Kfz-Halter, wer ist Fahrzeugeigentümer?

Rechtlich wird als Fahrzeughalter derjenige angesehen, der ein Fahrzeug für eigene Rechnung gebraucht, für anfallende Kosten aufkommt und einen Nutzen an dem Fahrzeug hat.

Doch es bedeutet nicht, dass er auch gleichzeitig Eigentümer des betreffenden Kfz sein muss. Eigentümer ist nämlich derjenige, der ein Kraftfahrzeug erwirbt und als Beleg hierfür einen Kaufvertrag vorweisen kann. Zudem muss das Fahrzeug auch an ihn übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Es ist jedoch nicht notwendig, diesen dahingehend zu ändern, dass nun der neue Eigentümer dort namentlich erwähnt wird.

Vielmehr sind die gesetzlichen Regelungen des § 929 BGB anzuwenden: gemäß diesen ist es zur Übertragung einer beweglichen Sache erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und sich beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll. Zwar ist es sinnvoll, die Eintragung im Fahrzeugbrief vorzunehmen, jedoch kann der Eigentumsübergang auch stattfinden, wenn diese nicht durchgeführt wird.

In der Praxis bedeutet dies: A kauft ein Auto von B; dieses wird ihm korrekt übergeben. Auf eine Änderung des Kfz-Briefes verzichtet A. das betreffende Auto wird nicht von ihm selbst genutzt, sondern von seinem Sohn, der sowohl die laufenden Kosten als auch Versicherungen und Reparaturen zahlt. Demzufolge ist A Eigentümer des Autos, obwohl dies nicht im Fahrzeugbrief eingetragen worden ist. Sein Sohn jedoch ist der Halter des Wagens, da er sowohl einen Nutzen aus diesem zieht als auch für dessen Kosten aufkommt.

Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?

Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist.

Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag.

Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann.

Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.

Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.

 

 

Geschrieben
ZITAT:
Anonymes-Mitglied-3
Anonymes-Mitglied-3 Heul doch
PS.. MACH DOCH SELBER :-D :-D :-D ....
Geschrieben
Am 5.3.2024 at 06:56, schrieb Imperatorin:

Ich habe gerade, leider Gottes, Einblick in zwei sehr unschöne Trennungen. Und da wollte ich nur zu einer Frage mal die allgemeine Meinung hier erfahren.
Gibt man nach einer Trennung GESCHENKE zurück?
Ich meine nicht gemeinsame Anschaffungen oder sonst was, sondern richtige Geschenke die der Eine dem Anderen zu gewissen Anlässen geschenkt hat?

Der Käufer hat ja vielleicht auch noch die Rechnung und droht mit einer Anzeige wegen Diebstahl.

Hat da jemand schon mal Erfahrungen mit gemacht, egal auf welcher Seite?

ich denk, wenn die trennung einer wieauchimmer-beziehung nich auf streit beruht, auf verarsche whatever, dann stellen sich so fragen ohnehin nich

ich halt null vom zurückfordern, kann mir aber durchaus vorstellen, dasses nich selten zum thema wird..

 

hatte nur eine 'beziehung' im stinobereich...bewusst in anführungszeichen, weil naja, eigentlich kann man das nur schwerlich so bezeichnen, der kam dann sogar mit benzingeld um die ecke nach der trennung und so scherze

 

mein ex- DOM hat immernoch sachen von mir..nich nur geschenke, ich kram von ihm hier..stört uns nich, war nie thema

Geschrieben (bearbeitet)
Am 5.3.2024 at 06:56, schrieb Imperatorin:

Gibt man nach einer Trennung GESCHENKE zurück?

Das mit dem 'zurück geben/nehmen' passiert wie auch in diesem dargestellten Fall ja eher während einer Trennung. Demnach ... kann man machen, wenn's denn dem ertragen des Trennungsschmerzes dienlich erscheint, muss man aber nicht. 

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben
Vor 9 Stunden, schrieb Imperatorin:

Sobald das Auto angemeldet ist, und ein Name in den Papieren steht, gehört dieser Person das Auto. Solange es nicht angemeldet ist, hast du wohl recht.

