Jump to content

Outdoor und Ordnungsamt


harry35K

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Hallo, dass sich diskret benommen werden muss ist ja verständlich. Aber was, wenn Kontrolleure des Ordnungsamts jemanden im hintersten Winkel am Ende eines Pfades erwischen, wo sowieso niemand hinkommt und die Öffentlichkeit nichts mitbekommt? Ok, ein zaunelement wurde demontiert und es gibt einen Pfad, aber was kann schlimmstenfalls passieren? Hat da schon jemand Erfahrung mit gemacht? Danke fürs lesen. Gruß aus Ddorf 

Geschrieben
Oh ja, als Spaziergängerin mit Hund...die Hinterlassenschaften sind einfach nur ekelhaft, sprich Feuchttücher, Kondome, Tempos... wenn jeder seinen Müll mitnehmen wäre es kein Problem...
Geschrieben
Das ist vollkommen richtig, wenn alle die Plätze sauber hinterlassen würden, dann würden die Ordnungshüter auch nicht auf den Plänen auftauchen. Auch ich habe mehrere Outdoorplätze gesehen, wo es mich richtig gekelt hat, mittlerweile werden auch Unterwäsche und Strumpfhosen etc. Entsorgt. Das muss Wirklich nicht sein
Geschrieben
Zaunelement demontiert ist Sachbeschädigung, das Hineinlaufen in das Grundstück ist Hausfriedensbruch. Und je nachdem, bei was man erwischt wird, ist es noch Erregung öffentlichen Ärgernis.
Geschrieben
hast du deinen Text durchgelesen? ist nicht so deutlich...ansonsten §183aStGB...oder?
Geschrieben
Ich würde fragen ob er neidisch ist und er soll sich doch lieber um die junkys in der Stadt kümmern
Geschrieben
Im § 183a steht „absichtlich oder wissentlich“. Also müsste es ein Ort sein, an dem davon auszugehen ist, dass es die Öffentlichkeit mitbekommt. In meinen Augen und einigen Netzfunden sollte eine dunkle abgelegene Ecke genügen um dies zu verneinen. Mittags auf dem Marktplatz wird es schwer dies anzubringen.
Geschrieben
Ich weiß - dass ein Pärchen mal von der Polente gleich enkassiert wurde... Keine Ahnung - wie es weiterging...
Geschrieben
Wen du erwischt wirst ist es so nehm die Strafe an und gut.
Geschrieben

Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

Geschrieben

"Tut was ihr wollt, aber rechnet mit den Konsequenzen." In dem Fall mit den Konsequenzen von Ordnungswidrigkeiten bis zu Straftaten. Allerdings glaube ich persönlich nicht, dass Sex an einem versteckten Ort Outdoor schon jemals verurteilt wurde. Sachbeschädigung wiederum sollte immer ein nogo sein.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb harry35K:

aber was kann schlimmstenfalls passieren

Frag doch mal nach, beim Ordnungsamt 

Geschrieben

Bei Allem was du tust, bedenke das Ende!😜

Geschrieben
Ich würde diese Frage dem Ordnungsamt stellen, aber nicht hier
Geschrieben

Hallo,

ich habe diverse Off Topic-Beiträge entfernt.

LG, Mod Katty, Team Poppen.de

Geschrieben
Soweit mir bekannt ist, darf man an allen öffentlichen Orten Sex haben, solange man Maßnahmen ergreift, die dazu dienen, dass sich niemand belästigt, angewidert oder sonst was in die Richtung fühlt, weil er spontan in die Situation platzt. Sowas wie in ein Zelt zurückziehen, oder Sex auf einem Hochsitz wo du zuerst bemerkst dass da jemand kommt und ihr euch noch schnell anziehen könnt, bevor der Fremde kapiert was los ist. Sowas sollte vollkommen ausreichen, dass du im Falle eines Gerichtsprozesses freigesprochen wirst. Achtung! Ich bin kein Jurist. Das ist alles Laienwissen.
Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb harry35K:

 Aber was, wenn Kontrolleure des Ordnungsamts jemanden im hintersten Winkel am Ende eines Pfades erwischen, wo sowieso niemand hinkommt und die Öffentlichkeit nichts mitbekommt? Ok, ein zaunelement wurde demontiert und es gibt einen Pfad, aber was kann schlimmstenfalls passieren?

