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Sex am Arbeitsplatz


Alvarez7

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

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Das sind natürlich alles frei zusammengebastelte Paragraphen, die wenig mit der Frage des TE zu tun haben.

Denn:

- der TE möchte die Kollegin nicht ***igen

- er möchte sie nicht zu sexuellen Handlungen nötigen

- er erwähnt nicht, dass er beim Sex die Bürotür offen stehen lassen möchte

- er möchte ihr vielleicht näher kommen, aber möglicherweise auch in den Pausen oder nach der Arbeitszeit

 

Nur weil das Büro dem Chef gehört, heißt das nicht, dass die beiden darin keinen einvernehmlichen Sex haben dürfen.

Grundsätzlich sind einvernehmliche sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht erlaubt. Das Vergnügen sollte aber natürlich nach der Arbeitszeit stattfinden.

Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich stets um Einzelfall-Entscheidungen. Die Art und Weise entscheidet, ob der Sex erlaubt ist oder nicht.

Einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz rechtfertigt eine Abmahnung, jedoch keine fristlose Kündigung.
 

 

😂😂😂😂😂 Hoffentlich hast du von Sex mehr Ahnung.

Das stimmt so nicht ganz. Aber der Reihe nach: 

 

Ob ich von Sex mehr Ahnung habe als von rechtlichen Dingen mögen andere beurteilen, so vermessen bin ich nicht. Dass ich von letzterem Ahnung habe weiß ich aber glücklicherweise. 
 

Zu den grundlegenden Skills die dazu gehören, zählt insbesondere auch das sorgfältige Lesen. Wenn man dem folgt, erkennt man, dass die Erstellerin mit dem was sie sagt nicht Unrecht hat, anders als behauptet. Auch hat sie keine willkürlichen Paragraphen frei zusammen gebastelt, zumal sie gar keine genannt hat.
 

Aber zum Inhaltlichen: 

1. Es ist nicht so, dass man im Büro rummachen kann wie man gerade möchte. Insbesondere steht dem Arbeitgeber ein Hausrecht zu, nach welchem er dies untersagen kann, und dies auch über die reine Arbeitszeit hinaus. Heutzutage habe auch besonders größere und internationale Firmendahingehend mittlerweile feste Richtlinien, die das Verhalten am Arbeitsplatz auch dahingehend regeln. 
 

2. Generell hat Sie aber absolut Recht damit, dass die Arbeitszeit dem Chef gehört und man sich vertraglich zur entsprechenden Gestaltung dieser Zeit verpflichtet hat. Verstößt man dagegen, kann eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung die Folge sein. Und sie hat ganz klar geschrieben KANN! Und nein, es musst nicht immer eine Abmahnung sein, wie selbst gesagt handelt es sich um Einzelfallentscheidungen und es kann durchaus das Vertrauen dermaßen erschüttert sein, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar gemacht werden kann, was dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Insbesondere auch in Betrieben die gar nicht dem KSchG unterliegen. Dass Sie wiederum hingehen und sagen „vielleicht will er dies und vielleicht will er das“ hat mit dem generell von ihr angesprochenen Sachverhalt nicht viel zu tun. Ebenso gut könnten sie sagen „aber vielleicht will der Rest vom Büro mitmachen und eine pornogleiche Orgie feiern“ was ebenso wahrscheinlich ist und auch nichts mit der generellen Thematik zu tun hat. 
 

3. Sie hat weder von ***igung noch von expliziter Nötigung gesprochen. Sie hat aber ebenfalls Recht, dass es sein KANN (wie sie auch geschrieben hat), dass die Frau die Situation ganz anders auffasst und dann ist man, insbesondere nach der neuen Gesetzgebung, sehr schnell im strafrechtlich relevanten Bereich. Auch hat sie richtig erfasst, dass dieser Bereich nicht erst bei definitiven Handlungen vorliegen kann, sondern auch vorher schon. Daher sollte man insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Arbeitsplatz, eben vorsichtiger sein und das ganze, wenn man es weiterführen möchte, auf den privaten Bereich verlagern. 
Auch hier hat sie nur auf die Möglichkeit hingewiesen und nicht gesagt, dass es so ist. 
 

4. Hat sie ebenfalls gesagt, dass der Autor des ursprünglichen  Posts, wenn ihm diese Gefahren nicht zu groß sind, ebenso gut dem ganzen nachgehen kann. 
 

