Jump to content

Schlampe oder billig


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Schlampig, männlich oder weiblich, kann m.A.n. nur ein bestimmtes Verhalten nach erfolgtem Sex sein.

Ist Mann oder Frau mit jemandem sexuell aktiv gewesen und zieht diesen Sexualpartner dann anschließend in den Dreck, dann ist das schlampig im Sinne von schmutzig.

Schmutzig oder billig im Sinne eines nicht vorhandenen Charakters.


Geschrieben

@TheBob85

Er kommt wohl darauf weil es eben nicht nur so ist, das man für Geld guten Sex bekommt.



Das weiss ich nicht, kenne nur Sex gegen Geld :-)


Geschrieben (bearbeitet)

Bezeichnungen wie "Schlampe" dienen lediglich der Diffamierung nicht genehmer Personen bzw. ihrer Lebensweisen.



Sehe ich auch so.
Setze den anderen herab, dann fühlst Du Dich erhöht.


Im übrigen fällt mir mal wieder auf, daß promiskuitives Verhalten oft nur bei Frauen ein Problem darstellt, welches unbedingt erörtet werden muss. Dieser Überrest des patriarchalen Gesellschaftssystems, in dem Frauen keine Lust (jedenfalls keine unbegrenzte) zugestanden wird, vergammelt hoffentlich bald im Komposthaufen der Aufklärung.


Träum weiter. Wenn es selbst auf dieser Plattform immer wieder ein Thema ist, was denkst Du, wie lange es im RL dauert?
Aber schön wäre es *träum*

@Goldie

Ich bin lieber eine ausgeglichene Schlampe als eine unzufriedene Zicke. Aber es ist mir auch ziemlich egal, was andere über mich denken. Vor allem hier.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das weiss ich nicht, kenne nur Sex gegen Geld :-)

Das war jetzt ein Joke, oder? Aber ich sehe kein Ironieschild.

Mir waren schon jeher solche Titel für Frauen suspekt und teile da die Meinung von Hannah65.
Wer bestimmt/entscheidet was billig ist? Was dem Einen billig ist, ist dem Anderen heilig.
Kann mich noch erinnern, als meine Mutter in der Zeit meiner Pubertät in mein Zimmer kam und es kam fast so gut wie immer der Spruch:"Du bist doch ein Mädchen, wie kannst du nur so eine Schlampe sein?!"
Dabei war ich nur kreativ in meiner Zimmergestaltung und konnte den Ärger meiner Mutter "damals" nicht verstehen.
Jedoch eine Frau als Schlampe zu schimpfen, weil sie sich das Recht heraus nimmt sich sexuell zu entfalten und sich zu nehmen wonach ihr der Sinn steht und damit keine anderen Gefühle verletzt, finde ich mehr als heftig.
Mir ist sowieso in diesem Forum aufgefallen, dass man hier schnell mit dem erhobenen Zeigefinger agiert und das auf einer Platform wie dieser.
Sicher habe auch ich meine Schames-/Schmerzgrenze, denke die hat jeder, aber diese als Messlatte für den Rest der Menschheit zu nehmen und von oben herab gegen andere zu agieren, das Recht steht niemandem zu.


Geschrieben

Dank Hannah und Sensuality verliere ich noch nicht ganz den Glauben an meine Mitmenschen. Kann euch nur beipflichten. Manche lassen nur noch den (moralischen) Zeigefinger hochleben.


Geschrieben

Das war jetzt ein Joke, oder? Aber ich sehe kein Ironieschild.



Nein, war auch leider keiner. Es gibt halt Männer, die haben bei Frauen schlechte Karten.


Geschrieben

Du hast doch eben in einem anderen Fred geschrieben, dass du eine Frau hast, oder hab ich da was falsch verstanden?


Geschrieben

Nein, hast du nicht, ich bin verheiratet, aber das hat nichts mit Sex zu tun. Juristisch gesehen, wurde die Ehe nie vollzogen.


Geschrieben

Ahja, sorry ich wollte nicht zu indiskret werden. Und jetzt stellt sich mir die Frage ob es juristisch gesehen eigentlich zum Vollzug der Ehe kommen muss, damit die Ehe eine Rechtsgültigkeit hat.
Beim kirchlichen Segen ist das wohl von Belang...aber wobei...nee, das wäre jetzt zu weit vom Thema des Freds vorbei.