Das die Öffentlichkeit nichts mitbekommt kann ja in dem Fall nicht sein, oder?

Jemanden ist aufgefallen, das eine Sachbeschädigung und ein unbefugtes Aufhalten auf einem Grundstück statt gefunden hat und wollte, dass die Ordnungsbehörde kontrolliert.

Je nach der Auffindesituation, die hier wieder mal nicht genau beschrieben wurde, ist das unterschiedlich zu bewerten.

 

 

 

 

vor 12 Minuten, schrieb JustNeedFun:

 Das ist alles Laienwissen.

merkt man gar nicht

Geschrieben (bearbeitet)

Vor 20 Jahren war ich auch ein paar Monate in Deutschland und musste einmal 800 Mark für Outdoor-Aktivitäten auf diesen Bastarden bezahlen. Ich denke, dass sie es auch in ihre eigene Tasche stecken ... Ich weiß nicht, wie es jetzt ist, aber ich achte darauf, wo ich es tue.

bearbeitet von Cuckie
off topic geloscht
Geschrieben (bearbeitet)
vor 34 Minuten, schrieb JustNeedFun:

Soweit mir bekannt ist, darf man an allen öffentlichen Orten Sex haben, solange man Maßnahmen ergreift, die dazu dienen, dass sich niemand belästigt, angewidert oder sonst was in die Richtung fühlt, weil er spontan in die Situation platzt. Sowas wie in ein Zelt zurückziehen, oder Sex auf einem Hochsitz wo du zuerst bemerkst dass da jemand kommt und ihr euch noch schnell anziehen könnt, bevor der Fremde kapiert was los ist. Sowas sollte vollkommen ausreichen, dass du im Falle eines Gerichtsprozesses freigesprochen wirst. Achtung! Ich bin kein Jurist. Das ist alles Laienwissen.

Wenn das Ordnungsamt Dich erwischt, dann ist es Erregung, da es dann nicht versteckt genug war. Das betreten eines Hochsitzes ohne Genemigung des Besitzers ist übrigens auch eine Ordnungswidrigkeit 

Desweiteren kennen wir Leute, die zu 1200 € Geldstrafe verurteilt worden sind. Für Sex auf dem Parkplatz am Wald....

 

bearbeitet von Gentledom_Zöfchen
Geschrieben

Ein bisschen naiv ist deine Frage schon. Wenn die Gemeinde entscheidet, dass Dinge dort untersagt sind, die aber trotzdem stattfinden (Dreck und Müll hinterlassen, Sex haben, alles vollpinkeln...), dann wird eben auch mal eine Kontrolle organisiert. Gibt's da einen Grund zu meckern?

Geschrieben
Wenn du fremde Grundstücke betrittst ist das Hausfriedensbruch/Einbruch. Sex in der Öffentlichkeit ist ein Antragsdelikt. D.h. jemand muss sich gestört fühlen und sich Anzeigen. Im Gegensatz zum Überfahren einer roten Ampel, was immer eine Straftat ist, passiert nur wegen des erwischt werden erstmal wenig. Ggf. wirst du ermahnt und gut ist es, sofern keine anderen Straftaten vorliegen. Es muss ein FKK Verbot kenntlich gemacht sein, damit aus Nachtzeit direkt eine Straftat wird. Ansonsten ist Nachtzeit grundsätzlich in Deutschland überall erlaubt, wo es niemanden stört und nicht explizit untersagt ist.
Geschrieben
Was soll passieren? Die würden ihren Block herausholen, etwas Papier schmutzig machen und dafür buntes Papier von Dir verlangen. Mir wäre es das wert.....
Geschrieben
Wenn ich schreibe, was ich spontan dachte, stehen sie morgen bei mir vor der Tür.
Geschrieben

Ich bin mal Nachts in einem Schwimmbad eingestiegen und wir dachten wir wären alleine.

Wir hatten Sex auf dem 10m Springturm. Dabei hat uns die Polizei erwischt und es gab eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses.

vor einer Stunde, schrieb stickmich:

Sex in der Öffentlichkeit ist ein Antragsdelikt. D.h. jemand muss sich gestört fühlen und sich Anzeigen

Nein, es reicht das erwischt werden, auf dem 10m Springturm hat uns keiner von unten gesehen und es war noch recht dunkel, trotzdem gab es eine Anzeige

×
×
  • Neu erstellen...