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Sex im freien 😜


Ku****

Empfohlener Beitrag

Logischer Weise nicht auf dem Penny Parkplatz, du bist doch keine 10 Jahre alt ,oder das du das nicht alleine einschÀtzen kannst ,man oh man

Vor 2 Minuten , schrieb HerzensheimatBerlin:

Weil wir gerade bei Outdoor sind.
War mal wieder (nicht) spannend auf einer Strecke von knapp 900km einige ParkplĂ€tze anfahren zu mĂŒssen um die Hunde zu bewegen. Da dann zu sehen das viele Outdoorer ihren MĂŒll einfach in der Natur entsorgen. Kondome incl Umverpackung, feuchte TĂŒcher ect herum lagen. Da vergeht es sogar meinen Hunden.

Ekelhaft solche Kreaturen

Wo kein KlÀger, da kein Richter.

Also packt Euch bei gutem Wetter einen Ficknickkorb, schnappt Euch 'ne Decke und sucht Euch ein ruhiges PlÀtzchen.

vor 27 Minuten, schrieb Steffi666:

Man sollte sich PlÀtzchen suchen an denen man nicht erwischt werden kann. Gibt es alles.
Wenn man mit Decken und Kissen ausgestattet ist... ist es toll, bei Sonnenschein einfach herrlich.... man kann quasi ein Ficknick daraus machen

Noch nie erlebt 
 klingt aber sehr interessant 

Tief rein in den Wald, abseits von Wegen, dichtes Unterholz, da wird man ungestört sein. Jeglichen MĂŒll wieder mitnehmen, nichts beschĂ€digen und Wildschutzzonen unbedingt vermeiden.

Eine Decke parat halten, falls doch jemand kommt, diese schnell drĂŒberlegen.  Wer sich nicht an diese einfachen Dinge hĂ€lt, dem gönne ich eine Ordnungsstrafe. 

Und I'm Wald immer schön aufpassen, dass kein Hochsitz in Sichtweite ist. Hab gerade erst von einem JĂ€ger gehört, dass er in seinem Revier schon öfter Live-Darbietungen paarungswilliger HomoSapiens im Zielfernrohr beobachtet hat... Immerhin konnte er sich beherrschen und es hat sich kein Schuss gelöst 😂

vor 1 Stunde, schrieb Rosenrot707:

Ist man damit ein Alien? Dann bin ich auch eins . 

Ja ganz bestimmt 😉😂ich meine ja nicht Parkplatzsex oder vor anderen Leuten. Aber im Kornfeld, am See, beim Pilze suchen, im Heu

vor 17 Minuten, schrieb lieber_Kater:

Tief rein in den Wald, abseits von Wegen, dichtes Unterholz, da wird man ungestört sein. Jeglichen MĂŒll wieder mitnehmen, nichts beschĂ€digen und Wildschutzzonen unbedingt vermeiden.

Eine Decke parat halten, falls doch jemand kommt, diese schnell drĂŒberlegen.  Wer sich nicht an diese einfachen Dinge hĂ€lt, dem gönne ich eine Ordnungsstrafe. 

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Um Gottes Willen! Stehst Du auf Zecken?

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Immer schön unter freiem Himmel; in 'nem Rapsfeld kann ich nur empfehlen, das duftet so schön, wenn er blĂŒht. Wir hatten damals sogar noch 'n See direkt neben dem Feld, an dem der Rest der Bagage derweil mit nacktem Arsch in der Sonne lag und wir anschließend einfach reingehopst waren.

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Laaaang' ist's her; 45 Jahre. Heute wirste ja allein fĂŒr "mit nacktem Arsch inne Sonne liegen" fast erstochen.

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Bei uns um den Waldcampingplatz herum, in dieser dĂŒnn besiedelten Gegend, da weiß man gar nicht, wo man zuerst zum pimpern hingehen soll 😁 Was da vorbeikommt, das sind höchstens Fuchs und Eichhörnchen.

Ich denke es kommt darauf an, ob man das GefĂŒhl man könnte erwischt werden mag. Wenn ja, dann gibt es halt eine Verwarnung und vielleicht Platzverweis, oder schimpfende Rentner.
Ansonsten findet sich immer ein völlig abgeschiedener Ort, kommt halt drauf an wie gut man sich in der Gegend auskennt.