Zusammenfassend kann man also sagen, dass sie das Thema generell juristisch recht gut erfasst hat, wenn auch nicht in jede Eventualität ausgeprägt, was aber hier auch nicht das Thema war. Sie hat lediglich auf die generell MÖGLICHEN und in vielen Fällen auch wahrscheinlichen Konsequenzen hingewiesen. Nicht mehr und nicht weniger 🤷🏻‍♂️
 

 

Geschrieben
Da ich nur männliche Kollegen in unmittelbarer Nähe habe, kann ich diese Gedanken gut ausblenden 🤣
Geschrieben

Aber klar doch habe ich damit Erfahrung, ich werde nicht umsonst Super Hengst in meiner Firma genannt, und ich habe alle Weiblichen Kolleginnen schon durch....... inklusive  einiger Kundinnen und ihren Freundinnen...... ( Achtung Achtung, diese Sätze enthalten jede Menge Ironie und sind wirklich überhaupt nicht Ernst gemeint!!!) IRONIE!:joy::joy:

Ich haue mir jetzt gleich mal mit dem Vorschlaghammer vor die Rübe.......:joy::joy:.

Nein im Ernst wenn ich auf der Arbeit bin, und ich arbeite auch mit vielen Weiblichen Kolleginnen zusammen, so würde es mir niemals im Leben einfallen auch nur Ansatzsweise darüber nachzudenken, geschweige denn auch in irgendeiner Art und Weise versuchen bei ihr zu landen, oder Sex während der Arbeit mit ihr zu haben. Es ist bei uns ein sofortiger Kündigungsgrund, und zieht sehr viele Rechtliche Sachen mit sich.

Aber nun gut, wenn es unbedingt jemand Testen möchte und an seine Grenzen gehen will, und dann demnächst Kunde beim Arbeitsamt sein will, dann wünsche ich demjenigen sehr viel Spaß und sehr viel Vergnügen dabei. Aber bitte dann nicht versuchen die Arbeitsberaterin im Arbeitsamt anzubaggern und ihr Sexuelle Avancen zu machen..........

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb nur_nicht0815:

Das stimmt so nicht ganz. Aber der Reihe nach: 

 

Ob ich von Sex mehr Ahnung habe als von rechtlichen Dingen mögen andere beurteilen, so vermessen bin ich nicht. Dass ich von letzterem Ahnung habe weiß ich aber glücklicherweise. 
 

Zu den grundlegenden Skills die dazu gehören, zählt insbesondere auch das sorgfältige Lesen. Wenn man dem folgt, erkennt man, dass die Erstellerin mit dem was sie sagt nicht Unrecht hat, anders als behauptet. Auch hat sie keine willkürlichen Paragraphen frei zusammen gebastelt, zumal sie gar keine genannt hat.
 

Aber zum Inhaltlichen: 

1. Es ist nicht so, dass man im Büro rummachen kann wie man gerade möchte. Insbesondere steht dem Arbeitgeber ein Hausrecht zu, nach welchem er dies untersagen kann, und dies auch über die reine Arbeitszeit hinaus. Heutzutage habe auch besonders größere und internationale Firmendahingehend mittlerweile feste Richtlinien, die das Verhalten am Arbeitsplatz auch dahingehend regeln. 
 

2. Generell hat Sie aber absolut Recht damit, dass die Arbeitszeit dem Chef gehört und man sich vertraglich zur entsprechenden Gestaltung dieser Zeit verpflichtet hat. Verstößt man dagegen, kann eine ordentliche oder sogar eine außerordentliche Kündigung die Folge sein. Und sie hat ganz klar geschrieben KANN! Und nein, es musst nicht immer eine Abmahnung sein, wie selbst gesagt handelt es sich um Einzelfallentscheidungen und es kann durchaus das Vertrauen dermaßen erschüttert sein, dass dem Arbeitgeber eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar gemacht werden kann, was dann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Insbesondere auch in Betrieben die gar nicht dem KSchG unterliegen. Dass Sie wiederum hingehen und sagen „vielleicht will er dies und vielleicht will er das“ hat mit dem generell von ihr angesprochenen Sachverhalt nicht viel zu tun. Ebenso gut könnten sie sagen „aber vielleicht will der Rest vom Büro mitmachen und eine pornogleiche Orgie feiern“ was ebenso wahrscheinlich ist und auch nichts mit der generellen Thematik zu tun hat. 
 