In der Regel schon. Ist aber nicht zwingend erforderlich. Es könnte auch ein minderjähriger Halter sein, zb. wegen Schwerbehinderung. Die Person steht dann in Brief und Schein, ist aber trotzdem nicht Eigentümer*in

Geschrieben
Am 5.3.2024 at 06:56, schrieb Imperatorin:

Ich habe gerade, leider Gottes, Einblick in zwei sehr unschöne Trennungen. Und da wollte ich nur zu einer Frage mal die allgemeine Meinung hier erfahren.
Gibt man nach einer Trennung GESCHENKE zurück?
Ich meine nicht gemeinsame Anschaffungen oder sonst was, sondern richtige Geschenke die der Eine dem Anderen zu gewissen Anlässen geschenkt hat?

Der Käufer hat ja vielleicht auch noch die Rechnung und droht mit einer Anzeige wegen Diebstahl.

Hat da jemand schon mal Erfahrungen mit gemacht, egal auf welcher Seite?

Ein schöner alter Spruch sagt "Geschenkt ist Geschenkt und Wiederholen ist Gestohlen". Nein, Geschenke gehören dem Beschenkten auch rechtlich, egal ob der Schenkende noch eine Rechnung hat oder nicht. Vor Gericht käme der Schenkende nie damit durch, die Geschenke wiederhaben zu wollen... 

Mein Problem bei meiner Scheidung, bzw der Trennung war eher, dass ich viele der Geschenke gar nicht mehr haben wollte und diese einfach bei meinem Ex gelassen habe. In diesem Fall habe ich meinen Besitz aufgegeben. 

 

Geschrieben
Vor 7 Minuten , schrieb LadySchatten:

Ein schöner alter Spruch sagt "Geschenkt ist Geschenkt und Wiederholen ist Gestohlen". Nein, Geschenke gehören dem Beschenkten auch rechtlich, egal ob der Schenkende noch eine Rechnung hat oder nicht. Vor Gericht käme der Schenkende nie damit durch, die Geschenke wiederhaben zu wollen... 

Mein Problem bei meiner Scheidung, bzw der Trennung war eher, dass ich viele der Geschenke gar nicht mehr haben wollte und diese einfach bei meinem Ex gelassen habe. In diesem Fall habe ich meinen Besitz aufgegeben. 

 

Was man selbst mit Geschenken nach einer Beziehung anstellt, ist ja völlig in Ordnung, aber Geschenke wirklich zurückfordern, finde ich frech. Auf die Idee würde ich niemals kommen.

Geschrieben
vor 17 Minuten, schrieb Imperatorin:

Was man selbst mit Geschenken nach einer Beziehung anstellt, ist ja völlig in Ordnung, aber Geschenke wirklich zurückfordern, finde ich frech. Auf die Idee würde ich niemals kommen.

Naja, es gibt sicher Dinge, bei denen der Schenkende hinterher bereut, diese im guten Glauben an eine lebenslange Partnerschaft verschenkt zu haben. Stichwort Ehering der Großmutter und ähnliches. Da kann man tatsächlich verstehen, wenn derjenige das wiederhaben will. 

Geschrieben
Vor 8 Minuten , schrieb LadySchatten:

Naja, es gibt sicher Dinge, bei denen der Schenkende hinterher bereut, diese im guten Glauben an eine lebenslange Partnerschaft verschenkt zu haben. Stichwort Ehering der Großmutter und ähnliches. Da kann man tatsächlich verstehen, wenn derjenige das wiederhaben will. 

Den hätte ich gar nicht angenommen. Wenn schon ein Ring, dann einer für mich. Ich kenne den sentimentalen Wert und dass das einige Leute machen. Ich finde das nicht so gut. Wenn ich schon Verlobte Nummer zwei oder drei bin, dann hatten bereits zwei andere Frauen vor mir diesen Ring am Finger, die eigentlich an seiner Seite sein sollten. Auch nicht wenn ich die erste sein sollte..., das ist ein Familienerbstück und sollte in seinen Händen, in seiner Linie bleiben.
Aber ja, wenn den jemand angenommen hat, sollte man sowas, im Falle einer Trennung, tatsächlich zurückgeben.

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