Ach Leute⊠Klar kann das - je nach Einzelfall - nach § 183a StGB strafbar sein. Erregung öffentlichen Ărgernisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist ĂŒbrigens auch schön, womit sich Gerichte in diesem Rahmen so befassen dĂŒrfen. Der BGH (in dem Fall als höchstes deutsches Strafgericht) musste in den 60er Jahren zum Beispiel mal entscheiden, ob ein (auf einer normalen StraĂe) abgestelltes Auto mit geöffneter TĂŒr noch als öffentlich gilt (und damit eine Strafbarkeit begrĂŒndet) oder nicht. đ
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Empfohlener Beitrag
Cl****
Ach Leute⊠Klar kann das - je nach Einzelfall - nach § 183a StGB strafbar sein. Erregung öffentlichen Ărgernisses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ist ĂŒbrigens auch schön, womit sich Gerichte in diesem Rahmen so befassen dĂŒrfen. Der BGH (in dem Fall als höchstes deutsches Strafgericht) musste in den 60er Jahren zum Beispiel mal entscheiden, ob ein (auf einer normalen StraĂe) abgestelltes Auto mit geöffneter TĂŒr noch als öffentlich gilt (und damit eine Strafbarkeit begrĂŒndet) oder nicht. đ
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Pa****
Im FrĂŒhling / Sommer absolut gerne. Besonders im Wald oder lost Places mit rauem CharmeÂ
Ki****
In der ZĂŒndholzschachtel....