3. Sie hat weder von ***igung noch von expliziter Nötigung gesprochen. Sie hat aber ebenfalls Recht, dass es sein KANN (wie sie auch geschrieben hat), dass die Frau die Situation ganz anders auffasst und dann ist man, insbesondere nach der neuen Gesetzgebung, sehr schnell im strafrechtlich relevanten Bereich. Auch hat sie richtig erfasst, dass dieser Bereich nicht erst bei definitiven Handlungen vorliegen kann, sondern auch vorher schon. Daher sollte man insbesondere in sensiblen Bereichen wie dem Arbeitsplatz, eben vorsichtiger sein und das ganze, wenn man es weiterführen möchte, auf den privaten Bereich verlagern. 
Auch hier hat sie nur auf die Möglichkeit hingewiesen und nicht gesagt, dass es so ist. 
 

4. Hat sie ebenfalls gesagt, dass der Autor des ursprünglichen  Posts, wenn ihm diese Gefahren nicht zu groß sind, ebenso gut dem ganzen nachgehen kann. 
 

Zusammenfassend kann man also sagen, dass sie das Thema generell juristisch recht gut erfasst hat, wenn auch nicht in jede Eventualität ausgeprägt, was aber hier auch nicht das Thema war. Sie hat lediglich auf die generell MÖGLICHEN und in vielen Fällen auch wahrscheinlichen Konsequenzen hingewiesen. Nicht mehr und nicht weniger 🤷🏻‍♂️
 

 

Ich hatte einen langen Text dazu geschrieben, der jetzt weg ist.

Daher hier die Kurzfassung.

Es wurde beschrieben, dass die fristlose Kündigung das mindeste wäre. Dem ist nicht so.

Das Hausrecht bleibt unberührt, gilt aber in keiner Weise für Küsse oder sonstige Berührungen am Arbeitsplatz, wenn beide einverstanden sind.

Alternativ könnte man einen der Beiden in ein anderes Büro versetzen.

Für ein einvernehmliches sexuelles Verhältnis gibt es keinen Kündigungsgrund, solange nicht abgemahnt wurde.

Was die Beitragschreiberin mit KÖNNTE schrieb, ist völlig uninteressant. Es zählen ausschließlich Fakten und kein Konjunktiv.

vor 3 Minuten, schrieb trollimover:

Gab mal den guten Satz. Neger fuck the Company.

Neger? 🙈

Geschrieben
Erfahrung? Habe ich nicht. Aber eine Meinung:

Gegenüber zahlenden Kunden und hart arbeitenden Kollegen wäre es unfair, einen Teil der Arbeitszeit mit Sex zu verbrauchen.
Geschrieben
Manchmal sollte man einfach nur das Spiel mit den Reizen genießen und gut is😉
Geschrieben
Vor 9 Minuten , schrieb Nusshörnchen:
Erfahrung? Habe ich nicht. Aber eine Meinung:

Gegenüber zahlenden Kunden und hart arbeitenden Kollegen wäre es unfair, einen Teil der Arbeitszeit mit Sex zu verbrauchen.

Das wäre nur unfair wenn man im Bordell arbeitet.
Ansonsten kann man die Arbeitszeit ja nachholen

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Nusshörnchen:

Gegenüber zahlenden Kunden und hart arbeitenden Kollegen wäre es unfair, einen Teil der Arbeitszeit mit Sex zu verbrauchen.

Das gilt auch für die, die nur aus dem Fenster gucken, ewig in der Küche mit Kollegen ratschen usw. usf. ;)

Zum Thema: Alle, die hier von Strafrecht, Kündigung usw. schreiben, haben solche Fälle offensichtlich nie im eigenen Unternehmen erlebt. Nur weil ich mir rechtliche Konsequenzen wünsche, heißt das nicht, dass es diese grundsätzlich gibt. 

Geschrieben
Mir ging es früher mit der Betriebsstudentin schon so, dann meiner Zimmerkollegin und dann der Personalleiterin ... aber wenn nicht mehr von der anderen Seite bleibt es eine reizende Phantasie ...
Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb Lisbetha:

Das gilt auch für die, die nur aus dem Fenster gucken, ewig in der Küche mit Kollegen ratschen usw. usf. ;)

Zum Thema: Alle, die hier von Strafrecht, Kündigung usw. schreiben, haben solche Fälle offensichtlich nie im eigenen Unternehmen erlebt. Nur weil ich mir rechtliche Konsequenzen wünsche, heißt das nicht, dass es diese grundsätzlich gibt. 

Nicht zu vergessen die Raucherpausen 😁

Geschrieben
Vor 2 Stunden, schrieb Dr_Brain:

Bedenke folgende Dinge; 

1. Männer interpretieren gerne viel mehr in banale Situationen, wo die Frau einfach null Interesse hat und auch gar keine Signale sendet.

2. Deine Arbeitszeiten gehören deinem Boss. Du bist vertraglich verpflichtet und du befindest dich unter seinem Dach im Office.