An einem abgelegenen Ort (Wald), man legt sowieso eine Decke drunter, man könnte auch Decke drĂŒber legen - es unter der Decke treiben. Oder Quickie im Stehen, wĂ€re schon sehr viel Pech, wenn grad dann einer dort vorbeikommt.

vor 2 Stunden, schrieb Der_Ruhigere:

Na wenn jemand vom Amt kommt, bist geliefert. ParkplÀtze, Seen, WÀlder, etc.sind öffentlicher Raum.
Und wenn‘s ganz dumm lĂ€uft, wirst von einem angeschwĂ€rzt, der nicht mitmachen durfte.

🙈 Nicht dein Ernst 🙈- "der nicht mitmachen durfte" 🙈???? 

Ich will das "Outdoor Geficke etc." - auch nicht sehen /hören!!!!! Wird von mir sofort!!! angezeigt. 😉 

Besonders ekelhaft ist, dass diese....... es hier an den StrĂ€nden /in den DĂŒnen etc. treiben đŸ«Ł! 

Vor 1 Stunde, schrieb Cleo91:

Ach Leute
 Klar kann das - je nach Einzelfall - nach § 183a StGB strafbar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ist ĂŒbrigens auch schön, womit sich Gerichte in diesem Rahmen so befassen dĂŒrfen. Der BGH (in dem Fall als höchstes deutsches Strafgericht) musste in den 60er Jahren zum Beispiel mal entscheiden, ob ein (auf einer normalen Straße) abgestelltes Auto mit geöffneter TĂŒr noch als öffentlich gilt (und damit eine Strafbarkeit begrĂŒndet) oder nicht. 💀
 

Wenn die Lust ĂŒber zwei Menschen kommt, einfach so in der Natur, da denkt bestimmt niemand an StGB 183a! Du kannst aber auch den ganzen Outdoor Fans auf Festivals, Wald und Wiesen, Parks ind Botanischen Garten und Parkplatz Liebenden die Lust verderben. WĂŒrde mich nicht wundern wenn der ein oder andere Dich nun nicht mehr ganz so lieb hat.😉😂
Aber danke fĂŒr den Hinweis, ich bleibe dann doch lieber im Bett!😇

Vor 2 Minuten , schrieb Kiki69:

🙈 Nicht dein Ernst 🙈- "der nicht mitmachen durfte" 🙈???? 

Ich will das "Outdoor Geficke etc." - auch nicht sehen /hören!!!!! Wird von mir sofort!!! angezeigt. 😉 

Besonders ekelhaft ist, dass diese....... es hier an den StrĂ€nden /in den DĂŒnen etc. treiben đŸ«Ł! 

Du, es gibt schon Typen, die wenn sie nicht mitspielen durften, die Polizei holten.

Gegen Sex im Freien ist grundsĂ€tzlich nichts einzuwenden, aber 
 Wer‘s allzu offensichtlich treibt, weil er entweder den Nervenkitzel benötigt oder aber einfach nur notgeil ist (da setzt bekanntlich das Hirn aus), der muss sich nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten losgeht. Da hab ich auch ĂŒberhaupt kein Mitleid, denn die Welt ist voll mit ruhigen Ecken, die garantiert vor fremden Blicken geschĂŒtzt sind.

vor 3 Stunden, schrieb Invisible_Man:

Es ist nicht grundsĂ€tzlich verboten kann aber rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ich denke hier haben Einige schon alles angesprochen was wichtig ist. Paragraph 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses) regelt das.

Es ist verboten!, weil dieses Vorgehen einen Straftat Bestand erfĂŒllt! Kostet zwischen €100 und €300 /pro Person 😜

(bearbeitet)

đŸ€”Outdoo-Sex jetzt?
Da friert dir ja der Wiesi/Pullermann ein.đŸ„¶â„ïž
Bin gerade spazieren.
Mir kommen in fester Winterkleidung eingemurmelte Menschen mit roten Backen (Gesicht) entgegen.

Jetzt zum Thema: Hat man ein bißchen Sozialkompetenz weiss man, wie man sich bei Outdoor-Sex verhalten soll und man sich sich 'nen Ort, wo die Wahrscheinlichkeit minimal ist, andere zu stören oder auf Unbeteiligte, (die keinerlei Lust haben, andere beim Sex zu sehen) zu treffen.

bearbeitet von SensualMarc

Sex in der Öffentlichkeit ist in Deutschland
nicht pauschal verboten, wird aber strafbar,
wenn er als "Erregung.öffentlichen
Argernisses"($ 183a StGB) gilt - also wenn es
absichtlich so geschieht, dass andere gestört
werden oder es sehen mĂŒssen.