Geschrieben

lol, so genau weiss ich das ehrlich gesagt auch nicht. Ist auch egal, es stimmt auf jeden Fall beides. Aber Hut ab, dass es dir aufgefallen ist. Tja, ist ne lange Geschichte und passt wirklich nicht in´s Forum.


Geschrieben

Ahja, sorry ich wollte nicht zu indiskret werden. Und jetzt stellt sich mir die Frage ob es juristisch gesehen eigentlich zum Vollzug der Ehe kommen muss, damit die Ehe eine Rechtsgültigkeit hat.



Juristisch (auch Kirchlich) gesehen ist die Ehe ohne Sex nicht Vollzogen.


§ 1353
Eheliche Lebensgemeinschaft
(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.



Und zu einer Ehelichen Gemeinschaft gehört auch Sex


Geschrieben (bearbeitet)

Nein nein, lass mal! War auch nur laut von mich her gedacht. Und ja, ich denke, dass meine Auffassungsgabe gar nicht so übel ist, wenn ich mich mit Leuten hier beschäftige und schreibe.

@zungenfee

Ahja, hatte mir so was schon gedacht. Wobei ich gerne wüsste wie man das einem Ehepaar nachweisen kann.
Oh je, das gehört echt nicht ins Forum...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
dieses kleine Wörtchen "her" ...böse böse
Geschrieben

@ Zugenfee

das Sex dazu gehören muss ist aus dem Gesetzestext aber nicht zu ersehen :-)


Geschrieben

Oder es ist eine "Josephsehe".


Geschrieben

Eine Josefsehe ist nach Kirchenrecht ein nicht vollzogene Ehe, damit ist sie dann also Juristisch und Kirchlich nicht vollzogen.


Nach katholischem Kirchenrecht kommt eine Ehe nicht gültig zustande, wenn das gegenseitige Recht auf den ehelichen Akt ausgeschlossen wird. Beide Partner können jedoch auf Dauer oder zeitweise auf die Ausübung dieses Rechts verzichten, was der Josefsehe gleichkommt. Eine gültig geschlossene Ehe kann kirchlicherseits aufgelöst werden, solange diese noch nicht vollzogen wurde


Geschrieben (bearbeitet)

Juristisch (auch Kirchlich) gesehen ist die Ehe ohne Sex nicht Vollzogen.



Mit Bezug auf BGB § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft:


Und zu einer Ehelichen Gemeinschaft gehört auch Sex



Nö, gehört wohl zu den bekannten Rechtsirrtümern.




a) Häusliche Gemeinschaft der Ehegatten
...
b) Geschlechtsgemeinschaft

Vertrat man früher noch, dass auch die Geschlechtsgemeinschaft eine Rechtspflicht innerhalb der Ehe darstellt ist wird diese Frage heute nicht mehr diskutiert, da seit der Aufgabe des Schuldprinzips bei der Ehescheidung zugunsten des Zerrüttungsprinzips keine rechtliche Relevanz mehr vorhanden ist. Es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, dass der eine Ehegatte keine Herstellungsklage (auf “Herstellung der Geschlechtsgemeinschaft”) erheben kann. Auch sind die Ehegatten nicht gehindert enthaltsam zu leben. Allerdings kann der eine Ehegatte von dem anderen Ehegatten erwarten, dass dieser die “Geschlechtsgemeinschaft herstellt”. Eine nur von dem einen herrührende Verweigerung kann dann eine ehliche Pflichtverletzung darstellen, [...]. Natürlich darf der Sex nicht erzwungen werden (***igung in der Ehe ist gemäß § 177 StGB strafbar). Als Rechtspflicht wird auch die eheliche Treue, also die “Ausschließlichkeit der Geschlechtsgemeinschaft der Ehegatten” angesehen.

c) Familienplanung
...
d) Beistand und Fürsorge
...
e) Rücksichtnahme
...
f) Achtung des persönlichen Freiraums
...
g) Verständigungsbereitschaft zwischen den Ehegatten
...
h) Pflicht zur Mitarbeit

...


