Ach Leute… Klar kann das - je nach Einzelfall - nach § 183a StGB strafbar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist übrigens auch schön, womit sich Gerichte in diesem Rahmen so befassen dürfen. Der BGH (in dem Fall als höchstes deutsches Strafgericht) musste in den 60er Jahren zum Beispiel mal entscheiden, ob ein (auf einer normalen Straße) abgestelltes Auto mit geöffneter Tür noch als öffentlich gilt (und damit eine Strafbarkeit begründet) oder nicht. 💀
Empfohlener Beitrag
Cl****
Ach Leute… Klar kann das - je nach Einzelfall - nach § 183a StGB strafbar sein. Erregung öffentlichen Ärgernisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist übrigens auch schön, womit sich Gerichte in diesem Rahmen so befassen dürfen. Der BGH (in dem Fall als höchstes deutsches Strafgericht) musste in den 60er Jahren zum Beispiel mal entscheiden, ob ein (auf einer normalen Straße) abgestelltes Auto mit geöffneter Tür noch als öffentlich gilt (und damit eine Strafbarkeit begründet) oder nicht. 💀
Pa****
Im Frühling / Sommer absolut gerne. Besonders im Wald oder lost Places mit rauem Charme
Ki****
In der Zündholzschachtel....