Heißt: 
Such dir ein eine Stelle wo es niemand mitbekommt oder eine Ecke die dafĂŒr vorgesehen ist und es keinem was ausmacht

vor 2 Stunden, schrieb forge:

Ist immer Erregung öffentlichen Ärgernisses, egal wo.
Besser nicht erwischen lassen, oder wenn, dann dort wo nicht gleich die Kollegen die Personalien aufnehmen können.
Der gute Geschmack gebietet es nicht dort zu tun, wo Kinder es sehen könnten.

Wir waren dazu frĂŒher gern im Wald, weit abseits der Wege.

Habe mit meinen Kindern.. Außerhalb der Wege im Wald - Pilze gesammelt 

.. Ekelhaft!!! 🙈 

Mit dem Fahrrad durch die Botanik fahren und zwischendurch mal pimpern? Das nennt man Fuck for Nature. Das wird vom Bund fĂŒr Umwelt und Naturfick unterstĂŒtzt 😁

vor 4 Stunden, schrieb KuschelCop:

Sex im Freien, also ich hatte es noch nie, möchte es aber sehr gerne mal ausprobieren. Wie ist das gesetzlich? Ist ja wohl nicht erlaubt, denke ich, aber was ist mit den sogenannten Treffpunkten, zum Beispiel auf ParkplÀtzen im Wald oder am Badesee und so weiter? Wird das dort nur geduldet? Was, wenn man da erwischt wird?

Bin mir sicher, dass einige von euch mir darauf bestimmt antworten 

Die Rechtslage zu Sex in der Öffentlichkeit ist in Deutschland differenziert zu betrachten. Es ist nicht per se verboten, aber je nach UmstĂ€nden kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat handeln. Entscheidend sind oft die Sichtbarkeit und ob sich andere Personen gestört fĂŒhlen.

Hier ist ein Überblick ĂŒber die relevanten Gesetze und Paragraphen:

1. Die Straftat: Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)

Dies ist der schwerwiegendste Vorwurf. Damit Sex in der Öffentlichkeit als Straftat gilt, mĂŒssen laut Strafgesetzbuch (StGB) bestimmte Bedingungen erfĂŒllt sein:

 * Sexuelle Handlung: Es muss eine sexuelle Handlung vorgenommen werden.

 * Öffentlichkeit: Die Handlung muss öffentlich sein, also von einem unbestimmten Personenkreis wahrgenommen werden können.

 * Ärgernis: Jemand muss sich tatsĂ€chlich daran stören („Ärgernis erregen“). Es reicht nicht, dass jemand es könnte; es muss eine konkrete Wahrnehmung und eine negative emotionale Reaktion (Ekel, Abscheu) bei Dritten geben.

 * Vorsatz: Die Beteiligten mĂŒssen absichtlich oder wissentlich handeln, dass sie beobachtet werden (könnten) und sich jemand daran stört.

> Folge: Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

> 

2. Die Ordnungswidrigkeit: BelÀstigung der Allgemeinheit (§ 118 OWiG)

Wenn die Schwelle zur Straftat nicht ĂŒberschritten wird (z. B. weil sich niemand direkt „verletzt“ fĂŒhlt oder keine expliziten sexuellen Handlungen vollzogen werden, das Verhalten aber dennoch als grob ungehörig gilt), greift oft das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).

 * Grob ungehörige Handlung: Die Handlung muss gegen die herrschende Rechts- und Sittenordnung verstoßen.

 * BeeintrĂ€chtigung der öffentlichen Ordnung: Die Handlung muss geeignet sein, die Öffentlichkeit zu belĂ€stigen oder die Ordnung zu beeintrĂ€chtigen.

> Folge: Dies wird meist als „Unfug“ gewertet und mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe variiert, liegt aber oft im Bereich von wenigen Hundert Euro, kann theoretisch jedoch bis zu 1.000 € betragen.

> 

3. Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)

Dieser Paragraph ist spezifischer und greift meist nur in besonderen Konstellationen:

 * Er gilt laut Gesetzestext nur fĂŒr MĂ€nner, die eine andere Person durch das EntblĂ¶ĂŸen oder masturbatorische Handlungen belĂ€stigen.

 * Beim einvernehmlichen Sex eines Paares in der Öffentlichkeit kommt dieser Paragraph selten zur Anwendung, es sei denn, der Mann nutzt die Situation gezielt, um sich Dritten zu prĂ€sentieren.

4. Wichtige Faktoren fĂŒr die Bewertung

Ob Polizei oder Ordnungsamt einschreiten, hÀngt stark vom Ort und der Situation ab:

 * Abgelegene Orte: Wer sich nachts in einem abgelegenen WaldstĂŒck oder auf einem leeren Parkplatz vergnĂŒgt, wo kaum mit Passanten zu rechnen ist, begeht oft keine Straftat, da das Element der „Öffentlichkeit“ oder des „Ärgernisses“ fehlt.

