Jump to content

Diebstahl bei Treffen


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

bitte löschen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
bitte löschen
Geschrieben

bist du denn wenigstens wieder zu der person hin und hast die person zur rede gestellt??


Geschrieben

Sorry, aber wo ist Dein Problem ? Da Du weggegangen bist, warst Du wohl bei ihr, hast also ihre Adresse und alles: Diebstahlanzeige - und gut ist. Fingerabdrücke dürften wohl am Geldbeutel noch zu finden sein.


Geschrieben


ich glaube, sein Eingangspost zielte weniger darauf hin, was er nun mach soll ...


Geschrieben

Die Wahrscheinlichkeit, dass hier viele derartige Erfahrungen gemacht wurden, ist äußerst gering, da dieser Diebstahl extrem dumm war.


Geschrieben

Bin sofort zurück und habe wieder geklingelt. aber es machte niemand mehr auf. das bestätigt meinen verdacht. es waren nur 15 euro. es geht nicht um die menge des geldes, sondern ums prinzip. ich hab sie dann hier angeschrieben und zurück kam. wann soll ich das denn bitte schön gemacht haben usw. ich bin mir aber 1000 prozent sicher, dass ich das geld in der börse hatte, da ich zu hause noch zum glück nen fuffi rausgenommen hatte. das war wohl mein glück.

also ich glaub nicht ,dass die polizei für 15 euro fingerabdrücke nimmt ;-)


Geschrieben


ich glaube nicht, das die Polizei über die Geringfügigkeit entscheidet


Geschrieben

die rennerei ist mir zu blöd. wenn es sie glücklich macht. ich lasse mein portemonait normaler weise im handschuhfach oder ganz zu hause. das war dummheit bzw. vergesslichkeit


Geschrieben

Straftat bleibt Straftat
Legalitätsprinzip....die Polizei MUSS verfolgen...fraglich sit nur was schlussendlich dabei rauskommt...Staatsanwaltschaft wird wohl einstellen aber verfolgen muss es die Polizei


Geschrieben

Ich denke auch nicht, dass "Beischlafdiebstahl" eine Seltenheit ist oder zwingend mit fehlender Intelligenz zu tun hat.


Geschrieben (bearbeitet)

ja das erwartet man auch nicht wirklich. vorallem war ich höchstens ein paar minuten im bad und die türe war auf. das war schon sehr dreist, da das zimmer nur ein paar meter entfernt war


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Fingerabdrücke dürften wohl am Geldbeutel noch zu finden sein.


In welcher Welt lebst du denn?
Fingerabdrücke, wenn die überhaupt genommen werden, sagen da gar nichts aus.
Herr Richter ich habe mit der Dame gevögelt, aber den Geldsack durfte sie nicht anfassen.

Wie sahen die 15 € denn aus??


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

lach es waren 1 zehner und 1 fünfer. das kleingeld von drei euro durfte ich dann wohl behalten. sehr gnädig lach. wollt nur nachher noch kurz ne kleinigkeit einkaufen fahren aber das konnte ich dann später erst wieder lach


Geschrieben

Wenn du keine Anzeige machen willst, dann nehms wie ein Mann und jammer hier nicht rum.

Lern einfach aus diesem Fehler.


Geschrieben

natürlich lerne ich aus diesem fehler. ich jammer nicht wirklich. der post ist geöffnet worden um erfahrungsaustausche zu erlangen und nicht um mitleid zu erregen!!!!!!


Geschrieben

die rennerei ist mir zu blöd....




vielleicht hat das aber auch Methode. Bagatellbeträge heraus zu nehmen, dem Anderen ist die Rennerei zu blöd....


da kann sich schon was zusammenläppern, oder Kleinvieh macht auch Mist


Geschrieben

ja das sehe ich auch so. das läppert sich mit der zeit. aber dann soll sie doch einfach ein tg nehmen und sich nicht strafbar machen


Geschrieben


in dem man es aber darauf beruhen läßt, läßt man ihr aber auch ihr kriminelles Handeln ( sofern es sich wirklich so zugetragen hat )


Geschrieben

Jepp006: In welcher Welt lebst du denn?



Immer noch in der Bundesrepublik Deutschland - und der Diebstahl muss von der Polizei genauso bei Anzeige verfolgt werden, wie ein Kleindiebstahl im Laden - inklusive Sicherung der Beweismittel. Andernfalls ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig.

Die Staatsanwaltschaft kann nach Abschluss der Ermittlungen darüber entscheiden, ob sie gegen einen Strafbefehl wegen Geringfügigkeit einstellt. Aber selbst sie müssen im Anzeigefall handeln und kann nicht straflos einstellen, sofern die Beweise ausreichen.

Im übrigen hat der TE erst jetzt bekanntgegeben, dass es um 15 Euro ging. Was aber am Sachverhalt nichts ändert.


Geschrieben

es hat sich so zugetragen. wie gesagt habe zu hause noch geld rausgenommen und geschaut wieviel noch drin war. sie wohnt nur ein paar minuten entfernt von daher kann ich nicht so vergesslich sein


Geschrieben

Ich hör das immer wieder, dass Geld genommen wurde, sei es aus der Geldtasche oder aus dem Schrank bei Partys.
Viele Menschen sind schlecht, aber leider kann man die Guten nicht sofort erkennen!


Geschrieben

Ich hör das immer wieder, dass Geld genommen wurde, sei es aus der Geldtasche oder aus dem Schrank bei Partys.
Viele Menschen sind schlecht, aber leider kann man die Guten nicht sofort erkennen!




@lady10 richtig das kann man leider nicht. man kann den leuten halt nur vor den kopp gucken


Geschrieben

Lern einfach aus diesem Fehler.



Welchen Fehler hat der TE denn gemacht?

War es ein Fehler,für fünf Minuten ohne Geldbeutel ins Bad zu gehen?

Da würde es mich aber dringend interessieren,wer bei einem Besuch dezent seinen Geldbeutel mit ins Bad nimmt...

Bei einigen Usern habe ich mal wieder das Gefühl,daß sie so aggressiv auf den TE reagieren,weil er ein Mann ist("du Mann,du selbst schuld,du doof,ich voll schlau,ey!").

Wäre eine Frau von einem Mann beklaut worden,hätte man wahrscheinlich schon längst nach der Todesstrafe(oder zumindest Kastration) geschrien...


Geschrieben

Immer noch in der Bundesrepublik Deutschland - und der Diebstahl muss von der Polizei genauso bei Anzeige verfolgt werden, wie ein Kleindiebstahl im Laden - inklusive Sicherung der Beweismittel. Andernfalls ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig.

Die Staatsanwaltschaft kann nach Abschluss der Ermittlungen darüber entscheiden, ob sie gegen einen Strafbefehl wegen Geringfügigkeit einstellt. Aber selbst sie müssen im Anzeigefall handeln und kann nicht straflos einstellen, sofern die Beweise ausreichen.

Im übrigen hat der TE erst jetzt bekanntgegeben, dass es um 15 Euro ging. Was aber am Sachverhalt nichts ändert.

Ich stimme Dir voll zu und rate auch zur Anzeige.


×
×
  • Neu erstellen...