(Quelle: Die eheliche Lebensgemeinschaft und ihre Pflichten - Jul 2nd, 2008 by Rechtsanwalt Brandau)


bearbeitet von gruenerWombat
Geschrieben

zum Glück bin ich Atheist :-D


Du hast dir wenigstens deinen Humor bewahrt!


Geschrieben

yip, Ironie nuss sein, und wenn es Selbstironie ist :-)

@ grüner Wombat, danke für die Aufklärung, war mir selber so noch nicht klar.


Geschrieben

Und wie kommmen wir jetzt von Keuschheit, Kirche, Ehe und BGB wieder zurück zum Schlampenbashing ??

Ich weiß:

Eine Ehefrau hat sich mit Sicherheit nicht billig verkauft (oder verschenkt)!

Frei nach dem Motto.
Warum sollte ich ihm einen blasen, wir sind doch schon verheiratet!


Geschrieben (bearbeitet)

@gruenerWombat

Suche mal bei Google nach dem Video : Richter Alexander Holt Sexpflicht in der Ehe.

Ich weiss jetzt kommt mit Sicherheit der Spruch : Hartz 4 Fernsehen.

Aber Alexander Holt ist ehemaliger Staatsanwalt und beurlaubter Richter. Der weiss also wovon er spricht.

Sex ist tatsächlich eine Pflicht, dieses ist aber nicht Einklagbar. Denn sonst müsste ja der Gerichtsvollzieher den Sex ausüben und das wäre auch wieder gegen das Gesetz.

@hannah65

Man könnte ja auch schreiben : Meine Frau ist eine Schlampe, die hat mir einen geblasen und sogar geschluckt.


bearbeitet von zungenfee
Geschrieben


Sex ist tatsächlich eine Pflicht, dieses ist aber nicht Einklagbar. Denn sonst müsste ja der Gerichtsvollzieher den Sex ausüben und das wäre auch wieder gegen das Gesetz.


Wie jetzt? Der Gerichtsvollzieher muss das erledigen? Naja, wenn er nen Hübscher ist!


Geschrieben (bearbeitet)

@zungenfee

Uups, Ehefrauen tun das auch?

Recht hast Du, was für eine Schlampe! aber doch wohl keine billige, oder?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
wechselstaben verbuchselt
Geschrieben (bearbeitet)



Recht hast Du, was für eine Schlampe! aber doch wohl keine billige, oder?



Ich kann dir jetzt nicht sagen ob ich eine Schlampe bin und ob ich billig bin erst recht nicht.

Da müsstest du meinen Mann fragen.

Wir haben den Nick unseres Profiles extra so gewählt das eigentlich klar sein sollte das Sie schreibt.


bearbeitet von zungenfee
Geschrieben (bearbeitet)

@gruenerWombat

Suche mal bei Google nach dem Video : Richter Alexander Holt Sexpflicht in der Ehe.

Ich weiss jetzt kommt mit Sicherheit der Spruch : Hartz 4 Fernsehen.

Aber Alexander Holt ist ehemaliger Staatsanwalt und beurlaubter Richter. Der weiss also wovon er spricht.


In erster Linie ist er als Schauspieler tätig.
Was er sagt, steht vermutlich in einem Drehbuch.

Nebenbei bemerkt:

Ein Hinweis auf 'Hartz 4' ist in diesem Fall unangebracht.
Da sind wir ja schon beim nächsten unangebrachten abfälligen Schimpfwort (das eigentlich keines sein sollte).




Sex ist tatsächlich eine Pflicht, dieses ist aber nicht Einklagbar.


Sex kann eine nichteinklagbare Pflicht gegenüber dem Ehepartner sein (darum geht es bei Holt), ist jedoch keine Pflicht gegenüber der Gemeinschaft. Und darum geht es in diesem Thread: Ob die Ehepartner Sex haben oder nicht, dürfen sie selbst entscheiden, ohne dass ihre Ehe deswegen als nicht vollzogen angesehen würde.

Denn sonst müsste ja der Gerichtsvollzieher den Sex ausüben und das wäre auch wieder gegen das Gesetz.


Nein, er müsste den Ehepartner nur festhalten o.ä.


bearbeitet von gruenerWombat
×
×
  • Neu erstellen...