 * Auto: Sex im parkenden Auto ist grundsĂ€tzlich erlaubt. Es wird erst problematisch, wenn das Auto so geparkt ist, dass Passanten unfreiwillig Zeugen werden (z. B. belebte Straße am Tag).

 * Strand/FKK: An ausgewiesenen FKK-StrĂ€nden ist Nacktheit normal, sexuelle Handlungen sind jedoch auch dort meist unerwĂŒnscht und können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

5. Hausrecht und Platzverweis

UnabhĂ€ngig von strafrechtlichen Folgen können Polizei oder Ordnungsamt einen Platzverweis aussprechen. Findet der Akt auf einem PrivatgrundstĂŒck statt (z. B. Parkhaus, FirmengelĂ€nde), kann der EigentĂŒmer zudem Hausverbot erteilen und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) erstatten.

Rechtlicher Hinweis: Ich bin eine KI und kein Anwalt. Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Gesetze und Rechtsprechung können sich Àndern oder je nach Einzelfall unterschiedlich ausgelegt werden.

Möchtest du wissen, wie sich die Rechtslage speziell beim Thema „Sex im Auto“ verhĂ€lt?

Sex im Auto ist in Deutschland grundsĂ€tzlich erlaubt. Das Auto gilt rechtlich als privater geschĂŒtzter Raum – allerdings mit einer entscheidenden EinschrĂ€nkung: Die Fenster sind durchsichtig.

Hier sind die spezifischen rechtlichen Fallstricke, die beim „Liebesspiel im PKW“ greifen:

1. Die Frage der Sichtbarkeit (Öffentliches Ärgernis)

Wie auch sonst in der Öffentlichkeit, ist der Standort entscheidend.

 * Erlaubt: Wenn Sie an einem abgelegenen Ort parken, wo niemand vorbeikommt, oder Vorkehrungen treffen, dass niemand hineinsehen kann (z. B. beschlagene Scheiben, abgeklebt, Decken), ist es legal.

 * Problematisch: Wenn das Auto an einer belebten Straße, auf einem Supermarktparkplatz bei Tag oder in einem Wohngebiet steht und Passanten das Geschehen zwangslĂ€ufig bemerken, greifen wieder § 118 OWiG (BelĂ€stigung der Allgemeinheit) oder im schlimmeren Fall § 183a StGB (Erregung öffentlichen Ärgernisses).

2. Der laufende Motor (§ 30 StVO)

Ein hĂ€ufiger Fehler, der oft teurer wird als der Sex selbst, ist das Laufenlassen des Motors fĂŒr die Heizung oder Klimaanlage.

 * Unnötige LĂ€rm- und AbgasbelĂ€stigung: Laut Straßenverkehrsordnung (§ 30 StVO) ist es verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen.

 * Bußgeld: Dies kostet aktuell 80 Euro.

3. Befahren von Waldwegen (Landeswaldgesetze)

Viele suchen fĂŒr die Zweisamkeit Waldwege oder Feldwege auf.

 * Verbot: Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist in fast allen BundeslÀndern verboten, sofern kein explizites Schild dies erlaubt.

 * Bußgeld: Wer vom Förster oder der Polizei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen, das je nach Bundesland stark variiert (oft zwischen 20 € und 100 €, in Naturschutzgebieten deutlich höher).

4. PrivatgelÀnde und Hausfriedensbruch

SupermarktparkplÀtze, FirmengelÀnde oder ParkhÀuser sind oft Privatbesitz.

 * Wenn der EigentĂŒmer (oder ein Wachdienst) Sie erwischt, kann er von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

 * Im schlimmsten Fall droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB), wenn das GelÀnde befriedet (z. B. umzÀunt) war oder ein Verbotsschild missachtet wurde.

5. WÀhrend der Fahrt (§ 23 StVO)

Sexuelle Handlungen wÀhrend der Fahrt (durch den Fahrer oder am Fahrer) sind grob fahrlÀssig.

 * Ablenkung: Der Fahrer hat die Pflicht, das Fahrzeug sicher zu fĂŒhren. Kommt es durch die Ablenkung zu einem Unfall, zahlt die Kaskoversicherung oft nicht (grobe FahrlĂ€ssigkeit).

 * GefĂ€hrdung: Werden andere gefĂ€hrdet, drohen Punkte in Flensburg und Bußgelder.

Zusammenfassung

Sex im Auto ist legal, solange:

 * Das Auto steht (Motor aus).

 * Das Auto legal geparkt ist (kein Waldverbot, kein PrivatgrundstĂŒck).