Kommst du einer Kollegin zu nahe, kann

➡️ fristlose Kündigung drohen (harmlose Variante) 

➡️ Klage vom Arbeitgeber folgen - was sich Jahre hinziehen kann und Unmengen an Geld verschlingt. Sexuelle Nötigung schadet dem gesamten Unternehmen: Menschen, die sexistische Diskriminierung erleben, erbringen oft schlechtere Leistung, es kommt zu Fehlzeiten und Kündigungen. Für Unternehmen kann dadurch nicht nur ein wirtschaftlicher Schaden, sondern auch ein Reputationsverlust entstehen. Auch die Attraktivität eines Arbeitgebers sinkt dadurch. das kann Millionen kosten bei Klage.

➡️ Strafanzeige wegen sexueller Nötigung am Arbeitsplatz von der Dame folgen - hier kann es gerne auch Mal zu Haft kommen. 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz beginnt nicht erst mit unerwünschten Berührungen oder erzwungenen sexuellen Handlungen. Bereits sexuelle Anspielungen, aufdringliche Blicke oder obszöne Worte und Gesten fallen darunter. Aber auch Nachrichten mit sexuellem Inhalt zählen dazu. Ebenso unerwünschte erotische oder pornografische Bilder, die am Arbeitsplatz aufgehängt werden. Weitere Formen sind das Androhen beruflicher Nachteile bei Verweigerung von sexuellen Handlungen oder das Versprechen beruflicher Vorteile bei Entgegenkommen.

 

Die Täter oder Täterinnen können sich nicht damit herausreden, dass es sich lediglich um ein „Kompliment“ oder "Spaß" gehandelt habe. Studien zeigen, dass die meisten Menschen ein feines Gespür dafür haben, wann die Grenzen und die Würde eines Menschen verletzt sind. Sexuelle Belästigung ist ein bewusstes und geplantes Verhalten.

 

Wenn du bei all den Punkten denkst

"WAYNE?", then Go for it.

Sehr gut! Hut ab… alles drin, sogar als mir so eben eingefallen wäre… unxx da ich glaube es ist der einzigste Beitrag der beide Geschlechter mit einbezieht…. Jetzt ist mir das mit dem Brain auch klar 😉

Geschrieben
Ja das kenne ich auch nur zu gut, war das ein Freundschafts Klapser aufn Po, mir ihre Brust rein gedrückt? Aber, dont fuck the Company!!!
Geschrieben
Uhhhhh.. Jetzt kommt die Rechtlerin in mir hervor, wenn ich sowas lese.
Geschrieben
vor 25 Minuten, schrieb knackarsch20:

Das wäre nur unfair wenn man im Bordell arbeitet.

Danke für die Ergänzung, die ich mir verkniffen habe!

vor 25 Minuten, schrieb knackarsch20:

Ansonsten kann man die Arbeitszeit ja nachholen

Ohne Bezahlung, bitte!

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Einzigste?

Jetzt sei doch nicht so böse....Du bist echt das Letzteste ;)

Geschrieben
Wie schon andere geschrieben haben: Never fuck the Company. Das gibt zu 99% früher oder später nur Stress. Schon mehrfach in der eignen Firma und bei Freunden mitbekommen.
Geschrieben
Du hast es ja selbst schon richtig geschrieben „…komm ich oft auf falsche Gedanken…“
Deine Gedanken sind falsch. Nicht jede Frau die dir gegenüber eine Art von Vertrautheit entgegenbringt will mit dir ins Betr oder direkt auf dem Schreibtisch genommen werden.
Wenn du es wirklich wissen willst wie ihr Interesse ist, frag sie nach einem Date nach Feierabend. Es gibt ja bald wieder Weihnachtsmärkte. 😉
Geschrieben

...wenn es passieren sollte, MUSS einer von Beiden gehen... Das ist mal Fakt. Das bleibt auch nie geheim.... Also, denk wärend der Arbeit an was anderes...

Geschrieben
Ja ich hab da Erfahrungen...und ein guter Freund von mir auch. Wir sind beide darauf eingegangen und haben es nie bereut. Aber unsere Situationen waren etwas anders als Deine. In meinem Fall hatte er so auffällig u.intensiv geflirtet, das die Absichten eindeutig waren. Bei Dir ist es nicht eindeutig was die Frau denkt. Bevor Du Dich nicht mehr beherrschen kannst u.es nach hinten losgeht, würde ich erst Mal mit Bemerkungen dazu anfangen um so rauszufinden ob es Zufälle sind oder sie es mit Absicht tut.
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