 * Niemand unfreiwillig zusehen muss (Sichtschutz oder abgelegener Ort).

Rechtlicher Hinweis: Auch hier gilt: Ich bin eine KI, kein Anwalt. Diese Informationen basieren auf der aktuellen Rechtslage in Deutschland, ersetzen aber keine juristische Beratung.

Soll ich dir Informationen dazu geben, wie hoch die Bußgelder im Vergleich (z. B. Wald vs. Stadtpark) in etwa ausfallen?

Hier ist eine Übersicht der möglichen Kosten. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen einem Bußgeld (Verwaltungsstrafe, feste SĂ€tze oder Rahmen) und einer Geldstrafe (gerichtliches Urteil, abhĂ€ngig vom Einkommen).

Die BetrÀge sind Richtwerte, da viele Vergehen (wie Befahren von Waldwegen) LÀndersache sind und je nach Bundesland oder Kommune variieren können.

Vergleichstabelle: Wo kostet es was?

| Szenario / Vergehen | Rechtsgrundlage | Mögliche Kosten (ca.) |

|---|---|---|

| Motor laufen lassen (z. B. fĂŒr Heizung) | § 30 StVO | 80 € |

| Befahren von Waldwegen | Landeswaldgesetze | 25 € – 150 € (in Naturschutzgebieten oft deutlich teurer) |

| „Unfug“ im Stadtpark (Ordnungswidrigkeit) | § 118 OWiG | 35 € – 1.000 € (meist 50–150 € bei Erstverstoß) |

| Nacktheit an falscher Stelle (ohne Sex) | § 118 OWiG | 5 € – 50 € |

| Erregung öffentl. Ärgernisses (Straftat) | § 183a StGB | Geldstrafe (z. B. 20–60 TagessĂ€tze*) |

| Umweltverschmutzung (TaschentĂŒcher/Kondome wegwerfen) | Kreislaufwirtschaftsgesetz | 10 € – 100 € (je nach Kommune) |

Detail-Analyse der „Preisfallen“

1. Der Wald vs. Der Stadtpark

 * Im Wald (mit Auto): Hier ist oft nicht der Sex das teure Problem, sondern das Auto. Das Befahren von Waldwegen ist fast ĂŒberall verboten.

   * Kosten: Wer nur parkt, zahlt oft ein Verwarnungsgeld (ca. 30–50 €). Wer in ein Naturschutzgebiet fĂ€hrt, muss mit Bußgeldern bis zu mehreren tausend Euro rechnen, meist aber im Bereich von 100 € bis 300 €.

 * Im Stadtpark (ohne Auto): Hier ist das Entdeckungsrisiko höher. Wenn das Ordnungsamt einschreitet, wird dies meist als „BelĂ€stigung der Allgemeinheit“ gewertet.

   * Kosten: Das liegt im Ermessen der Beamten. Zeigen sich die Betroffenen einsichtig und ziehen sich an, kann es bei einer mĂŒndlichen Verwarnung bleiben. Sonst sind 50 € bis 100 € realistisch.

2. Die „Geldstrafe“ bei einer Straftat (TagessĂ€tze)

Wenn das Verhalten als Straftat gewertet wird (§ 183a StGB), gibt es keinen festen Bußgeldkatalog. Ein Gericht legt die Strafe in TagessĂ€tzen fest.

 * Berechnung: Ein Tagessatz entspricht dem theoretischen Netto-Einkommen des TÀters pro Tag.

 * Beispiel: Wer 2.100 € netto im Monat verdient, hat einen Tagessatz von 70 €.

 * Urteil: Bei einer Verurteilung zu 30 TagessĂ€tzen mĂŒsste diese Person also 2.100 € zahlen (plus Verfahrenskosten). Zudem gilt man ab 90 TagessĂ€tzen als vorbestraft.

3. Der teuerste Fehler: Motor an

Viele unterschĂ€tzen diesen Punkt. Das unnötige Laufenlassen von Motoren kostet bundeseinheitlich 80 €. Dies wird von Polizei und OrdnungsĂ€mtern auch strikt geahndet, da es LĂ€rm- und Umweltschutz betrifft und leicht nachweisbar ist.

Fazit

Am „gĂŒnstigsten“ (nĂ€mlich kostenlos) und sichersten ist der Sex im Auto, wenn:

 * Das Auto legal geparkt ist (öffentlicher Parkplatz, kein Waldweg).

 * Der Motor aus ist.

 * Ein Sichtschutz besteht, sodass kein „öffentliches Ärgernis“ (Straftat) entstehen kann.

 

 

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